Weitere Entscheidung unten: BGH, 19.06.1980

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   BGH, 03.07.1980 - IVa ZR 38/80   

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https://dejure.org/1980,36
BGH, 03.07.1980 - IVa ZR 38/80 (https://dejure.org/1980,36)
BGH, Entscheidung vom 03.07.1980 - IVa ZR 38/80 (https://dejure.org/1980,36)
BGH, Entscheidung vom 03. Juli 1980 - IVa ZR 38/80 (https://dejure.org/1980,36)
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Klage "als Testamentsvollstrecker"

§ 209 Abs. 1 BGB <Fassung bis 31.12.01>, "Berechtigter" (vgl. nunmehr § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB <Fassung seit 1.1.02>), Verjährungsunterbrechung bei fehlender Prozeßstandschaft, aber bestehender materieller Einzugsbefugnis

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Prof. Dr. Lorenz

    Rechtskrafterstreckung bei gewillkürter Prozeßstandschaft

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verjährung eines Anspruchs auf Auflassung eines Grundstücks von Miterben - Entstehung des Anspruchs auf Auflassung des Grundstücks mit dem Erbfall - Erhebung der Klage auf Auflassung des Grundstücks durch den Testamentsvollstrecker in seiner Eigenschaft als Miterbe - ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Verjährungsunterbrechung bei gewillkürter Prozeßstandschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 209 Abs. 1, § 212, § 185; ZPO § 50
    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung in gewillkürter Prozeßstandschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht -Verjährungsunterbrechung trotz fehlenden Rechtsschutzinteresses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 78, 1
  • NJW 1980, 2461
  • MDR 1980, 1006
  • DB 1980, 2187
  • JR 1981, 105
 
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Wird zitiert von ... (144)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.11.1957 - VIII ZR 70/57
    Auszug aus BGH, 03.07.1980 - IVa ZR 38/80
    Anerkannt ist ferner, daß auch die in zulässiger Prozeßstandschaft erhobene Klage eines Dritten die Verjährung unterbricht (BGH LM BGB § 185 Nr. 8 = JZ 1958, 245 mit Anmerkung von Baur; BGH LM BGB § 209 Nr. 13).

    Diese - soweit ersichtlich - bislang noch nicht entschiedene Frage wird von Baur in Anmerkung zu BGH JZ 1958, 245 (= LM BGB § 185 Nr. 8) bejaht.

    Mit dieser Entscheidung weicht der Senat nicht von dem genannten Urteil des VIII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes in JZ 1958, 245 (= LM BGB § 185 Nr. 8) ab.

  • BGH, 09.11.1966 - V ZR 176/63

    ZVG-Einstellung wg. Deckung durch Versicherungssumme

    Auszug aus BGH, 03.07.1980 - IVa ZR 38/80
    Maßgebend für die Frage der Berechtigung in diesem Sinn ist nicht unbedingt die Rechtsträgerschaft (z.B. bei Nachlaßverwaltung, Konkurs und Testamentsvollstreckung) sondern die materiellrechtliche Verfügungsbefugnis (vgl. BGHZ 46, 221, 229).

    Denn im vorliegenden Fall geht es nicht um eine Genehmigung und deren etwaige Rückwirkung (auch BGHZ 46, 221, 229 betrifft die Rückwirkungsfrage), sondern um die - vom Berufungsgericht unterstellte - vorherige Zustimmung der Berechtigten (Kläger zu 2) bis 6)) zur Klageerhebung durch den Kläger zu 1) sowie um die Frage, ob er damit schon zur Zeit der Klageerhebung Berechtigter im Sinne von § 209 BGB war und ob seine Klage deshalb die Verjährung unterbrach.

  • BGH, 12.05.1977 - VII ZR 167/76

    Zulässigkeit der Klage einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Namentliche Angabe

    Auszug aus BGH, 03.07.1980 - IVa ZR 38/80
    Eine derartige, von vorneherein erfolgte außergerichtliche Klarstellung war ausreichend (vgl. auch BGH NJW 1977, 1686).
  • BGH, 29.11.1966 - VI ZR 38/65

    Fahrlässige Amtspflichtverletzung eines Notars durch Vornahme von Auszahlungen an

    Auszug aus BGH, 03.07.1980 - IVa ZR 38/80
    Wird aufgrund desselben Anspruchs zunächst Leistung an X und dann Leistung an Y gefordert, so bleibt doch derselbe Anspruch im Streit (BGH VersR 1967, 162, 167 a.E.); die einmal eingetretene Unterbrechung der Verjährung bleibt von einer derartigen Änderung des Klageantrages unberührt.
  • BGH, 23.02.1978 - VII ZR 11/76

    Geltendmachung von abgetretenen Nachbesserungs- und Gewährleistungsansprüchen

    Auszug aus BGH, 03.07.1980 - IVa ZR 38/80
    Es hat unterstellt, daß der Kläger zu 1) die Zustimmung aller Miterben zur Klageerhebung eingeholt hatte, vermißt aber das für die Prozeßstandschaft erforderliche (vgl. BGHZ 4, 153, 164; 70, 389, 394) [BGH 23.02.1978 - VII ZR 11/76]rechtliche Interesse des Prozeßstandschafters an der Erhebung der Klage im eigenen Namen.
  • BGH, 10.12.1951 - GSZ 3/51

    Unfallrentenansprüche - § 400 BGB, teleologische Reduktion des Abtretungsverbots

    Auszug aus BGH, 03.07.1980 - IVa ZR 38/80
    Es hat unterstellt, daß der Kläger zu 1) die Zustimmung aller Miterben zur Klageerhebung eingeholt hatte, vermißt aber das für die Prozeßstandschaft erforderliche (vgl. BGHZ 4, 153, 164; 70, 389, 394) [BGH 23.02.1978 - VII ZR 11/76]rechtliche Interesse des Prozeßstandschafters an der Erhebung der Klage im eigenen Namen.
  • BGH, 12.10.1960 - V ZR 65/59
    Auszug aus BGH, 03.07.1980 - IVa ZR 38/80
    Zutreffend geht das Oberlandesgericht davon aus, daß der Anspruch aus § 2287 Abs. 1 BGB nicht zum Nachlaß gehört, sondern jedem beteiligten Miterben mit einer entsprechenden Quote zusteht (BGH FamRZ 1961, 76, 78), und gemäß § 2287 Abs. 2 BGB in drei Jahren nach dem Anfall der Erbschaft verjährt.
  • BGH, 06.12.2007 - IX ZR 143/06

    Hemmung der Verjährung durch Streitverkündung; Zulässigkeit der Streitverkündung

    Hier kommt es nicht darauf an, ob die Klage zulässig ist (BGHZ 78, 1, 5; BT-Drucks. 14/6040, S. 118; allg. Meinung).
  • BGH, 26.10.2011 - IV ZR 72/11

    Schenkung zum Nachteil des Vertragserben: Lebzeitiges Eigeninteresse des

    Der Anspruch aus § 2287 BGB stellt einen rein persönlichen Anspruch des Vertrags- bzw. Schlusserben dar und fällt nicht in den Nachlass (vgl. Senatsurteile vom 4. März 1992  IV ZR 309/90, FamRZ 1992, 665 unter 3 d; vom 21. Juni 1989  IVa ZR 302/87, NJW 1989, 2389 unter 4; vom 28. September 1983  IVa ZR 168/82, BGHZ 88, 269, 271; vom 3. Juli 1980  IVa ZR 38/80, BGHZ 78, 1, 3).
  • BGH, 05.02.2009 - III ZR 164/08

    Zeitpunkt der Rechtshängigkeit im Mahnverfahren; Geltendmachung von Ansprüchen

    Interessen der Prozesswirtschaftlichkeit und der technischen Erleichterung der Prozessführung genügen dazu nicht (BGHZ 78, 1, 4 ; BGH, Urteil vom 3. Juli 2002 aaO unter 2. a; Zöller/Vollkommer aaO Rn. 44, 50 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 19.06.1980 - IVa ZR 11/80   

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https://dejure.org/1980,1372
BGH, 19.06.1980 - IVa ZR 11/80 (https://dejure.org/1980,1372)
BGH, Entscheidung vom 19.06.1980 - IVa ZR 11/80 (https://dejure.org/1980,1372)
BGH, Entscheidung vom 19. Juni 1980 - IVa ZR 11/80 (https://dejure.org/1980,1372)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Provision durch die Vermittlung eines Gesellschaftsvertrages - Voraussetzungen des Anspruchs auf Maklervergütung - Abhängig machen der Zahlungspflicht vom Eintritt eines zukünftigen Ereignisses

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    Zeitpunkt der Fälligkeit einer Maklerprovision bei bedingungsloser Provisionsabrede

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1980, 1006
  • WM 1980, 1071
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.04.1966 - VIII ZR 111/64

    Entstehung des Lohnanspruchs des Maklers, Entschließungsfreiheit des

    Auszug aus BGH, 19.06.1980 - IVa ZR 11/80
    In Maklerverträgen wird verhältnismäßig häufig vereinbart, daß die Provision erst nach Ausführung des Geschäfts, insbesondere nach Eingang des Kaufpreises zu zahlen sei (vgl. dazu aus der Rechtsprechung RGZ 95, 134; RG LZ 1921, 61; RG JW 1922, 487; BGH LM BGB § 652 Nr. 18 = NJW 1966, 1404; OLG Hamburg OLG 34, 51).

    In der Regel wird der Maklerlohn nach Ablauf der Zeitspanne als fällig angesehen werden können, innerhalb derer die Ausführung des Hauptvertrages erwartet werden konnte (BGH LM BGB § 652 Nr. 18 = NJW 1966, 1404).

  • BGH, 20.06.1969 - IV ZR 796/68

    Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Maklervertrages bei Aufhebung des zugrunde

    Auszug aus BGH, 19.06.1980 - IVa ZR 11/80
    Sie kann aber auch so gemeint sein, daß lediglich die Fälligkeit des mit dem Abschluß des Hauptvertrages entstandenen Provisionsanspruchs bis zur Zahlung des Kaufpreises hinausgeschoben werden soll (vgl. Urteil des Reichsgerichts vom 24. Oktober 1924 VII 917/23, zitiert nach BGB-RGRK 12. Aufl. § 652 Rdn. 16; ähnlich Urteil des BGH vom 20. Juni 1969 IV ZR 796/68 für den Fall einer entsprechenden nachträglichen Vereinbarung).

    Der Zeitpunkt der Fälligkeit ist dann nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung des vermutlichen Parteiwillens zu bestimmen (BGH, Urteil vom 20. Juni 1969 - IV ZR 796/68).

  • RG, 12.03.1919 - V 363/18

    Rechtliche Natur des Handlungsagenturvertrags im Unterschiede vom Maklervertrag;

    Auszug aus BGH, 19.06.1980 - IVa ZR 11/80
    In Maklerverträgen wird verhältnismäßig häufig vereinbart, daß die Provision erst nach Ausführung des Geschäfts, insbesondere nach Eingang des Kaufpreises zu zahlen sei (vgl. dazu aus der Rechtsprechung RGZ 95, 134; RG LZ 1921, 61; RG JW 1922, 487; BGH LM BGB § 652 Nr. 18 = NJW 1966, 1404; OLG Hamburg OLG 34, 51).
  • BGH, 16.07.1998 - I ZR 32/96

    "Vieraugengespräch"; Einbeziehung einer Parteivernehmung in die Beweiswürdigung

    Daß bei einer solchen Konstellation der einen Partei ein Zeuge in der Person des Mitarbeiters zur Seite steht, während die Gegenseite, die selbst die Verhandlungen geführt hat, sich auf keinen Zeugen stützen kann, stellt in einem späteren Gerichtsverfahren eine Benachteiligung dar, die im Rahmen der Ermessensentscheidung nach § 448 ZPO berücksichtigt werden kann (vgl. BGH, Urt. v. 19.6.1980 - IVa ZR 11/80, WM 1980, 1071, 1073; Urt. v. 9.10.1997 - IX ZR 269/96, NJW 1998, 306 f.).
  • BGH, 06.03.1991 - IV ZR 53/90

    Mitbeurkundung einer Maklerlohnklausel

    Schließlich stehen auch die Ausführungen des Berufungsurteils zur Fälligkeit der Forderung im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 19.6.1980 - IVa ZR 11/80 - LM BGB § 652 Nr. 68 = WM 1980, 1071 unter I 2).
  • BGH, 11.10.2005 - 5 StR 65/05

    Neue Verhandlung gegen Max Strauß wegen Schreiber-Provisionen notwendig

    Die Vereinbarung, dass die Zahlung eines bestimmten Betrages von einem zukünftigen Ereignis abhängt, kann zwar als Vereinbarung einer aufschiebenden Bedingung verstanden werden (BGH MDR 1980, 1006; NJW 1986, 1035; FG Rheinland-Pfalz EFG 1996, 1079, dazu auch BFH/NV 1999, 15).
  • BGH, 09.10.1997 - IX ZR 269/96

    Bindungswirkung von Erklärungen im Rahmen von Vergleichsverhandlungen

    Diesen Nachteil wird das Gericht jedenfalls zu berücksichtigen haben, wenn es über einen Antrag der Partei, die die Verhandlungen selbst geführt hat, sie als Partei zu vernehmen, entscheidet (BGH, Urt. v. 19. Juni 1980 - IVa ZR 11/80, WM 1980, 1071, 1073 für den Fall der Zeugenaussage des Zedenten der Klageforderung).
  • BGH, 27.02.1985 - IVa ZR 121/83

    Auslegung scheinbar widerspruchsvoller Vertragsbestimmungen

    Sie kann aber auch so gemeint sein, daß lediglich die Fälligkeit des mit dem Abschluß des Hauptvertrages entstandenen Provisionsanspruchs bis zur Zahlung des Kaufpreises hinausgeschoben werden soll (BGH, Urteile vom 20. Juni 1969 - IV ZR 796/68 - und vom 19. Juni 1980 - IVa ZR 11/80 = LM BGB § 652 Nr. 68 = WM 1980, 1071 = MDR 1980, 1006).
  • BGH, 03.02.1998 - X ZR 18/96

    Patentrecht - Krankenhausmüllentsorgungsanlage: Anfechtung von Lizenzvertrag

    Etwas anderes ergibt sich entgegen der Auffassung der Revision auch nicht aus der von ihr angeführten Entscheidung des IVa- Zivilsenats des Bundesgerichtshofes vom 19. Juni 1980 (WM 1980, 1071).
  • OLG München, 07.12.2017 - 23 U 2440/17

    Bestimmung des Vertretenen durch Auslegung und der Fälligkeit des Maklerlohns

    Haben die Parteien eines Maklervertrages - wie hier - die Fälligkeit, nicht aber die Entstehung des Provisionsanspruchs von einem bestimmten Ereignis abhängig gemacht, das später nicht eingetreten ist, dann ist der Zeitpunkt der Fälligkeit nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung des vermutlichen Parteiwillens zu bestimmen (BGH, Urteil vom 19. Juni 1980 - IVa ZR 11/80 -, juris).
  • OLG Koblenz, 07.03.2002 - 5 U 1591/01

    Widerruf einer Schenkung wegen falscher Verdächtigung; Anforderungen an die

    Aber die - aus Gründen der Waffengleichheit gebotene - Befragung musste, auch wenn damit der Beweisnot der Klägerin vom Ansatz her am ehesten hätte begegnet werden können (BGH WM 1980, 1071, 1073; BGH NJW-RR 1994, 1143 ), nicht notwendig nach den förmlichen Regeln der Parteivernehmung erfolgen (zu deren Möglichkeit im Hinblick auf das Erfordernis eines "Anfangsbeweises" vgl. einerseits OLG München NJW-RR 1996, 958, 959; Greger in Zöller, ZPO , 22. Aufl., § 448 Rn. 2, 2 a; Schreiber in Münchener Kommentar, ZPO , 2. Aufl., § 448 Rn. 3; andererseits Leipold in Stein/Jonas, ZPO , 21. Aufl., § 448 Rn. 22; Schlosser NJW 1995, 1404, 1405).
  • OLG München, 13.03.1996 - 15 U 4049/95
    Aus diesem Grund fordert die Rechtsprechung und die herrschende Auffassung in der Literatur zu Recht, daß, abgesehen von Sonderfällen (vgl. z.B. BGH WM 1980, S. 1071; BGH NJW 1990, S. 11721) die Parteivernehmung nach § 448 erst nach umfassender Würdigung aller anderen angebotenen und erhobenen Beweise in Betracht kommen kann, wenn bereits eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die streitige Tatsachenbehauptung spricht; andernfalls würde die Amtsvernehmung zur Willkür (vgl. Münchener Kommentar/Schreiber, § 448Rn. 4).
  • OLG Koblenz, 22.09.1999 - 5 U 2036/98

    Bedingung- oder Fälligkeitsabrede bei Maklerlohnversprechen

    Die Abrede kann aber auch so gemeint sein, dass lediglich die Fälligkeit des mit dem Abschluss des Hauptvertrages entstandenen Provisionsanspruchs bis zur Zahlung des Kaufpreises hinausgeschoben werden soll (BGB WM 1980, 1071, 1072 m.w.N.).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 28.08.1997 - 6 Sa 219/97

    Zulässigkeit des Nachschiebens von Gründen für die fristlose Kündigung; Nutzen

  • BGH, 03.02.1998 - X ZR 181/96

    "Krankenhausmüllentsorgungsanlage"; Anfechtung eines Lizenzvertrages

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