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   OLG Karlsruhe, 28.02.1980 - 1 ARs 5/80   

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OLG Karlsruhe, 28.02.1980 - 1 ARs 5/80 (https://dejure.org/1980,18891)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.02.1980 - 1 ARs 5/80 (https://dejure.org/1980,18891)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. Februar 1980 - 1 ARs 5/80 (https://dejure.org/1980,18891)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1980, 599
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 17.03.1999 - 3 ARs 2/99

    'Antiserbische Bewegung' - § 121 Abs. 2 StPO; § 270 StPO, keine Bindungswirkung

    Die §§ 14, 19 StPO sind - in Fortführung dieser Rechtsprechung - auch auf einen negativen sachlichen Kompetenzkonflikt analog anwendbar, der dadurch entsteht, daß ein Gericht niederer Ordnung das Verfahren gemäß § 270 Abs. 1 StPO an ein Gericht höherer Ordnung verwiesen hat, dieses aber den Verweisungsbeschluß für unwirksam hält (so auch ohne nähere Begründung OLG Karlsruhe MDR 1980, 599; NStZ 1990, 100; OLG Stuttgart Justiz 1983, 164; OLG Düsseldorf NStZ 1986, 426; JMBl.NW 1992, 57).

    Bei der Beurteilung, wann die Verdachtsgründe hierfür ausreichen, hat das Gericht zwar einen gewissen Prüfungsspielraum (OLG Karlsruhe MDR 1980, 599, 600).

  • BGH, 17.03.1999 - 2 BJs 122/98
    Die §§ 14, 19 StPO sind - in Fortführung dieser Rechtsprechung - auch auf einen negativen sachlichen Kompetenzkonflikt analog anwendbar, der dadurch entsteht, daß ein Gericht niederer Ordnung das Verfahren gemäß § 270 Abs. 1 StPO an ein Gericht höherer Ordnung verwiesen hat, dieses aber den Verweisungsbeschluß für unwirksam hält (so auch ohne nähere Begründung OLG Karlsruhe MDR 1980, 599; NStZ 1990, 100; OLG Stuttgart Justiz 1983, 164; OLG Düsseldorf NStZ 1986, 426; JMBl. NW 1992, 57).

    Bei der Beurteilung, wann die Verdachtsgründe hierfür ausreichen, hat das Gericht zwar einen gewissen Prüfungsspielraum (OLG Karlsruhe MDR 1980, 599, 600).

  • OLG Karlsruhe, 24.08.1989 - 2 AR 21/89

    Verweisung; Anderes Gericht; Vorlage; Zuständigkeit

    Die Vorlage ist nach §§ 14, 19 StPO zulässig (OLG Düsseldorf JMBl NW 1979, 152 und NStZ 1986, 426/427; OLG Karlsruhe MDR 1980, 599 und OLG Stuttgart Die Justiz 1983, 164).

    Dies bedeutet, daß Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG dann durch eine gerichtliche Entscheidung verletzt wird, wenn diese bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr vertretbar erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (BVerfGE 29, 45, 49; BGHSt 29, 216, 219; OLG Hamm JMBl NW 1976, 106, 107; OLG Karlsruhe MDR 1980, 599; OLG Schleswig NStZ 1981, 491; OLG Stuttgart Die Justiz 1983, 164 und OLG Düsseldorf NStZ 1986, 426/427).

  • OLG Brandenburg, 22.07.2004 - 1 AR 15/04

    Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses

    Die Wirksamkeit der Verweisung wird hingegen regelmäßig auch dann nicht in Frage gestellt, wenn sie zu Unrecht ausgesprochen worden ist; die Bindung des höheren Gerichts besteht mithin selbst dann, wenn der Verweisungsbeschluss formell oder materiell unrichtig ist (OLG Karlsruhe MdR 1980, 599, OLG Hamm JMBl. NRW 1976, 106; OLG Düsseldorf JMBl. NRW 1979, 152).
  • OLG Karlsruhe, 11.09.1987 - 3 Ws 246/87

    Bindung des Landgerichts an einen Verweisungsbeschluss des Schöffengerichts ;

    Die einem derartigen Verweisungsbeschluß aus Gründen der Beschleunigung des Verfahrens (BGHSt 29, 216, 219 [BGH 13.02.1980 - 3 StR 57/80 S]; vgl. auch Rieß GA 1976, 1, 16) zukommende Bindungswirkung entfällt nicht schon dann, wenn der verweisende Beschluß unvollständig, formell fehlerhaft oder sachlich falsch ist, sondern nur, wenn er auf Willkür des verweisenden Gerichts beruht (BGHSt a.a.O.; OLG Karlsruhe MDR 1980, 599 [OLG Karlsruhe 28.02.1980 - 1 ARs 5/80] ; OLG Düsseldorf JMBL NW 1979, 152; NStZ 1986, 426; OLG Hamm JMBL NW 1976, 106; OLGSt § 270 StPO S. 1; OLG Schleswig NStZ 1981, 491; OLG Stuttgart Die Justiz 1983, 164; Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 270 Rdnr. 37; KMR StPO 7. Aufl. § 270 Rdnr. 14; Kleinknecht/Meyer StPO 38. Aufl. § 270 Rdnr. 21).
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