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   BGH, 08.12.1977 - 2 StR 631/77   

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BGH, 08.12.1977 - 2 StR 631/77 (https://dejure.org/1977,8101)
BGH, Entscheidung vom 08.12.1977 - 2 StR 631/77 (https://dejure.org/1977,8101)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 1977 - 2 StR 631/77 (https://dejure.org/1977,8101)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Folgen einer unterbliebenen Belehung auf ein Zeugnisverweigerungsrecht eines nahen Angehörigen - Schicksal eines Zeugnisverweigerungsrechts in einem Verfahren gegen mehrere Beschuldigte bei Bestehen des Zeugnisverweigerungsrechts lediglich im Hinblick auf einen ...

Papierfundstellen

  • MDR 1978, 280
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.01.1965 - 2 StR 386/64

    Verlesung einer Niederschrift der richterlichen Vernehmung eines früheren

    Auszug aus BGH, 08.12.1977 - 2 StR 631/77
    Dabei genügt es, daß hinsichtlich desselben historischen Ereignisses gegen die in Betracht kommenden Personen in irgendeinem Stadium des Verfahrens eine prozessuale Gemeinsamkeit bestanden hat (ständige Rspr., z.B. BGH, Urteil vom 8. Januar 1965 - 2 StR 386/64 -).

    Das Zeugnisverweigerungsrecht besteht daher auch dann fort, wenn das Verfahren gegen den Mitbeschuldigten, dessen Angehöriger der Zeuge ist, abgetrennt (BGH bei Dallinger MDR 1973, 902; BGH, Urteil vom 8. Januar 1965 - 2 StR 386/64 -), rechtskräftig abgeschlossen (RGSt 1, 207; 27, 270, 272) oder der Mitbeschuldigte verstorben ist (RGSt 32, 350, 351).

  • BGH, 03.02.1955 - 4 StR 582/54

    Umfang der Wirkung des Verwertungsverbots - Gebrauchmachung vom

    Auszug aus BGH, 08.12.1977 - 2 StR 631/77
    Richtet sich nämlich ein zusammenhängendes einheitliches Strafverfahren gegen mehrere Beschuldigte, steht der Zeuge aber nur zu einem von ihnen in einem Angehörigenverhältnis nach § 52 Abs. 1 StPO, so ist er zur Verweigerung des Zeugnisses hinsichtlich aller Beschuldigten berechtigt, sofern der Sachverhalt, zu dem er aussagen soll, auch seinen Angehörigen betrifft (ständige Rspr. z.B. BGHSt 7, 194).
  • BGH, 26.10.1977 - 2 StR 440/77

    Verfahrensfehler der unterbliebenen Belehrung eines vom Angeklagten geschiedenen

    Auszug aus BGH, 08.12.1977 - 2 StR 631/77
    Das hat der Senat bereits in einem Beschluß vom 26. Oktober 1977 - 2 StR 440/77 - entschieden, der ebenfalls ein Urteil des Landgerichts in Bonn betraf.
  • RG, 12.02.1880 - 217/80

    1. Die Ehefrau eines bereits rechtskräftig verurteilten Beschuldigten ist

    Auszug aus BGH, 08.12.1977 - 2 StR 631/77
    Das Zeugnisverweigerungsrecht besteht daher auch dann fort, wenn das Verfahren gegen den Mitbeschuldigten, dessen Angehöriger der Zeuge ist, abgetrennt (BGH bei Dallinger MDR 1973, 902; BGH, Urteil vom 8. Januar 1965 - 2 StR 386/64 -), rechtskräftig abgeschlossen (RGSt 1, 207; 27, 270, 272) oder der Mitbeschuldigte verstorben ist (RGSt 32, 350, 351).
  • RG, 29.05.1895 - 1737/95

    Bedingt es für die Frage, ob ein Zeuge als mit einem Mitbeschuldigten verwandt

    Auszug aus BGH, 08.12.1977 - 2 StR 631/77
    Das Zeugnisverweigerungsrecht besteht daher auch dann fort, wenn das Verfahren gegen den Mitbeschuldigten, dessen Angehöriger der Zeuge ist, abgetrennt (BGH bei Dallinger MDR 1973, 902; BGH, Urteil vom 8. Januar 1965 - 2 StR 386/64 -), rechtskräftig abgeschlossen (RGSt 1, 207; 27, 270, 272) oder der Mitbeschuldigte verstorben ist (RGSt 32, 350, 351).
  • BGH, 20.06.1979 - 2 StR 63/79

