Weitere Entscheidung unten: BGH, 14.02.1978

Rechtsprechung
   BGH, 20.12.1977 - X ZB 2/77   

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https://dejure.org/1977,794
BGH, 20.12.1977 - X ZB 2/77 (https://dejure.org/1977,794)
BGH, Entscheidung vom 20.12.1977 - X ZB 2/77 (https://dejure.org/1977,794)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 1977 - X ZB 2/77 (https://dejure.org/1977,794)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Empfänger eines mit Diversity (Ersatzschaltungstechnik) ausgerüsteten Richtfunksystems - Gegenstand der Erfindung - Berichtigung der Anmeldungsunterlagen - Unzulässige Erweiterung der Anmeldung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 71, 152
  • NJW 1978, 1057
  • MDR 1978, 662
  • GRUR 1978, 417
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.09.1974 - X ZB 17/73

    Patentanmeldung einer Ventilausführung eines Regelventils nach den Fig. 5, 6 -

    Auszug aus BGH, 20.12.1977 - X ZB 2/77
    Grundlage der Prüfung, ob eine unzulässige Erweiterung vorliegt, ist der Inhalt der ursprünglichen Offenbarung (BGH GRUR 1975, 310, 311 - Regelventil).

    Dies festzustellen und auf Grund dessen die von der Anmelderin beantragte Teilung ihrer Anmeldung abzulehnen, war das Bundespatentgericht in dem bei ihm anhängig gewordenen Beschwerdeverfahren nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet, da das Gesetz die Nichtberücksichtigung einer unzulässigen Erweiterung in jedem Stadium des Erteilungsverfahrens fordert (vgl. BGH GRUR 1975, 310, 312 - Regelventil).

  • BGH, 06.11.1953 - I ZR 97/52

    Öffentliche Schallplattenvorführung

    Auszug aus BGH, 20.12.1977 - X ZB 2/77
    Ob dieser Auffassung zugestimmt werden könnte (vgl. hierzu u.a. Burghardt, Der subjektive Anwendungsbereich der in der Pariser Verbandsübereinkunft vorgesehenen besonderen Rechte, GRUR Int. 1973, 600; Wieczorek, Die Unionspriorität im Patentrecht, Schriftenreihe zum gewerblichen Rechtsschutz Bd. 31 1975, S. 118 ff, zur Frage des Teilungsrechts bei inländischen Erstanmeldungen vgl. S. 183; Benkard, PatG GebrMG 6. Aufl. § 26 PatG Rdn. 92, jeweils mit weiteren Nachweisen; zur entsprechenden Problematik bei der revidierten Berner Übereinkunft zum Schütze von Werken der Literatur und Kunst vgl. auch BGHZ 11, 135, 138), braucht hier nicht entschieden zu werden; denn der angefochtene Beschluß hält im Ergebnis auch dann der Nachprüfung stand, wenn man die Anwendbarkeit des Art. 4 G Abs. 2 PVÜ auf die vorliegende Anmeldung unterstellt und dabei auch die Frage berücksichtigt, ob es sich bei einer unzulässigen Erweiterung überhaupt um eine vorschriftsmäßige nationale Hinterlegung handelt.
  • BGH, 26.01.1967 - Ia ZB 17/66

    Inhalt der ursprünglichen Beschreibung eines Patents - Inhalt ursprünglicher

    Auszug aus BGH, 20.12.1977 - X ZB 2/77
    Dabei ist als Gegenstand der Anmeldung nicht alles das anzusehen, was in den Unterlagen enthalten ist, sondern nur dasjenige, was nach § 26 Abs. 1 PatG als ihr "Gegenstand" offenbart ist (BGH GRUR 1967, 476 - Dampferzeuger).
  • BGH, 27.10.1970 - X ZB 23/69

    Antrag auf Löschung eines Gebrauchsmusters - Auslegung einzelner Merkmale eines

    Auszug aus BGH, 20.12.1977 - X ZB 2/77
    Aus der Rechtsprechung des Senats zu der Frage, welche Bedeutung subjektiv unrichtigen Vorstellungen des Anmelders über den Stand der Technik zukommt, die in die Anmeldungsunterlagen Eingang gefunden haben (BGH GRUR 1971, 115 ff - Lenkradbezug; BGH GRUR 1973, 263 ff - Rotterdam-Geräte) läßt sich ebenfalls zugunsten der Rechtsbeschwerde nichts herleiten.
  • BGH, 21.11.1972 - X ZR 64/68

