Weitere Entscheidungen unten: OLG Stuttgart, 13.02.1980 | OLG Karlsruhe, 29.09.1979

Rechtsprechung
   OLG München, 28.12.1979 - 19 U 2732/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,15312
OLG München, 28.12.1979 - 19 U 2732/79 (https://dejure.org/1979,15312)
OLG München, Entscheidung vom 28.12.1979 - 19 U 2732/79 (https://dejure.org/1979,15312)
OLG München, Entscheidung vom 28. Dezember 1979 - 19 U 2732/79 (https://dejure.org/1979,15312)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1979,15312) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1980, 501
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 05.02.2009 - III ZR 164/08

    Zeitpunkt der Rechtshängigkeit im Mahnverfahren; Geltendmachung von Ansprüchen

    Die Auffassung, dass die Wirkungen der Rechtshängigkeit dann einträten, wenn die Abgabeverfügung des Rechtspflegers den Parteien zugestellt werde (so: OLG München, MDR 1980, 501, 502 ; dagegen OLG Koblenz, OLGZ 91, 373, 376), kann deshalb nicht geteilt werden, weil für diese Mitteilung eine Zustellung nicht vorgesehen ist und daher der Zugang nicht verbindlich festgestellt werden kann.
  • OLG Dresden, 31.01.2000 - 8 W 1377/99

    Ablösung einer Bürgschaftsforderung durch ein Darlehen; Begriff der alsbaldigen

    Nach anderer Ansicht soll es auf die - hier nicht vollzogene - Mitteilung der Abgabeverfügung des Mahngerichts (vgl. OLG München, MDR 1980, 501) oder auf die Mitteilung der ersten prozessleitenden Maßnahme des Prozessgerichts - hier die am 09.11.1998 per einfachen Brief zur Post gegebene Aufforderung zur Anspruchsbegründung - ankommen (vgl. OLG Köln, MDR 1985, 680; OLG Karlsruhe, FamRZ 1991, 91; Rosenberg/Schwab/Gottwald, Zivilprozessrecht, 15. Aufl., § 164 III. 5. d).
  • OLG München, 20.10.1987 - 5 W 2719/87

    Klagerücknahme; Vorhergehendes Mahnverfahren

    Dafür, wann in einem solchen Fall die Rechtshängigkeit eintritt, werden in Rechtsprechung und Literatur sehr unterschiedliche Lösungen vertreten (BGH MDR 1979, 931 Nr. 49; OLG München MDR 1980, 501/502; OLG Köln MDR 1985, 680; Waldner MDR 1981, 460/461; Zinke NJW 1983, 1081/1083 f; Zöller/Vollkommer aaO § 696 Rn 5; Thomas/Putzo aaO § 696 Anm. 4 b; Baumbach/Lauterbach/Hartmann aaO § 696 Anm. 3 B b), deren Erörterung hier entbehrlich ist.
  • OLG Koblenz, 14.09.1990 - 2 U 803/88

    Rückwirkung der Zustellung des Mahnbescheides bei alsbaldiger Abgabe der

    Vertreten werden die Meinungen, die Streitsache werde rechtshängig mit Eingang der Akten bei dem zuständigen Gericht (Thomas/Putzo, aaO., § 696 Rdn. 4b; Zöller/Vollkommer, ZPO 15. Aufl., § 696 Rdn. 5; Waldner, MDR 1981, 460, 461), mit Zustellung der Abgabeverfügung des Rechtspflegers (OLG München, MDR 1980, 501), frühestens mit der Mitteilung vom Eingang der Akten beim Empfangsgericht (OLG Köln, MDR 1985, 680), mit Vorlage der Anspruchsbegründung (Stein/Jonas/Schlosser, ZPO , 20. Aufl., § 696 Rdn. 3) oder mit deren Zustellung (Baumbach/Lauterbach/Hartmann, aaO., § 696 Rdn. 3 B b; Rosenberg/Schwab, Zivilprozessrecht, 14. Aufl., § 165 III 5 c, S. 1058; Zinke, NJW 1983, 1081; Schellhammer, Zivilprozess, 4. Aufl., Rdn. 1584, S. 738).
  • OLG Brandenburg, 12.09.2011 - 1 AR 52/11

    Zivilrechtliches Verfahren: Bindungswirkung einer Zuständigkeitsbestimmung;

    Zwar ist mit dem Eingang der Akten beim Prozessgericht, der im vorliegenden Fall am 17.06.2011 stattgefunden hat, die Rechtshängigkeit - gegebenenfalls, worauf es hier jedoch nicht ankommt, nach § 696 Abs. 3 ZPO rückwirkend zum Zeitpunkt der Zustellung des Mahnbescheids (Zöller/Vollkommer, a. a. O., § 696, Rdnr. 6; Thomas/Putzo/ Hüßtege, ZPO, 32. Aufl., § 696, Rdnr. 12 f.) - eingetreten (vgl. BGH NJW 2009, 1213, 1214; NJW-RR 2004, 1210, 1212; Zöller/Vollkommer, a. a. O., § 696, Rdnr. 5; Thomas/ Putzow/ Hüßtege a. a. O.); den gegenteiligen Ansichten, wonach - außerhalb des Geltungsbereichs des § 696 Abs. 3 ZPO - für den Eintritt der Rechtshängigkeit auf den Zugang der Abgabeverfügung des Mahngerichts bei den Parteien abzustellen (OLG München MDR 1980, 501, 502) oder der Zeitpunkt der Zustellung der Anspruchsbegründung maßgebend (OLG München MDR 2007, 1154, 1155; OLG Frankfurt/Main NJW-RR 1992, 447, 448; Baumbach/ Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 69. Aufl., § 696, Rdnr. 15; MünchKomm./Schüler, ZPO, 3. Aufl., § 696, Rdnr. 21) sein soll, kann nicht gefolgt werden, da einerseits der erstgenannte Zeitpunkt sich nicht verbindlich aus den Prozessakten feststellen lässt und andererseits eine über den Zeitpunkt des Akteneingangs beim Prozessgericht hinausgehende Schutzwürdigkeit des Beklagten nach der Durchführung des Mahnverfahrens nicht gegeben ist (BGH NJW 2009, 1213, 1214 f.).
  • OLG Karlsruhe, 11.09.1990 - 11 W 145/90
    Der Senat braucht nicht zu entscheiden, ob Rechtshängigkeit bereits im Zeitpunkt der Zustellung der Abgabeverfügung des Rechtspflegers (so OLG München, MDR 1980, 501 ..) oder mit dem Eingang der Akten beim Empfangsgericht (so Zöller/Vollkommer, ZPO , 15. Aufl. 1987, § 696 Rdn. 5) eingetreten ist .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 13.02.1980 - 8 W 548/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,19075
OLG Stuttgart, 13.02.1980 - 8 W 548/79 (https://dejure.org/1980,19075)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13.02.1980 - 8 W 548/79 (https://dejure.org/1980,19075)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13. Februar 1980 - 8 W 548/79 (https://dejure.org/1980,19075)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,19075) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1980, 501 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Stuttgart, 22.05.2001 - 8 W 583/00

    Anwaltswechsel im Mahnverfahren - Abgabe an Gericht in anderem Landgerichtsbezirk

    a) Wegen der bis 31.12.1999 beschränkten Postulationsfähigkeit der Rechtsanwälte auf das jeweilige Landgericht des Zulassungsorts war dann, wenn Kläger und Beklagter in verschiedenen Landgerichtsbezirken ihren (Wohn-)Sitz haben, nach Abgabe des Mahnverfahrens vom Mahngericht (§ 689 Abs. 2 ZPO) an das Landgericht, in dessen Bezirk der Beklagte seinen (Wohn-)Sitz hat, nach gefestigter Senatsrechtsprechung bei nicht zu erwartendem Widerspruch ein Anwaltswechsel i. S. des § 91 Abs. 2 S. 3 ZPO notwendig; deshalb waren die im Mahnverfahren angefallenen Anwaltskosten grundsätzlich zusätzlich erstattungsfähig (Senat, Die Justiz 1978, 72 = NJW 1978, 767 = JurBüro 1978, 438; Die Justiz 1980, 199 = JurBüro 1980, 717 = MDR 1980, 501 (LS); Die Justiz 1985, 347 -- in Übereinstimmung mit der weit überwiegenden Meinung).

    War dagegen mit einem Widerspruch des Anspruchsgegners zu rechnen -- was der Senat regelmäßig nur angenommen hat, wenn vorgerichtlich ein Rechtsanwalt den Anspruch bestritten hatte (Die Justiz 1980, 199 = JurBüro, 1980, 717; Die Justiz 1980, 385 = JurBüro 1981, 125; ebenso Haftpflichtversicherung: Die Justiz 1991, 474 = JurBüro 1991, 1351) --, waren solche Mehrkosten unter dem Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs (Senat, Die Justiz 1999, 101) nicht erstattungsfähig.

  • OLG Stuttgart, 07.01.1992 - 8 W 516/91

    Kostenerstattung: Gebühren des Mahnanwalts

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats liegt ein notwendiger Anwaltswechsel vor, wenn der Kläger durch einen Anwalt an seinem Wohnsitz den Mahnbescheid erwirkt hat und das streitige Verfahren nach Verweisung an das Gericht des Sitzes des Schuldners durch einen dortigen Anwalt weiterführt, sofern nicht der Schuldner durch einen Anwalt der Forderung widersprochen hatte, so daß von vornherein mit einem streitigen Verfahren zu rechnen war (Die Justiz 1980, 199 = JurBüro 1980, 717 = MDR 1980, 501).
  • OLG Stuttgart, 07.05.1985 - 8 W 171/85

    Kostenerstattung: Gebühren des Mahnanwalts

    streitigen Verfahren kommen werde (Beschluß v. 13.02.1980, Die Justiz 1980, 199 = JurBüro 1980, 717 = MDR 1980, 501).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 29.09.1979 - 4 W 47/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,15263
OLG Karlsruhe, 29.09.1979 - 4 W 47/79 (https://dejure.org/1979,15263)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29.09.1979 - 4 W 47/79 (https://dejure.org/1979,15263)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29. September 1979 - 4 W 47/79 (https://dejure.org/1979,15263)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1979,15263) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1980, 501
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Bremen, 29.05.2018 - 1 W 11/18

    Kostenentscheidung bei Anerkenntnis

    aa) Allerdings wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung die Auffassung vertreten, dass der Beklagte keine Veranlassung zur Klageerhebung gibt, wenn der geltend gemachte Anspruch nicht besteht (so OLG Naumburg, Beschluss vom 12.12.2002 - 8 Wf 236/02, juris Rn. 5, FamRZ 2003, 1576) bzw. wenn die Begründung für den anerkannten Klageanspruch nicht schlüssig ist (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.09.1979 - 4 W 47/79, MDR 1980, 501; Beschluss vom 26.03.2012 - 18 WF 97/11, juris Rn. 18, FamRZ 2012, 1967; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.11.1992 - 20 W 61/92, juris Rn. 2, MDR 1993, 801; OLG Hamm, Beschluss vom 29.12.2005 - 2 WF 426/05, juris Rn. 9 f., FamRZ 2006, 1770; Musielak-Voit/Flockenhaus, 15. Aufl., § 93 ZPO Rn. 2, einschränkend Rn. 27).

    Zu Recht wird daher von einer Lockerung des Verbundes zwischen Sach- und Kostenentscheidung gesprochen (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.09.1979 - 4 W 47/79, MDR 1980, 501; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.11.1992 - 20 W 61/92, juris Rn. 3, MDR 1993, 801).

    Es mag möglich sein, andere Umstände als die Frage der Begründetheit des - anerkannten - Leistungsbegehrens des Klägers im Rahmen der Kostenentscheidung zu berücksichtigen (so wohl OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.09.1979 - 4 W 47/79, MDR 1980, 501).

  • OLG Stuttgart, 08.05.2007 - 6 W 35/07

    Stufenklage; Kostenentscheidung: Bedeutung der Schlüssigkeit einer Klage für die

    Denn wenn ein Beklagter nicht leisten müsse, dann gebe er auch keine Klageveranlassung, wenn er nicht leiste (so z.B. OLG Düsseldorf 20. ZS MDR 1993, 801; OLG Hamm 2. FS MDR 2006, 890; OLG Karlsruhe MDR 1980, 501; OLG Naumburg FamRZ 2003, 1576).
  • OLG Naumburg, 12.12.2002 - 8 WF 236/02

    Zur Prozesskostenlast bei Anerkenntnis des Beklagten im Rahmen einer unzulässigen

    Mit einem verfrühten Anerkenntnis begibt sich der Beklagte zwar in der Hauptsache in die Rolle des Unterlegenen (§ 307 ZPO); er trägt aber nicht auch noch die Kosten des Rechtsstreits, da er den eingeklagten "Anspruch" nicht verspätet, sondern vor der Zeit - mithin allemal rechtzeitig - anerkannt hat (entsprechend § 93 ZPO; OLG Düsseldorf, a.a.O. [unter Hinweis auf die abweichende Rspr.]; OLG Karlsruhe, MDR 1980, 501 [unter Bezugnahme auf RG, a.a.O.]; ferner Baumbach/Lauterbach/ Hartmann, ZPO, 60. Aufl., § 93 Rdn. 59 [Stichwort: Unschlüssigkeit]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht