Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 28.09.1979

Rechtsprechung
   KG, 05.07.1979 - 12 U 1277/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,1415
KG, 05.07.1979 - 12 U 1277/79 (https://dejure.org/1979,1415)
KG, Entscheidung vom 05.07.1979 - 12 U 1277/79 (https://dejure.org/1979,1415)
KG, Entscheidung vom 05. Juli 1979 - 12 U 1277/79 (https://dejure.org/1979,1415)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung; Persönlichkeitsrecht; Kind; Foto; Beweismittel; Prozess

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Spielendes Kind

    §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Lichtbildaufnahme eines spielenden Kindes und Persönlichkeitsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Fotografieren von Personen zu Beweiszwecken

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Das Fotografieren einer Person in der Öffentlichkeit kann zu Beweiszwecken erlaubt sein - Kernbereich des Persönlichkeitsrechts wird nicht verletzt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823 Abs. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 894
  • MDR 1980, 311
  • VersR 1980, 333
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Hamm, 02.04.1987 - 4 U 296/86

    Anspruch auf Unterlassung von Fotografien ohne ausdrückliche Zustimmung;

    Es kann hier auch dahingestellt bleiben, inwieweit es im Einzelfall erlaubt sein kann, zum Zwecke der späteren Identifizierung eines Täters Aufnahmen von diesem zu machen (vgl. KG NJW 1980, 894; zustimmend Erman-Weitnauer, BGB 7. Auflage Anhang zu § 12 Rn. 28; ablehnend Schwerdtner in Münchener Kommentar BGB 2. Auflage § 12 Rn. 173; unentschieden Soergel-Zeuner BGB 12. Auflage § 823 Rn. 70).
  • LG Frankenthal, 30.12.2015 - 4 O 358/15

    Zur Aufklärung eines Verkehrsunfalls durch Dashcam-Aufnahmen

    Dies hat das Kammergericht bereits mit einer Entscheidung im Jahr 1979 (KG NJW 1980, 894) für die Konstellation verneint, dass eine Lichtbildaufnahme eines spielenden Kindes zu Beweiszwecken erfolgt war.
  • KG, 28.04.2021 - 16 WF 27/21

    Ordnungsgeldverhängung gegen ein Stalking-Opfer wegen Zuwiderhandlung gegen einen

    Die Antragstellerin weist insoweit zutreffend daraufhin, dass das Kammergericht bereits im Jahr 1979 das Interesse, sich in erlaubter Weise ein Beweismittel für ein späteres Gerichtsverfahren zu verschaffen, jedenfalls dann höher als die Gegenrechte der fotografierten Person bewertet hat, solange nicht der Kernbereich des Persönlichkeitsrechts berührt ist (vgl. KG, Urteil vom 5. Juli 1979 - 12 U 1277/79, NJW 1980, 894).
  • AG Offenbach, 17.08.2015 - 38 C 150/15

    Verkündet am: 17.08.2015

    Die Lichtbildaufnahme spielender Kinder stellt nämlich noch keinen Eingriff in deren Persönlichkeitsrecht dar, wenn sie als Beweismittel für zivilrechtliche Ansprüche benötigt wird (KG NJW 1980, 894).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 28.09.1979 - 13 U 86/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,7205
OLG Celle, 28.09.1979 - 13 U 86/79 (https://dejure.org/1979,7205)
OLG Celle, Entscheidung vom 28.09.1979 - 13 U 86/79 (https://dejure.org/1979,7205)
OLG Celle, Entscheidung vom 28. September 1979 - 13 U 86/79 (https://dejure.org/1979,7205)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wenn Mieter einen Balkon fotografieren ...

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fotografieren eines einsehbaren Balkons stellt keine Besitzstörung oder Verletzung des Persönlichkeitsrechts dar - Anspruch auf Unterlassung besteht nicht

Papierfundstellen

  • MDR 1980, 311
  • VersR 1980, 483
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • LG Potsdam, 14.03.2014 - 1 S 31/13

    Anspruch der Mieter eines Mehrfamilienhauses gegen einen Mitmieter auf

    b) Als Besitzstörungen können nach herrschender Meinung auch psychische Einwirkungen anzusehen sein, zum Beispiel übermäßiger Lärm, Lichtreflexe, Gase und ähnliche Immissionen im Sinne des § 906 BGB (OLG Celle MDR 1980, 311; OLG Düsseldorf NZM 2007, 582 f.; MüKo/Joost, 6. Aufl., § 858 BGB Rdnr. 5; kritisch RGRK-BGB/Kregel, 12. Aufl., § 858 BGB Rdnr. 7; Westermann/Gursky, Sachenrcht, 7. Aufl., § 22 I 2).
  • OLG Hamm, 02.04.1987 - 4 U 296/86

    Anspruch auf Unterlassung von Fotografien ohne ausdrückliche Zustimmung;

    Soweit es um den Zustand von Sachen geht, mag es im Einzelfall gerechtfertigt sein, auch von fremdem Eigentum Fotografien zu machen, um die eigene Beweisposition zu verbessern (OLG Celle MDR 1980, 311 [OLG Celle 28.09.1979 - 13 U 86/79] ).
  • BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 507/01

    Luftaufnahmen von Prominentenvillen II

    Dementsprechend verneinen die Fachgerichte eine Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts, sofern die Abbildung des Anwesens nur das wiedergibt, was auch für den vor Ort anwesenden Betrachter ohne weiteres zutage liegt (vgl. BGH, NJW 1989, S. 2251 ; OLG Brandenburg, NJW 1999, S. 3339 ; OLG Bremen, NJW 1987, S. 1420 ; OLG Celle, MDR 1980, S. 311).
  • OLG Köln, 18.04.2019 - 15 U 215/18

    Unterlassungsansprüche wegen einer Wort- und Bildberichterstattung

    Das Landgericht hat zu Recht ausgeführt, dass ein Eingriff in die Privatsphäre der Betroffenen vorliegen kann, wenn Fotos von der Außenansicht eines Wohnhauses einer Person gegen deren Willen unter Namensnennung veröffentlicht und verbreitet werden, sofern dadurch in die durch die Umfriedung des Grundstücks geschaffene Privatsphäre eingedrungen und das Recht der betroffenen Person auf Selbstbestimmung bei der Offenbarung ihrer persönlichen Lebensumstände beeinträchtigt wird (st. Rspr., vgl. BGH v. 19.05.2009 - VI ZR 160/08, NJW 2009, 3030 Rn. 11; v. 09.12.2003 - VI ZR 373/02, NJW 2004, 762, 763; v. 09.12.2003 - VI ZR 404/02, NJW 2004, 766, 767; BVerfG v. 02.05.2006 - 1 BvR 507/01, NJW 2006, 2836 Rn. 13 f./19; Senat v. 07.03.2019 - 15 U 118/18, n.v.; v. 05.10.2017/29.08.2017 - 15 U 96/17, n.v.; v. 26.01.2017 - 15 U 103/16, n.v.; v. 02.07.2015 - 15 U 21/15, n.v.; v. 22.01.2013 - 15 U 101/12, n.v.; KG v. 06.02.2012 - 10 U 50/11, BeckRS 2012, 11356; v. 14.04.2005 - 10 U 103/04, NJW 2005, 2320; v. 16.04.2004 - 9 U 10/04, juris; OLG Saarbrücken v. 17.06.2015 - 5 U 56/14, juris Rn. 23/25; OLG Hamburg v. 21.06.2011 - 7 U 28/11, juris; v. 31.01.2006 - 7 U 108/05, AfP 2006, 182; v. 28.09.2004 - 7 U 60/04, NJW-RR 2005, 414; OLG Celle v. 28.09.1979 - 13 U 86/79, MDR 1980, 311; Amtsgericht Charlottenburg v. 28.11.2008 - 235 C 179/08, AfP 2009, 91 und aus dem Schrifttum Endress Wanckel , Foto- und BildR, 5. Aufl. 2017, Rn. 78 - 84 m.w.N.).
  • LG Zweibrücken, 20.02.1989 - 1 O 738/88

    Verpflichtung zur Beseitigung einer in Höhe einer Hofeinfahrt installierten

    Soweit es um den Zustand von Sachen geht, kann es im Einzelfall gerechtfertigt sein, fremdes Eigentum zu fotografieren, um die eigene Beweisposition zu festigen (vgl. OLG Celle MDR 1980, 311 f. [OLG Celle 28.09.1979 - 13 U 86/79] ; OLG Hamm NJW-RR 88, S. 425 f.).
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