    Voraussetzungen für ein Patentnichtigkeitsverfahren - Beurteilung der

    Auszug aus BGH, 20.12.1977 - X ZB 2/77
    Aus der Rechtsprechung des Senats zu der Frage, welche Bedeutung subjektiv unrichtigen Vorstellungen des Anmelders über den Stand der Technik zukommt, die in die Anmeldungsunterlagen Eingang gefunden haben (BGH GRUR 1971, 115 ff - Lenkradbezug; BGH GRUR 1973, 263 ff - Rotterdam-Geräte) läßt sich ebenfalls zugunsten der Rechtsbeschwerde nichts herleiten.
  • BGH, 27.09.1973 - X ZR 66/70
    Auszug aus BGH, 20.12.1977 - X ZB 2/77
    Gegenstand der Erfindung ist danach nur, was als erfindungswesentlich offenbart ist, das heißt, was der Durchschnittsfachmann der Gesamtheit der Unterlagen als zur angemeldeten Erfindung gehörend entnehmen kann (BGH GRUR 1974, 208, 209 - Scherfolie).
  • BGH, 05.03.1996 - X ZB 13/92

    "Lichtbogen-Plasma-Beschichtungssystem"; Voraussetzungen der Teilung eines

    d) Verfahrensmäßig stellt sich die Frage nach dem Vorliegen einer Teilungserklärung nicht nur - wie die Rechtsbeschwerde meint - im Prüfungsverfahren der Teilanmeldung, sondern gleichermaßen im Einspruchsverfahren über das Stammpatent (Schulte, aaO., § 60 Rdn. 27; BPatG BlPMZ 1993, 156, 157; vgl. auch Sen.Beschl. v. 20.12.1977 - X ZB 2/77, GRUR 1978, 417, 419 - Spannungsvergleichsschaltung).
  • BayObLG, 03.09.2003 - 3Z BR 113/03

    Vertretung durch einen Notar bei Stellung eines Löschungsantrags -

    Es ist zweckmäßig, die Zulassung im Entscheidungssatz auszusprechen; die eindeutige Zulassung in den Gründen genügt jedoch (vgl. Keidel/Kahl FGG 15. Aufl. Vorbem. §§ 19-30 Rn. 30; zur Zulassung der Revision vgl. BGHZ 20, 188/189; zu § 41p Abs. 1 PatG BGH MDR 1978, 662).
  • BGH, 10.07.1986 - X ZB 29/84

    "Kraftfahrzeuggetriebe"; Einverständliche Trennung einer Patentanmeldung

    Der Anwendungsbereich dieser Vorschrift, insbesondere die Frage, ob sie auch für inländische Anmelder ein Recht zur freien Teilung begründete, war umstritten (bejahend BPatGE 14, 213; 20, 1, 5; Pfanner, GRUR Int. 1960, 262 ff., ihm folgend Wuesthoff in Klauer-Möhring, aaO, § 26 PatG Rdn. 19; ablehnend Ballhaus in Benkard, aaO, 6. Aufl., § 26 PatG Rdn. 92; offengelassen in BGH GRUR 1978, 417, 419 - Spannungsvergleichsschaltung).
  • BGH, 11.07.1985 - X ZB 22/83

    "Raumzellenfahrzeug"; Erweiterung des Anmeldegegenstandes

    Grundlage der Prüfung, ob eine unzulässige Änderung vorliegt, ist der Inhalt der Offenbarung der Erfindung in den ursprünglichen Anmeldungsunterlagen (BGH GRUR 1975, 310, 311 - Regelventil; BGHZ 71, 152, 155 - Spannungsvergleichsschaltung).

    War das Merkmal, um das die Patentansprüche bis zum Beschluß über die Bekanntmachung der Anmeldung geändert werden, in der Gesamtheit der ursprünglichen Unterlagen bereits in einer Weise offenbart, die für den Fachmann erkennbar werden ließ, daß der geänderte Lösungsvorschlag als zu der angemeldeten Erfindung gehörend von dem Schutzbegehren des Patentanmelders erfaßt wird, so liegt keine unzulässige Änderung des Gegenstandes der Anmeldung vor (BGHZ 71, 152, 156 - Spannungsvergleichsschaltung; BGHZ 72, 119, 129 - Windschutzblech; BGHZ 83, 83, 84 [BGH 04.02.1982 - X ZR 61/80] - Verteilergehäuse; BGH GRUR 1981, 812, 813 - Etikettiermaschine; vgl. Hesse, Mitt. 1982, 104 ff, 107; Benkard, PatG u. GebrMG 7. Aufl. § 35 PatG Rdn. 27).

