Weitere Entscheidung unten: LG Zweibrücken, 30.09.1975

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 15.07.1975 - 4 U 224/74   

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https://dejure.org/1975,2060
OLG Düsseldorf, 15.07.1975 - 4 U 224/74 (https://dejure.org/1975,2060)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.07.1975 - 4 U 224/74 (https://dejure.org/1975,2060)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Juli 1975 - 4 U 224/74 (https://dejure.org/1975,2060)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    NachbG NW § 15 Abs. 2; NachbG NW § 22 Abs. 3; NachbG NW § 17

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1976, 144
  • VersR 1975, 1126
  • DB 1975, 2433
  • BauR 1976, 71
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 27.06.1997 - V ZR 197/96

    Vornahme notwendiger Schutzvorkehrungen gegen drohenden Stützverlust; Umfang des

    Selbst wenn man davon ausgeht, daß § 22 Abs. 3 NRG NRW auch in einem solchen Fall und - wie hier - bei Errichtung eines konstruktiv selbständigen Gebäudes ohne Anbau an das Nachbargebäude anwendbar ist (vgl. OLG Düsseldorf, BauR 76, 71), hat das Berufungsgericht die Voraussetzungen einer Duldungspflicht nicht verfahrensfehlerfrei festgestellt.
  • OLG Hamm, 27.02.2003 - 21 U 93/02

    Rechtsfolgen der Errichtung einer Wand neben einer auf der Grenze stehenden

    Die Vorschrift ist aber entsprechend anzuwenden, wenn der Bauherr seine Wand neben einer auf der Grenze stehenden Nachbarwand im Sinne von § 7 NachbG NW errichtet, weil sich die nachbarschaftliche Problematik hinsichtlich notwendiger Unterfangsmaßnahmen in beiden Fällen nicht unterscheidet (s. Schäfer, Nachbarrechtsgesetz, 12. Aufl., § 13 Rn. 9; OLG Düsseldorf BauR 1976, 71).
  • OLG Düsseldorf, 28.06.1996 - 22 U 19/96

    Alte Nachbarhäuser verlangen doppelte Vorsicht!

    Schadensersatzpflichtig nach § 17 NWNachbG ist zunächst der das Unterfangungsrecht in Anspruch nehmende Grundstückseigentümer, also der Bekl. zu 2. Gestattet aber der Eigentümer einem Dritten, das Recht auszuüben, haftet neben dem Grundstückseigentümer auch der Bauherr als Dritter, vgl. OLG Düsseldorf, BauR 1976, 71; Schäfer, NWNachbG, 10. Aufl., § 17 Anm. 1.
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Rechtsprechung
   LG Zweibrücken, 30.09.1975 - 3 S 85/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,10063
LG Zweibrücken, 30.09.1975 - 3 S 85/75 (https://dejure.org/1975,10063)
LG Zweibrücken, Entscheidung vom 30.09.1975 - 3 S 85/75 (https://dejure.org/1975,10063)
LG Zweibrücken, Entscheidung vom 30. September 1975 - 3 S 85/75 (https://dejure.org/1975,10063)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1976, 144
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 13.10.1976 - IV ZR 104/74

    Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung zur Einkommenssteuer; Ausgleich des

    Die Ehefrau ist daher ihrem Ehemann gegenüber verpflichtet, in eine Zusammenveranlagung einzuwilligen, wenn dadurch die Steuerschuld des Ehemanns verringert, die Ehefrau aber keiner zusätzlichen steuerlichen Belastung ausgesetzt wird (LG Zweibrücken MDR 1976, 144 [LG Zweibrücken 30.09.1975 - 3 S 85/75]; Lange in Soergel/Siebert, BGB 10. Aufl. § 1353 BGB Rn. 23).
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