    Verurteilung wegen Mordes - Fehlende Belehrung über ein Zeugnisverweigerungsrecht

    Richtet sich ein einheitliches Strafverfahren gegen mehrere Beschuldigte, steht der Zeuge aber nur zu einem von ihnen in einem Angehörigkeitsverhältnis der in § 52 Abs. 1 StPO beschriebenen Art, so ist er zur Verweigerung des Zeugnisses bezüglich aller Beschuldigten berechtigt, sofern der Sachverhalt, zu dem er aussagen soll, auch seinen Angehörigen betrifft (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BGHSt 7, 194; BGH, Beschluß vom 8. Dezember 1977 - 2 StR 631/77 -).
  • BGH, 20.04.1982 - 1 StR 833/81

    Entfallen der formelle Beweiskraft eines mehrdeutigen Protokollvermerks eines

    7, 426, 427; RGSt 75, 332, 333; RG HRR a.a.O.; BGH, Urteile vom 24. September 1974 - 1 StR 523/73 - bei Dallinger MDR 1975, 199 und vom 29. November 1977 - 5 StR 75/77 - bei Holtz MDR 1978, 280; BGH NStZ 1981, 69 - Leitsatz - mit Anm. von Liemersdorf).

    Diese Alternative wird auch in Entscheidungen gesehen, die anerkennen, daß der den Angaben über den Dolmetscher folgende Vermerk "allgemein vereidigt" mehrdeutig ist und deshalb die Auslegung gestattet, der Urkundsbeamte habe die Tatsache der generellen Vereidigung des Dolmetschers von ihm selbst in der Hauptverhandlung erfahren oder nicht erfahren, wenn sich für die eine oder andere Sinnermittlung Anhaltspunkte finden (BGH, Urt. vom 29. November 1977 - 5 StR 75/77 - bei Holtz MDR 1978, 280 und BGH, Beschluß vom 7. Mai 1981 - 1 StR 63/81 einerseits; BGH, Urt. vom 28. August 1979 - 1 StR 282/79 - und BGH, Beschl. vom 4. Dezember 1980 - 1 StR 681/80 andererseits).

  • BGH, 08.05.1985 - 3 StR 100/85

    Beurteilung, ob eine in die Straftat verwickelte Zeugin Mitbeschuldigte des

    Richtet sich ein einheitliches Verfahren gegen mehrere Beschuldigte, steht der Zeuge aber nur zu einem von ihnen in einem Angehörigenverhältnis nach § 52 Abs. 1 StPO, so ist er zur Verweigerung des Zeugnisses hinsichtlich aller Beschuldigten berechtigt, sofern der Sachverhalt, zu dem er aussagen soll, auch seinen Angehörigen betrifft (BGHSt 7, 194; 27, 139, 141; 32, 25, 29; BGH bei Holtz MDR 1978, 280, 281; BGH MDR 1979, 952, 953; BGH NJW 1980, 67 insoweit in BGHSt 29, 23 nicht abgedruckt; BGH StV 1981, 117; BGH NStZ 1982, 389; 1984, 176).

    Voraussetzung für ein solches mit Wirkung für andere bestehendes Zeugnisverweigerungsrecht ist, daß zwischen den Angehörigen des Zeugen und dem anderen, zu dessen Gunsten das Zeugnisverweigerungsrecht wirken soll, in irgendeinem Stadium des Verfahrens prozessuale Gemeinsamkeit in dem Sinne besteht, daß sie in Bezug auf das gleiche historische Ereignis nach prozeßrechtlicher Betrachtungsweise förmlich Mitbeschuldigte gewesen sind (BGH StV 1982, 557; BGH MDR 1979, 952, 953; BGH NJW 1974, 758 [BGH 12.02.1974 - 1 StR 535/73]; BGH bei Holtz MDR 1978, 280, 281; BGH NStZ 1984, 176; vgl. auch KK-Pelchen § 52 Rdn 6; Kleinknecht/Meyer, StPO 37. Aufl. § 52 Rdn 11).

  • BGH, 27.05.1998 - 3 StR 31/98

    Ablehnung eines Antrages auf Vernehmung einer Anstaltspsychologin als

    Dabei genügt es, daß hinsichtlich desselben historischen Ereignisses gegen die in Betracht kommenden Beschuldigten in irgendeinem Stadium des Verfahrens eine prozessuale Gemeinsamkeit bestanden hat, so daß das Zeugnisverweigerungsrecht auch dann fortbesteht, wenn das Verfahren gegen den mitbeschuldigten Angehörigen abgetrennt oder gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt worden ist (BGH bei Holtz MDR 1978, 280 f.; BGH NStZ 1984, 176 f.; BGHR StPO § 52 I Nr. 3 Mitbeschuldigter 3 und 10).
  • BGH, 08.07.1980 - 1 StR 828/79

    Teilbarkeit des Zeugnisverweigerungsrechts bei einheitlichem Tatvorwurf -

    Dies gilt auch, wenn die Beziehung, die diese Vorschrift voraussetzt, sich auf einen von ihnen beschränkt, weil das Zeugnisverweigerungsrecht bei einheitlichem strafrechtlichen Vorwurf nicht teilbar ist (BGHSt 7, 194, 196; BGH NJV 1974, 758; BGH bei Holtz, MDR 1978, 280; BGH MDR 1979, 952, 953; BGH NJW 1980, 67; RGSt 27, 270, 272; 32, 72, 73; 33, 350, 351).

    Infolgedessen spielt es für den Fortbestand des Zeugnisverweigerungsrechts in diesem Umfang keine Rolle, daß das Verfahren gegen den Mitbeschuldigten, dessen Angehöriger (Ehegatte, Verlobter) als Zeuge aussagen soll, abgetrennt, eingestellt oder rechtskräftig abgeschlossen worden ist (BGH bei Holtz, MDR 1978, 280; BGH MDR 1979, 952, 953; Kleinknecht, StPO 34. Aufl., § 52 Rdnr. 7).

  • BGH, 08.05.1985 - 5 StR 100/85
    Richtet sich ein einheitliches Verfahren gegen mehrere Beschuldigte, steht der Zeuge aber nur zu einem von ihnen in einem Angehörigenverhältnis nach § 52 Abs. 1 StPO, so ist er zur Verweigerung des Zeugnisses hinsichtlich aller Beschuldigten berechtigt, sofern der Sachverhalt, zu dem er aussagen soll, auch seinen Angehörigen betrifft (BGHSt 7, 194; 27, 139, 141; 32, 25, 29 BGH bei Holtz MDR 1978, 280, 281; BGH MDR 1979, 952, 953; BGH NJW 1980, 67 insoweit in BGHSt 29, 23 nicht abgedruckt; BGH StV 1981, 117; BGH NStZ 1982, 389; 1984, 176).

    Voraussetzung für ein solches mit Wirkung für andere bestehendes Zeugnisverweigerungsrecht ist, daß zwischen den Angehörigen des Zeugen und dem anderen, zu dessen Gunsten das Zeugnisverweigerungsrecht wirken soll, in irgendeinem Stadium des Verfahrens prozessuale Gemeinsamkeit in dem Sinne besteht, daß sie in Bezug auf das gleiche historische Ereignis nach prozeßrechtlicher Betrachtungsweise förmlich Mitbeschuldigte gewesen sind (BGH StV 1982, 557; BGH MDR 1979, 952, 953; BGH NJW 1974, 758 [BGH 12.02.1974 - 1 StR 535/73]; BGH bei Holtz MDR 1978, 280, 281; BGH NStZ 1984, 176 [BGH 10.01.1984 - 5 StR 732/83]; vgl. auch KK-Pelchen § 52 Rdn 6; Kleinknecht/Meyer, StPO 37. Aufl. § 52 Rdn 11).

  • BGH, 28.06.1984 - 4 StR 243/84

    Verlesung der Niederschrift einer früheren richterlichen Vernehmung der Ehefrau

    Da das Zeugnisverweigerungsrecht bei einheitlichem strafrechtlichem Vorwurf nicht teilbar ist, hat dies zur Folge, daß der Ehefrau N. gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 2 StPO auch im Verfahren gegen den Angeklagten ein Zeugnisverweigerungsrecht zustand (BGHSt 7, 194, 196; BGH NJW 1974, 758 [BGH 12.02.1974 - 1 StR 535/73]; BGH bei Holtz MDR 1978, 280; BGH MDR 1979, 952, 953; NJW 1980, 67).
  • BGH, 15.12.1987 - 5 StR 649/87

    Fortbestehen eines Zeugnisverweigerungsrechts eines Verwandten nach Einstellung

    Deswegen besteht das Zeugnisverweigerungsrecht auch dann fort, wenn das Verfahren gegen dem Mitbeschuldigten, dessen Angehöriger ein Zeuge ist, gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt worden ist (BGH bei Holtz MDR 1978, 280; MDR 1979, 952 f; NStZ 1984, 176 f).
  • BGH, 03.07.1979 - 1 StR 137/79

    Reihenfolge der Heranziehung von Hilfsschöffen - Der für den Stand der

    Wenn aber für mehrere im Rahmen eines zusammenhängenden einheitlichen Verfahrens in irgendeinem Stadium dieses Verfahrens "prozessuale Gemeinsamkeit" in dem Sinne besteht, daß sie in Bezug auf das gleiche historische Ereignis nach prozeßrechtlicher Betrachtungsweise (BGH NJW a.a.O.; RGSt 32, 72, 73) Mitbeschuldigte sind, dann wirkt sich diese Verfahrenslage dahin aus, daß fortan diejenigen, für die sie eingetreten ist, bei Zeugenvernehmungen, die dieses historische Ereignis betreffen, als "Beschuldigte" im Sinne von § 52 Abs. 1 StPO anzusehen sind, auch wenn die Beziehung, die diese Vorschrift voraussetzt, sich auf einen von ihnen beschränkt, weil das Zeugnisverweigerungsrecht bei einheitlichem strafrechtlichen Vorwurf nicht teilbar ist (BGHSt 7, 194, 196; BGH NJW 1974, 758 [BGH 12.02.1974 - 1 StR 535/73]; BGH bei Holtz MDR 1978, 280; RGSt 27, 270, 272; 32, 72, 73; 33, 350, 351).
  • BGH, 10.01.1984 - 5 StR 732/83

    Einheitliches Strafverfahren - Zeuge - Angehörigenverhältnis -

    Richtet sich ein einheitliches Strafverfahren gegen mehrere Beschuldigte, steht der Zeuge aber nur zu einem von ihnen in einem Angehörigenverhältnis nach § 52 Abs. 1 StPO, so ist er zur Verweigerung des Zeugnisses gegenüber allen Beschuldigten befugt, soweit der Sachverhalt, zu dem er aussagen soll, auch seinen Angehörigen betrifft (ständige Rechtsprechung, vgl. BGHSt 7, 194; BGH, Beschluß vom 8. Dezember 1977 - 2 StR 631/77 - in MDR 1978, 280, 281; Urt. vom 20. Juni 1979 - 2 StR 63/82 - Beschluß vom 20. August 1982 - 2 StR 231/82 - in StrVert 1982, 557).
  • BGH, 17.10.1979 - 3 StR 401/79

    Vorschriftsmäßige Vereidigung eines Dolmetschers hinsichtlich des Vermerks "er

  • BGH, 29.08.1989 - 5 StR 522/88

    Vernehmung eines Zeugen ohne Belehrung über das Zeugnisverweigerungsrecht

  • BGH, 30.08.1983 - 5 StR 570/83

    Zum Umfang des Zeugnisverweigerungsrechts im Hinblick auf das gesamte historische

  • BGH, 29.08.1989 - 5 StR 376/89
  • BGH, 02.12.1980 - 1 StR 441/80

    Fehlende Belehrung des Zeugnisverweigerungsrechts als Bedeutung für die

  • BGH, 02.05.1989 - 1 StR 199/89

    Zeugnisverweigerungsrecht von Familienangehörigen

  • BGH, 23.11.1983 - 2 StR 698/83

    Berufung eines Dolmetschers auf seinen allgemein geleisteten Eid

  • BGH, 29.04.1980 - 1 StR 171/80

    Rechtliche Wirkungen einer fehlenden Belehrung eines Zeugen über das

  • BGH, 30.10.1979 - 5 StR 582/79

    Zuchtmittel oder eine Erziehungsmaßregel wegen eines Verbrechens gegen das Leben

  • BGH, 18.01.1978 - 2 StR 586/77

    Veräußerung von Haschischimitation als Haschisch - Zeugnisverweigerungsrecht

  • BGH, 19.09.1978 - 5 StR 402/78

    Voraussetzungen für die Abweichung vom Grundsatz der Stetigkeit des

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