Weitere Entscheidungen unten: BGH, 15.02.1979 | BGH, 22.03.1979

Rechtsprechung
   BVerwG, 28.06.1974 - VII C 22.73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,70
BVerwG, 28.06.1974 - VII C 22.73 (https://dejure.org/1974,70)
BVerwG, Entscheidung vom 28.06.1974 - VII C 22.73 (https://dejure.org/1974,70)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Juni 1974 - VII C 22.73 (https://dejure.org/1974,70)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1974,70) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Erhebung einer traditionellen Gemeindevergnügungsteuer in Form der sogenannten Kartensteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 45, 277
  • NJW 1974, 2301
  • NJW 1975, 1047 (Ls.)
  • MDR 1974, 1049
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 23.07.1963 - 2 BvL 11/61

    Speiseeissteuer

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1974 - VII C 22.73
    Es kam für die Abgrenzung der Länderkompetenz von der Bundeskompetenz allein darauf an, daß sich die Verbrauch- und Verkehrsteuern von anderen Steuern dieser Gruppe - insbesondere von der bundesgesetzlich geregelten Umsatzsteuer - durch das Merkmal "örtlich bedingter Wirkungskreis" unterschieden (BVerfGE 7, 244 [257]; 16, 306 [317, 327]; BVerwGE 10, 82 [83]; ferner BVerwG VII B 60.67 in KStZ 1970, 18).

    Es hat in anderen Entscheidungen (BVerfGE 14, 76 [BVerfG 10.05.1962 - 1 BvL 31/58] [90]; 31, 119 [127]) im Einklang mit dem erkennenden Senat (BVerwGE 6, 247 [BVerwG 07.03.1958 - VII C 84/57] [258]; ferner 27, 146) ausgesprochen, daß die traditionelle Vergnügungsteuer, wenn sie - wie das durch § 1 Nr. 2 der Satzung der Beklagten geschehen ist - gemäß der normativen Gestaltung des Steuertatbestandes an die im Gemeindegebiet veranstaltete "Vorführung von Filmen", also an einen zeitlich und örtlich genau bestimmten und begrenzten Vorgang anknüpft, dieses entscheidende Merkmal aufweist, weil bei einer derartigen Steuer jene "örtliche Radizierung" des Steuertatbestandes im Sinne der Entscheidung in BVerfGE 16, 306 [BVerfG 23.07.1963 - 2 BvL 11/61] (317, 327) gegeben ist, die gleichzeitig die unmittelbaren Wirkungen der Steuer auf das Steuergebiet begrenzt.

    Dagegen ist es grundsätzlich nicht als ein artbestimmendes Unterscheidungsmerkmal angesehen worden, wenn sich die zu vergleichenden Steuern allein dadurch unterscheiden, daß die Landessteuer nur einen Ausschnitt des Sachverhalts erfaßt, an den die Bundessteuer anknüpft, die Landessteuer mithin in dem umfassenden Tatbestand der Bundessteuer enthalten ist (Verhältnis der Spezialität) (BVerfGE 7, 244 [260]; 16, 306 [316, 328]; ferner insbesondere Markull, Gleichartige Steuern, Vierteljahresschrift für Steuer- und Finanzrecht, Bd. 4 [1930] S. 535 [547]; Vogel/Walter in Bonner Kommentar, Zweitbearbeitung, RdNr. 106 zu Art. 105).

    Da der Absatz 2 sowohl örtliche Steuern betrifft, die mit bundesgesetzlich geregelten Steuern gleichartig sind, als auch nach dem Sinn seiner Garantie örtliche Steuern voraussetzt, bei denen diese Gleichartigkeit zu verneinen ist, muß für den Ausschluß der Gleichartigkeit und damit für die Begründung der ausschließlichen Landeskompetenz ein besonderes örtliches Element hinzukommen, das nicht jede örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuer aufweist: Dieses besondere örtliche Element kann - ebenso wie das Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 16, 306 ff. [BVerfG 23.07.1963 - 2 BvL 11/61] für das früher verfassungsrechtlich geltende Steuerabgrenzungsmerkmal "örtlich bedingter Wirkungskreis" entschieden hat - nur die Eigenschaft der örtlichen Begrenzung der unmittelbaren Steuerwirkung sein, die zusätzlich zu den jeder örtlichen Steuer (im weiteren Sinne) innewohnenden Merkmalen gegeben sein muß.

    Hierzu kann auf die Ausführungen verwiesen werden, die sowohl der erkennende Senat in BVerwGE 10, 82 [BVerwG 18.12.1959 - VII C 95/57] (83, 84) (unter Hinweis auf BVerwGE 2, 105 [107]; 5, 339 [343]) als auch das Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 16, 306 (325, 327) für die herkömmliche Getränkesteuer gemacht haben.

    Das neu eingefügte Gleichartigkeitsverbot kommt deshalb angesichts des Bestehens der bundesgesetzlich geregelten Umsatzsteuer für solche gemeindlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern in Betracht, die zwar in ihrem Tatbestand örtlich bedingt sind, aber in ihrer unmittelbaren Steuerwirkung über das Gemeindegebiet hinausgehen, wie das nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 16, 306 (327) f [BVerfG 23.07.1963 - 2 BvL 11/61]ür die hessische Speiseeissteuer zutraf, die nicht nur den Verkauf "zum Verzehr an Ort und Stelle", sondern "jede entgeltliche Abgabe von Speiseeis an Verbraucher im Gemeindegebiet" steuerlich erfaßte.

  • BVerfG, 04.02.1958 - 2 BvL 31/56

    Badische Weinabgabe

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1974 - VII C 22.73
    Es kam für die Abgrenzung der Länderkompetenz von der Bundeskompetenz allein darauf an, daß sich die Verbrauch- und Verkehrsteuern von anderen Steuern dieser Gruppe - insbesondere von der bundesgesetzlich geregelten Umsatzsteuer - durch das Merkmal "örtlich bedingter Wirkungskreis" unterschieden (BVerfGE 7, 244 [257]; 16, 306 [317, 327]; BVerwGE 10, 82 [83]; ferner BVerwG VII B 60.67 in KStZ 1970, 18).

    Dennoch hat die Rechtsprechung den in dem aufgehobenen § 2 Abs. 1 des Finanzausgleichsgesetzes vom 27. April 1926 (RGBl. I S. 203) speziell für das Steuerrecht ausgesprochenen Grundsatz, nach dem die Inanspruchnahme von Steuern für das Reich die Erhebung "gleichartiger" Steuern durch die Länder und Gemeinden ausschloß, für die Abgrenzung des Gesetzgebungsrechts der Länder im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes (Art. 72 Abs. 1 GG) übernommen und nach diesem Grundsatz die Frage geprüft, ob eine Landes- oder Gemeindesteuer deshalb unwirksam ist, weil der Bund von seinem konkurrierenden Steuergesetzgebungsrecht insoweit Gebrauch gemacht hat (BVerfGE 7, 244 [259]).

    Sie hat hierzu im wesentlichen drei artbestimmende Vergleichsmerkmale hervorgehoben, nämlich den steuerbegründenden Tatbestand und damit zusammenhängend den Steuergegenstand, ferner den Steuermaßstab und schließlich die wirtschaftlichen Auswirkungen der jeweiligen Steuern, wobei als entscheidend bezeichnet worden ist, ob die eine Steuer dieselbe wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ausschöpft wie die andere (BVerfGE 7, 244 [260]; 13, 181 [193, 196]; 14, 76 [91]; 16, 64 [75]; BVerwG VII C 78.72 in NJW 1974, 659 [660]).

    Dagegen ist es grundsätzlich nicht als ein artbestimmendes Unterscheidungsmerkmal angesehen worden, wenn sich die zu vergleichenden Steuern allein dadurch unterscheiden, daß die Landessteuer nur einen Ausschnitt des Sachverhalts erfaßt, an den die Bundessteuer anknüpft, die Landessteuer mithin in dem umfassenden Tatbestand der Bundessteuer enthalten ist (Verhältnis der Spezialität) (BVerfGE 7, 244 [260]; 16, 306 [316, 328]; ferner insbesondere Markull, Gleichartige Steuern, Vierteljahresschrift für Steuer- und Finanzrecht, Bd. 4 [1930] S. 535 [547]; Vogel/Walter in Bonner Kommentar, Zweitbearbeitung, RdNr. 106 zu Art. 105).

  • BVerfG, 18.05.1971 - 1 BvL 7/69

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Musikautomaten in Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1974 - VII C 22.73
    Es hat in anderen Entscheidungen (BVerfGE 14, 76 [BVerfG 10.05.1962 - 1 BvL 31/58] [90]; 31, 119 [127]) im Einklang mit dem erkennenden Senat (BVerwGE 6, 247 [BVerwG 07.03.1958 - VII C 84/57] [258]; ferner 27, 146) ausgesprochen, daß die traditionelle Vergnügungsteuer, wenn sie - wie das durch § 1 Nr. 2 der Satzung der Beklagten geschehen ist - gemäß der normativen Gestaltung des Steuertatbestandes an die im Gemeindegebiet veranstaltete "Vorführung von Filmen", also an einen zeitlich und örtlich genau bestimmten und begrenzten Vorgang anknüpft, dieses entscheidende Merkmal aufweist, weil bei einer derartigen Steuer jene "örtliche Radizierung" des Steuertatbestandes im Sinne der Entscheidung in BVerfGE 16, 306 [BVerfG 23.07.1963 - 2 BvL 11/61] (317, 327) gegeben ist, die gleichzeitig die unmittelbaren Wirkungen der Steuer auf das Steuergebiet begrenzt.

    Die Vergnügungsteuer soll regelmäßig die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erfassen, die sich in der Teilnahme an der entgeltlichen Vergnügungsveranstaltung äußert (BVerfGE 14, 76 [BVerfG 10.05.1962 - 1 BvL 31/58] [79]; 31, 119 [129]).

    Diese Auslegung wird durch den Vergnügungsteuerbeschluß des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 31, 119 (128) bestätigt, wonach die Neufassung des Art. 105 Abs. 2 a GG die Kompetenzverteilung des Grundgesetzes für die örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern "nunmehr ausdrücklich klarstellt", also gegenüber dem früheren Rechtszustand keine (konstitutive) Änderung bringt.

  • BVerwG, 07.03.1958 - VII C 84.57

    Rechtssetzungsbefugnis der Gemeinden, Zulässigkeit einer Spielautomatensteuer

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1974 - VII C 22.73
    Es hat in anderen Entscheidungen (BVerfGE 14, 76 [BVerfG 10.05.1962 - 1 BvL 31/58] [90]; 31, 119 [127]) im Einklang mit dem erkennenden Senat (BVerwGE 6, 247 [BVerwG 07.03.1958 - VII C 84/57] [258]; ferner 27, 146) ausgesprochen, daß die traditionelle Vergnügungsteuer, wenn sie - wie das durch § 1 Nr. 2 der Satzung der Beklagten geschehen ist - gemäß der normativen Gestaltung des Steuertatbestandes an die im Gemeindegebiet veranstaltete "Vorführung von Filmen", also an einen zeitlich und örtlich genau bestimmten und begrenzten Vorgang anknüpft, dieses entscheidende Merkmal aufweist, weil bei einer derartigen Steuer jene "örtliche Radizierung" des Steuertatbestandes im Sinne der Entscheidung in BVerfGE 16, 306 [BVerfG 23.07.1963 - 2 BvL 11/61] (317, 327) gegeben ist, die gleichzeitig die unmittelbaren Wirkungen der Steuer auf das Steuergebiet begrenzt.

    Der erkennende Senat teilt diese Ansicht, wobei er die Aufwandsteuer charakterisiert als Steuer auf die in der Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (vgl. BVerfGE 16, 64 [74] sowie BVerwGE 6, 247 [256]; 12, 171 [173]; ferner Winkler in HwStR 1972 Bd. II S. 1168).

    Zu den "Steuern mit örtlich bedingtem Wirkungskreis", zu deren Erhebung § 6 Abs. 2 KAG die Gemeinden ermächtigt, ist seit jeher die Gemeindevergnügungsteuer gerechnet worden (BVerwGE 6, 247 [BVerwG 07.03.1958 - VII C 84/57] [258]).

  • BVerfG, 10.05.1962 - 1 BvL 31/58

    Vergnügungssteuer auf Glücksspielgeräte

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1974 - VII C 22.73
    Es hat in anderen Entscheidungen (BVerfGE 14, 76 [BVerfG 10.05.1962 - 1 BvL 31/58] [90]; 31, 119 [127]) im Einklang mit dem erkennenden Senat (BVerwGE 6, 247 [BVerwG 07.03.1958 - VII C 84/57] [258]; ferner 27, 146) ausgesprochen, daß die traditionelle Vergnügungsteuer, wenn sie - wie das durch § 1 Nr. 2 der Satzung der Beklagten geschehen ist - gemäß der normativen Gestaltung des Steuertatbestandes an die im Gemeindegebiet veranstaltete "Vorführung von Filmen", also an einen zeitlich und örtlich genau bestimmten und begrenzten Vorgang anknüpft, dieses entscheidende Merkmal aufweist, weil bei einer derartigen Steuer jene "örtliche Radizierung" des Steuertatbestandes im Sinne der Entscheidung in BVerfGE 16, 306 [BVerfG 23.07.1963 - 2 BvL 11/61] (317, 327) gegeben ist, die gleichzeitig die unmittelbaren Wirkungen der Steuer auf das Steuergebiet begrenzt.

    Die Vergnügungsteuer soll regelmäßig die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erfassen, die sich in der Teilnahme an der entgeltlichen Vergnügungsveranstaltung äußert (BVerfGE 14, 76 [BVerfG 10.05.1962 - 1 BvL 31/58] [79]; 31, 119 [129]).

    Sie hat hierzu im wesentlichen drei artbestimmende Vergleichsmerkmale hervorgehoben, nämlich den steuerbegründenden Tatbestand und damit zusammenhängend den Steuergegenstand, ferner den Steuermaßstab und schließlich die wirtschaftlichen Auswirkungen der jeweiligen Steuern, wobei als entscheidend bezeichnet worden ist, ob die eine Steuer dieselbe wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ausschöpft wie die andere (BVerfGE 7, 244 [260]; 13, 181 [193, 196]; 14, 76 [91]; 16, 64 [75]; BVerwG VII C 78.72 in NJW 1974, 659 [660]).

  • BVerfG, 23.02.1972 - 2 BvL 36/71

    Strafbestimmungen in Gemeindesatzungen

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1974 - VII C 22.73
    Da Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG hier nicht anwendbar ist (vgl. BVerfGE 12, 319 [BVerfG 02.05.1961 - 1 BvR 203/53] [325]; 32, 346 [361]) und hier auch aus sonstigem Bundesrecht nicht hergeleitet werden kann, daß eine Gemeindesatzung die gesetzlichen Bestimmungen, auf die sie sich stützt, nennt, ist es revisionsrechtlich unerheblich, daß die Satzung der Beklagten als Rechtsgrundlage lediglich den § 6 KAG und nicht auch das bis dahin geltende Vergnügungsteuergesetz anführt.

    Die Grundsätze, die für die Übertragung rechtsetzender Gewalt an die Exekutive gelten, sind auf die Verleihung autonomer Satzungsgewalt an die Gemeinden nicht anwendbar (vgl. zuletzt BVerfGE 21, 54 [BVerfG 21.12.1966 - 1 BvR 33/64] [62 ff.]; 32, 346 [361]).

  • BVerwG, 18.12.1959 - VII C 95.57
    Auszug aus BVerwG, 28.06.1974 - VII C 22.73
    Es kam für die Abgrenzung der Länderkompetenz von der Bundeskompetenz allein darauf an, daß sich die Verbrauch- und Verkehrsteuern von anderen Steuern dieser Gruppe - insbesondere von der bundesgesetzlich geregelten Umsatzsteuer - durch das Merkmal "örtlich bedingter Wirkungskreis" unterschieden (BVerfGE 7, 244 [257]; 16, 306 [317, 327]; BVerwGE 10, 82 [83]; ferner BVerwG VII B 60.67 in KStZ 1970, 18).

    Hierzu kann auf die Ausführungen verwiesen werden, die sowohl der erkennende Senat in BVerwGE 10, 82 [BVerwG 18.12.1959 - VII C 95/57] (83, 84) (unter Hinweis auf BVerwGE 2, 105 [107]; 5, 339 [343]) als auch das Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 16, 306 (325, 327) für die herkömmliche Getränkesteuer gemacht haben.

  • BVerfG, 07.05.1963 - 2 BvL 8/61

    Einwohnersteuer

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1974 - VII C 22.73
    Der erkennende Senat teilt diese Ansicht, wobei er die Aufwandsteuer charakterisiert als Steuer auf die in der Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (vgl. BVerfGE 16, 64 [74] sowie BVerwGE 6, 247 [256]; 12, 171 [173]; ferner Winkler in HwStR 1972 Bd. II S. 1168).

    Sie hat hierzu im wesentlichen drei artbestimmende Vergleichsmerkmale hervorgehoben, nämlich den steuerbegründenden Tatbestand und damit zusammenhängend den Steuergegenstand, ferner den Steuermaßstab und schließlich die wirtschaftlichen Auswirkungen der jeweiligen Steuern, wobei als entscheidend bezeichnet worden ist, ob die eine Steuer dieselbe wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ausschöpft wie die andere (BVerfGE 7, 244 [260]; 13, 181 [193, 196]; 14, 76 [91]; 16, 64 [75]; BVerwG VII C 78.72 in NJW 1974, 659 [660]).

  • BVerwG, 13.05.1955 - V C 71.54

    Einstufung von gemeindlichen Getränkesteuern als Verbrauchsteuern mit örtlich

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1974 - VII C 22.73
    Hierzu kann auf die Ausführungen verwiesen werden, die sowohl der erkennende Senat in BVerwGE 10, 82 [BVerwG 18.12.1959 - VII C 95/57] (83, 84) (unter Hinweis auf BVerwGE 2, 105 [107]; 5, 339 [343]) als auch das Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 16, 306 (325, 327) für die herkömmliche Getränkesteuer gemacht haben.
  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1974 - VII C 22.73
    Auch wenn davon ausgegangen wird, daß das grundgesetzliche Rechtsstaatsprinzip der Verleihung und Ausübung gemeindlicher Satzungsgewalt bestimmte - wenn auch weite - Grenzen setzt (hierzu BVerfGE 33, 125 [157]), sind diese Grenzen im Fall der Ermächtigung des § 6 Abs. 2 KAG und der darauf beruhenden Satzung der Beklagten nicht überschritten.
  • BVerwG, 08.11.1957 - VII C 64.57

