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Rechtsprechung
   BGH, 18.01.1978 - IV ZR 204/75   

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https://dejure.org/1978,700
BGH, 18.01.1978 - IV ZR 204/75 (https://dejure.org/1978,700)
BGH, Entscheidung vom 18.01.1978 - IV ZR 204/75 (https://dejure.org/1978,700)
BGH, Entscheidung vom 18. Januar 1978 - IV ZR 204/75 (https://dejure.org/1978,700)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Identität von Makler und Käufer bei Abschluss eines Maklervertrages - Formbedürftigkeit eines schuldrechtlichen Vertrages über die Veräußerung eines Schiffes - Beweislast bei Abschluss eines Vertrages durch kaufmännisches Bestätigungsschreiben - Unverzüglichkeit des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Identität von Makler und Käufer bei Abschluss eines Maklervertrages; Formbedürftigkeit eines schuldrechtlichen Vertrages über die Veräußerung eines Schiffes; Beweislast bei Abschluss eines Vertrages durch kaufmännisches Bestätigungsschreiben; Unverzüglichkeit des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 70, 232
  • NJW 1978, 886
  • MDR 1978, 475
  • DB 1978, 537
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.09.1955 - II ZR 210/54

    Bestätigungsschreiben und Auftragsbestätigung

    Auszug aus BGH, 18.01.1978 - IV ZR 204/75
    Es ist zwar richtig, daß das kaufmännische Bestätigungsschreiben die vom Berufungsgericht dargelegte Wirkung entfaltet, wenn der Empfänger ihm nicht rechtzeitig, d.h. unverzüglich (§ 121 BGB; BGHZ 18, 212, 216) widerspricht.
  • BGH, 20.11.1961 - VIII ZR 126/60
    Auszug aus BGH, 18.01.1978 - IV ZR 204/75
    noch rechtzeitig gewesen sein; ob ein wenige Tage nach dem Zugang des Bestätigungsschreibens erhobener Widerspruch im Einzelfall noch als unverzüglich angesehen werden kann, ist weitgehend eine tatrichterliche Frage (BGH LM HGB § 346 [E a] Nr. 5 = NJW 1962, 246).
  • BGH, 07.10.1971 - VII ZR 177/69

    Voraussetzungen für die wirksame Anfechtung eines Werklieferungsvertrags -

    Auszug aus BGH, 18.01.1978 - IV ZR 204/75
    Denn gegenüber der dann eingetretenen rechtsbegründenden Wirkung des Bestätigungsschreibens wäre der Beweis, eine Einigung sei bei den bestätigten Verhandlungen nicht erzielt worden, grundsätzlich nicht zulässig (vgl. z.B. BGH NJW 1972, 45; 1974, 911 = LM HGB § 346 [E a] Nr. 17), auch nicht mittelbar unter dem von der Revision hervorgehobenen Gesichtspunkt der Beweiswürdigung.
  • BAG, 22.08.2019 - 2 AZR 111/19

    Zugang einer Kündigungserklärung - Einwurf in den Hausbriefkasten

    Hierzu bedarf es allerdings eines substanziierten Tatsachenvortrags der Beklagten, die für den ihr günstigen Umstand eines Zugangs des Kündigungsschreibens noch am 27. Januar 2017 die Darlegungs- und Beweislast trägt (vgl. BGH 18. Januar 1978 - IV ZR 204/75 - zu I 3 der Gründe, BGHZ 70, 232; Palandt/Ellenberger 78. Aufl. § 130 Rn. 21; Erman/Arnold BGB 15. Aufl. § 130 Rn. 34) .
  • BGH, 10.01.2007 - VIII ZR 380/04

    Zustandekommen eines Vertrages durch Schweigen auf ein kaufmännisches

    Die Beklagten haben zwar behauptet, der Beklagte zu 2 habe dies sofort nach Zugang des Schreibens telefonisch getan; sie haben dafür jedoch nicht den der Beklagten zu 1 obliegenden (vgl. Senatsurteil vom 11. Oktober 1961 - VIII ZR 109/60, WM 1962, 46 unter II A 5; BGHZ 70, 232, 234) Beweis angetreten.
  • BGH, 07.12.1994 - VIII ZR 153/93

