Weitere Entscheidung unten: BGH, 08.08.1979

Rechtsprechung
   BGH, 24.07.1979 - 1 StR 157/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,3496
BGH, 24.07.1979 - 1 StR 157/79 (https://dejure.org/1979,3496)
BGH, Entscheidung vom 24.07.1979 - 1 StR 157/79 (https://dejure.org/1979,3496)
BGH, Entscheidung vom 24. Juli 1979 - 1 StR 157/79 (https://dejure.org/1979,3496)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit des Hörens des Vernehmungsrichters über frühere Bekundungen eines in der Hauptverhandlung die Aussage verweigernden Zeugen - Höchstpersönlichkeit des Zeugnisverweigerungsrechts - Erfordernis der Kenntnis des Zeugen über die Tragweite seines Verzichts auf ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1979, 989
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.01.1952 - 1 StR 341/51
    Auszug aus BGH, 24.07.1979 - 1 StR 157/79
    Zwar darf über die frühere Bekundung eines in der Hauptverhandlung die Aussage verweigernden Zeugen der Vernehmungsrichter gehört werden, wenn der Zeuge nach Belehrung über sein Verweigerungsrecht in Kenntnis der Tragweite seines Verzichts ausgesagt hat (BGHSt 2, 99, 106; 23, 221, 222) [BGH 27.01.1970 - 1 StR 591/69].
  • BGH, 19.09.1967 - 5 StR 456/67

    Belehrung eines Kindes

    Auszug aus BGH, 24.07.1979 - 1 StR 157/79
    Das Zeugnisverweigerungsrecht des § 52 StPO ist ein höchstpersönliches Recht (BGHSt 21, 303, 305).
  • BGH, 27.01.1970 - 1 StR 591/69

    Aussage eines Kindes vor einem Richter ohne die erforderliche Zustimmung seines

    Auszug aus BGH, 24.07.1979 - 1 StR 157/79
    Zwar darf über die frühere Bekundung eines in der Hauptverhandlung die Aussage verweigernden Zeugen der Vernehmungsrichter gehört werden, wenn der Zeuge nach Belehrung über sein Verweigerungsrecht in Kenntnis der Tragweite seines Verzichts ausgesagt hat (BGHSt 2, 99, 106; 23, 221, 222) [BGH 27.01.1970 - 1 StR 591/69].
  • OLG Karlsruhe, 31.03.2006 - 3 Ausschl 1/06

    Strafverfahren: Ausschließung des Verteidigers wegen versuchter Strafvereitelung

    Allerdings vermag nicht schon jedes standeswidrige Verteidigerverhalten die Ausschließung nach § 138 a Abs. 1 Nr. 3 StPO zu begründen (BGHSt 2, 375; St 10, 393; BGH bei Holtz MDR 1979, 989; BGH NJW 2000, 2433).
  • BGH, 03.03.1989 - 2 ARs 54/89

    Verteidigerausschluß wegen Verdachts der versuchten Strafvereitelung

    Die Ausschließung des Verteidigers wegen hinreichenden Verdachts der versuchten Strafvereitelung setzt nicht voraus, daß wegen dieses Vorwurfs gegen ihn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und bis zur Anklagereife gediehen ist (Abkehr von BGH AnwBl. 1981, 115 = bei Holtz MDR 1979, 989 und BGHR StPO § 138 a Abs. 1 Nr. 3 Begünstigung 1 = NStE Nr. 3 zu § 138 a StPO).

    Allerdings hat der Beschwerdesenat in zwei früheren Entscheidungen den Standpunkt vertreten, hinreichender Tatverdacht rechtfertige die Ausschließung des Verteidigers nur, wenn ihm strafbares Verhalten vorgeworfen wird und das Ermittlungsverfahren wegen dieses Verhaltens bereits bis zur Anklagereife gediehen ist (BGH AnwBl. 1981, 115 = bei Holtz MDR 1979, 989; BGHR StPO § 138 a Abs. 1 Nr. 3 Begünstigung 1 = NStE Nr. 3 zu § 138 a StPO; ebenso Kleinknecht/Meyer, StPO 38. Aufl. § 138 a Rdn. 14 und Laufhütte in KK, StPO 2. Aufl. § 138 a Rdn. 7).