    Zulässigkeit einer Jagdsteuer

  • BVerfG, 21.12.1966 - 1 BvR 33/64

    Verfassungsmäßigkeit der Lohnsummensteuer

  • VGH Hessen, 20.03.1969 - V OE 78/67

    Zur Frage, ob eine "vorläufige" Stundung einen Widerrufsvorbehalt enthält

  • BVerwG, 24.03.1961 - VII C 119.60

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 23.09.1969 - VII B 60.67

    Getränkesteuer für den Eigenverbrauch - Nichtzulassung der Revision mangels

  • BVerwG, 30.11.1973 - VII C 78.72

    Abgaben zur Deckung gemeindlicher Wohnungsbaufolgekosten - Erhebung von Abgaben

  • BVerfG, 26.07.1972 - 2 BvF 1/71

    Besoldungsvereinheitlichung

  • BVerfG, 02.05.1961 - 1 BvR 203/53

    Ärztliche Pflichtaltersversorgung

  • BVerfG, 30.10.1961 - 1 BvR 833/59

    Schankerlaubnissteuer

  • BVerwG, 13.06.2023 - 9 CN 2.22

    Bewohnerparkgebührensatzung der Stadt Freiburg im Breisgau unwirksam

    Auch das Zitiergebot des Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG findet keine Anwendung (BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1974 - 7 C 22.73 - BVerwGE 45, 277 ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.10.2008 - 1 A 10362/08

    Gestaltungssatzungen: kein Zitiergebot, inhaltliche Anforderungen

    Auf Satzungen, die im originären Bereich der gemeindlichen Selbstverwaltung erlassen werden, findet das Zitiergebot unstreitig keine Anwendung, da sowohl die Vorschrift des Art. 80 Abs. 1 GG als auch die des inhaltsgleichen Art. 110 Abs. 1 LV nur für die Übertragung rechtsetzender Gewalt durch den Gesetzgeber an die Exekutive, nicht jedoch für die Ausübung eigener Befugnisse der Gemeinden im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung gilt (vgl. BVerfG a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1974, NJW 1974, 2301).
  • BVerwG, 26.07.1979 - 7 C 53.77

    Zulässigkeit einer Zweitwohnungsteuer

    württembergische Einwohnersteuer; Urteil des Senats vom 28. Juni 1974 - BVerwG 7 C 22.73 - in BVerwGE 45, 277 [BVerwG 28.06.1974 - VII C 22/73] [281] betr.

    Hierunter hat das Bundesverfassungsgericht den Steuergegenstand, ferner den Steuermaßstab und schließlich die wirtschaftlichen Auswirkungen der jeweiligen Steuern erfaßt, wobei als entscheidend angesehen wurde, ob die eine Steuer dieselbe Quelle wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit ausschöpft wie die andere (vgl. BVerfGE 16, 64 [75]; 40, 56 [62 f.], ferner BVerwGE 45, 264 [268] und 45, 277 [282]).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 15.02.1979 - III ZR 172/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,1131
BGH, 15.02.1979 - III ZR 172/77 (https://dejure.org/1979,1131)
BGH, Entscheidung vom 15.02.1979 - III ZR 172/77 (https://dejure.org/1979,1131)
BGH, Entscheidung vom 15. Februar 1979 - III ZR 172/77 (https://dejure.org/1979,1131)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1979,1131) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung mangels ausreichender gesetzlicher Grundlage - Nachträgliche Erteilung einer gesetzlichen Ermächtigung - Streupflicht einer Gemeinde auf selbstständigen Gehwegen - Anspruch auf Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung - ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 80 Abs. 1 S. 3; Bad.-Württ. Verf. Art. 61 Abs. 1 S. 3; BGB § 839

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 823, § 847
    Umfang der Streupflicht einer Gemeinde; Begriff des selbständigen bzw. unselbständigen Gehwegs; DM 2000 Schmerzensgeld für einen Oberschenkelhalsbruch

Papierfundstellen

  • MDR 1979, 825
  • VersR 1979, 541
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 26.07.1972 - 2 BvF 1/71

    Besoldungsvereinheitlichung

    Auszug aus BGH, 15.02.1979 - III ZR 172/77
    Eine auf Grund einer nicht ausreichenden gesetzlichen Ermächtigung erlassene Rechtsverordnung muß deshalb, um wirksam zu werden, nach dem Inkrafttreten der vervollständigten gesetzlichen Grundlage erneut verkündet werden (Maunz/Dürig a.a.O. Art. 80 Rdn. 26; von Mangoldt/ Klein GG 2. Aufl. Art. 80 Anm. IX 1 a, XI 2; vgl. auch BVerfGE 3, 255, 259 f; 34, 9, 24 f).
  • BVerfG, 14.01.1954 - 1 BvR 409/53

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter und Wiedereinstellung von Richter im Jahre

    Auszug aus BGH, 15.02.1979 - III ZR 172/77
    Eine auf Grund einer nicht ausreichenden gesetzlichen Ermächtigung erlassene Rechtsverordnung muß deshalb, um wirksam zu werden, nach dem Inkrafttreten der vervollständigten gesetzlichen Grundlage erneut verkündet werden (Maunz/Dürig a.a.O. Art. 80 Rdn. 26; von Mangoldt/ Klein GG 2. Aufl. Art. 80 Anm. IX 1 a, XI 2; vgl. auch BVerfGE 3, 255, 259 f; 34, 9, 24 f).
  • VGH Hessen, 24.05.1977 - II OE 132/76
    Auszug aus BGH, 15.02.1979 - III ZR 172/77
    Eine solche Übertragung ist auch grundsätzlich verfassungsrechtlich unbedenklich (Hess.VGH DVBl 1979, 83, 84 m.w.Nachw.).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.04.2020 - 1 S 925/20

    Einstweilige Anordnung im Normenkontrollverfahren betreffend die Untersagung des

    Folglich muss auch eine aufgrund einer nicht ausreichenden gesetzlichen Ermächtigung erlassene Rechtsverordnung, um wirksam zu werden, nach dem Inkrafttreten der wirksamen gesetzlichen Grundlage erneut verkündet werden (BGH, Urt. v. 15.02.1979 - III ZR 172/77 - MDR 1979, 825; BVerwG, Urt. v. 29.04.2010 - 2 C 77/08 - BVerwGE 137, 30).
  • BGH, 12.06.2012 - VI ZR 138/11

    Glatteisunfall eines Fußgängers: Grenzen der Streupflicht eines

    Eine vorbeugende Verpflichtung zum Bereithalten eines Streudienstes bestand nicht, weil an dem Sonntagvormittag auf dem Weg zum Haus weder mit einem Fußgängerverkehr zu rechnen war noch die Wetterlage dafür Anlass gab (vgl. zur vorbeugenden Streupflicht Senatsbeschluss vom 11. August 2009 - VI ZR 163/08, WuM 2009, 677 Rn. 5; BGH, Urteil vom 15. Februar 1979 - III ZR 172/77, VersR 1979, 541, 542).
  • OLG Stuttgart, 10.07.2013 - 4 U 26/13

    Amtshaftung wegen Verletzung der Straßenverkehrssicherungspflicht bei erkennbarer

    Die Verletzung derartiger hoheitlich ausgestalteter Verkehrssicherungspflichten ist drittschützend und grundsätzlich geeignet, einen Amtshaftungsanspruch auszulösen (BGH NJW 1991, 33, 34; BGH VersR 1979, 541).
  • BVerwG, 29.04.2010 - 2 C 77.08

    Revisibilität von Landesrecht, gerichtliches Verfahren, Entstehen des

    Das nachträgliche Inkrafttreten einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage kann eine Rechtsverordnung nicht heilen, die zuvor auf eine unzureichende Grundlage gestützt worden ist (BGH, Urteil vom 15. Februar 1979 - III ZR 172/77 - VersR 1979, 541 f.; Stern, Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland, Band II, § 38 III 5, S. 672; Uhle, Parlament und Rechtsverordnung, S. 159 f.; Nierhaus, Bonner Kommentar zum Grundgesetz, Art. 80 Rn. 411).
  • BVerwG, 23.11.2005 - 8 C 14.04

    Anschluss- und Benutzungszwang; gemeindliches Satzungsrecht; Aufgabe; kommunale

    Dem Verhältnis von gesetzlicher Ermächtigung und darauf gestützter Normsetzung entspricht es vielmehr, dass von einer Ermächtigung erst dann Gebrauch gemacht werden kann, wenn sie vorliegt, und zwar mit dem Inhalt, zu dem sie im Zeitpunkt der Normsetzung ermächtigt (vgl. BVerfGE 34, 9 zum Erlass eines Gesetzes vor Übertragung der Gesetzgebungszuständigkeit; für Rechtsverordnungen vgl. BGH, Urteil vom 15. Februar 1979 - III ZR 172/77 -MDR 1979, 825; für kommunale Satzungen vgl. OVG Münster, Urteil vom 21. Juni 1979 - II A 2280/77 - DVBl 1980, 83 ; Hessischer VGH, Urteil vom 26. September 1996 - 5 UE 2338/94 - KStZ 1997, 154 ; OVG Schleswig, Urteil vom 21. Juni 2000 - 2 L 80/99 - SchlHA 2000, 257 ).
  • BGH, 04.10.1983 - VI ZR 98/82

    Glatteisunfall nach Ende der Streupflicht - § 286 ZPO, (hier kein)

    Danach kann zwar einem auf Glatteis Gestürzten auch dann Schadensersatz zugesprochen werden, wenn der Sturz längere Zeit nach dem Ende der Streupflicht eingetreten ist (vgl. RG Recht 1919 Nr. 2112; BGH, Urteil vom 15. Februar 1979 - III ZR 172/77 - VersR 1979, 541, 542); denn grundsätzlich sind von den Schutzwirkungen einer zeitlich begrenzten Streupflicht auch diese Unfälle erfaßt.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.03.2020 - 1 S 702/18

    Mitwirkungsrechte und Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen;

    Ebenso wie eine aufgrund einer nicht ausreichenden gesetzlichen Ermächtigung erlassene Rechtsverordnung, um wirksam zu werden, nach dem Inkrafttreten der wirksamen gesetzlichen Grundlage erneut verkündet werden muss (BGH, Urt. v. 15.02.1979 - III ZR 172/77 - MDR 1979, 825; BVerwG, Urt. v. 29.04.2010 - 2 C 77/08 - BVerwGE 137, 30), kann eine Rechtsverordnung, die wegen Überschreitens der gesetzlichen Ermächtigung nichtig ist, nicht nachträglich durch Änderung der gesetzlichen Ermächtigung geheilt werden.

    Die Gültigkeit einer Rechtsverordnung darf nicht von Umständen abhängen, die weder aus ihr selbst noch aus der ihr zu Grunde liegenden gesetzlichen Ermächtigung ersichtlich sind (so zutreffend BGH, Urt. v. 15.02.1979, a.a.O.).

  • BGH, 11.08.2009 - VI ZR 163/08

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

    Eine vorbeugende Streupflicht zur Verhinderung von Glättebildung an bestimmten Stellen auch in den Nachtstunden ist nur ausnahmsweise dann erforderlich, wenn mit einem entsprechenden Verkehr gerechnet werden muss (vgl. BGH, Urteil vom 15. Februar 1979 - III ZR 172/77 - VersR 1979, 541, 542).
  • OLG Dresden, 19.02.2003 - 6 U 955/02

    Räum- und Streupflicht im Rahmen der Straßenverkehrssicherung; Sicherung von

    Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 15.02.1979 - Az.: III ZR 172/77 - (VersR 1979, 541) betraf die öffentlich-rechtliche Reinigungspflicht nach § 43 Abs. 1 Satz 1 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg vom 20.03.1964 (Ges.Bl. Bad.-Württ. S. 127) nur unselbstständige Fußwege, sodass eine Übertragung dieser Pflicht nach Absatz 2 der Norm auf Anlieger von Fußgängerzonen nicht zulässig war.

    Eine Übertragung von Reinigungs- und Winterdienstpflichten, die sich nicht mehr im Rahmen dieser Ermächtigung hält, wäre zwar unwirksam (vgl. BGH, VersR 1979, 541).