    Beweiskraft des Sendeberichts bei Streit über den Zugang eines Telefaxschreibens

    Ebenso wie bei gewöhnlichen Briefen (vgl. z.B. BGH, Urteile vom 17. Februar 1964 - II ZR 87/61 = NJW 1964, 1176 f und vom 18. Januar 1978 - IV ZR 204/75 = NJW 1978, 886 unter I 3; Soergel/Hefermehl, BGB, 12. Aufl., § 130 Rdnr. 23) und selbst bei Einschreibesendungen (vgl. BGHZ 24, 308, 312 f) rechtfertigt auch bei Telefaxdokumenten die Absendung nicht einmal einen Anscheinsbeweis für ihren Zugang (ebenso z.B. Tschentscher CR 1991, 141, 148; Ebnet, NJW 1992, 2985, 2990 f) [BGH 17.10.1991 - 4 StR 465/91], dies jedenfalls solange nicht, wie nicht feststeht, daß die "Verlustquote" hier ins Gewicht fallend geringer ist als im Briefdienst.
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Rechtsprechung
   BGH, 23.11.1977 - IV ZR 131/76   

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https://dejure.org/1977,220
BGH, 23.11.1977 - IV ZR 131/76 (https://dejure.org/1977,220)
BGH, Entscheidung vom 23.11.1977 - IV ZR 131/76 (https://dejure.org/1977,220)
BGH, Entscheidung vom 23. November 1977 - IV ZR 131/76 (https://dejure.org/1977,220)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Stillschweigende Bestellung von Sachverständigen durch Vernehmung des Sachverständigen in der mündlichen Verhandlung in Gegenwart beider Prozessbevollmächtigter - Anforderungen an die Beurteilung der Sachkunde eines Sachverständigen bei abstrakter Berechnung des good ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 1376
    Bewertung eines kleineren Handwerksbetriebs im Rahmen des Zugewinnausgleichs

Papierfundstellen

  • BGHZ 70, 224
  • NJW 1978, 884
  • MDR 1978, 475
  • FamRZ 1978, 332
  • WM 1978, 354
  • DB 1978, 580
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.10.1976 - IV ZR 104/74

    Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung zur Einkommenssteuer; Ausgleich des

    Auszug aus BGH, 23.11.1977 - IV ZR 131/76
    Dieser innere Unternehmenswert ist auch beim Zugewinnausgleich zu berücksichtigen (vgl. Senatsurteil vom 13. Oktober 1976, FamRZ 1977, 38 = NJW 1977, 378).

    Im Urteil vom 13. Oktober 1976 (FamRZ 1977, 38 = NJW 1977, 378) hat er die Anwendung solcher Methoden bei der Bestimmung des inneren Werts einer freiberuflichen Praxis mißbilligt; er hat ausgeführt, daß zwar freiberufliche Praxen einen good will haben können, daß aber stets geprüft werden müsse, ob Praxen der betreffenden Art verkäuflich sind und ob bei dem Verkauf ein Preis erzielt werden kann, der über den reinen Sachwert der Praxiseinrichtung hinausgeht.

  • BGH, 09.03.1977 - IV ZR 166/75

    Ermittlung des Endvermögens

    Auszug aus BGH, 23.11.1977 - IV ZR 131/76
    Im Urteil vom 9. März 1977 (FamRZ 1977, 386) war darüber zu befinden, ob das Unternehmen eines Handelsvertreters einen good will haben könne.
  • BGH, 14.11.1973 - IV ZR 147/72

    Ermittlung des Anfangsvermögens; Berücksichtigung des Kaufkraftschwundes

    Auszug aus BGH, 23.11.1977 - IV ZR 131/76
    Schließlich hat das Berufungsgericht verkannt, daß nach der Beendigung des gesetzlichen Güterstands nur der echte Zugewinn, nicht aber eine allein auf der Geldentwertung beruhende Steigerung des Nominalwertes des Vermögens auszugleichen ist (BGHZ 61, 385; BGH FamRZ 1975, 87).
  • BGH, 22.11.1974 - IV ZR 73/73

