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   BGH, 24.03.1976 - IV ZR 208/74   

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BGH, 24.03.1976 - IV ZR 208/74 (https://dejure.org/1976,2326)
BGH, Entscheidung vom 24.03.1976 - IV ZR 208/74 (https://dejure.org/1976,2326)
BGH, Entscheidung vom 24. März 1976 - IV ZR 208/74 (https://dejure.org/1976,2326)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Behandlung von Unfällen wie Krankheiten - Begriff des so genannten "gedehnten Versicherungsfalls" - Zusammenhang zwischen einer Krankheit und einem Unfall für Inanspruchnahme eines Versicherungsschutzes - Wartezeiten für die Inanspruchnahme von Krankenhaustagegeld - ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AVB f. Krankheitskosten- u. Krankenhaustagegeldvers. (Wartezeitklausel)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1976, 916
  • VersR 1976, 851
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Hamburg, 29.11.1972 - 5 U 100/72
    Auszug aus BGH, 24.03.1976 - IV ZR 208/74
    Die Krankenversicherer rechnen aufgrund ihrer Erfahrungen damit, daß in der Mehrzahl dieser Fälle die Heilbehandlung nicht bis auf eine Zeit nach Ablauf der jeweils geltenden Wartezeit aufgeschoben werden kann (vgl. Teichmann, Die Grundlagen der deutschen privaten Krankenversicherung, 1937, S. 16; Ohrt, Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Privaten Krankenversicherung, 1961, S. 64; Tauer/Linden, Private Krankenversicherung, 1965, S. 40 f, 130, 138; OLG Hamburg VersR 1973, 1014, 1015).

    Sie haben die Funktion des früheren konkreten Ausschlusses vorvertraglich objektiv schon vorhandener Krankheiten ("alter Leiden") übernommen; sie dienen dazu, solche Krankheiten aus dem Versicherungsschutz auszuklammern, die medizinisch schon vor Vertragsschluß entstanden waren, damals zwar noch unentdeckt waren, aber in einer erfahrungsgemäß erheblichen Anzahl von Fällen dann vor Ablauf der jeweiligen Wartezeit behandlungsbedürftig werden (vgl. Tauer/Linden a.a.O., S. 41: "Quarantänefunktion" der Wartezeiten; so trotz widersprüchlicher Formulierungen der Sache nach auch Ohrt a.a.O., S. 64; OLG Hamburg VersR 1973, 1014 ff).

  • BGH, 13.03.1974 - IV ZR 36/73

    Krankentagegeld - Völlige Arbeitsunfähigkeit - Termineintritt

    Auszug aus BGH, 24.03.1976 - IV ZR 208/74
    Diese Bestimmung des Versicherungsfalls entspricht dem in der privaten Krankenversicherung heute üblichen Begriff des "gedehnten Versicherungsfalls" (vgl. BGH VersR 1974, 741), der sich nicht in einem einmaligen Ereignis vollendet, sondern einen Zustand des Versicherten mit Beginn (der Heilbehandlung) und Ende (der Behandlungsbedürftigkeit) umfaßt (vgl. auch § 1 Abs. 2 der Musterbedingungen des Verbandes der privaten Krankenversicherung - MBKK - eine dem § 1 Abs. 2 AVB - W 63 entsprechende Regelung für die Krankenhaustagegeldversicherung enthält § 1 Nr. 3 AVB - TK: Der Versicherungsfall beginnt hier mit der Aufnahme in ein - im Sinne der AVB anerkanntes - Krankenhaus).

    Da Versicherungsfall und versicherte Gefahr in einem engen, wechselseitigen Abhängigkeitsverhältnis stehen (BGH VersR 1974, 741; BGHZ 16, 37, 42 m.w.N.), da ferner die Wartezeitklauseln in ihrer tatsächlichen Wirkung eine rein auf den Zeitablauf abgestellte Risikoabgrenzung schaffen, spricht dieses Zeitmoment des Versicherungsfalls entscheidend dafür, den durch den Unfall verursachten früheren Beginn der Krankheitsbehandlung dem übernommenen Unfallrisiko zuzuordnen, für das keine Wartezeit gilt.

  • BGH, 18.12.1954 - II ZR 206/53

    Invaliditätszusatzversicherung

    Auszug aus BGH, 24.03.1976 - IV ZR 208/74
    Da der Begriff des "gedehnten Versicherungsfalls" auch für die Behandlung von Unfallfolgen gilt, weicht die Bestimmung des Versicherungsfalls insoweit von derjenigen in der allgemeinen Unfallversicherung ab, in der der Unfall selbst und nicht seine Folgen den Versicherungsfall darstellen (vgl. BGHZ 16, 37, 42 f; 32, 44, 48).

    Da Versicherungsfall und versicherte Gefahr in einem engen, wechselseitigen Abhängigkeitsverhältnis stehen (BGH VersR 1974, 741; BGHZ 16, 37, 42 m.w.N.), da ferner die Wartezeitklauseln in ihrer tatsächlichen Wirkung eine rein auf den Zeitablauf abgestellte Risikoabgrenzung schaffen, spricht dieses Zeitmoment des Versicherungsfalls entscheidend dafür, den durch den Unfall verursachten früheren Beginn der Krankheitsbehandlung dem übernommenen Unfallrisiko zuzuordnen, für das keine Wartezeit gilt.

  • BGH, 08.02.1960 - II ZR 136/58

    Insassen-Unfallversicherung

    Auszug aus BGH, 24.03.1976 - IV ZR 208/74
    Da der Begriff des "gedehnten Versicherungsfalls" auch für die Behandlung von Unfallfolgen gilt, weicht die Bestimmung des Versicherungsfalls insoweit von derjenigen in der allgemeinen Unfallversicherung ab, in der der Unfall selbst und nicht seine Folgen den Versicherungsfall darstellen (vgl. BGHZ 16, 37, 42 f; 32, 44, 48).
  • BGH, 08.07.1953 - VI ZR 137/52
    Auszug aus BGH, 24.03.1976 - IV ZR 208/74
    Hierfür liegt aber der in der Rechtsprechung immer wieder betonte rechtlich entscheidende Zurechnungsgesichtspunkt in der Erwägung, daß der Schädiger, der einen gesundheitlich anfälligen Menschen verletzt hat, nicht verlangen kann, so gestellt zu werden, als habe er einen gesunden Menschen verletzt (vgl. RGZ 155, 37, 41; 169, 117, 119 f; BGH VersR 1953, 401; 1959, 752, 753; 1964, 49, 51; 1966, 737, 738; 1970, 814, 815).
  • BGH, 19.04.1972 - IV ZR 50/71

    Ersatz von Folge(Schock)schäden in der privaten Unfallversicherung

    Auszug aus BGH, 24.03.1976 - IV ZR 208/74
    Bedenken gegen die Kausalität (in diesem realen Sinne) können auch nicht etwa deshalb erhoben werden, weil eine unfallbedingte Erregung des Klägers, also ein psychisches Moment, als Bindeglied in der mehrgliedrigen Kausalkette mitgewirkt hat und die am 12. Mai 1970 ausgelöste Hirnembolie auf zwei zusammenwirkende Ursachen - unfallbedingte Erregung und Herzleiden des Klägers (absolute Herz-Arrhythmie) - zurückzuführen ist (vgl. BGH VersR 1972, 582 f).
  • BGH, 12.06.1975 - III ZR 34/73

    Verfahrensrecht - Revision gegen Grundurteil; Mitverschulden eines Bauherrn

    Auszug aus BGH, 24.03.1976 - IV ZR 208/74
    Die Aufhebung des Berufungsurteils in diesem Punkt ist auch ohne diesbezügliche Revisionsrüge zulässig, weil der Fehler des Berufungsurteils eine Voraussetzung für das ganze weitere Verfahren betrifft und von Amts wegen verhindert werden muß, daß sich das weitere Verfahren auf einer verfehlten Grundlage aufbaut (vgl. RG HRR 1938 Nr. 1; BGH NJW 1975, 1968 m.w.N.).
  • BGH, 11.06.1974 - VI ZR 37/73

    Beweisführung bei Schädigung durch Steinschlag; Pflichten eines Kraftfahrers in

    Auszug aus BGH, 24.03.1976 - IV ZR 208/74
    Für das Deliktsrecht gilt allerdings die feststehende Rechtsprechung, daß dem (Unfall-)Schädiger auch solche Auswirkungen der Verletzungshandlung als (Unfall-)Folgen im Rechtssinne zuzurechnen sind, die sich erst deshalb ergeben, weil der Betroffene bereits eine Krankheitsanlage oder einen Körperschaden hatte, wobei es gleichgültig ist, worauf die vorhandene Schadensdisposition beruht (vgl. BGH NJW 1974, 1510 m.w.N., sowie die folgenden Zitate).
  • BGH, 10.05.1966 - VI ZR 243/64