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.09.2017 - 2 KN 3/15

    Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe/Tourismusabgabe

    Dem Verhältnis von gesetzlicher Ermächtigung und darauf gestützter Normsetzung entspricht es, dass von einer Ermächtigung erst dann Gebrauch gemacht werden kann, wenn sie vorliegt, und zwar mit dem Inhalt, zu dem sie im Zeitpunkt der Normsetzung ermächtigt (vgl. BVerfG, Urteil vom 26. Juli 1972 - 2 BvF 1/71 - zum Erlass eines Gesetzes vor Übertragung der Gesetzgebungszuständigkeit; für Rechtsverordnungen vgl. BGH, Urteil vom 15. Februar 1979 - III ZR 172/77 - MDR 1979, 825; für kommunale Satzungen vgl. OVG Münster, Urteil vom 21. Juni 1979 - II A 2280/77 - DVBl 1980, 83 ; Hessischer VGH, Urteil vom 26. September 1996 - 5 UE 2338/94 - KStZ 1997, 154 ; Senatsurteil vom 21. Juni 2000 - 2 L 80/99 - SchlHA 2000, 257 ).
  • OLG Stuttgart, 18.12.2013 - 4 U 188/13

    Amtshaftung in Baden-Württemberg: Beschädigung eines Kraftfahrzeugs durch

  • VerfGH Saarland, 27.11.2020 - Lv 26/20

    Keine einstweiligen Anordnung gegen Schließung aller Gastronomiebetriebe im

  • BVerwG, 20.04.2023 - 2 C 18.21

    Verpflichtung zur erneuten Entscheidung über einen Antrag auf Übernahme in ein

  • VerfGH Berlin, 14.11.2012 - VerfGH 8/11

    Unbegründete Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen die Neuregelung der

  • VG Gelsenkirchen, 23.09.2021 - 7 L 901/21

    Fahrerlaubnisfreie Teilnahme am Straßenverkehr, Untersagung des Führens eines

  • OVG Sachsen, 17.09.2008 - 2 B 683/07

    Kürzung der Beihilfe um Selbstbehalt ist unzulässig.

  • OVG Sachsen, 17.09.2008 - 2 B 685/07

    Kürzung der Beihilfe um Selbstbehalt ist unzulässig.

  • VG Gelsenkirchen, 16.11.2023 - 7 L 1617/23

    Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge; Verfassungsmäßigkeit der

  • VG Hamburg, 19.11.2020 - 2 E 4469/20

    Erfolgloser Antrag der Betreiberin eines Hotels auf einstweilige Duldung ihres

  • BGH, 30.10.1980 - III ZR 80/79

    Schuldhafte Verursachung der Verletzung eines Fußgängers durch Verletzung der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 22.03.1979 - III ZR 22/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,949
BGH, 22.03.1979 - III ZR 22/78 (https://dejure.org/1979,949)
BGH, Entscheidung vom 22.03.1979 - III ZR 22/78 (https://dejure.org/1979,949)
BGH, Entscheidung vom 22. März 1979 - III ZR 22/78 (https://dejure.org/1979,949)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1979,949) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ersatz von Zinsschäden für eine rechtswidrige Heranziehung zur Bardepotpflicht - Befugnis der Zivilgerichte zur Prüfung der Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten im Amtshaftungsprozess - Prolongation eines Kreditvertrages - Verschulden der Behörde durch rechtlich falsche ...

  • VersR (via Owlit)

    BGB § 839

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 2097
  • MDR 1979, 825
  • VersR 1979, 574
  • DB 1979, 1454
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 09.02.1972 - IV ZR 61/71

    Kausalität der Entfernung des wartepflichtigen Versicherungsnehmers vom Unfallort

    Auszug aus BGH, 22.03.1979 - III ZR 22/78
    Das Ziel, schon erfolgte Kapitalzuflüsse wieder rückgängig zu machen (vgl. dazu Strauch, Der Wirtschaftskommentator, Stand Mai 1977, § 6 a AWG Anm. 5; Hübner NJW 1973, 353 [BGH 31.01.1973 - IV ZR 61/71] m.w.N.), durfte die Beklagte nur im Rahmen des § 69 b Abs. 2 AWV verfolgen.
  • BGH, 19.03.1953 - III ZR 271/51

    Rechtskraftwirkung von Verwaltungsakten

    Auszug aus BGH, 22.03.1979 - III ZR 22/78
    Im Amtshaftungsprozeß sind die Zivilgerichte befugt, die Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten zu prüfen (vgl. BGHZ 9, 129; Wolff/Bachof VerwR I 9. Aufl. § 20 V b 2; Eyermann/Fröhler VwGO 7. Aufl. § 40 Rdn. 26).
  • BGH, 29.04.1963 - III ZR 6/62
    Auszug aus BGH, 22.03.1979 - III ZR 22/78
    Kann die nach sorgfältiger Prüfung gewonnene und auf vernünftige Überlegungen gestützte Beurteilung des Beamten als rechtlich vertretbar angesehen werden und hält er an ihr bis zur Klärung der Rechtslage durch die dazu berufenen Gerichte fest, so fällt ihm kein Verschulden zur Last, auch wenn seine Auffassung später von den Gerichten nicht geteilt wird (vgl. Senatsurteile NJW 1963, 1453/4; 1968, 2144/5; LM BGB § 839 [Fi] Nr. 28; WM 1975, 426; 1976, 873).
  • BGH, 30.04.1953 - III ZR 268/51

    Masseur-Praxis - Bindung der Zivilgerichte an ein rechtskräftiges

    Auszug aus BGH, 22.03.1979 - III ZR 22/78
    Auf Grund des zwischen den Parteien ergangenen rechtskräftigen Urteils des VGH Baden-Württemberg vom 24. Mai 1976 steht für den vorliegenden Ersatzprozeß bindend fest, daß die Beklagte die Klägerin durch Bescheid vom 1. August 1973 rechtswidrig der Bardepotpflicht unterworfen hat (BGHZ 9, 329; 20, 379, 382 f; Ossenbühl, Staatshaftungsrecht, 2. Aufl. S. 70).
  • BGH, 27.01.1975 - III ZR 112/72

    Zuständige Behörde für die Ausführung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) im