    Ermittlung des Anfangsvermögens; Berücksichtigung des Kaufkraftschwundes

    Auszug aus BGH, 23.11.1977 - IV ZR 131/76
    Schließlich hat das Berufungsgericht verkannt, daß nach der Beendigung des gesetzlichen Güterstands nur der echte Zugewinn, nicht aber eine allein auf der Geldentwertung beruhende Steigerung des Nominalwertes des Vermögens auszugleichen ist (BGHZ 61, 385; BGH FamRZ 1975, 87).
  • BGH, 27.11.1957 - IV ZR 28/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.11.1977 - IV ZR 131/76
    Der hierin liegende Mangel ist von Amts wegen zu beachten (BGH LM VAG § 21 Nr. 2; BGH FamRZ 1958, 58; Stein/Jonas/Schumann/Leipold, ZPO. § 322 Anm. IX 4).
  • BGH, 14.07.1952 - IV ZR 81/52

    Umstellung von Forderungen

    Auszug aus BGH, 23.11.1977 - IV ZR 131/76
    Dadurch wurde zwar die Rechtskraft des Urteils auch insoweit gehemmt, als das Landgericht zugunsten des Beklagten entschieden hatte (BGHZ 7, 143).
  • BGH, 09.02.2011 - XII ZR 40/09

    Zugewinnausgleich: Bemessung des Goodwills einer freiberuflichen Praxis bei

    Daneben ist auch der Geschäftswert zu berücksichtigen, der sich darin äußert, dass das Unternehmen im Verkehr höher eingeschätzt wird, als es dem reinen Substanzwert der zum Unternehmen gehörenden Vermögensgegenstände entspricht (BGHZ 75, 195, 199 = FamRZ 1980, 37, 38; BGHZ 70, 224 = FamRZ 1978, 332, 333 und BGH Urteil vom 13. Oktober 1976 - IV ZR 104/74 - FamRZ 1977, 38, 39).

    Die Bewertung, die mit dem Zugewinnausgleich stichtagsbezogen endgültig vorzunehmen ist, setzt aber voraus, dass die Praxis zu dem ermittelten Wert auch frei verwertbar ist (BGHZ 75, 195, 201 = FamRZ 1980, 37, 38 f.; BGHZ 70, 224, 226 = FamRZ 1978, 332, 333 und BGH Urteil vom 13. Oktober 1976 - IV ZR 104/74 - FamRZ 1977, 38, 40).

  • BGH, 10.10.1979 - IV ZR 79/78

    Bewertung einer Unternehmensbeteiligung bei der Berechnung des Endvermögens

    Bei einem gewerblichen Unternehmen ist dieser nicht auf den Substanz- oder Liquidationswert beschränkt, sondern es ist daneben auch der Geschäftswert zu berücksichtigen, der sich darin äußert, daß das Unternehmen im Verkehr höher eingeschätzt wird, als es dem reinen Sachwert der zum Unternehmen gehörenden Vermögensgegenstände entspricht (BGHZ 70, 224 [BGH 23.11.1977 - IV ZR 131/76]; BGH LM BGB § 260 Nr. 1 und FamRZ 1977, 38; Anm. Johannsen zu LM BGB § 1375 Nr. 2).
  • OLG Düsseldorf, 25.05.2009 - 1 U 278/06

    Haftungsverteilung bei Sturz eines Radfahrers aufgrund befürchteter Kollision mit

    Für ein solches sogenanntes vorweggenommenes Geständnis kommt es nicht auf die zeitliche Abfolge der Schriftsätze an, sondern auf deren vorbehaltlose Einführung in die mündliche Verhandlung (Zöller/Greger, Kommentar zur ZPO, 27. Aufl., § 288, Rdnr. 3a mit Hinweis auf BGH VRS 31, 404, 406; BGH NJW 1978, 884, 885; BGH NJW 1990, 392, 393).
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Rechtsprechung
   BGH, 22.12.1977 - VII ZR 134/76   

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https://dejure.org/1977,592
BGH, 22.12.1977 - VII ZR 134/76 (https://dejure.org/1977,592)
BGH, Entscheidung vom 22.12.1977 - VII ZR 134/76 (https://dejure.org/1977,592)
BGH, Entscheidung vom 22. Dezember 1977 - VII ZR 134/76 (https://dejure.org/1977,592)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen - Voraussetzungen für die Hemmung der Verjährung - Abschluss eines Werkvertrages über die Mängelbeseitigungsleistung mit neuer Verjährungsfrist und der Möglichkeit ihrer Verlängerung durch schriftliche ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    VOB-Vertrag: Verlängerung der Verjährungsfrist nach Anerkenntnis?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 537
  • MDR 1978, 475
  • MDR 1978, 484
  • DB 1978, 691
  • BauR 1978, 143
  • BauR 1978, 307
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.12.1971 - VII ZR 97/70

