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Rechtsprechung
   BGH, 29.04.1976 - 4 StR 137/76   

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BGH, 29.04.1976 - 4 StR 137/76 (https://dejure.org/1976,366)
BGH, Entscheidung vom 29.04.1976 - 4 StR 137/76 (https://dejure.org/1976,366)
BGH, Entscheidung vom 29. April 1976 - 4 StR 137/76 (https://dejure.org/1976,366)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen die Grundsätze des § 56 Strafgesetzbuch (StGB) - Strafaussetzung zur Bewährung in einem "außergewöhnlichen Fall" - Besondere Umstände der Tat und der Persönlichkeit des Täters im Sinne einer Gesamtwertung - Tragweite des Eigenbedarfs an Betäubungsmitteln auf ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 1413
  • MDR 1976, 680
 
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Wird zitiert von ... (80)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 20.12.1973 - 4 StR 565/73

    Angabe der Gründe für die Zubilligung mildernder Umstände in einem Urteil -

    Auszug aus BGH, 29.04.1976 - 4 StR 137/76
    Kommt der Tatrichter nach seinem pflichtgemäßen tatrichterlichen Ermessen bei Zugrundelegung der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 24, 3; 25, 142; VRS 46, 101; DRiZ 1974, 62) zu dem Ergebnis, daß es sich um einen "außergewöhnlichen Fall" im Sinne dieser Rechtsprechung handelt, und setzt er deswegen eine mehr als ein Jahr betragende, zwei Jahre nicht übersteigende (Gesamt-)Strafe zur Bewährung aus, so muß es dabei grundsätzlich sein Bewenden haben.

    Für diese Aussetzung kommen aber nur "außergewöhnliche Fälle" in Betracht, "die trotz ihres hohen Unrechts- und Schuldgehalts wegen der sie begleitenden und der in der Täterpersönlichkeit liegenden außerordentlichen Umstände insgesamt betrachtet noch in einem (verhältnismäßig) so milden Licht erscheinen, daß die Strafaussetzung ohne Gefährdung der allgemeinen Interessen verantwortet werden kann" (BGH-Entscheidungen BGHSt 24, 3; VRS 46, 101; DRiZ 1974, 62; Urt. v. 22. Oktober 1975 - 2 StR 432/75 -).

    Verfährt der Tatrichter bei der Entscheidung über die Aussetzung einer mehr als ein Jahr betragenden, zwei Jahre nicht übersteigenden (Gesamt-)Strafe nach den vorstehenden Grundsätzen und kommt er dabei nach seinem pflichtgemäßen tatrichterlichen Ermessen zu dem Ergebnis, daß es sich um einen außergewöhnlichen Fall in dem dargelegten Sinne handelt, so muß es dabei sein Bewenden haben (BGH, Urteile in DRiZ 1974, 62 und vom 30. April 1975 - 1 StR 103/75 -).

  • BGH, 30.04.1975 - 1 StR 103/75

    Verletzung der Aufklärungspflicht durch die Unterlassung der Einholung eines

    Auszug aus BGH, 29.04.1976 - 4 StR 137/76
    Die "besonderen Umstände" müssen in der Tat und in der Persönlichkeit des Täters vorliegen; dabei ist aber zu beachten, daß sich oft die Umstände in der Tat und in der Persönlichkeit des Täters nicht scharf voneinander trennen lassen, so daß es insoweit letztlich auf eine Gesamtwertung ankommt (BGH, Urteil vom 30. April 1975 - 1 StR 103/75 -).

    Verfährt der Tatrichter bei der Entscheidung über die Aussetzung einer mehr als ein Jahr betragenden, zwei Jahre nicht übersteigenden (Gesamt-)Strafe nach den vorstehenden Grundsätzen und kommt er dabei nach seinem pflichtgemäßen tatrichterlichen Ermessen zu dem Ergebnis, daß es sich um einen außergewöhnlichen Fall in dem dargelegten Sinne handelt, so muß es dabei sein Bewenden haben (BGH, Urteile in DRiZ 1974, 62 und vom 30. April 1975 - 1 StR 103/75 -).

  • BGH, 22.10.1975 - 2 StR 432/75

    Voraussetzungen der Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung - Bedeutung

    Auszug aus BGH, 29.04.1976 - 4 StR 137/76
    Für diese Aussetzung kommen aber nur "außergewöhnliche Fälle" in Betracht, "die trotz ihres hohen Unrechts- und Schuldgehalts wegen der sie begleitenden und der in der Täterpersönlichkeit liegenden außerordentlichen Umstände insgesamt betrachtet noch in einem (verhältnismäßig) so milden Licht erscheinen, daß die Strafaussetzung ohne Gefährdung der allgemeinen Interessen verantwortet werden kann" (BGH-Entscheidungen BGHSt 24, 3; VRS 46, 101; DRiZ 1974, 62; Urt. v. 22. Oktober 1975 - 2 StR 432/75 -).

    Ist die maßgebende Freiheitsstrafe eine Gesamtstrafe, so sind bei der Untersuchung, ob besondere Umstände "in der Tat" gegeben sind, jedenfalls alle diejenigen Straftaten heranzuziehen, für welche Einzelstrafen von mehr als einem Jahr verhängt worden sind (BGHSt 25, 142; BGH, Urteil vom 22. Oktober 1975 - 2 StR 432/75 -).

  • BGH, 03.11.1970 - 1 StR 473/70

    Besondere Umstände in der Persönlichkeit des Täters als Voraussetzung für die

    Auszug aus BGH, 29.04.1976 - 4 StR 137/76
    Kommt der Tatrichter nach seinem pflichtgemäßen tatrichterlichen Ermessen bei Zugrundelegung der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 24, 3; 25, 142; VRS 46, 101; DRiZ 1974, 62) zu dem Ergebnis, daß es sich um einen "außergewöhnlichen Fall" im Sinne dieser Rechtsprechung handelt, und setzt er deswegen eine mehr als ein Jahr betragende, zwei Jahre nicht übersteigende (Gesamt-)Strafe zur Bewährung aus, so muß es dabei grundsätzlich sein Bewenden haben.

    Für diese Aussetzung kommen aber nur "außergewöhnliche Fälle" in Betracht, "die trotz ihres hohen Unrechts- und Schuldgehalts wegen der sie begleitenden und der in der Täterpersönlichkeit liegenden außerordentlichen Umstände insgesamt betrachtet noch in einem (verhältnismäßig) so milden Licht erscheinen, daß die Strafaussetzung ohne Gefährdung der allgemeinen Interessen verantwortet werden kann" (BGH-Entscheidungen BGHSt 24, 3; VRS 46, 101; DRiZ 1974, 62; Urt. v. 22. Oktober 1975 - 2 StR 432/75 -).

  • BGH, 13.03.1973 - 1 StR 51/73

    Überprüfung der besonderen Umstände in der Tat bei Bildung einer Gesamtstrafe -

    Auszug aus BGH, 29.04.1976 - 4 StR 137/76
    Kommt der Tatrichter nach seinem pflichtgemäßen tatrichterlichen Ermessen bei Zugrundelegung der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 24, 3; 25, 142; VRS 46, 101; DRiZ 1974, 62) zu dem Ergebnis, daß es sich um einen "außergewöhnlichen Fall" im Sinne dieser Rechtsprechung handelt, und setzt er deswegen eine mehr als ein Jahr betragende, zwei Jahre nicht übersteigende (Gesamt-)Strafe zur Bewährung aus, so muß es dabei grundsätzlich sein Bewenden haben.

    Ist die maßgebende Freiheitsstrafe eine Gesamtstrafe, so sind bei der Untersuchung, ob besondere Umstände "in der Tat" gegeben sind, jedenfalls alle diejenigen Straftaten heranzuziehen, für welche Einzelstrafen von mehr als einem Jahr verhängt worden sind (BGHSt 25, 142; BGH, Urteil vom 22. Oktober 1975 - 2 StR 432/75 -).

  • BGH, 08.12.1970 - 1 StR 353/70

    Versagung einer Aussetzung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung -

    Auszug aus BGH, 29.04.1976 - 4 StR 137/76
    Der Bestand der Rechtsordnung kann nicht dadurch gefährdet werden - auch nicht in den Augen von Bevölkerungskreisen, die die Umstände des Falles kennen (vgl. BGHSt 24, 40, 45; 24, 64, 69) -, daß diesen Angeklagten ihre dem Unrechtsgehalt ihrer Taten entsprechenden empfindlichen Freiheitsstrafen zur Bewährung ausgesetzt werden.
  • BGH, 21.01.1971 - 4 StR 238/70

    Ausschluss der Aussetzung der Vollstreckung bei einer Trunkenheitsfahrt mit

    Auszug aus BGH, 29.04.1976 - 4 StR 137/76
    Der Bestand der Rechtsordnung kann nicht dadurch gefährdet werden - auch nicht in den Augen von Bevölkerungskreisen, die die Umstände des Falles kennen (vgl. BGHSt 24, 40, 45; 24, 64, 69) -, daß diesen Angeklagten ihre dem Unrechtsgehalt ihrer Taten entsprechenden empfindlichen Freiheitsstrafen zur Bewährung ausgesetzt werden.
  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

    Allgemeine Strafmilderungsgründe genügen nicht für die Anwendung des § 56 Abs. 2 StGB (BGHSt 24, 3, 5 [BGH 03.11.1970 - 1 StR 473/70]; BGH NJW 1976, 1413; 1977, 639 [OLG Bremen 26.01.1977 - 3 U 77/76]; BGH, Urteile vom 17. Juli 1979 - 1 StR 269/79 - undvom 30. Januar 1980 - 2 StR 781/79).
  • BGH, 08.05.1979 - 1 StR 118/79

    Verurteilung wegen fortgesetzten unerlaubten Verschreibens von Betäubungsmitteln

    Sie ermöglicht daher eine Strafaussetzung auch bei Taten, die nicht in ganz besonderer Konfliktslage oder in Situationen begangen worden sind, die nahe an Rechtfertigungs- oder Schuldausschließungsgründe heranreichen (BGH NJW 1976, 1413; 1977, 639; GA 1978, 78; 1978, 79).

    Vielmehr müssen Milderungsgründe von besonderem Gewicht gegeben sein (BGHSt 25, 142, 144; BGH GA 1972, 208; NJW 1976, 1413; 1977, 639).

    Da insoweit eine klare Trennung häufig nicht möglich ist, kommt es auf eine Gesamtwertung an (BGH DRiZ 1974, 62; NJW 1976, 1413; Urteil vom 30. Mai 1978 - 1 StR 124/78).

    Seine Entscheidung kann das Revisionsgericht daher nur darauf prüfen, ob sie noch im Rahmen dessen liegt, was nach den Feststellungen über Tat und Täter vertretbar ist (BGH NJW 1976, 1413; 1977, 639; Urteile vom 14. Juni 1977 - 5 StR 270/77 -, vom 25. Juni 1978 - 1 StR 263/78 - und vom 6. Februar 1979 - 1 StR 699/78).

  • BGH, 22.10.1980 - 3 StR 376/80

    Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Betrug - Vorliegen besonderer Umstände in der Tat

    In anderen Entscheidungen heißt es, daß "mindestens" oder "jedenfalls" alle Taten besondere Umstände aufweisen müssen, für die Einzelfreiheitsstrafen von mehr als einem Jahr verhängt worden sind (BGH, Urteile vom 22. Oktober 1975 - 2 StR 432/75, vom 29. April 1976 - 4 StR 137/76 = NJW 1976, 1413; Urteil vom 28. Oktober 1976 - 4 StR 488/76 = VRS 52, 115).

    Die Auffassung, daß nach allem für die Frage, ob besondere Umstände in der Tat gegeben sind, eine Gesamtwürdigung der "Tatseite" maßgebend ist, liegt auch auf der Linie der inzwischen anerkannten Rechtsprechung, wonach sich eine klare Trennung zwischen besonderen Umständen in der Tat und besonderen Umständen in der Persönlichkeit häufig nicht vornehmen läßt und es insoweit auf eine Gesamtwertung ankommt (vgl. BGH DRiZ 1974, 62; BGH NJW 1976, 1413; 1977, 639; BGH, Beschluß vom 24. Januar 1979 - 3 StR 523/78; BGH GA 1980, 106).

  • BGH, 06.02.1979 - 1 StR 699/78

    Fahrlässiger Vollrausch - Strafaussetzung zur Bewährung bei Jugendlichen und

    Beide Vorschriften ermöglichen daher eine Strafaussetzung auch bei Taten, die nicht in ganz besonderer Konfliktslage oder in Situationen begangen worden sind, die nahe an Rechtfertigungs- oder Schuldausschließungsgründe heranreichen (BGH NJW 1976, 1413; 1977, 639; GA 1978, 78; 1978, 79).

    Vielmehr müssen Milderungsgründe von besonderem Gewicht vorliegen (BGHSt 25, 142, 144; BGH GA 1972, 208; NJW 1976, 1413; 1977, 639).

    Da insoweit eine klare Trennung häufig nicht möglich ist, kommt es auf eine Gesamtwertung an (BGH DRiZ 1974, 62; NJW 1976, 1413; Urteil vom 30. Mai 1978 - 1 StR 124/78).

    Seine Entscheidung kann das Revisionsgericht daher nur darauf prüfen, ob sie noch im Rahmen dessen liegt, was nach den Feststellungen über Tat und Täter vertretbar ist (BGH NJW 1976, 1413; 1977, 639; Urteile vom 14. Juni 1977 - 5 StR 270/77 - und vom 25. Juni 1978 - 1 StR 263/78).

  • OLG Hamm, 15.03.2007 - 3 Ss 72/07

    sexueller Missbrauch; midner schwerer Fall; Gesetzesänderung; milderes Gesetz

    Zwar hat das Revisionsgericht die Entscheidung des Tatgerichts über das Vorliegen besonderer Umstände bis zur Grenze des Vertretbaren hinzunehmen (BGH NJW 1976, 1413 ; NStZ 1981, 389 (390)).

    Zwar hat das Revisionsgericht die Entscheidung des Tatgerichts über das Vorliegen besonderer Umstände bis zur Grenze des Vertretbaren hinzunehmen (BGH NJW 1976, 1413 ; NStZ 1981, 389 (390)).

    Zwar hat das Revisionsgericht die Entscheidung des Tatgerichts über das Vorliegen besonderer Umstände bis zur Grenze des Vertretbaren hinzunehmen (BGH NJW 1976, 1413 ; NStZ 1981, 389 (390)).

  • BGH, 18.01.1979 - 4 StR 712/78

    Voraussetzungen für die Aussetzung einer länger als ein Jahr dauernden Strafe zur

    Sie kommt deshalb nur in "außergewöhnlichen Fällen" in Betracht, "die trotz ihres hohen Unrechts- und Schuldgehalts wegen der sie begleitenden und der in der Täterpersönlichkeit liegenden außerordentlichen Umstände insgesamt betrachtet noch in einem (verhältnismäßig) so milden Licht erscheinen, daß die Strafaussetzung ohne Gefährdung der allgemeinen Interessen verantwortet werden kann" (BGH VRS 46, 101; NJW 1976, 1413).

    Die "besonderen Umstände" müssen in der Tat und in der Persönlichkeit des Täters liegen; dabei ist aber zu beachten, daß sich oft die Umstände in der Tat und in der Persönlichkeit des Täters nicht scharf von einander trennen lassen, so daß es insoweit letztlich auf eine Gesamtwertung ankommt (BGH NJW 1976, 1413).

    Darauf hat sich die Prüfung des Revisionsgerichts zu beschränken (BGH NJW 1976, 1413; Urteil vom 16. November 1978 - 4 StR 343/78).

  • BGH, 06.05.1980 - 4 StR 175/80

    Erhebliche Beeinträchtigung des Gesundheitszustandes eines Angeklagten als

    Das Revisionsgericht kann sie nur darauf überprüfen, ob sie noch im Rahmen dessen liegt, was nach den Feststellungen über Tat und Täter vertretbar ist (vgl. BGH NJW 1976, 1413; 1977, 639; BGH DRiZ 1979, 187, 188; BGH, Urteile vom 26. Juli 1979 - 4 StR 688/78 -und vom 8. Mai 1979 - 1 StR 118/79).

    Denn die Geldstrafe fällt nicht unter die Bestimmung des § 56 StGB und die kurzfristige, unter sechs Monaten liegende Freiheitsstrafe fällt jedenfalls nicht so erheblich ins Gewicht, daß sie zu einer anderen Beurteilung führen könnte (vgl. BGHSt 25, 142, 143; BGH NJW 1976, 1413; BGH, Urteil vom 26. Oktober 1976 - 4 StR 488/76 - m.w.Nachw.).

    Denn bei den Besonderheiten dieses Falles, insbesondere den dargelegten, in der Person des Angeklagten liegenden besonderen Umständen, ist nicht davon auszugehen, daß der Bestand der Rechtsordnung, auch in den Augen von Bevölkerungskreisen, welche die näheren Umstände - so auch das Urteil gegen den Tatbeteiligten W... - kennen, durch die Strafaussetzung gefährdet sein könnte (vgl. BGH NJW 1976, 1413, 1414 m.w.Nachw.).

  • BGH, 23.08.1977 - 1 StR 324/77

    Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung - Günstige Sozialprognose und

    Diese in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 24, 3, 5; BGH NJW 1976, 1413 Nr. 20; NJW 1977, 639 Nr. 12 mit Nachw.) entwickelten Grundsätze hat das Landgericht möglicherweise nicht in ausreichendem Maße beachtet.

    Taten, die mit Geldstrafen oder mit nicht ins Gewicht fallenden Einzelfreiheitsstrafen geahndet worden sind, brauchen allerdings keine besonderen Umstände aufzuweisen (BGHSt 25, 142, 143; vgl. auch BGH NJW 1976, 1413 Nr. 20 und Urteil vom 22. Oktober 1975 - 2 StR 432/75).

    Wenn auch die Anwendung der Vorschrift nicht auf einmaliges Versagen beschränkt ist (BGH NJW 1976, 1413 Nr. 20; Urteil vom 22. Oktober 1975 - 2 StR 432/75), so hätte die Strafkammer doch in Betracht ziehen müssen, daß der Angeklagte vom Frühjahr 1973 bis zum Frühjahr 1975 viermal Prüfungsaufgaben an eine große Anzahl von Schülern überließ, also innerhalb eines langen Zeitraums gesetzwidrig handelte.