    Auszug aus BGH, 22.03.1979 - III ZR 22/78
    Kann die nach sorgfältiger Prüfung gewonnene und auf vernünftige Überlegungen gestützte Beurteilung des Beamten als rechtlich vertretbar angesehen werden und hält er an ihr bis zur Klärung der Rechtslage durch die dazu berufenen Gerichte fest, so fällt ihm kein Verschulden zur Last, auch wenn seine Auffassung später von den Gerichten nicht geteilt wird (vgl. Senatsurteile NJW 1963, 1453/4; 1968, 2144/5; LM BGB § 839 [Fi] Nr. 28; WM 1975, 426; 1976, 873).
  • BGH, 10.05.1976 - III ZR 90/74

    Anspruch auf Kreditausfallersatz - Bestehen anderweitiger Ersatzmöglichkeit -

    Auszug aus BGH, 22.03.1979 - III ZR 22/78
    Kann die nach sorgfältiger Prüfung gewonnene und auf vernünftige Überlegungen gestützte Beurteilung des Beamten als rechtlich vertretbar angesehen werden und hält er an ihr bis zur Klärung der Rechtslage durch die dazu berufenen Gerichte fest, so fällt ihm kein Verschulden zur Last, auch wenn seine Auffassung später von den Gerichten nicht geteilt wird (vgl. Senatsurteile NJW 1963, 1453/4; 1968, 2144/5; LM BGB § 839 [Fi] Nr. 28; WM 1975, 426; 1976, 873).
  • BGH, 17.05.1956 - III ZR 280/54

    Gründe des Urteils eines Verwaltungsgerichts

    Auszug aus BGH, 22.03.1979 - III ZR 22/78
    Auf Grund des zwischen den Parteien ergangenen rechtskräftigen Urteils des VGH Baden-Württemberg vom 24. Mai 1976 steht für den vorliegenden Ersatzprozeß bindend fest, daß die Beklagte die Klägerin durch Bescheid vom 1. August 1973 rechtswidrig der Bardepotpflicht unterworfen hat (BGHZ 9, 329; 20, 379, 382 f; Ossenbühl, Staatshaftungsrecht, 2. Aufl. S. 70).
  • BGH, 08.07.1968 - III ZR 56/66

    Versagung der Genehmigung zum Bau einer Tankstelle - Schadensersatz wegen

    Auszug aus BGH, 22.03.1979 - III ZR 22/78
    Kann die nach sorgfältiger Prüfung gewonnene und auf vernünftige Überlegungen gestützte Beurteilung des Beamten als rechtlich vertretbar angesehen werden und hält er an ihr bis zur Klärung der Rechtslage durch die dazu berufenen Gerichte fest, so fällt ihm kein Verschulden zur Last, auch wenn seine Auffassung später von den Gerichten nicht geteilt wird (vgl. Senatsurteile NJW 1963, 1453/4; 1968, 2144/5; LM BGB § 839 [Fi] Nr. 28; WM 1975, 426; 1976, 873).
  • BGH, 26.01.1989 - III ZR 194/87

    Haftung wegen Nichtberücksichtigung von Altlasten bei Bauleitplanung

    Jeder Beamte muß die zur Führung seines Amtes notwendigen Rechts- und Verwaltungskenntnisse besitzen oder sich verschaffen (Senatsurteile vom 22. März 1979 - III ZR 22/78 = NJW 1979, 2097, 2098 und vom 22. Mai 1986 - III ZR 237/84 = NJW 1986, 2829, 2831; Beschluß vom 29. Oktober 1987 - III ZR 251/86 = BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 - Verschulden 6).
  • BGH, 15.11.1990 - III ZR 302/89

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts im Amtshaftungsverfahren;

    Wird der Amtshaftungsanspruch darauf gestützt, daß die Amtspflichtverletzung im Erlaß eines rechtswidrigen Verwaltungsakts bestehe, so haben die Zivilgerichte die Rechtmäßigkeit dieses Verwaltungsakts ohne Rücksicht auf seine Rechtswirksamkeit zu überprüfen (st. Rspr.: Senatsurteile BGHZ 2, 209, 214; vom 16. Oktober 1952 - III ZR 180/50, S. 14 (insoweit in BGHZ 7, 296 [BGH 16.10.1952 - III ZR 180/50] und NJW 1953, 101 nicht veröffentlicht); BGHZ 9, 129, 131 ff; vom 6. Oktober 1955 III ZR 56/54 = MDR 1956, 410, 412 (Anm. Bettermann); vom 28. Februar 1963 - III ZR 157/61 = VersR 1963, 748, 749 f; vom 28. Februar 1963 - III ZR 192/61 = VersR 1963, 628 f; vom 1. April 1963 - III ZR 4/62 = VersR 1963, 677 f; vom 22. März 1979 - III ZR 22/78 = NJW 1979, 2097 f; Urteil vom 30. Mai 1983 a.a.O.; Urteil vom 17. Januar 1985 - III ZR 109/83 = VersR 1985, 492, 494 = NVwZ 1986, 76 f; sowie neuestens Urteil des IX. Zivilsenats vom 25. Oktober 1990 - IX ZR 13/90, für BGHZ vorgesehen; vgl. auch RGZ 121, 225, 232; 154, 144, 152 f; 168, 129, 137).

    Diese Prüfungspflicht besteht - vorbehaltlich der im folgenden (2.) zu erörternden Problematik des § 839 Abs. 3 BGB - auch dann, wenn der Geschädigte es unterlassen hat, den Verwaltungsakt mit den dafür vorgesehenen Rechtsbehelfen anzufechten; die Bestandskraft wird durch die in die Vorfragenkompetenz der Zivilgerichte fallende Beurteilung der Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes nicht berührt (Senatsurteil vom 22. März 1979 - III ZR 22/78 = NJW 1979, 2097, 2098 m.w.Nachw.).