  • BGH, 08.08.1985 - 2 ARs 223/85

    Verteidigerausschluß wegen Beteiligung an der Tat; Erforderlicher Grad des

    Die auf den Verfahrensstand vor Anklagereife abstellende Umschreibung "dringend verdächtig" (BGH, Beschluß vom 8. August 1979 - 2 ARs 231/79 - S. 4 bis 6 = Anw.Bl. 1981, 115 = Holtz in MDR 1979, 989) setzt ebenso den Verdacht auf eine "Straftat" voraus (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 1979 - 2 ARs 165/79 - und vom 25. August 1983 - 2 ARs 262/83 = LM StPO § 138 a Nr. 4; KG NJW 1978, 1538, 1539).
  • BGH, 30.06.1983 - 4 StR 351/83

    Beweisaufnahme in Abwesendheit des Angeklagten - Hauptverhandlung -

    Voraussetzung dafür ist jedoch, daß sein Ausbleiben eigenmächtig ist (BGHSt 10, 304; 25, 317, 319; BGH 1 StR 470/78 bei Holtz MDR 1979, 989).
  • OLG Frankfurt, 12.05.2003 - 3 Ws 498/03

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der in Gewahrsamnahme des Angeklagten für die

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Rechtsprechung
   BGH, 08.08.1979 - 2 ARs 231/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,10947
BGH, 08.08.1979 - 2 ARs 231/79 (https://dejure.org/1979,10947)
BGH, Entscheidung vom 08.08.1979 - 2 ARs 231/79 (https://dejure.org/1979,10947)
BGH, Entscheidung vom 08. August 1979 - 2 ARs 231/79 (https://dejure.org/1979,10947)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausschließung eines Strafverteidigers von der Mitwirkung in einem Verfahren bei dringendem Verdacht der Strafvereitelung - Dringender und hinreichender Tatverdacht als Verdachtsgrade für die Ausschließung - Hinreichender Tatverdacht als ausreichendes Kriterium für die ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1979, 989
  • AnwBl 1981, 115
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 31.05.1979 - 2 ARs 165/79

    Ausschluss eines Rechtsanwalts von der Verteidigung wegen Förderung eines

    Auszug aus BGH, 08.08.1979 - 2 ARs 231/79
    Daraus wird im Schrifttum zutreffend gefolgert, daß für die Ausschließung eines Verteidigers in erster Linie dringender Verdacht erforderlich ist und hinreichender Verdacht nur dann genügt, wenn dem Verteidiger strafbares Verhalten vorgeworfen wird und das Ermittlungsverfahren wegen dieses Verhaltens bereits bis zur Anklagereife gediehen ist (Dünnebier, a.a.O. § 138 a Rdn. 13; Kleinknecht, StPO 34. Aufl. § 138 a Rdn. 8; im Ergebnis ebenso BGH, Beschluß vom 31. Mai 1979 - 2 ARs 165/79 -).
  • BGH, 10.02.2000 - 4 StR 616/99

    Zeugnisverweigerung nach "Vernehmung" durch den Verteidiger

    Zwar ist es dem Verteidiger nicht verwehrt, eigene Ermittlungen zu führen, insbesondere Zeugen oder Mitbeschuldigte vor und außerhalb der Hauptverhandlung zu befragen (BGH AnwBl 1981, 115, 116; Dahs, Handbuch des Strafverteidigers, 5. Aufl. Rdn. 166 f.; Laufhütte in KK-StPO 4. Aufl. vor § 137 Rdn. 3, jeweils m. N.).
  • BGH, 08.08.1985 - 2 ARs 223/85

    Verteidigerausschluß wegen Beteiligung an der Tat; Erforderlicher Grad des

    Die auf den Verfahrensstand vor Anklagereife abstellende Umschreibung "dringend verdächtig" (BGH, Beschluß vom 8. August 1979 - 2 ARs 231/79 - S. 4 bis 6 = Anw.Bl. 1981, 115 = Holtz in MDR 1979, 989) setzt ebenso den Verdacht auf eine "Straftat" voraus (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 1979 - 2 ARs 165/79 - und vom 25. August 1983 - 2 ARs 262/83 = LM StPO § 138 a Nr. 4; KG NJW 1978, 1538, 1539).
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