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   OLG Hamburg, 14.02.1978 - 2 Ss 301/77   

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https://dejure.org/1978,813
OLG Hamburg, 14.02.1978 - 2 Ss 301/77 (https://dejure.org/1978,813)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14.02.1978 - 2 Ss 301/77 (https://dejure.org/1978,813)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14. Februar 1978 - 2 Ss 301/77 (https://dejure.org/1978,813)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anbau von Cannabispflanzen ; Gewinnung von Cannabis; Besitz von Betäubungsmitteln ; Cannabisharz; Strafbarkeit

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 2349
  • MDR 1978, 692 (Ls.)
  • JR 1978, 349
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 28.01.2000 - 2 StE 9/91

    Aussetzung des Strafrestes; Mündliche Anhörung vor Entscheidung über Aussetzung;

    Dies ist anzunehmen, wenn der Verurteilte - wie hier - ausdrücklich und eindeutig erklärt hat, er wolle nicht mündlich angehört werden (OLG Düsseldorf NStZ 1987, 524, 1988, 95 und 1988, 243; OLG Hamm MDR 1975, 775 und 1978, 692; Wendisch in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 454 Rdn. 47; Stöckel in KMR 4. Erg.Lfg.
  • BGH, 13.02.1990 - 1 StR 708/89

    Annahme des Besitzes bei Anbau von Betäubungsmitteln

    Für seine gegenteilige Ansicht berufen sich Körner (BtMG, 2. Aufl. § 29 Rdn. 424) und Hügel/Junge (Deut. Betäubungsmittelrecht, 6. Aufl. § 29 BtMG Rdn. 13.3) zu Unrecht auf eine Entscheidung des OLG Hamburg (NJW 1978, 2349); dort wurde diese Frage nicht entschieden, sondern ausdrücklich offengelassen.
  • OLG Bamberg, 26.02.2008 - 3 Ss 100/06

    Abgabe von Betäubungsmitteln: Vorsatz und Fahrlässigkeit bei nicht

    Dieses Ergebnis ist auch mit dem - vorrangig auf den Fall der Abgabe ohne Vorlage einer ärztlichen Verschreibung abzielenden (OLG Stuttgart MDR 1978, 692 f.) - Regelungszweck des § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 BtMG vereinbar.
  • OLG Hamm, 10.07.1997 - 2 Ws 252/97

    Unterbrechung des Maßregelvollzuges, Wiederaufnahmeverfahren, Zulässigkeit des

    Da die vom Sachverständigen Prof. Dr. B. gezogenen Schlüsse nicht unbedingt zwingend sind, kann derzeit weder davon ausgegangen werden, daß der Wiederaufnahmeantrag mit einiger Sicherheit oder zumindest mit gewisser Wahrscheinlichkeit Erfolg haben wird (vgl. dazu OLG Hamm MDR 1978, 692; JMBl. NW 1980, 276).
  • OLG Celle, 07.01.1986 - 1 Ws 343/85
    Ein Fall, in dem von der mündlichen Anhörung nach dem Gesetz (§ 454 Abs. 1 Satz 4 StPO ) abgesehen werden kann oder in dem eine mündliche Anhörung entbehrlich ist, weil der Verurteilte auf sie verzichtet hat (vgl. dazu Senatsbeschluß vom 27.9. 1985 Ä 1 Ws 247/85 Ä; OLG Oldenburg NiedersRpfl. 1976, 221; OLG Hamm MDR 1975, 775; 1978, 692; KK-Müller, StPO , § 454 Rdnr. 31) oder weil der persönliche Eindruck für die Entscheidung ohne Bedeutung gewesen wäre (vgl. Senatsbeschluß vom 23.5. 1980 Ä 1 WS 120/80 Ä), liegt hier nicht vor.
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