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   BGH, 22.09.1978 - 3 StR 304/78   

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https://dejure.org/1978,3160
BGH, 22.09.1978 - 3 StR 304/78 (https://dejure.org/1978,3160)
BGH, Entscheidung vom 22.09.1978 - 3 StR 304/78 (https://dejure.org/1978,3160)
BGH, Entscheidung vom 22. September 1978 - 3 StR 304/78 (https://dejure.org/1978,3160)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Begründetheit einer Revision wegen einer wirksamen Verfahrensrüge - Ausschluss der Öffentlichkeit bei einem Teil der Hauptverhandlung - Vernehmung eines Zeugen in einer Justizvollzugsanstalt - Zutritt zur Hauptverhandlung für jedermann

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 770 (Ls.)
  • MDR 1979, 247
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 10.06.1966 - 4 StR 72/66

    Verletzung von Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens bei

    Auszug aus BGH, 22.09.1978 - 3 StR 304/78
    Es genügt vielmehr, daß er die Möglichkeit hat, sich ohne besondere Schwierigkeit davon Kenntnis zu verschaffen, und daß ihm der Zutritt im Rahmen der tatsächlichen Gegebenheiten eröffnet ist (BGHSt 21, 72 f; BGH, Urteile vom 10. Juni 1975 - 1 StR 184/75 - und 15. Juli 1975 - 1 StR 120/75).

    Ein Tatsachenirrtum, der einen Verfahrensverstoß ausschließen kann (vgl. BGHSt 21, 72, 74, 22, 297, 299 f), scheidet damit aus.

  • BGH, 10.06.1975 - 1 StR 184/75

    Strafbarkeit wegen Mordes und wegen Diebstahls, Unterschlagung und Fahrens ohne

    Auszug aus BGH, 22.09.1978 - 3 StR 304/78
    Es genügt vielmehr, daß er die Möglichkeit hat, sich ohne besondere Schwierigkeit davon Kenntnis zu verschaffen, und daß ihm der Zutritt im Rahmen der tatsächlichen Gegebenheiten eröffnet ist (BGHSt 21, 72 f; BGH, Urteile vom 10. Juni 1975 - 1 StR 184/75 - und 15. Juli 1975 - 1 StR 120/75).

    Der Senat braucht nicht zu entscheiden, ob der ersten dieser beiden Voraussetzungen (der Möglichkeit für jedermann, sich unschwer über Zeit und Ort der Hauptverhandlung zu informieren) hier trotz des fehlenden Hinweises vor und in der Justizvollzugsanstalt schon dadurch genügt worden ist, daß die Strafkammer am 14. Oktober 1977 in öffentlicher Verhandlung den Beschluß verkündet hat, den Zeugen Sch. am 28. Oktober in der Justizvollzugsanstalt zu vernehmen (vgl. BGH, Urteile vom 10. Juni 1975 - 1 StR 184/75 - und 14. Januar 1976 - 2 StR 426/75).

  • OLG Hamm, 03.04.1974 - 4 Ss 17/74
    Auszug aus BGH, 22.09.1978 - 3 StR 304/78
    Dem Bedürfnis nach Sicherheit und Ordnung kann durch Beschränkung der Zuhörerzahl, Ausweiskontrolle, notfalls körperliche Durchsuchung vor Einlaß und Begleitung innerhalb der Anstalt vom Eingang bis zum Verhandlungsraum Rechnung getragen werden (vgl. RG JW 1930, 3404 f; 1938, 1019; OLG Hamm NJW 1974, 1780; Schäfer in Löwe/Rosenberg 22. Aufl. GVG § 169 Anm. 3 a).

    Eine falsche rechtliche Beurteilung rechtfertigt die Beschränkung der Öffentlichkeit jedoch nicht (vgl. OLG Hamm NJW 1974, 1780 f; Meyer in Löwe/Rosenberg 23. Aufl. StPO § 338 Rdn 104).

  • BGH, 13.04.1972 - 4 StR 71/72

    Verurteilung wegen versuchten Totschlags - Ausschluss der Öffentlichkeit einer

    Auszug aus BGH, 22.09.1978 - 3 StR 304/78
    Sie sind es vielmehr schon dann, wenn in gesetzeswidriger Weise die Öffentlichkeit auf bestimmte Zuhörerkreise beschränkt wird oder einzelne Personen aus dem Verhandlungsraum entfernt werden (BGHSt 17, 201, 205; 18, 179 f; 22, 297, 299; 24, 329 f).
  • BGH, 15.01.1963 - 5 StR 528/62

    Mitschreiben durch Zuhörer

    Auszug aus BGH, 22.09.1978 - 3 StR 304/78
    Sie sind es vielmehr schon dann, wenn in gesetzeswidriger Weise die Öffentlichkeit auf bestimmte Zuhörerkreise beschränkt wird oder einzelne Personen aus dem Verhandlungsraum entfernt werden (BGHSt 17, 201, 205; 18, 179 f; 22, 297, 299; 24, 329 f).
  • BGH, 15.07.1975 - 1 StR 120/75

    Strafbarkeit wegen Körperverletzung mit Todesfolge - Anforderungen an die Rüge

    Auszug aus BGH, 22.09.1978 - 3 StR 304/78
    Es genügt vielmehr, daß er die Möglichkeit hat, sich ohne besondere Schwierigkeit davon Kenntnis zu verschaffen, und daß ihm der Zutritt im Rahmen der tatsächlichen Gegebenheiten eröffnet ist (BGHSt 21, 72 f; BGH, Urteile vom 10. Juni 1975 - 1 StR 184/75 - und 15. Juli 1975 - 1 StR 120/75).
  • BGH, 14.01.1976 - 2 StR 426/75

    Verletzung des Gebots der Öffentlichkeit der Verhandlung - Ungewöhnlichkeit der

    Auszug aus BGH, 22.09.1978 - 3 StR 304/78
    Der Senat braucht nicht zu entscheiden, ob der ersten dieser beiden Voraussetzungen (der Möglichkeit für jedermann, sich unschwer über Zeit und Ort der Hauptverhandlung zu informieren) hier trotz des fehlenden Hinweises vor und in der Justizvollzugsanstalt schon dadurch genügt worden ist, daß die Strafkammer am 14. Oktober 1977 in öffentlicher Verhandlung den Beschluß verkündet hat, den Zeugen Sch. am 28. Oktober in der Justizvollzugsanstalt zu vernehmen (vgl. BGH, Urteile vom 10. Juni 1975 - 1 StR 184/75 - und 14. Januar 1976 - 2 StR 426/75).
  • BGH, 18.12.1968 - 3 StR 297/68

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes im Strafverfahren - Verwehrung des

    Auszug aus BGH, 22.09.1978 - 3 StR 304/78
    Sie sind es vielmehr schon dann, wenn in gesetzeswidriger Weise die Öffentlichkeit auf bestimmte Zuhörerkreise beschränkt wird oder einzelne Personen aus dem Verhandlungsraum entfernt werden (BGHSt 17, 201, 205; 18, 179 f; 22, 297, 299; 24, 329 f).
  • BGH, 10.04.1962 - 1 StR 22/62

    Grenzen der Sitzungspolizei

    Auszug aus BGH, 22.09.1978 - 3 StR 304/78
    Sie sind es vielmehr schon dann, wenn in gesetzeswidriger Weise die Öffentlichkeit auf bestimmte Zuhörerkreise beschränkt wird oder einzelne Personen aus dem Verhandlungsraum entfernt werden (BGHSt 17, 201, 205; 18, 179 f; 22, 297, 299; 24, 329 f).
  • BGH, 14.06.1994 - 1 StR 40/94

    Kollision von Hausrecht und Grundsatz der Öffentlichkeit im Augenscheinstermin

    Dieser Beurteilung steht der Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 22. September 1978 - 3 StR 304/78 (MDR 1979, 247 = JR 1979, 261 f. m. Anm. Foth) nicht entgegen.
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