Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 29.11.1978 - 1 Ws 401/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,2941
OLG Hamburg, 29.11.1978 - 1 Ws 401/78 (https://dejure.org/1978,2941)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29.11.1978 - 1 Ws 401/78 (https://dejure.org/1978,2941)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29. November 1978 - 1 Ws 401/78 (https://dejure.org/1978,2941)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1978,2941) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durchblutungsstörungen im Herzbereich und anlagebedingte Neigung zu Gehirnblutungen als Verhandlungsunfähigkeit begründende Umstände; Verfahrenshindernis für die Durchführung der Hauptverhandlung bei Gefahr des Herzinfarkts und Schlaganfalls; Beschränkung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1979, 426
  • JR 1979, 383
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Nürnberg, 06.08.2013 - 1 Ws 354/13

    Gustl Mollath kommt frei - Wiederaufnahme und Entlassung angeordnet

    Befürwortet wird jedoch in der Literatur (vgl. Meyer-Goßner StPO, 56. Aufl. § 210 Rn. 10; § 370 Rn. 18) und auch teilweise in der Rechtsprechung die analoge Anwendung des § 210 Abs. 3 Satz 1 StPO für vergleichbare Fälle (OLG Hamburg JR 1979, 383).
  • BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvR 1060/78

    Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten

    Der Beschluß des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 29. November 1978 - 1 Ws 401/78 - verletzt das Grundrecht des Beschwerdeführers aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes.
  • OLG Karlsruhe, 08.10.2004 - 3 Ws 100/04

    Probationsverfahren zur Wiederaufnahme: Bewertung im Wiederaufnahmeantrag

    Ob eine analoge Anwendung von § 210 Abs. 3 StPO überhaupt in Betracht kommen kann (so Hans. OLG Hamburg JR 1979, 383-384 für die analoge Anwendung auf Beschwerdeentscheidungen nach § 206a Abs. 2 StPO) kann vorliegend dahinstehen, da im konkreten Fall kein Bedürfnis für eine analoge Anwendung dieser Vorschrift besteht.
  • OLG Brandenburg, 22.09.2021 - 1 OLG 53 Ss OWi 340/21

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen ein in Abwesenheit des Betroffenen

    Dessen ungeachtet wird von der überwiegenden Rechtsprechung die Auffassung vertreten, dass auch eine formell rechtskräftige, die Wiedereinsetzung ablehnende Entscheidung des unzuständigen Vorgerichts das Rechtsbeschwerdegericht im Verfahren nach § 346 Abs. 2 StPO nicht binde (vgl. bereits RGSt 70, 186 ff.; RGSt 75, 171 ff.; BGH MDR 1977, 284; OLG Neustadt GA 1960, 121; OLG Düsseldorf NStE Nr. 5 zu § 44; OLG Hamm MDR 1979, 426 f.).

    Denn hat der Rechtsbeschwerdeführer bzw. Betroffene sowohl einen Antrag nach § 44 StPO als auch nach § 346 Abs. 2 StPO (jeweils iVm. §§ 79 Abs. 3, 80 Abs. 3, 4 OWiG) gestellt, so stehen diese beiden Anträge "in einer unlösbaren inneren Verbindung zueinander" (RGSt 75, 171, 172; OLG Hamm MDR 1979, 426, 427).

    Mit der Gewährung der Wiedereinsetzung in die Frist zur Einlegung des Antrags auf Zulassung der Rechtsbeschwerde ist der Verwerfungsbeschluss des Amtsgerichts Brandenburg an der Havel vom 10. Mai 2021 und der Beschluss die Wiedereinsetzung betreffend vom 2. Juni 2021 gegenstandslos (vgl. zu § 346 StPO: BGHSt 25, 89, 91; OLG Hamm MDR 1979, 426; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 346 Rdnr. 17); einer Aufhebung dieser Beschlüsse bedarf es nicht; die Aufnahme in den Beschlusstenor erfolgt aus Gründen der Klarstellung.

  • OLG Frankfurt, 19.09.2008 - 1 Ws 27/08

    Wiederaufnahmeverfahren: Beschwerde gegen Wiederaufnahmeentscheidung;

    Eine entsprechende Anwendung der nur für die Beschwerde gegen einen Nichteröffnungsbeschluss geschaffenen Ausnahmevorschrift des § 210 Abs. 3 StPO, die ohnehin unter Berücksichtigung des verfassungsmäßigen Rechts auf den gesetzlichen Richter eng auszulegen ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 13.6.1993 - Az. 2 BvR 848/93 [zit. nach juris]; siehe auch Seier, StV 2000, 586 ff.), ist jedoch entgegen vereinzelt gebliebener Rechtsprechung (OLG Hamburg JR 1979, 383) de lege lata nicht zulässig (vgl. Meyer-Goßner JR 1979, 384 ff.).
  • OLG Celle, 12.02.2004 - 22 Ss 6/04

    Einspruch gegen einen Strafbefehl; Wiedereinsetzungsantrag gegen die Versäumung

    So kann eine formell rechtskräftige Wiedereinsetzungsentscheidung, die ein unzuständiges Gericht erlassen hat, das Rechtsmittelgericht nicht binden (vgl. RGSt. 75, 171, 173; BGH bei Holtz MDR 1977, 284 unter Hinweis auf die nicht veröffentlichten Beschlüsse BGH vom 1. September 1959 - 5 StR 373/59 - und vom 29. März 1960 - 4 StR 143/60; BayObLGSt. 1980, 36 (37) = VRS 59, 214; BayObLG MDR 1993, 892 (893); OLG Hamm MDR 1979, 426 (427); Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., § 46 Rdnr. 7; KK-Maul, StPO, 5. Aufl., § 46 Rdnr. 10; KMR-Paulus, StPO, Stand März 2003, § 46 Rdnr. 20).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht