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Rechtsprechung
   BGH, 28.09.1976 - 1 StR 581/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,3221
BGH, 28.09.1976 - 1 StR 581/76 (https://dejure.org/1976,3221)
BGH, Entscheidung vom 28.09.1976 - 1 StR 581/76 (https://dejure.org/1976,3221)
BGH, Entscheidung vom 28. September 1976 - 1 StR 581/76 (https://dejure.org/1976,3221)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit versuchter Vergewaltigung - Versuchter sexueller Missbrauch eines Kindes - Zurückweisung von Beweismitteln aufgrund ihrer Ungeeignetheit - Erstellung eines psychologischen Gutachtens über den Sexualtrieb des Täters - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1977, 108
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.04.1957 - 4 StR 482/56
    Auszug aus BGH, 28.09.1976 - 1 StR 581/76
    Ein Versuch, die gleichen Bedingungen in der Person des Angeklagten wieder herzustellen und sodann seine Libido zu bestimmen, wäre ebenso ein untaugliches Beweismittel wie die nachträgliche Fahrprobe eines Kraftfahrers für die Beurteilung seiner Fahrtüchtigkeit bei einem bestimmten Blutalkoholgehalt (BGHSt 10, 265, 267).
  • BGH, 14.06.1960 - 1 StR 73/60

    Zulässigkeit eines Tonbandes - Einverständnis des Angeklagten - Polizeibeamter

    Auszug aus BGH, 28.09.1976 - 1 StR 581/76
    Insbesondere ist ein Sachverständiger immer dann ein ungeeignetes Beweismittel, wenn es an tatsächlichen Grundlagen für das zu erstattende Gutachten fehlt (BGHSt 14, 339, 342; BGH, Urteil vom 23. März 1976 - 1 StR 580/75).
  • BGH, 17.09.1963 - 1 StR 301/63

    Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts durch den Angeklagten bei lebenslanger

    Auszug aus BGH, 28.09.1976 - 1 StR 581/76
    Insbesondere ist die Annahme des bedingten Tötungsvorsatzes rechtlich ebensowenig zu beanstanden wie die Auffassung, der Angeklagte habe versucht, zur Befriedigung des Geschlechtstriebes zu töten (BGHSt 19, 101, 105).
  • BGH, 21.02.1974 - 4 StR 12/74

    Begründung der Entscheidung - Revision - Verwertbarkeit des Beweismittels -

    Auszug aus BGH, 28.09.1976 - 1 StR 581/76
    Ein Beweismittel kann dann als völlig ungeeignet nach § 244 Abs. 3 StPO zurückgewiesen werden, wenn das Gericht ohne jede Rücksicht auf das bisher gewonnene Beweisergebnis sagen kann, daß sich mit einem solchen Beweismittel ein Ergebnis, wie es im Beweisantrag in Aussicht gestellt ist, nach sicherer Lebenserfahrung nicht erzielen läßt (BGH, Urteil vom 21. Februar 1974 - 4 StR 12/74; vgl. auch Urteile vom 22. Mai 1975 - 1 StR 46/75 - und vom 3. Juni 1975 - 1 StR 223/75).
  • BGH, 22.05.1975 - 1 StR 46/75

    Ablehnung des Beweisantrags der Vernehmung eines Zeugen wegen völliger

    Auszug aus BGH, 28.09.1976 - 1 StR 581/76
    Ein Beweismittel kann dann als völlig ungeeignet nach § 244 Abs. 3 StPO zurückgewiesen werden, wenn das Gericht ohne jede Rücksicht auf das bisher gewonnene Beweisergebnis sagen kann, daß sich mit einem solchen Beweismittel ein Ergebnis, wie es im Beweisantrag in Aussicht gestellt ist, nach sicherer Lebenserfahrung nicht erzielen läßt (BGH, Urteil vom 21. Februar 1974 - 4 StR 12/74; vgl. auch Urteile vom 22. Mai 1975 - 1 StR 46/75 - und vom 3. Juni 1975 - 1 StR 223/75).
  • BGH, 03.06.1975 - 1 StR 223/75

    Beurteilung eines Beweismittels als völlig ungeeignet - Überschreitung des Maßes

    Auszug aus BGH, 28.09.1976 - 1 StR 581/76
    Ein Beweismittel kann dann als völlig ungeeignet nach § 244 Abs. 3 StPO zurückgewiesen werden, wenn das Gericht ohne jede Rücksicht auf das bisher gewonnene Beweisergebnis sagen kann, daß sich mit einem solchen Beweismittel ein Ergebnis, wie es im Beweisantrag in Aussicht gestellt ist, nach sicherer Lebenserfahrung nicht erzielen läßt (BGH, Urteil vom 21. Februar 1974 - 4 StR 12/74; vgl. auch Urteile vom 22. Mai 1975 - 1 StR 46/75 - und vom 3. Juni 1975 - 1 StR 223/75).
  • BGH, 23.03.1976 - 1 StR 580/75

    Strafbarkeit wegen fortgesetzter Lohnsteuerhinterziehung, fortgesetzter

    Auszug aus BGH, 28.09.1976 - 1 StR 581/76
    Insbesondere ist ein Sachverständiger immer dann ein ungeeignetes Beweismittel, wenn es an tatsächlichen Grundlagen für das zu erstattende Gutachten fehlt (BGHSt 14, 339, 342; BGH, Urteil vom 23. März 1976 - 1 StR 580/75).
  • BGH, 27.01.1988 - 3 StR 61/87

    Missbrauchsalternative oder Treuebruchalternative der Untreue - Fehlende Befugnis

    Denn Sachverständige sind ein völlig ungeeignetes Beweismittel, wenn es an einer tatsächlichen Grundlage für das Gutachten fehlt (BGHSt 14, 339, 342 [BGH 14.06.1960 - 1 StR 73/60]; BGH bei Holtz MDR 1977, 108).
  • BGH, 13.12.1979 - 4 StR 632/79

    Rüge der fehlerhaften Besetzung des Gerichts - Abweichung vom kammerinternen

    Für die hier in Betracht kommende Zahl der Vorfälle läßt sich die Frage, ob der Angeklagte zu einer bestimmten Zeit so oft geschlechtliches Verlangen empfinden und dementsprechend den Geschlechtsverkehr vollziehen konnte, nicht mit Hilfe eines - zudem eineinhalb Jahre nach dem entscheidenden Zeitraum zu erstattenden - medizinisch-psychologischen Gutachtens beantworten (vgl. auch BGH, Urteil vom 28. September 1976 - 1 StR 581/76).
  • BGH, 16.07.1991 - 5 StR 194/91

    Anforderungen an einen Verweisungsbeschluss - Entfallen der Bindungswirkung einer

    Völlig ungeeignet im Sinne des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO ist ein Beweismittel nur, wenn das Gericht ohne jede Rücksicht auf das bisherige Beweisergebnis sagen kann, daß sich mit einem solchen Beweismittel das im Beweisantrag in Aussicht gestellte Ergebnis nach sicherer Lebenserfahrung nicht erzielen läßt (BGH bei Holtz MDR 1977, 108; 1978, 627, 988; BGH NStZ 1981, 32; 1984, 564; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 6).
  • BGH, 02.03.1982 - 1 StR 871/81

    Verwertung eines Polizeiberichts selbst als Beweismittel - Berücksichtigung des

    Sie kommt infolgedessen nicht in Betracht (vgl. BGHSt 14, 339, 342; BGH, Urt. vom 28.9.1976 - 1 StR 581/76 - bei Holtz MDR 1977, 108).
  • BGH, 07.11.1978 - 1 StR 455/78

    Zurückweisung eines Beweismittels als ungeeignet bei Nichterzielbarkeit des in

    Ein Beweismittel darf nur dann als völlig ungeeignet zurückgewiesen werden, wenn ohne Rücksicht auf das bisher gewonnene Beweisergebnis gesagt werden kann, daß sich mit einem solchen Beweismittel das in Aussicht gestellte Ergebnis nach sicherer Lebenserfahrung nicht erzielen läßt; andernfalls läge eine unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung vor (ständige Rechtsprechung, vgl. BGHSt 14, 339, 342; BGH JR 1954, 310; GA 1956, 384, 385; Urteil vom 28. September 1976 - 1 StR 581/76).
  • BGH, 15.07.1980 - 5 StR 352/80

    Sachverständiger als ungeeignetes Beweismittel bei Fehlen der für ein Gutachten

    Ein Sachverständiger ist zwar ein völlig ungeeignetes Beweismittel, wenn es nicht möglich ist, ihm die tatsächlichen Unterlagen zu verschaffen, die er für sein Gutachten braucht (BGHSt 14, 339, 342; BGH Urteil vom 28. September 1976 - 1 StR 581/76, mitgeteilt bei Holtz MDR 1977, 108 -).
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Rechtsprechung
   BGH, 18.01.1989 - 2 StR 583/88   

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https://dejure.org/1989,1951
BGH, 18.01.1989 - 2 StR 583/88 (https://dejure.org/1989,1951)
BGH, Entscheidung vom 18.01.1989 - 2 StR 583/88 (https://dejure.org/1989,1951)
BGH, Entscheidung vom 18. Januar 1989 - 2 StR 583/88 (https://dejure.org/1989,1951)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Drehen eines Pornofilms als Anknüpfungspunkt für die Feststellung von tateinheitlich begangener Förderung der Prostitution junger Menschen, Förderung der Prostitution, Zuhälterei und Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Auszüge)

    StPO § 251 Abs. 1 Nr. 2, § 261
    Einführung von Wahrnehmungen bei konsularischer Vernehmung in die Hauptverhandlung

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 2205
  • MDR 1977, 108
  • MDR 1989, 470
  • NStZ 1989, 382
  • StV 1989, 142
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.11.1951 - 1 StR 597/51
    Auszug aus BGH, 18.01.1989 - 2 StR 583/88
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß Beobachtungen, die ein beauftragter Richter bei der kommissarischen Vernehmung eines Zeugen gemacht hat, der Verwertung bei der tatrichterlichen Überzeugungsbildung nur insoweit offenstehen, als sie in der Vernehmungsniederschrift festgehalten und durch die Verlesung in die Verhandlung eingeführt worden sind (BGHSt 2, 1, 2 f; BGH bei Holtz MDR 1977, 108; BGH NStZ 1983, 182 = StV 1983, 92).
  • BGH, 21.12.1982 - 2 StR 323/82

    Beweiswürdigung - Beauftragter Richter - Zeugenvernehmung -

    Auszug aus BGH, 18.01.1989 - 2 StR 583/88
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß Beobachtungen, die ein beauftragter Richter bei der kommissarischen Vernehmung eines Zeugen gemacht hat, der Verwertung bei der tatrichterlichen Überzeugungsbildung nur insoweit offenstehen, als sie in der Vernehmungsniederschrift festgehalten und durch die Verlesung in die Verhandlung eingeführt worden sind (BGHSt 2, 1, 2 f; BGH bei Holtz MDR 1977, 108; BGH NStZ 1983, 182 = StV 1983, 92).
  • BGH, 09.12.1999 - 5 StR 312/99

    Schuldfrage; Glaubwürdigkeit; Beauftragter Richter; Einführung durch dienstliche

    Eine nach § 223 Abs. 1 StPO angeordnete konsularische Zeugenvernehmung, die gemäß § 15 KonsularG im Wege der inländischen Rechtshilfe vorgenommen wird, ist nicht Teil der Hauptverhandlung (BGH NStZ 1989, 382, 383).

    Sie können in die Vernehmungsschrift aufgenommen und ohne Verstoß gegen § 250 StPO (vgl. nur RGSt 37, 213; zweifelnd Foth aaO) nach § 251 Abs. 1 StPO im Urkundenbeweis in die Hauptverhandlung eingeführt werden (BGHSt 2, 1, 3; BGH bei Holtz MDR 1977, 108, BGH NStZ 1983, 182; 1989, 382 mit krit Anm. Itzel).

  • BGH, 22.08.1990 - 3 StR 406/89

    Aufrechterhaltung trotz Gegenanzeichen - Dienstliche Erklärungen - Beweistatsache

    Dabei braucht der Senat zu der Frage, wie außerhalb der Hauptverhandlung erlangtes dienstliches Wissen des gesetzlichen Richters in die Hauptverhandlung eingeführt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 8. Dezember 1976 - 3 StR 363/76 undUrteil vom 7. Juni 1978 - 2 StR 562/77; BGH bei Holtz MDR 1977, 108; BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 16; Foth MDR 1983, 716), keine Stellung zu nehmen.
  • BGH, 10.02.1989 - 3 StR 525/88
    Eine Zeugenvernehmung im Ausland durch die Strafkammer oder in Anwesenheit der Strafkammer ist in der deutschen Strafprozeßordnung nicht vorgesehen (vgl. BGH, Beschluß vom 4. Januar 1989 - 3 StR 415/88 zum Abdruck in BGHR StPO § 244 II Auslandszeuge 2 vorgesehen; ferner auch BGH, Urteil vom 18. Januar 1989- 2 StR 583/88).
  • LG Siegen, 24.01.1991 - Ks 130 Js 2/84

    Tötung von Zigeunern durch Erschlagen, Erschiessen, Tottreten oder indem der

    Soweit Protokolle über kommissarische Vernehmungen verlesen worden sind, hat die Kammer bei der Beweiswürdigung beachtet, dass die persönlichen Eindrücke, welche die Berufsrichter anlässlich der Teilnahme an den kommissarischen Vernehmungen von den Zeugen gewonnen haben, nicht verwertet werden durften, da es sich nicht um Eindrücke aus der Hauptverhandlung handelte; die Grundsätze der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18.01.1989 (BGH in NJW 1989, Seite 2205 ff.) waren der Kammer bewusst.
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Rechtsprechung
   BGH, 28.10.1976 - 4 StR 476/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,1116
BGH, 28.10.1976 - 4 StR 476/76 (https://dejure.org/1976,1116)
BGH, Entscheidung vom 28.10.1976 - 4 StR 476/76 (https://dejure.org/1976,1116)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 1976 - 4 StR 476/76 (https://dejure.org/1976,1116)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit eines Hinweises bei einem neuen für die Verurteilung wesentlichen tatsächlichen Gesichtspunkt - Berücksichtigung einer in ihrem Wesen verschiedenen Begehungsform eines schon in der Anklageschrift enthaltenen Strafgesetzes - Zulässigkeit der Überraschung ...

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.10.1963 - 1 StR 553/62

    Zweifel an der Unvoreingenommenheit eines Richters - Nichtbeeidigung eines der

    Auszug aus BGH, 28.10.1976 - 4 StR 476/76
    Dieser letztgenannte Vorwurf war ein neuer für die Verurteilung wesentlicher tatsächlicher Gesichtspunkt, der zu einem Hinweis nach § 265 Abs. 4 StPO hätte führen müssen (vgl. BGHSt 19, 141, 142).

    Nach feststehender Rechtsprechung (vgl. BGHSt 19, 141, 142 mit Nachweisen) darf der Angeklagte im Urteil nicht mit der Feststellung eines völlig neuen tatsächlichen Umstandes überrascht werden.

  • BGH, 09.12.2009 - 1 StR 167/09

    Grenzen der Hinweispflicht bei veränderten Sachverhaltsumständen; Steuerhehlerei;

    Soweit es um Änderungen der Tatbeteiligten geht, handelt es sich etwa um Fälle, in denen das Gericht - anders als angeklagt - nicht von eigenhändiger Täterschaft oder von anderer unmittelbarer Tatbeteiligung ausgegangen ist (BGH, Beschl. vom 28. Oktober 1976 - 4 StR 476/76 = MDR 1977, 108 f.; BGH MDR 1980, 107 f.; BGH NStZ-RR 2002, 98).

    Die Frage, ob W. oder jemand anders hinsichtlich eines Teils der abgeurteilten Mengen Vortäter des Vortäters der Steuerhehlerei der Angeklagten ist, führt nicht dazu, dass die Tat aufgrund der Abweichung eine andere, in ihrem Wesen von der angeklagten Tat verschiedene Verwirklichung des identischen Strafgesetzes darstellt (vgl. BGH, Beschl. vom 28. Oktober 1976 - 4 StR 476/76).

  • OLG Hamm, 10.08.2005 - 3 Ss 224/04

    Beweiswürdigung; Auseinandersetzung; Zeugenaussage; Fehlen

    Es genügt, dass der Angeklagte aus dem Gang der Hauptverhandlung erfährt, dass das Gericht neue tatsächliche Gesichtspunkte in seine die Tatfrage betreffenden Überlegungen einbezogen hat und dass der Angeklagte Gelegenheit erhält, sich dazu zu äußern und Beweisanträge zu stellen oder Beweiserhebung anzuregen (RG, JW 1926, 1216 Nr. 6; BGHSt 19, 141 [142/143]; 28, 196 [197/198]; BGH, Beschl. v. 28.10.1976 - 4 StR 476/76 - bei Holtz, MDR 1977, 108; BGH, Beschl. v. 11.5.1979 - 5 StR 524/79 - bei Holtz, MDR 1980, 107).
  • BGH, 15.11.1978 - 2 StR 456/78

    Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung und wegen fahrlässiger Herbeiführung eines

    Sie kann schon durch den Gang der Verhandlung geschehen (BGHSt 19, 141; BGH, Beschluß vom 28. Oktober 1976 - 4 StH 476/76 - bei Holtz, MDR 1977, 108; BGH LM § 265 Nr. 24).
  • BGH, 22.08.1990 - 3 StR 406/89

    Aufrechterhaltung trotz Gegenanzeichen - Dienstliche Erklärungen - Beweistatsache

    Dabei braucht der Senat zu der Frage, wie außerhalb der Hauptverhandlung erlangtes dienstliches Wissen des gesetzlichen Richters in die Hauptverhandlung eingeführt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 8. Dezember 1976 - 3 StR 363/76 undUrteil vom 7. Juni 1978 - 2 StR 562/77; BGH bei Holtz MDR 1977, 108; BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 16; Foth MDR 1983, 716), keine Stellung zu nehmen.
  • BGH, 08.03.1988 - 1 StR 14/88

    Urteilsaufhebung - Pflichtverletzung - Unterrichtung des Angeklagten -

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  • BGH, 11.11.1980 - 1 StR 527/80

    Unterrichtung des Angeklagten, wenn der Tatrichter die Verurteilung auf

    Es genügt, daß der Angeklagte aus dem Gang der Hauptverhandlung erfährt, daß das Gericht neue tatsächliche Gesichtspunkte in seine die Tatfrage betreffenden Überlegungen einbezogen hat und daß der Angeklagte Gelegenheit erhält, sich dazu zu äußern und Beweisanträge zu stellen oder Beweiserhebungen anzuregen (RG JW 1926, 1216 Nr. 6; BGHSt 19, 141, 142 [BGH 08.10.1963 - 1 StR 553/62]/143; 28, 196, 197/198; BGH, Beschl. vom 28. Oktober 1976 - 4 StR 476/76 - bei Holtz MDR 1977, 108; BGH, Beschl. vom 11. Mai 1979 - 5 StR 524/79 - bei Holtz MDR 1980, 107).
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