    Verjährungsverlängerung nach § 13 Nr. 5 VOB (B)

    Auszug aus BGH, 22.12.1977 - VII ZR 134/76
    Ist die Verjährungsfrist durch eine schriftliche Aufforderung zur Mängelbeseitigung gemäß § 13 Nr. 5 VOB/B (1952) erneut in Lauf gesetzt worden und wird danach die Verjährung durch Anerkenntnis gemäß § 208 BGB unterbrochen, so wird die Verjährungsfrist durch eine nochmalige schriftliche Aufforderung zur Mängelbeseitigung nicht weiter verlängert (Abgrenzung zu BGHZ 58, 7, 13).

    Fehl geht auch der Hinweis der Revision auf das Senatsurteil BGHZ 58, 7.

  • BGH, 18.03.1976 - VII ZR 35/75

    Unterbrechung der Verjährung der Gewährleistungsansprüche durch Erhebung einer

    Auszug aus BGH, 22.12.1977 - VII ZR 134/76
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats wird die Verjährungsfrist durch eine solche schriftliche Aufforderung zur Mängelbeseitigung gemäß § 13 Nr. 5 Abs. 1 VOB/B (1952) erneut in Lauf gesetzt, jedoch nur einmal (vgl. BGHZ 66, 142, 144 m.w.N.).

    Dafür soll der Auftraggeber auf einfache Weise ohne gerichtliche Schritte die Wirkungen dieser Verkürzung abmildern können (vgl. BGHZ 66, 142, 145).

  • BGH, 29.10.1956 - VII ZR 6/56

    Mängelbeseitigung nach Ablauf der Verjährungsfrist

    Auszug aus BGH, 22.12.1977 - VII ZR 134/76
    Diese Fristverlängerung schließt Unterbrechungen gemäß §§ 208 bis 210, 649 Abs. 1, 477 Abs. 2 BGB nicht aus, wie auch umgekehrt eine durch Anerkenntnis unterbrochene Verjährung durch eine schriftliche Aufforderung gemäß § 13 Nr. 5 Abs. 1 VOB/B (1952) erneut in Lauf gesetzt werden kann (vgl. Senatsurteile vom 29. Oktober 1956 - VII ZR 6/56 = LM VOB/B Nr. 1 zu § 13 und 27. Oktober 1977 - VII ZR 282/75 -).
  • BGH, 27.10.1977 - VII ZR 282/75

    Verjährung von Gewährleistungsansprüchen - Mangel infolge Wasserdurchlässigkeit

    Auszug aus BGH, 22.12.1977 - VII ZR 134/76
    Diese Fristverlängerung schließt Unterbrechungen gemäß §§ 208 bis 210, 649 Abs. 1, 477 Abs. 2 BGB nicht aus, wie auch umgekehrt eine durch Anerkenntnis unterbrochene Verjährung durch eine schriftliche Aufforderung gemäß § 13 Nr. 5 Abs. 1 VOB/B (1952) erneut in Lauf gesetzt werden kann (vgl. Senatsurteile vom 29. Oktober 1956 - VII ZR 6/56 = LM VOB/B Nr. 1 zu § 13 und 27. Oktober 1977 - VII ZR 282/75 -).
  • OLG Karlsruhe, 24.01.2012 - 8 U 172/10

    Anforderungen an ein Mängelbeseitigungsverlangen i.S. von § 13 Nr. 5 Abs. 1

    Dem Auftraggeber mehr als die einmalige Verlängerung um die Regelfrist des § 13 Nr. 4 VOB/B zuzubilligen, erscheint nicht geboten und angemessen (BGH, Urteil vom 18.03.1976 - VII ZR 35/75 -, BGHZ 66, 142; BGH, Urteil vom 22.12.1977 - VII ZR 134/76 -, NJW 1978, 537 ).
  • ArbG Berlin, 30.10.2015 - 28 Ca 10591/15

    Verhaltensbedingte fristlose Kündigung - Zugangsvereitelung - Schriftformgebot

    Da bekanntlich auch etwaige Berufung auf Zeugenbeweis oder sonstige Auskunftspersonen im Zivilprozess keinen Tatsachenvortrag ersetzt, bliebe die Beklagte den ihr obliegenden 79 S. hierzu statt vieler nur BGH 18.1.1978 - IV ZR 204/75 - BGHZ 70, 232 = NJW 1978, 537 = MDR 1978, 475 [Leitsatz]: "Der Absender eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens muss erforderlichenfalls nicht nur beweisen, dass das Schreiben dem Empfänger zugegangen ist, sondern auch, wann dies geschehen ist".

    S. hierzu statt vieler nur BGH 18.1.1978 - IV ZR 204/75 - BGHZ 70, 232 = NJW 1978, 537 = MDR 1978, 475 [Leitsatz]: "Der Absender eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens muss erforderlichenfalls nicht nur beweisen, dass das Schreiben dem Empfänger zugegangen ist, sondern auch, wann dies geschehen ist".

    79) S. hierzu statt vieler nur BGH 18.1.1978 - IV ZR 204/75 - BGHZ 70, 232 = NJW 1978, 537 = MDR 1978, 475 [Leitsatz]: "Der Absender eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens muss erforderlichenfalls nicht nur beweisen, dass das Schreiben dem Empfänger zugegangen ist, sondern auch, wann dies geschehen ist".

  • OLG Celle, 18.12.2003 - 6 U 121/03

    Anspruch auf Erstattung von Mängelbeseitigungskosten; Vornahme einer

    Die zweijährige Regelfrist ist durch das Schreiben der Beklagten vom 30. Dezember 1998 unterbrochen worden, da die Beklagte den Anspruch auf Mängelbeseitigung im Sinne des § 208 BGB a. F. anerkannt hat, wobei hierfür keine rechtsgeschäftliche Willenserklärung, sondern ein rein tatsächliches Verhalten als geschäftsähnliche Handlung ausreicht, deren Rechtsfolgen unabhängig vom Willen des Schuldners eintreten (Paland-Heinrichs, BGB 61. Aufl., § 208 Rn. 2) und wobei die Unterbrechung der Verjährung durch Anerkenntnis auch auf die Verjährungsfrist Anwendung findet, die durch eine schriftliche Aufforderung zur Mängelbeseitigung gemäß § 13 Nr. 5 Abs. 1 VOB/B erneut in Lauf gesetzt worden ist (BGH NJW 1978, S. 537 f.).

    Aus diesem Grund hat der Bundesgerichtshof auch entschieden, dass für den Fall, das nach schriftlicher Aufforderung zur Mängelbeseitigung die Verjährung durch Anerkenntnis gemäß § 208 BGB a. F. unterbrochen wird, diese Verjährungsfrist durch eine nochmalige schriftliche Aufforderung zur Mängelbeseitigung nicht weiter verlängert wird (BGH NJW 1978, S. 537 f.).

  • BGH, 09.10.1986 - VII ZR 184/85

    Verlängerung der Gewährleistungsfrist durch Mängelbeseitigungsverlangen

    Sodann wurde vor Ablauf der verlängerten Gewährleistungsfrist die Verjährung durch den Antrag auf Beweissicherung vom 26. Juli 1979 unterbrochen (zur Unterbrechung einer derart verlängerten Frist vgl. Senat NJW 1978, 537, 538).
  • BGH, 05.07.1990 - VII ZR 164/89

    Schriftliche Aufforderung zur Mängelbeseitigung bei vertraglicher Vereinbarung

    Läuft die durch eine schriftliche Aufforderung zur Mängelbeseitigung gem. § 13 Nr. 5 Abs. 1 S. 2 VOB/B in Lauf gesetzte Verjährungsfrist vor der vertraglich vereinbarten fünfjährigen Verjährungsfrist ab, so wird die Verjährungsfrist durch eine nochmalige schriftliche Aufforderung zur Mängelbeseitigung nicht weiter verlängert, unabhängig davon, ob die Verjährung nach der ersten Mängelrüge unterbrochen worden ist (i. A. an Senat NJW 78, 537).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats hat der Auftraggeber nur einmal die Möglichkeit, durch eine schriftliche Aufforderung zur Mängelbeseitigung die Verjährung zu verlängern, unabhängig davon, ob die Verjährung nach der ersten Mängelrüge durch ein Anerkenntnis unterbrochen worden ist (zuletzt NJW 1978, 537, 538 m.w.N.).