    Deliktsrechtlicher Haftungsumfang bei Vorschädigung des Geschädigten; Kausalität

    Auszug aus BGH, 24.03.1976 - IV ZR 208/74
    Hierfür liegt aber der in der Rechtsprechung immer wieder betonte rechtlich entscheidende Zurechnungsgesichtspunkt in der Erwägung, daß der Schädiger, der einen gesundheitlich anfälligen Menschen verletzt hat, nicht verlangen kann, so gestellt zu werden, als habe er einen gesunden Menschen verletzt (vgl. RGZ 155, 37, 41; 169, 117, 119 f; BGH VersR 1953, 401; 1959, 752, 753; 1964, 49, 51; 1966, 737, 738; 1970, 814, 815).
  • BGH, 13.07.1959 - II ZR 192/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.03.1976 - IV ZR 208/74
    Hierfür liegt aber der in der Rechtsprechung immer wieder betonte rechtlich entscheidende Zurechnungsgesichtspunkt in der Erwägung, daß der Schädiger, der einen gesundheitlich anfälligen Menschen verletzt hat, nicht verlangen kann, so gestellt zu werden, als habe er einen gesunden Menschen verletzt (vgl. RGZ 155, 37, 41; 169, 117, 119 f; BGH VersR 1953, 401; 1959, 752, 753; 1964, 49, 51; 1966, 737, 738; 1970, 814, 815).
  • BGH, 22.10.1963 - VI ZR 187/62
  • BGH, 19.05.1970 - VI ZR 8/69

    Zurechnung des Schadens bei Herbeiführung durch zwei Ursachen

  • RG, 26.04.1937 - VI 395/36

    1. Fällt die Beurteilung der Frage, ob ein ursächlicher Zusammenhang zwischen

  • RG, 29.04.1942 - VIII 12/42

    Zur Frage des Schadensersatzes bei Unfällen von Personen, deren Erwerbsfähigkeit

  • BGH, 14.12.1977 - IV ZR 12/76

    Krankenhaustagegeld - Krankheitskosten - Zahnmedizinische Heilbehandlung -

    § 1 Abs. 2 AVB, der dem in der privaten Krankenversicherung heute üblichen Begriff des "gedehnten Versicherungsfalls" ( vgl. BGH VersR 1974, 741; 1976, 851) entspricht und das Ende des Versicherungsfalls - vom Willen des Versicherten unabhängig - auf das nach objektivem (medizinischem) Befund festzustellende Ende der Behandlungsbedürftigkeit verlegt, verfolgt über dies den Zweck, dem der Krankenversicherung eigentümlichen subjektiven Risiko entgegenzuwirken.

    Als Ausgleich dafür, daß die Wartezeitklauseln diesen Zweckgedanken mit ihrer not wendig starren, generalisierenden zeitlichen Beschränkung nur grob und unvollkommen verwirklichen, erlangen Versicherer und Versicherungsnehmer eine klarere, prakti kablere Risikoabgrenzung und damit .größere Rechtssicherheit als unter der Geltung der früheren Ausschlußklauseln für alle auch unerkannten "alten Leiden" (BGH VersR 1976, 851, 852).

  • BGH, 25.01.1978 - IV ZR 25/76

    Entschädigungspflicht eines Versicherers für die nach Ablauf einer Wartezeit

    In der privaten Krankenversicherung pflegt außerdem der Beginn der vereinbarten Wartezeiten an diesen Zeitpunkt anzuknüpfen (vgl. BGH VersR 1976, 851, 852).

    Diese Bestimmung des Versicherungsfalls entspricht dem in der privaten Krankenversicherung heute üblichen Begriff des "gedehnten Versicherungsfalls" (vgl. BGH VersR 1974, 741; 1976, 851), der sich nicht in einem einmaligen Ereignis vollendet, sondern einen Zustand des Versicherten mit Beginn (der Heilbehandlung) und Ende (der Behandlungsbedürftigkeit) umfaßt.

    Zum anderen haben die Wartezeitklauseln die Funktion der früher in fast allen AVB der Krankenversicherer enthaltenen Klauseln übernommen, die die vorvertraglichen, objektiv schon vorhandenen und bei Vertragsschluß möglicherweise noch nicht erkannten Krankheiten ("alte Leiden") von den Versicherungsleistungen ausschlossen; mit einer notwendig starren, generalisierenden zeitlichen Begrenzung dienen die Wartezeitklauseln dazu, solche Krankheiten aus dem Versicherungsschutz auszuklammern (BGH VersR 1976, 851, 852).

  • LG Köln, 13.11.2013 - 26 O 209/13

    Allgemeine Bedingungen für die Sterbegeldversicherung; Wartezeitklausel als

    Die Leistungsfreiheit ist hier indes nur zeitlich und inhaltlich begrenzt und damit der Wartefristregelung in der Krankenversicherung ähnlich, die von der Rechtsprechung für unbedenklich gehalten wird (vgl. BGH VersR 1976, 851 und 1978, 271; OLG Nürnberg aaO).
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Rechtsprechung
   BGH, 28.05.1976 - V ZR 170/74   

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BGH, 28.05.1976 - V ZR 170/74 (https://dejure.org/1976,2616)
BGH, Entscheidung vom 28.05.1976 - V ZR 170/74 (https://dejure.org/1976,2616)
BGH, Entscheidung vom 28. Mai 1976 - V ZR 170/74 (https://dejure.org/1976,2616)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Sittenwidrigkeit von Grundstücksgeschäften im Hinblick auf einen außergewöhnlichen Kaufpreis - Sittenwidrigkeit wegen Ausnutzung der Unerfahrenheit - Leichtsinniges Handeln beim Kauf eines unbebauten Grundstücks

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1976, 916
  • DNotZ 1977, 102
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • RG, 13.03.1936 - V 184/35

    Zur Anwendung des § 138 Abs. 1 BGB. auf Rechtsgeschäfte, bei denen Leistung und

    Auszug aus BGH, 28.05.1976 - V ZR 170/74
    Schon aus diesem Grunde greift entgegen der Meinung der Revision die Rechtsprechung nicht ein, nach der ein besonders grobes Mißverhältnis zwischen der Leistung und der vereinbarten Gegenleistung den Schluß rechtfertigen kann, der Begünstigte habe aus verwerflicher Gesinnung gehandelt (RGZ 150, 1, 6).

    Sie betrifft durchweg Fälle oder setzt eine Situation voraus, in denen sich der Gewährende in einer "misslichen Lage" befand, die ihm nahelegte, außergewöhnliche Vorteile einzuräumen und den eigenen unmittelbaren Vorteil aus dem Austauschgeschäft gering zu achten (vgl. RGZ 150, 1; BGH WM 1966, 832, 835; 1966, 1221, 1224; 1969, 1255, 1257; 1976, 322).

    Die Sittenwidrigkeit seines Angebots im Sinne von § 138 Abs. 1 BGB liegt, wie auch die Revision nicht in Frage stellt, nicht schon in der Höhe der Preisforderung; vielmehr müßten Inhalt, Beweggrund oder Zweck des Geschäfts eine verwerfliche Gesinnung zum Ausdruck bringen (RGZ 150, 1; BGH NJW 1951, 397).

  • BGH, 28.10.1966 - V ZR 208/63

    Wirksamkeit von teilweiser Abtretung einer Grundschuld - Sittenwidrigkeit von

    Auszug aus BGH, 28.05.1976 - V ZR 170/74
    Sie betrifft durchweg Fälle oder setzt eine Situation voraus, in denen sich der Gewährende in einer "misslichen Lage" befand, die ihm nahelegte, außergewöhnliche Vorteile einzuräumen und den eigenen unmittelbaren Vorteil aus dem Austauschgeschäft gering zu achten (vgl. RGZ 150, 1; BGH WM 1966, 832, 835; 1966, 1221, 1224; 1969, 1255, 1257; 1976, 322).
  • BGH, 14.07.1969 - VIII ZR 245/67

    Veräußerung einer Mitmietberechtigung - Verpflichtung zur Annahme der Kündigung

    Auszug aus BGH, 28.05.1976 - V ZR 170/74
    Sie betrifft durchweg Fälle oder setzt eine Situation voraus, in denen sich der Gewährende in einer "misslichen Lage" befand, die ihm nahelegte, außergewöhnliche Vorteile einzuräumen und den eigenen unmittelbaren Vorteil aus dem Austauschgeschäft gering zu achten (vgl. RGZ 150, 1; BGH WM 1966, 832, 835; 1966, 1221, 1224; 1969, 1255, 1257; 1976, 322).
  • BGH, 12.12.1975 - V ZR 28/75

    Vorliegen einer Sittenwidrigkeit eines Tauschvertrages - Voraussetzungen für das

    Auszug aus BGH, 28.05.1976 - V ZR 170/74
    Sie betrifft durchweg Fälle oder setzt eine Situation voraus, in denen sich der Gewährende in einer "misslichen Lage" befand, die ihm nahelegte, außergewöhnliche Vorteile einzuräumen und den eigenen unmittelbaren Vorteil aus dem Austauschgeschäft gering zu achten (vgl. RGZ 150, 1; BGH WM 1966, 832, 835; 1966, 1221, 1224; 1969, 1255, 1257; 1976, 322).
  • BGH, 06.07.1966 - VIII ZR 92/64

    Haftung der Gesellschaft bei Minderkaufmannseigenschaft des früheren

    Auszug aus BGH, 28.05.1976 - V ZR 170/74
    Sie betrifft durchweg Fälle oder setzt eine Situation voraus, in denen sich der Gewährende in einer "misslichen Lage" befand, die ihm nahelegte, außergewöhnliche Vorteile einzuräumen und den eigenen unmittelbaren Vorteil aus dem Austauschgeschäft gering zu achten (vgl. RGZ 150, 1; BGH WM 1966, 832, 835; 1966, 1221, 1224; 1969, 1255, 1257; 1976, 322).
  • BGH, 05.03.1951 - IV ZR 107/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.05.1976 - V ZR 170/74
    Die Sittenwidrigkeit seines Angebots im Sinne von § 138 Abs. 1 BGB liegt, wie auch die Revision nicht in Frage stellt, nicht schon in der Höhe der Preisforderung; vielmehr müßten Inhalt, Beweggrund oder Zweck des Geschäfts eine verwerfliche Gesinnung zum Ausdruck bringen (RGZ 150, 1; BGH NJW 1951, 397).
  • RG, 11.02.1895 - 4994/94

    Was ist unter dem Thatbestandsmerkmale "Leichtsinn" in § 302 a St.G.B.'s zu

    Auszug aus BGH, 28.05.1976 - V ZR 170/74
    Leichtsinnig hätte die Klägerin gehandelt, wenn sie sich sorglos und ohne Überlegung ("leichten Sinnes") über das Risiko, auf dem Kaufgrundstück auch in Zukunft nicht bauen zu dürfen, hinweggesetzt hätte und deswegen auf den hohen Kaufpreis eingegangen wäre (zum gesetzlichen Begriff des Leichtsinns vgl. RGSt 27, 18; RG WarnRspr 1916 Nr. 128; zum Leichtsinn bei spekulativen Erwartungen RG WarnRspr 1916 Nr. 195).
  • BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99

    Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung

    Die hieran anknüpfende Schlußfolgerung leitet sich aus dem Erfahrungssatz her, daß in der Regel außergewöhnliche Leistungen nicht ohne Not - oder nicht ohne einen anderen den Benachteiligten hemmenden Umstand - zugestanden werden und auch der Begünstigte diese Erfahrung teilt (vgl. Senatsurt. v. 28. Mai 1976, V ZR 170/74, LM § 138 (Aa) Nr. 22; v. 12. Dezember 1986, V ZR 100/85, WM 1987, 353, 354 mit zust. Anm. von Emmerich, WuB IV A § 138 BGB 2.87; v. 8. November 1991, aaO; v. 21. März 1997, V ZR 355/95, WM 1997, 1155, 1156; v. 8. Dezember 2000, V ZR 270/99, Umdruck S. 6 f; Staudinger/Sack, BGB [1996], § 138 Rdn. 237; Soergel/Hefermehl, BGB, 13. Aufl., § 138 Rdn. 86).
  • BGH, 23.06.2006 - V ZR 147/05

    Begriff des Mangels an Urteilsvermögen

    Der Wuchertatbestand soll weder vor einer unrichtigen Einschätzung der Wirtschaftlichkeit eines Rechtsgeschäfts noch vor enttäuschten Spekulationen schützen (vgl. Senat, Urt. v. 28. Mai 1976, V ZR 170/74, WM 1976, 926, 927; MünchKomm-BGB/Mayer-Maly/Armbrüster, 4. Aufl., § 138 Rdn. 151; Erman/Palm, BGB, 11. Aufl., § 138 Rdn. 23).
  • BGH, 02.07.2004 - V ZR 213/03

    Sittenwidrigkeit eines Grundstückskaufvertrages; Verfahren zur Ermittlung des

    Dem Erfahrungssatz, aus dem der Senat den Schluß auf die verwerfliche Gesinnung des Begünstigten herleitet, außergewöhnliche Gegenleistungen würden nicht ohne Not oder andere den Benachteiligten hindernde Umstände zugestanden (Urt. v. 28. Mai 1976, V ZR 170/74, LM § 138 - Aa - Nr. 22; v. 21. März 1997, V ZR 355/95, WM 1997, 1155 f.), fehlt es in diesem Falle am Substrat.
  • BGH, 05.10.2001 - V ZR 237/00

    Sittenwidrigkeit eines Vertrages betreffend die Aufgabe eines Erbbaurechts wegen

    Diese Schlußfolgerung leitet sich aus dem - von dem Berufungsgericht nicht in Betracht gezogenen - Erfahrungssatz her, daß in der Regel außergewöhnliche Leistungen nicht ohne Not - oder nicht ohne einen anderen den Benachteiligten hemmenden Umstand - zugestanden werden und auch der Begünstigte diese Erfahrung teilt (vgl. Senat, Urt. v. 28. Mai 1976, V ZR 170/74, LM § 138 (Aa) Nr. 22; Urt. v. 12. Dezember 1986, aaO; Urt. v. 21. März 1997, aaO; Urt. v. 19. Januar 2001, V ZR 437/99, NJW 2001, 1127, 1128).
  • LG Wuppertal, 05.02.2024 - 14 O 38/24
    Die hier relevante, anerkannte Schlussfolgerung leitet sich aus dem Erfahrungssatz her, dass in der Regel außergewöhnliche Leistungen nicht ohne Not - oder nicht ohne einen anderen den Benachteiligten hemmenden Umstand - zugestanden werden und auch der Begünstigte diese Erfahrung teilt (vgl. BGH, Urt. v. 28. Mai 1976, V ZR 170/74; v. 12. Dezember 1986, V ZR 100/85, WM 1987, 353, 354; v. 8. Dezember 2000, V ZR 270/99; v. 09. Oktober 2009 - V ZR 178/08, NJW 2010, 363, Rn. 12; v. 12. Februar 2011 - V ZR 208/09, NJW-RR 2011, 880, Rn. 13; v. 24. Januar 2014 - V ZR 249/12, Rn. 5).
  • OLG Naumburg, 13.05.2003 - 11 U 82/02

    Voraussetzungen der Nichtigkeit eines Grundstückskaufvertrags

    Unter solchen Umständen lässt sich ein objektives Missverhältnis zwischen dem Wert der Sache und dem vereinbarten Kaufpreis nicht ausmachen (BGH, Urteil vom 28. Mai 1976, V ZR 170/74 = DNotZ 1977, 102-104 = MDR 1976, 916).

    Ausgangspunkt ist die Lebenserfahrung, dass i.d.R. außergewöhnliche Gegenleistungen nicht ohne Not zugestanden werden, was auch der Begünstigte weiß (BGH, Urteil vom 28. Mai 1976, V ZR 170/74 = DNotZ 1977, 102-104 = MDR 1976, 916; BGH NJW 2002, 429, 432).

  • BGH, 18.01.1985 - V ZR 123/83

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe der Differenz zwischen dem in der

    Sie verpflichtet den Tatrichter (nur), bei der Prüfung des inneren Tatbestandes auf Seiten des Begünstigten die Lebenserfahrung zu berücksichtigen, daß in der Regel außergewöhnliche Gegenleistungen nicht ohne Not zugestanden werden und auch der Begünstigte diese Erfahrung teilt (Senat Urt. v. 28. Mai 1976, V ZR 170/74, LM BGB § 138 Aa Nr. 22).
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