  • BGH, 24.04.1980 - 4 StR 170/80
    Lassen sich die in der Tat und in der Persönlichkeit des Täters vorliegenden Umstände nicht scharf voneinander trennen, so kommt es letztlich auf eine Gesamtwertung an ( BGH NJW 1976, 1413 [BGH 29.04.1976 - 4 StR 137/76]).

    Das Revisionsgericht kann sie nur darauf überprüfen, ob sie noch im Rahmen dessen liegt, was nach den Feststellungen über Tat und Täter vertretbar ist (vgl. BGH NJW 1976, 1413 [BGH 29.04.1976 - 4 StR 137/76]; 1977, 639; BGH DRiZ 1979, 187, 188 [BGH 18.01.1979 - 4 StR 712/78]; BGH, Urteile vom 26. Juli 1979 - 4 StR 688/78 - und vom 8. Mai 1979 - 1 StR 476/79 ).

    Denn bei den Besonderheiten des Falles ist nicht davon auszugehen, daß der Bestand der Rechtsordnung - auch in den Augen von Bevölkerungskreisen, welche die näheren Umstände kennen - durch die Strafaussetzung gefährdet sein könnte (vgl. BGH NJW 1976, 1413, 1414 [BGH 29.04.1976 - 4 StR 137/76] m.w.Nachw.).

  • BayObLG, 28.02.1984 - RReg. 5 St 19/84

    Besondere Umstände für die Aussetzung einer Jugendstrafe zur Bewährung

    Sonach ist eine Strafaussetzung auch bei Taten möglich, die nicht in ganz besonderer Konfliktslage oder in Situationen begangen worden sind, die nahe an Rechtfertigungs- und Schuldausschließungsgründe heranreichen (BGHSt 24, 3 ; 25, 142; BGH VRS 46, 101; GA 1973, 84; GA 1974, 343; NJW 1976, 1413 ; NJW 1977, 639; GA 1978, 78; GA 1978, 79; NStZ 1981, 283).

    b) Die Gesamtwertung, ob die besonderen Umstände sowohl in der Tat wie in der Persönlichkeit des Täters vorliegen (BGH NJW 1976, 1413 ), hat der Tatrichter auch in Fällen nach eigenem pflichtgemäßen Ermessen zu treffen, in denen es keine allgemein richtige Entscheidung gibt.

    Das Revisionsgericht kann seine Beurteilung nur darauf nachprüfen, ob sie noch im Rahmen dessen liegt, was nach den Feststellungen über Tat und Täter vertretbar ist (BGH NJW 1976, 1413 ; NJW 1977, 639; NStZ 1981, 61 ; Dreher/Tröndle, StGB 41. Aufl. § 56 Rdn. 9 c).

  • BGH, 24.02.1983 - 1 StR 821/82

    Schwere räuberische Erpressung - Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung der

  • BGH, 13.01.1977 - 1 StR 691/76

    Verurteilung wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung - Aussetzung der

  • BGH, 15.01.1981 - 4 StR 663/80

    Totschlag in einem minder schweren Fall (Reizung zum Zorn) - Strafaussetzung zur

  • BGH, 01.04.1981 - 2 StR 72/81

    Eingreifen eines Revisionsgerichtes in die dem Tatrichter obliegende

  • BGH, 03.05.1977 - 5 StR 702/76

    Verfassungsmäßigkeit der lebenslangen Freiheitsstrafe - Schuldminderungsgründe

  • BGH, 31.05.1978 - 3 StR 175/78

    Zulässigkeit formelhafter Wendungen bei der Entscheidung über die Höhe einer

  • BGH, 15.10.1980 - 3 StR 551/80

    Aussetzung einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr bis zu zwei Jahren zur

  • OLG Düsseldorf, 14.03.1983 - 5 Ss 547/82

    Jugendstrafrecht: Anwendbares Recht bei sowohl als Jugendlicher wie auch als

  • BGH, 25.03.1982 - 4 StR 76/82

    Bestehen eines tatrichterlichen Beurteilungsspielraum bezüglich der Annahme

  • BGH, 31.03.1981 - 1 StR 816/80

    Voraussetzungen für die Anordnung der Strafaussetzung im Jugendstrafrecht -

  • BGH, 17.12.1979 - 3 StR 423/79

    Unzureichende Erörterung einer Strafaussetzung zur Bewährung trotz Besonderheiten

  • BGH, 05.09.1978 - 1 StR 421/78

    Anforderungen an die ordnungsgemäße durch eine Jugendstrafkammer vorgenommene

  • BGH, 03.06.1980 - 4 StR 208/80

    Rüge zur Versagung von Strafaussetzung zur Bewährung - Besonderheit der

  • OLG Köln, 16.02.1982 - 1 Ss 738/81

    Wirksamkeit des Strafantrages einer juristischen Person im Rahmen einer

  • OLG Brandenburg, 03.03.1994 - 2 Ws 6/94

    Aussetzung des Strafrests zur Bewährung; Anwendung des mildesten Gesetzes;

  • BGH, 30.07.1981 - 4 StR 348/81

    Bedeutung eines fehlenden Motives bei der Annahme von Tötungsvorsatz - Besondere

  • BGH, 15.02.1994 - 5 StR 692/93

    Geständnis - Untersuchungshaft - Krankheit - Gesamtwürdigung

  • BGH, 03.12.1980 - 3 StR 419/80

    Strafaussetzung zur Bewährung bei Körperverletzung mit Todesfolge

  • BGH, 20.02.1979 - 1 StR 606/78

    Beginn der Strafantragsfrist - Verurteilung wegen zweier rechtlich

  • OLG Hamm, 23.12.1977 - 3 Ss 795/77
  • OLG Dresden, 15.07.2005 - 2 Ss 701/04

    Keine Bewährung für Trunkenheitsfahrerin

  • BGH, 23.08.1983 - 5 StR 88/83

    Grenzen der Vertretbarkeit für die Strafaussetzung zur Bewährung

  • BGH, 03.06.1982 - 1 StR 176/82

    Strafzumessung aufgrund des persönlichen Eindrucks allein Aufgabe des Tatrichters

  • BGH, 19.11.1981 - 4 StR 566/81

    Strafaussetzung zur Bewährung - Besondere Umstände der Tat, die eine

  • BGH, 17.12.1980 - 2 StR 624/80

    Änderung von Strafaussprüchen im Revisionsverfahren - Revision gegen

  • BGH, 13.03.1984 - 5 StR 53/84

    Vorliegen von besonderen Umständen, die eine Strafaussetzung zur Bewährung

  • BGH, 30.12.1980 - 3 StR 490/80

    Sexueller Missbrauch eines Kindes - Aussetzung der Vollstreckung einer

  • BGH, 11.11.1980 - 1 StR 384/80

    Vorliegen einer günstigen Sozialprognose bei Aussetzen der Freiheitsstrafe zur

  • BGH, 17.04.1980 - 4 StR 22/80

    Besonders schwerer Fall des Betruges - Besonders schwerer Fall der Untreue - Sehr

  • BGH, 04.07.1979 - 3 StR 180/79

    Willkürliche Gewährung einer Strafaussetzung zur Bewährung

  • BGH, 16.11.1978 - 4 StR 343/78

    Fortgesetzte Geldfälschung - Verbreitung falscher 50-Dollar-Noten in Österreich -

  • BGH, 17.08.1976 - 1 StR 355/76

    Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bei Fehlen des

  • OLG Koblenz, 16.06.1983 - 1 Ss 229/83

    Geringe Menge; Betäubungsmittel; Haschisch; Teilmengen; Eigenverbrauch

  • BGH, 29.10.1981 - 4 StR 541/81

    Verurteilung wegen mehrerer selbständiger Straftaten - Berücksichtigung der

  • BGH, 28.01.1981 - 3 StR 508/80

    Begriff des gefährlichen Werkzeugs - Strafaussetzung bei niedrigen Einzelstrafen

  • BGH, 05.02.1980 - 1 StR 719/79

    Strafaussetzung aufgrund mildernder Umstände von besonderem Gewicht

  • BGH, 10.05.1979 - 4 StR 154/79

    Vorliegen eines minder schweren Falles bei Abweichen des gesamten Tatbildes

  • BGH, 25.07.1978 - 1 StR 263/78

    Bewilligung der Strafaussetzung bei sexueller Nötigung mit vorsätzlicher

  • BGH, 30.05.1978 - 1 StR 124/78

    Zulässigkeit der Aussetzung der Vollstreckung einer Gesamtfreiheitsstrafe von

  • BGH, 14.06.1977 - 5 StR 270/77

    Beschränkung der Strafaussetzung nach § 21 Abs. 2 Jugendgerichtsgesetz (JGG) -

  • BGH, 29.11.1983 - 5 StR 195/83

    Unterbrechung der Verjähungsfrist bei der Strafverfolgung - Der Tatbestand der

  • BGH, 18.03.1981 - 2 StR 780/80

    Voraussetzungen für Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe von mehr

  • BGH, 10.06.1980 - 1 StR 56/80

    Auswirkungen von Uneinsichtigkeit auf das Strafmaß - Rechtliche Wirkungen eines

  • BGH, 24.04.1980 - 4 StR 212/80

    Aussetzung zur Bewährung einer Strafe

  • BGH, 15.01.1980 - 1 StR 767/79

    Versagung der Strafaussetzung auf Bewährung - Gesamtwürdigung der in der Tat und

  • BGH, 06.12.1979 - 1 StR 670/79

    Zulässigkeit einer kurzen Begründung der Versagung einer Strafaussetzung zur

  • BGH, 26.07.1979 - 4 StR 688/78

    Aussetzung einer Strafe wegen gemeinschaftlicher Vergewaltigung zur Bewährung

  • BGH, 21.06.1978 - 3 StR 109/78

    Tatrichterliches Ermessen bei Aussetzung einer Strafe zur Bewährung

  • BGH, 03.05.1977 - 1 StR 195/77

    Voraussetzungen der Strafaussetzung zur Bewährung - Vorliegen von besonderen

  • LG München I, 20.03.1981 - 17 Ns 333 Js 149/79
  • OLG Stuttgart, 26.06.1980 - 3 Ws 161/80
  • BGH, 12.06.1980 - 1 StR 33/80

    Voraussetzungen einer Strafaussetzung zur Bewährung

  • BGH, 17.04.1980 - 4 StR 147/80

    Aufklärungpflicht der sozialen und familiären Verhältnisse des Angeklagten durch

  • BGH, 12.02.1980 - 1 StR 9/80

    Strafaussetzung bei Vorliegen von Milderungsgründen von besonderem Gewicht

  • BGH, 21.12.1979 - 2 StR 357/79

    Vergewaltigung einer im Krankenhausbett liegenden Schwester - Begriff der

  • BGH, 25.10.1979 - 4 StR 505/79

    Auslegung eines Erpressungsschreibens - Dauergefahr als gegenwärtige Gefahr -

  • BGH, 06.09.1979 - 4 StR 461/79

    Pflicht zur Auseinandersetzung des Gerichts mit einem Antrag auf Aussetzung der

  • BGH, 09.01.1979 - 1 StR 336/78

    Begründung der Nichtvereidigung von Zeugen - Unwahre Angaben über die

  • BGH, 23.03.1977 - 3 StR 526/76

    Gesamtvorsatz als Voraussetzung für die Annahme einer fortgesetzten Tat -

  • BGH, 28.10.1976 - 4 StR 488/76

    Anforderungen an die Bewilligung einer Strafaussetzung bei Gesamtfreiheitsstrafe

  • BGH, 31.08.1976 - 1 StR 481/76

    Anforderungen an eine günstige Sozialprognose rechtfertigenden Tatsachen -

  • BGH, 06.11.1979 - 5 StR 273/79

    Unerreichbarkeit eines Beweismittels bei Ablehnung des Aussage von ausländischen

  • BGH, 03.10.1979 - 2 StR 240/79

    Anzuwendende Maßstäbe für die Annahme "besonderer Umstände" i.S.d § 56 Abs. 2

  • BGH, 17.07.1979 - 1 StR 269/79

    Voraussetzungen der Strafaussetzung zur Bewährung - Folgen der Strafvollstreckung

  • BGH, 04.10.1977 - 1 StR 447/77

    Anforderungen an die Strafaussetzung zur Bewährung bei Untreue

  • BGH, 22.03.1977 - 1 StR 858/76

    Entscheidung des Tatrichters über das Ergebnis der Beweisaufnahme - Aussetzung

  • BGH, 23.11.1976 - 1 StR 544/76

    Versagung einer Strafaussetzung zur Bewährung - Strafrahmen bei einer Vielzahl

  • BGH, 08.07.1976 - 4 StR 221/76

    Verstoß gegen die Bezugscheinpflicht bei Betäubungsmitteldelikten - Anforderungen

  • BayObLG, 30.01.1990 - RReg. 4 St 172/89

    Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellung des Mindestschuldumfangs,

  • BGH, 26.04.1979 - 4 StR 124/79

    Untreue eines Inhabers einer Reisevermittlungsagentur gegenüber

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Rechtsprechung
   BGH, 28.04.1976 - 2 ARs 158/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,1452
BGH, 28.04.1976 - 2 ARs 158/76 (https://dejure.org/1976,1452)
BGH, Entscheidung vom 28.04.1976 - 2 ARs 158/76 (https://dejure.org/1976,1452)
BGH, Entscheidung vom 28. April 1976 - 2 ARs 158/76 (https://dejure.org/1976,1452)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit für die nachträgliche Bildung von Gesamtstrafen - Einfluss der Höhe einer Gesamtstrafe auf die Zuständigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 1512
  • MDR 1976, 680
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.02.1958 - 2 ARs 199/57
    Auszug aus BGH, 28.04.1976 - 2 ARs 158/76
    Auch nach neuem Recht ist für die nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe das Gericht des ersten Rechtszuges zuständig, das die höchste Einzelstrafe (nicht die höchste Gesamtstrafe) verhängt hat (im Anschluß an BGHSt 11, 293).

    Unabhängig davon, ob bisher nur auf Einzelstrafen oder auf eine oder mehrere Gesamtstrafen erkannt wurde, ist immer das Gericht zuständig, das die höchste Einzelstrafe verhängt hat (vgl. RGSt 33, 23; BGHSt 11, 293, 294/295 - NJW 1958, 876; BGH, Beschluß vom 26. September 1962 - 2 ARs 152/62; vgl. KMR 6. Aufl. § 462 Anm. 4; Kleinknecht, StPO, 31. Aufl. § 462 Anm. 3; Schäfer in Löwe/Rosenberg, StPO, 22. Aufl. § 462 Anm. IV 2; Eberhard Schmidt, Lehrkommentar zur StPO § 462 Rdn. 7).

  • RG, 21.12.1899 - 3376/99

    Wenn von verschiedenen Gerichten jedes für sich auf eine Gesamtstrafe erkannt hat

    Auszug aus BGH, 28.04.1976 - 2 ARs 158/76
    Unabhängig davon, ob bisher nur auf Einzelstrafen oder auf eine oder mehrere Gesamtstrafen erkannt wurde, ist immer das Gericht zuständig, das die höchste Einzelstrafe verhängt hat (vgl. RGSt 33, 23; BGHSt 11, 293, 294/295 - NJW 1958, 876; BGH, Beschluß vom 26. September 1962 - 2 ARs 152/62; vgl. KMR 6. Aufl. § 462 Anm. 4; Kleinknecht, StPO, 31. Aufl. § 462 Anm. 3; Schäfer in Löwe/Rosenberg, StPO, 22. Aufl. § 462 Anm. IV 2; Eberhard Schmidt, Lehrkommentar zur StPO § 462 Rdn. 7).
  • BGH, 10.09.1985 - 2 ARs 242/85

    Bestimmung der Einsatzstrafe

    Für die Beantwortung der Frage, welche von mehreren verhängten Strafen als die höchste im Sinne von § 462 a Abs. 3 S. 2 StPO anzusehen ist, ist in Fällen der Gesamtstrafe nicht auf diese Strafe abzustellen, sondern auf die jeweils ausgeworfene höchste Einzelstrafe (BGH NJW 1976, 1512).
  • BGH, 23.02.2022 - 2 ARs 376/21

    Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht (Entscheidung

    Das Amtsgericht - Schöffengericht - Nürnberg ist gemäß § 460, § 462a Abs. 3 Satz 2 StPO für die Entscheidung über den Antrag des Verurteilten auf Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe zuständig, weil es bei gleicher Strafart auf die höchste Einzelstrafe erkannt hat (vgl. Senat, Beschluss vom 28. April 1976 - 2 ARs 158/76, NJW 1976, 1512 mwN).
  • BGH, 29.08.1996 - 4 StR 401/96

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung

    Der Senat weist darauf hin, daß aus den durch die Verurteilungen vom 19. Juli 1994, 18. Oktober 1994, 28. April 1995 und 19. Oktober 1995 ausgesprochenen Strafen, soweit sie noch nicht erledigt sind, durch das Amtsgericht Naumburg, das die höchste darin einzubeziehende Einzelstrafe verhängt hat (§ 462 a Abs. 3 StPO; BGH NJW 1976, 1512), eine weitere nachträgliche Gesamtstrafe zu bilden ist, da alle diesen Strafen zugrundeliegenden Taten bereits vor dem Urteil des Amtsgerichts Halle-Saalkreis vom 19. Juli 1994 begangen worden sind.
  • BGH, 28.03.1979 - 2 StR 94/79

    Umfang der Heranziehung früherer Verurteilungen für die Bildung einer

    Die Gesamtstrafe hat nach den §§ 460, 462 a Abs. 3 StPO das Gericht zu bilden, das die bis dahin höchste Einzelstrafe verhängt hat (BGHSt 11, 293 [BGH 19.02.1958 - 2 ARs 199/57]; BGH, Beschl. v. 28. April 1976 - 2 ARs 158/76 -).
  • BGH, 10.04.1979 - 2 ARs 116/79

    Streit zweier Amtsgerichte über die Zuständigkeit zur Bildung der Gesamtstrafe im

    Auch nach neuem Recht ist für die nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe das Gericht des ersten Rechtszuges zuständig, das die höchste Einzelstrafe (nicht die höchste Gesamtstrafe) verhängt hat (BGH NJW 1976, 1512 im Anschluß an BGHSt 11, 293 [BGH 19.02.1958 - 2 ARs 199/57]).
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