  • BGH, 23.10.1984 - X ZR 30/79

    "Walzgut-Kühlbett"; Gegenstand der Anmeldung

    Als Gegenstand der Anmeldung im Sinne von § 26 Abs. 5 Satz 2 PatG 1968 ist nicht alles das anzusehen, was in den Unterlagen enthalten und erwähnt ist, sondern nur dasjenige, was nach § 26 Abs. 1 PatG 1968 erkennbar als ihr "Gegenstand" beansprucht ist (BGH GRUR 1967, 476 - Dampferzeuger; BGHZ 71, 152, 156 = GRUR 1978, 417, 418 - Spannungsvergleichsschaltung; BGHZ 80, 323 ff = GRUR 1981, 812 ff - Etikettiermaschine).
  • BGH, 06.03.1979 - X ZR 60/77

    Teilweise Entnahme eines Kombinationspatents - Entwicklung und Herstellung von

    Die Regelung des § 26 Abs. 5 Satz 2 PatG schränkt insoweit das Teilungsrecht und damit auch die Zulässigkeit einer Teilvindikation ein (vgl. BGHZ 71, 152 - Spannungsvergleichsschaltung).
  • BPatG, 15.07.1997 - 6 W (pat) 41/94
    Die Teilung einer Patentanmeldung, die gegen § 38 Satz 2 PatG verstößt, ist unwirksam (Weiterbildung von BGH Spannungsvergleichsschaltung, GRUR 1978, 417).
  • BGH, 17.09.1991 - X ZR 81/90

    Nichtigkeit eines europäischen Patents (Drehereinrichtung für Webmaschinen) -

    Inhalt der Patentanmeldung ist das, was der Durchschnittsfachmann den ursprünglichen Unterlagen als zur angemeldeten Erfindung gehörig entnehmen kann (vgl. BGHZ 71, 152, 156 = GRUR 1978, 417, 418 - Spannungsausgleichschaltung; BGHZ 110, 123, 125 f. [BGH 23.01.1990 - X ZB 9/89] = GRUR 1990, 432, 433 [BGH 23.01.1990 - X ZB 9/89] - Spleißkammer).
  • BGH, 05.03.1996 - X ZR 109/93

    Patent für Sammelstation zur Aufnahme von Fässern und Gefäßen für Abfälle,

    Eine zulässige Änderung setzt daher voraus, daß die zusätzlich aufgenommenen Merkmale für den Durchschnittsfachmann bei Lektüre der Patentschrift ohne erfinderisches Bemühen als zu der beanspruchten Lehre gehörig zu erkennen waren (vgl. dazu BGH, Urt. V. 3.3.1977 - X ZR 22/73, GRUR 1977, 598 - Autoskooterhalle; BGHZ 66, 17 - Alkylendiamine I; 71, 152, 156 - Spannungsvergleichsschaltung; 110, 123, 125 - Spleißkammer; BGH, Beschl. v. 30.10.1990 - X ZB 18/88 - Bodenwalze, GRUR 1991, 307 [BGH 30.10.1990 - X ZB 18/88] ; Beschl. v. 6.10.1994 - X ZB 4/92 - Datenträger, NJW-RR 1995, 104).
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Rechtsprechung
   BGH, 14.02.1978 - X ZB 3/76   

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https://dejure.org/1978,1776
BGH, 14.02.1978 - X ZB 3/76 (https://dejure.org/1978,1776)
BGH, Entscheidung vom 14.02.1978 - X ZB 3/76 (https://dejure.org/1978,1776)
BGH, Entscheidung vom 14. Februar 1978 - X ZB 3/76 (https://dejure.org/1978,1776)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Besprechungen u.ä.

  • uni-duesseldorf.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Patentschutz für computerimplementierte Erfindungen (Prof. Dr. Jan Busche)

Papierfundstellen

  • MDR 1978, 662
  • GRUR 1978, 420
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.06.1976 - X ZB 23/74

    Patentfähigkeit von Organisations- und Rechenprogrammen

    Auszug aus BGH, 14.02.1978 - X ZB 3/76
    Von dem in der Entscheidung "Dispositionsprogramm" (BGHZ 67, 22) behandelten Fall unterscheide sich die vorliegende Patentanmeldung schon dadurch, daß eine Anwendung der Testfälle nicht "im Rahmen einer bekannten Datenverarbeitungsanlage" erfolge.

    Bei der Erörterung der Frage, ob das entscheidende Merkmal technischer oder untechnischer Art ist, ist das Bundespatentgericht von den Grundsätzen, die der beschließende Senat in seinen Entscheidungen "Dispositionsprogramm" (BGHZ 67, 22), "Straken" (GRUR 1977, 657) und "Prüfverfahren" (NJW 1977, 1635 [BGH 07.06.1977 - X ZB 20/74] ) aufgestellt hat, nicht abgewichen.

  • BGH, 08.03.1956 - III ZR 265/54

    Zulassung der Revision in Urteilsberichtigung

    Auszug aus BGH, 14.02.1978 - X ZB 3/76
    Einer Aufnahme in den Tenor bedarf es daher nicht; es reicht vielmehr aus, daß die Zulassung in der Begründung des Beschlusses ausgesprochen wird (vgl. BGHZ 20, 188, 189; BGH LM § 551 Ziff. 7 ZPO Nr. 3; Klauer/Möhring, Patentrechtskommentar 3. Aufl. 1971 § 41p PatG Rdn. 4; Benkard, Patentgesetz, Gebrauchsmustergesetz 6. Aufl. 1973 § 41p PatG Rdn. 14).
  • BGH, 29.06.1967 - VII ZR 266/64

    Beschränkung der Zulassung der Revision

    Auszug aus BGH, 14.02.1978 - X ZB 3/76
    Ebenso reicht es demnach aus, daß sich eine vom Beschwerdegericht gewollte Beschränkung der Zulassung der Rechtsbeschwerde nur aus den Beschlußgründen ergibt (vgl. BGHZ 48, 134, 136).
  • BGH, 21.04.1977 - X ZB 24/74
    Auszug aus BGH, 14.02.1978 - X ZB 3/76
    Bei der Erörterung der Frage, ob das entscheidende Merkmal technischer oder untechnischer Art ist, ist das Bundespatentgericht von den Grundsätzen, die der beschließende Senat in seinen Entscheidungen "Dispositionsprogramm" (BGHZ 67, 22), "Straken" (GRUR 1977, 657) und "Prüfverfahren" (NJW 1977, 1635 [BGH 07.06.1977 - X ZB 20/74] ) aufgestellt hat, nicht abgewichen.
  • BGH, 07.06.1977 - X ZB 20/74

    Versagung eines Patents betreffend eines Verfahren zur Prüfung des

    Auszug aus BGH, 14.02.1978 - X ZB 3/76
    Bei der Erörterung der Frage, ob das entscheidende Merkmal technischer oder untechnischer Art ist, ist das Bundespatentgericht von den Grundsätzen, die der beschließende Senat in seinen Entscheidungen "Dispositionsprogramm" (BGHZ 67, 22), "Straken" (GRUR 1977, 657) und "Prüfverfahren" (NJW 1977, 1635 [BGH 07.06.1977 - X ZB 20/74] ) aufgestellt hat, nicht abgewichen.
  • BGH, 11.06.1991 - X ZB 13/88

    Lehre zum technischen Handeln bei Datenverarbeitungsprogramm

    Der Senat hat in einer Organisations- oder Rechenregel, die zur Anwendung in einer Datenverarbeitungsanlage formuliert ist, dann eine patentfähige Lehre gesehen, wenn sie eine neue, erfinderische Brauchbarkeit einer solchen Anlage lehrt (BGH GRUR 1978, 102 - Prüfverfahren; BGH GRUR 1978, 420, 421f. - Fehlerortung).
  • BGH, 17.07.2012 - X ZB 1/11

    Feuchtigkeitsabsorptionsbehälter

    Für das Rechtsbeschwerdeverfahren in Patent- und Gebrauchsmustersachen gilt nichts anderes (BGH, Beschluss vom 14. Februar 1978 - X ZB 3/76, GRUR 1978, 420 - Fehlerortung; Beschluss vom 30. Oktober 2007 - X ZB 18/06, GRUR 2008, 279 - Kornfeinung).
  • BGH, 15.03.1984 - X ZB 6/83

    "Zinkenkreisel"; Beschränkung der Rechtsbeschwerde auf eine Rechtsfrage; Umfang

    Die Ansicht dieser beiden Einsprechenden, das Bundespatentgericht habe die Zulassung der Rechtsbeschwerde auf die von ihm in den Gründen seines Beschlusses genannte Rechtsfrage wirksam beschränkt, ist schon deshalb unrichtig, weil die Beschränkung der Zulassung eines Rechtsmittels auf einzelne rechtliche Gesichtspunkte nicht zulässig ist (BGH NJW 1982, 1535 m.w.N.; BGH BlPMZ 1974, 210 - Warmwasserbereiter; BGH GRUR 1978, 420, 422 - Fehlerortung; BGHZ 88, 191, 193 - Ziegelsteinformling).
  • BGH, 16.09.1980 - X ZB 6/80

    Walzstabteilung

    Das Beschwerdegericht hat die Rechtsgrundsätze zur Patentierbarkeit von Rechenprogrammen, die der Senat in den Entscheidungen "Dispositionsprogramm" (BGHZ 67, 22), "Straken" (GRUR 1977, 659), "Prüfverfahren" (GRUR 1978, 102) und "Fehlerortung" (GRUR 1978, 420) aufgestellt hat und deren Richtigkeit die Rechtsbeschwerde nicht in Zweifel zieht, auf die Patentanmeldung auch unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Falles zutreffend angewendet.
  • BGH, 11.03.1986 - X ZR 65/85

    Schutzfähigkeit eines Verfahrens zur Änderung des Treibstoffdurchsatzes in einem

    Vielmehr muß das Ergebnis, der kausal übersehbare Erfolg, die unmittelbare Folge des Einsatzes beherrschbarer Naturkräfte sein (vgl. BGH GRUR 1981, 39 - Walzstabteilung; BGH GRUR 1977, 152 - Kennungsscheibe; BGH GRUR 1975, 549 - Buchungsblatt), d.h. die Verwendung technischer Mittel muß nicht nur Bestandteil der Problemlösung selbst sein, sondern die beanspruchte Lehre muß in ihrem technischen Aspekt auch eine vollständige Problemlösung bieten (BGHZ 67, 22, 27 [BGH 22.06.1976 - X ZB 23/74]; BGH GRUR 1978, 420, 422 li.Sp. - Fehlerortung).
  • BGH, 14.07.1983 - X ZB 9/82

    Ziegelsteinformling

    Eine Beschränkung der Zulassung auf bestimmte abgrenzbare Verfahrensteile oder bestimmte Verfahrensbeteiligte (vgl. BGH BlPMZ 74, 210 - Warmwasserbereiter; GRUR 1978, 420, 422 - Fehlerortung; Benkard, Patentgesetz-Gebrauchsmustergesetz 7. Aufl. § 100 PatG, Rdn. 16) ist grundsätzlich möglich.
  • BGH, 20.02.1979 - X ZB 20/77

    Tabelliermappe

    Eine Beschränkung der Zulassung auf einen abgrenzbaren Teil des Verfahrensgegenstandes ist auch nicht den Beschlußgründen (hierzu vgl. BGH GRUR 1978, 420 - Fehlerortung) zu entnehmen.
  • BPatG, 12.06.1978 - 9 W (pat) 78/75
    Bremsregeln für Antiblockiersysteme bei Fahrzeugbremsen, die zwar mit technischen Merkmalen verknüpft sind, ihrem Kern nach jedoch eine Denkanweisung darstellen, sind nicht patentierbar, selbst wenn es sich dabei nicht um einen Algorithmus im eigentlichen Sinn handelt, diesem jedoch wesensverwandt sind (Fortbildung BGH, 1976-06-22, X ZB 23/74, BlPMZ 1977, 20, Dispositionsprogramm; Fortbildung BGH, 1977-04-21, X ZB 24/74, BlPMZ 1977, 276, Straken; Fortbildung BGH, 1977-06-07, X ZB 20/74, BlPMZ 1977, 341, Prüfverfahren; Fortbildung BGH, 1978-02-14, X ZB 3/76, BlPMZ 1978, 349, Fehlerortung).
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