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   BGH, 11.04.1979 - 2 StR 306/78   

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BGH, 11.04.1979 - 2 StR 306/78 (https://dejure.org/1979,100)
BGH, Entscheidung vom 11.04.1979 - 2 StR 306/78 (https://dejure.org/1979,100)
BGH, Entscheidung vom 11. April 1979 - 2 StR 306/78 (https://dejure.org/1979,100)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Entscheidung durch Bundesgerichtshof bei Abweichung von obergerichtlicher Rechtsprechung - Verwerfung der Berufung wegen Nichterscheinen des Angeklagten - Ärztliche Bescheinigung zur Glaubhaftmachung von Verhandlungsunfähigkeit - Das Revisionsgericht ist an die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 329 Abs. 1 Satz 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 28, 384
  • NJW 1979, 2319
  • MDR 1979, 690
 
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Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Saarbrücken, 13.02.1975 - Ss 123/74
    Auszug aus BGH, 11.04.1979 - 2 StR 306/78
    In der Sache selbst tritt der Senat der bisher herrschenden Rechtsprechung, wie sie in den genannten Entscheidungen der Oberlandesgerichte Hamm, Koblenz und Celle zum Ausdruck kommt, bei (vgl. auch OLG Karlsruhe NJW 1969, 476 [OLG Karlsruhe 21.10.1968 - 3 Ss 90/68]; KG GA 1973, 29; BayObLG bei Ruth DAR 1973, 211; OLG Frankfurt/Main NJW 1974, 1151; OLG Saarbrücken NJW 1975, 1614 [OLG Saarbrücken 13.02.1975 - Ss 123/74]).
  • BGH, 01.08.1962 - 4 StR 122/62

    Höhe der auszusprechenden Strafe gegen einen unentschuldigt ausgebliebenen

    Auszug aus BGH, 11.04.1979 - 2 StR 306/78
    Die Bindung an die Feststellungen hindert das Revisionsgericht dann allerdings nicht, auf Grund einer zulässigen Verfahrensbeschwerde zu prüfen, ob dem Tatrichter bei der Beurteilung der tatsächlichen Umstände Rechtsfehler unterlaufen sind, er etwa den Begriff der "genügenden" Entschuldigung verkannt oder an ihn zu strenge Anforderungen gestellt hat (vgl. BGHSt 15, 287; 17, 391, 396).
  • BGH, 06.06.1967 - 5 StR 147/67

    Zulässigkeit einer allgemeinen Sachrüge gegen eine aufgrund Nichterscheinens des

    Auszug aus BGH, 11.04.1979 - 2 StR 306/78
    Es braucht deshalb nicht erörtert zu werden, wie zu entscheiden wäre, wenn der Angeklagte nur die Sachbeschwerde erhoben hätte (vgl. BGHSt 21, 242 [BGH 06.06.1967 - 5 StR 147/67]).
  • BGH, 23.11.1960 - 4 StR 265/60
    Auszug aus BGH, 11.04.1979 - 2 StR 306/78
    Die Bindung an die Feststellungen hindert das Revisionsgericht dann allerdings nicht, auf Grund einer zulässigen Verfahrensbeschwerde zu prüfen, ob dem Tatrichter bei der Beurteilung der tatsächlichen Umstände Rechtsfehler unterlaufen sind, er etwa den Begriff der "genügenden" Entschuldigung verkannt oder an ihn zu strenge Anforderungen gestellt hat (vgl. BGHSt 15, 287; 17, 391, 396).
  • OLG Frankfurt, 13.02.1974 - 1 Ss 532/73
    Auszug aus BGH, 11.04.1979 - 2 StR 306/78
    In der Sache selbst tritt der Senat der bisher herrschenden Rechtsprechung, wie sie in den genannten Entscheidungen der Oberlandesgerichte Hamm, Koblenz und Celle zum Ausdruck kommt, bei (vgl. auch OLG Karlsruhe NJW 1969, 476 [OLG Karlsruhe 21.10.1968 - 3 Ss 90/68]; KG GA 1973, 29; BayObLG bei Ruth DAR 1973, 211; OLG Frankfurt/Main NJW 1974, 1151; OLG Saarbrücken NJW 1975, 1614 [OLG Saarbrücken 13.02.1975 - Ss 123/74]).
  • RG, 25.02.1932 - II 64/32

    1. Wie ist das die Berufung des Angeklagten gemäß § 329 Abs. 1 StPO. verwerfende

    Auszug aus BGH, 11.04.1979 - 2 StR 306/78
    Daß dies nicht geschehen kann, ohne daß dem Tatrichter ein gewisser Beurteilungsspielraum zur Verfügung steht, liegt in der Natur der Sache (RGSt 66, 150, 151).
  • BVerwG, 30.12.1968 - I WB 31.68

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.04.1979 - 2 StR 306/78
    In der Sache selbst tritt der Senat der bisher herrschenden Rechtsprechung, wie sie in den genannten Entscheidungen der Oberlandesgerichte Hamm, Koblenz und Celle zum Ausdruck kommt, bei (vgl. auch OLG Karlsruhe NJW 1969, 476 [OLG Karlsruhe 21.10.1968 - 3 Ss 90/68]; KG GA 1973, 29; BayObLG bei Ruth DAR 1973, 211; OLG Frankfurt/Main NJW 1974, 1151; OLG Saarbrücken NJW 1975, 1614 [OLG Saarbrücken 13.02.1975 - Ss 123/74]).
  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Eine Teilwiederholung einer Beweisaufnahme im Wege des Freibeweises ist nicht zulässig (BGHSt 21, 149, 151; BGH, Beschluß vom 11. April 1979 - 2 StR 306/78 - zum Abdruck in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 11.11.1986 - 1 StR 207/86

    Nachprüfung der ordnungsgemäßen Ladung zur Berufungsverhandlung im

    Das sei für Feststellungen darüber, daß der Angeklagte bei Beginn der Berufungsverhandlung nicht erschienen sei sowie ob und wie er sein Ausbleiben entschuldigt habe, durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geklärt (BGHSt 28, 384, 387).

    Anders mag es sich bei Feststellungen darüber verhalten, ob der (ordnungsgemäß geladene) Angeklagte bei Beginn der Berufungsverhandlung und gegebenenfalls wann er erschienen ist, weiter, ob und wie er sein Ausbleiben entschuldigt hat (so BGHSt 28, 384, 387).

    Wie das vorlegende Gericht erkannt hat, würde es auch nicht von einer die Entscheidung BGHSt 28, 384 tragenden Rechtsansicht abweichen.

    Es bestehen Bedenken, die in BGHSt 28, 384 entwickelten Rechtsgrundsätze auf Fälle der vorliegenden Art zu übertragen, wie dies das Oberlandesgericht Düsseldorf getan hat.

  • BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 2366/06

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Erschöpfung des Rechtswegs gegen ein

    Es darf sie weder prüfen noch ergänzen (vgl. Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 11. April 1979 - 2 StR 306/78 -, NJW 1979, S. 2319 ; Beschluss des Bayerischen Obersten Landgerichts vom 12. September 2000 - 5St RR 259/00 -, juris; Beschluss des Kammergerichts vom 19. Dezember 2001 - (3) 1 Ss 149/01 (92/01) -, NStZ-RR 2002, S. 218; Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 29. September 1981 - 2 Ss 108/81 -, NStZ 1982, S. 433; Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 4. Juni 1999 - Ss 217/99 B -, NStZ-RR 1999, S. 337 ) und im Wege des Freibeweises nur dann korrigieren, wenn - was hier nicht der Fall war - mit der Rüge schlüssig vorgetragen ist, dass das Berufungsgericht seine Ermittlungspflicht verletzt habe (vgl. Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 11. April 1979 - 2 StR 306/78 -, NJW 1979, S. 2319 ; Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 4. Juni 1999 - Ss 217/99 B -, NStZ-RR 1999, S. 337 ).

    Tatsachen, die ein entschuldigtes Ausbleiben im Sinne von § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO belegen und die dem Berufungsgericht im Zeitpunkt seiner Entscheidung nicht bekannt waren, muss der Betroffene im Wiedereinsetzungsverfahren geltend machen (vgl. Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 11. April 1979 - 2 StR 306/78 -, NJW 1979, S. 2319 ; Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 12. April 1988 - 2 Ws 191/88 -, NStZ 1988, S. 377 ).

    Zudem könnten - systemwidrig - in die Entscheidung des Revisionsgerichts Tatsachen einfließen, die ihren Ursprung erst in der Zeit nach der zur Verwerfung der Berufung führenden Hauptverhandlung hatten (vgl. Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 11. April 1979 - 2 StR 306/78 -, NJW 1979, S. 2319 ).

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