  • BGH, 23.06.1981 - VI ZR 42/80

    Verjährung von Gewährleistungsansprüchen bei Vereinbarung der Gewährleistung nach

    Eine Unterbrechung der Verjährung durch Anerkenntnis ist zwar grundsätzlich möglich (vgl. BGH, Urt. v. 22. Dezember 1977 - VII ZR 134/76 = BauR 1978, 143, 144 = LM VOB Teil B Nr. 94).
  • OLG Zweibrücken, 19.11.1991 - 8 U 132/90

    VOB-Vertrag: Gewährleistungsansprüche, Kostenvorschuß, Anforderungen an

    Das ist für die durch den Zugang des schriftlichen Mängelbeseitigungsverlangens nach § 13 Nr. 5 Abs. 1 VOB/B in der seit 1973 geltenden Fassung dort ausdrücklich geregelt, muß aber auch für eine Unterbrechung durch ein Anerkenntnis im Sinne des § 208 BGB gelten (so ausdrücklich Demb/Piel/Soergel/Steffani, VOB, Erl. B 13.345, 13.346; vgl. ferner BGHZ 66, 142, 144; BGH NJW 1978, 537, 538; Ingenstau/Korbion, aaO, Rz. 419, 424).

    Diese Wirkung hat nur die erste Aufforderung des Auftraggebers, nicht aber ein weiteres schriftliches Nachbesserungsverlangen, wie sich aus § 13 Nr. 5 Abs. 1 Satz 2 VOB in der seit 1973 geltenden Fassung ergibt (vgl. Ingenstau/Korbion, aaO, Rz. 398, 403; BGH NJW 1978, 537, 538).

  • ArbG Berlin, 02.04.2015 - 28 Ca 4629/14

    Verhaltensbedingte fristlose Kündigung - Diebstahl - Beweiswürdigung -

    hierzu statt vieler nur BGH 18.1.1978 - IV ZR 204/75 - BGHZ 70, 232 = NJW 1978, 537 = MDR 1978, 475 [Leitsatz]: "Der Absender eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens muss erforderlichenfalls nicht nur beweisen, dass das Schreiben dem Empfänger zugegangen ist, sondern auch, wann dies geschehen ist".S. hierzu statt vieler nur BGH 18.1.1978 - IV ZR 204/75 - BGHZ 70, 232 = NJW 1978, 537 = MDR 1978, 475 [Leitsatz]: "Der Absender eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens muss erforderlichenfalls nicht nur beweisen, dass das Schreiben dem Empfänger zugegangen ist, sondern auch, wann dies geschehen ist".

    20) S. hierzu statt vieler nur BGH 18.1.1978 - IV ZR 204/75 - BGHZ 70, 232 = NJW 1978, 537 = MDR 1978, 475 [Leitsatz]: "Der Absender eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens muss erforderlichenfalls nicht nur beweisen, dass das Schreiben dem Empfänger zugegangen ist, sondern auch, wann dies geschehen ist".

  • ArbG Berlin, 09.01.2015 - 28 Ca 4629/14

    Verhaltensbedingte fristlose Kündigung - Diebstahl - Beweiswürdigung -

    [77] S. hierzu statt vieler nur BGH 18.1.1978 - IV ZR 204/75 - BGHZ 70, 232 = NJW 1978, 537 = MDR 1978, 475 [Leitsatz]: "Der Absender eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens muss erforderlichenfalls nicht nur beweisen, dass das Schreiben dem Empfänger zugegangen ist, sondern auch, wann dies geschehen ist".
  • LG Darmstadt, 20.03.2015 - 14 O 226/14

    Auftragnehmer muss nicht auf den Ablauf der Gewährleistungsfrist hinweisen!

    Dieses bereits im Jahre 2010 angeblich erfolgte Anerkenntnis der Beklagten konnte die Verjährung auch im Hinblick auf § 13 Nr. 5 VOB/B nur einmal erneut in Lauf setzen (vgl. BGH, Urteil vom 22.12.1977 - VII ZR 134/76; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 14. Aufl., Rz. 2831), womit die Verjährung spätestens im Jahre 2012 und damit lange vor Eingang der Klage am 15.04.2014 abgelaufen war.
  • LG Regensburg, 15.11.1979 - 3 O 971/79
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