  • BGH, 21.04.1988 - III ZR 255/86

    Amtshaftung wegen Aufnahme der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft

    Zwar hat der mit der Amtshaftungsklage befaßte Zivilrichter bei Streit über die Rechtmäßigkeit einer verwaltungsbehördlichen Maßnahme diese grundsätzlich selbständig und in vollem Umfang nachzuprüfen (Senatsurteile BGHZ 9, 129, 132 und vom 22. März 1979 - III ZR 22/78 - NJW 1979, 2097, 2098).
  • BGH, 08.10.1992 - III ZR 220/90

    Amtshaftung der Gemeinde bei gesetzwidriger Ablehnung eines Bauantrages -

    Wenn die nach sorgfältiger Prüfung gewonnene Rechtsansicht des Amtsträgers als rechtlich vertretbar angesehen werden kann, dann kann aus der Mißbilligung dieser Rechtsauffassung durch die Gerichte ein Schuldvorwurf nicht hergeleitet werden (zuletzt Senatsurteil vom 31. Januar 1991 - III ZR 184/89 - BGHR BGB § 839 I 1 Verschulden 18; vgl. schon Senatsurteil vom 22. März 1979 - III ZR 22/78 - VersR 1979, 574, 576 m.w.N.).
  • BGH, 17.09.1991 - XI ZR 256/90

    Haftung bei Übernahme eines vollkaufmännischen Handelsgeschäfts - Haftung bei

    Der Bundesgerichtshof hat bereits mehrfach ausgesprochen, daß dann, wenn der Kläger einen Haupt- und einen Hilfsantrag gestellt hat und in erster Instanz dem Hauptantrag stattgegeben ist, auf die Berufung des Beklagten der Hilfsantrag ohne weiteres dem Berufungsgericht anfällt, ohne daß es einer Anschlußberufung bedarf (vgl. BGHZ 41, 38, 39; BGH, Urteil vom 16. Januar 1951 - I ZR 22/51 - LM Nr. 1 zu § 525 ZPO; Urteil vom 22. März 1979 - III ZR 22/78, NJW 1979, 2096, 2097).

    Dieser für den Berufungsrechtszug ausgesprochene Grundsatz gilt auch in der Revisionsinstanz (BGH, Urteil vom 22. März 1979 aaO.).

  • BGH, 26.06.1986 - III ZR 191/85

    Betriebsprüfer - Amtspflicht - Feststellung - Besteuerungsgrundlage -

    Kann die nach sorgfältiger Prüfung gewonnene und auf vernünftige Überlegungen gestützte Beurteilung des Beamten als rechtlich vertretbar angesehen werden, so fällt ihm jedenfalls kein Verschulden zur Last (Senat, NJW 1979, 2097 = LM § 839 (B) BGB Nr. 34 = VersR 1979, 574 (575 f.)).
  • BGH, 27.01.1983 - III ZR 131/81

    Verstoß gegen Baurechtsvorschriften ohne nachbarschützenden Charakter

    Das hindert indes nach allgemeinen Verfahrensregeln die ordentlichen Gerichte nicht, derartige bestandskräftig gewordene Verwaltungsakte im Amtshaftungs- oder Entschädigungsprozeß als rechtswidrig zu qualifizieren (Senatsurteil vom 22. März 1979 - III ZR 22/78 = NJW 1979, 2097, 2098 = LM § 839 B BGB Nr. 34).
  • BGH, 14.06.1984 - III ZR 68/83

    Amtspflichten einer Gemeinde im Rahmen der Erteilung des Einvernehmens

    Jeder Beamte muß die zur Führung seines Amtes notwendigen Rechts- und Verwaltungskenntnisse besitzen oder sich verschaffen (Senatsurteile vom 10. Juli 1967 - III ZR 120/66 = LM § 839 [Fi] BGB Nr. 28; vom 27. Januar 1975 - III ZR 112/72 = VersR 1975, 469, 470 und vom 22. März 1979 - III ZR 22/78 = NJW 1979, 2097, 2098; BGB -RGRK, aaO., m.w.Nachw.).
  • LG Marburg, 22.09.2015 - 7 O 112/11

    Anspruch eines Strafgefangenen auf Geldentschädigung bei Fesselung während einer

    Wenn die nach sorgfältiger Prüfung gewonnene Rechtsansicht des Amtsträgers als rechtlich vertretbar angesehen werden kann, dann kann aus der Missbilligung dieser Rechtsauffassung durch die Gerichte ein Schuldvorwurf nicht hergeleitet werden (BGH NJW 1979, 2097, 2098 [BGH 22.03.1979 - III ZR 22/78] ).
  • OLG Stuttgart, 27.07.2011 - 4 U 78/08

    Amtshaftungsprozess: Schadensersatz wegen Nichternennung zum Notar bei

    Dem Beamten kann kein Verschuldensvorwurf gemacht werden, wenn seine nach sorgfältiger Prüfung erlangte und vertretbare Rechtsauffassung später von den Gerichten missbilligt wird (BGHZ 119, 365 [369 - 370]; BGH NJW 1994, 3158 [3159]; BGH NJW 1979, 2097 [2098]; Staudinger a.a.O. Rn. 204).
  • OLG Dresden, 11.07.2001 - 6 U 254/01

    Amtspflicht; Leasingvertrag; Genehmigungspflicht; Selbstverwaltungsgarantie

  • OLG Schleswig, 19.10.2005 - 2 W 120/05

    Eintragung der Rechtsformumwandlung einer Klinik des Maßregelvollzugs in das

  • BGH, 04.06.1987 - III ZR 147/86

    Anforderungen an Sachdienlichkeit einer eigenen Sachentscheidung durch das

  • BGH, 18.12.1986 - III ZR 214/85

    Erschwerung des Berufswechsels eines Berufssoldaten

  • OLG Saarbrücken, 27.05.2021 - 4 U 35/20

    Amtspflichten einer Behörde vor Erstattung einer Strafanzeige gegen einen

  • OLG Karlsruhe, 29.10.2004 - 4 U 72/03

    Amtshaftung: Pflicht des Landwirtschaftsamts zur Belehrung eines

  • OLG Dresden, 06.04.2001 - 6 U 780/00

    Ersatz des aus der Verzögerung und Ablehnung einer beantragten Baugenehmigung

  • BGH, 20.09.1984 - III ZR 198/82

    Entschädigung für eine enteignende Maßnahmen im Gebiet des Naturschutzes

  • OLG Karlsruhe, 01.03.2007 - 12 U 181/06
  • BGH, 26.05.1983 - III ZR 115/82

    Voraussetzungen einer Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung einer

  • BGH, 08.07.1981 - IVb ZB 831/80

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung der Berufungsfrist und

  • BGH, 11.07.1985 - III ZR 70/84

    Verschulden eines Bediensteten eines Landesprüfungsamtes bei der Verletzung von

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht