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   BGH, 10.06.1980 - 5 StR 464/79   

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BGH, 10.06.1980 - 5 StR 464/79 (https://dejure.org/1980,318)
BGH, Entscheidung vom 10.06.1980 - 5 StR 464/79 (https://dejure.org/1980,318)
BGH, Entscheidung vom 10. Juni 1980 - 5 StR 464/79 (https://dejure.org/1980,318)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verfahrensrüge wegen unzureichender Zeit zur Überprüfung der Besetzung des Gerichts - Kriterien für eine angemessene Frist zur Überprüfung der Gerichtsbesetzung - Folgen der Mitwirkung eines nicht im Geschäftsverteilungsplan dafür vorgesehenen Richters bei der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 29, 283
  • NJW 1980, 2364
  • MDR 1980, 863
  • MDR 1980, 864
  • NStZ 1981, 31 (Ls.)
  • StV 1981, 6
  • JR 1981, 122
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 04.12.1979 - 5 StR 337/79

    Fehlerhafte Besetzung des Gerichts - Fehlerhafte Wahl und Teilnahme von

    Auszug aus BGH, 10.06.1980 - 5 StR 464/79
    Ungültig ist eine Schöffenwahl nur, wenn sie an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offenkundig ist (vgl. die entsprechende Regelung in § 44 Abs. 1 VwVfG): So wenn ein Schöffenwahlausschuß entscheidet, der als solcher gar nicht besteht (BVerfGE 31, 181, 184), oder wenn die Vertrauenspersonen von einem unzuständigen Gremium und deshalb nicht wirksam gewählt worden sind (BGHSt 20, 37, 39, 40); ferner wenn ein Wahlausschuß Jugendschöffen aus einer Vorschlagsliste für Erwachsenenschöffen (BGHSt 26, 393, 395) oder Hilfsschöffen aus den für andere Amtsgerichtsbezirke aufgestellten Vorschlagslisten (BGHSt 29, 144 [BGH 04.12.1979 - 5 StR 337/79]) wählt.

    Wie der Senat in seiner Entscheidung BGHSt 29, 144 [BGH 04.12.1979 - 5 StR 337/79] ausgeführt hat, durfte der Schöffenwahlausschuß dieses Amtsgerichts die Hilfsschöffen nur aus den Vorschlagslisten seines Bezirks wählen.

  • BGH, 07.09.1976 - 1 StR 511/76

    Verurteilung wegen Mordes in Tateinheit mit Raub sowie wegen versuchten schweren

    Auszug aus BGH, 10.06.1980 - 5 StR 464/79
    Ungültig ist eine Schöffenwahl nur, wenn sie an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offenkundig ist (vgl. die entsprechende Regelung in § 44 Abs. 1 VwVfG): So wenn ein Schöffenwahlausschuß entscheidet, der als solcher gar nicht besteht (BVerfGE 31, 181, 184), oder wenn die Vertrauenspersonen von einem unzuständigen Gremium und deshalb nicht wirksam gewählt worden sind (BGHSt 20, 37, 39, 40); ferner wenn ein Wahlausschuß Jugendschöffen aus einer Vorschlagsliste für Erwachsenenschöffen (BGHSt 26, 393, 395) oder Hilfsschöffen aus den für andere Amtsgerichtsbezirke aufgestellten Vorschlagslisten (BGHSt 29, 144 [BGH 04.12.1979 - 5 StR 337/79]) wählt.
  • BGH, 21.02.1951 - 1 StR 5/51

    Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Ergänzung einer

    Auszug aus BGH, 10.06.1980 - 5 StR 464/79
    Die von dem Verteidiger des Angeklagten in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat beantragte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur nachträglichen Geltendmachung der bisher nicht vorgetragenen Umstände ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unzulässig (BGHSt 1, 44 [BGH 21.02.1951 - 1 StR 5/51]; 14, 30, 332; Beschluß des Senats vom 12. Februar 1980 - 5 StR 810/79 -).
  • BGH, 02.12.1958 - 1 StR 375/58

    Aufstellung einer Schöffenvorschlagsliste aufgrund von Fraktionsvorschlägen;

    Auszug aus BGH, 10.06.1980 - 5 StR 464/79
    Sie kann nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmen, welchen Verwaltungsbeamten sie mit der Wahrnehmung der Tätigkeit als Mitglied des Schöffenwahlausschusses beauftragen will (BGHSt 12, 197, 203).
  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus BGH, 10.06.1980 - 5 StR 464/79
    Um dem Senat die Möglichkeit einer Nachprüfung der Verfahrensrüge zu geben (BGHSt 3, 213, 214; 21, 334, 340), hätte die Revision mitteilen müssen, aus welcher Vorschlagsliste der Schöffenwahlausschuß ihn gewählt hat.
  • BGH, 14.10.1975 - 1 StR 108/75

    Strafbarkeit wegen Mordes - Anforderungen an die Wahl der Schöffen -

    Auszug aus BGH, 10.06.1980 - 5 StR 464/79
    Die Revision übersieht damit, daß sich Schäfer für seine Meinung auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in BGHSt 26, 206, 207 bezieht.
  • BGH, 12.02.1980 - 5 StR 810/79

    Wirkungen einer Zustellung eines Urteils an einen weiteren Verteidiger auf den

    Auszug aus BGH, 10.06.1980 - 5 StR 464/79
    Die von dem Verteidiger des Angeklagten in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat beantragte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur nachträglichen Geltendmachung der bisher nicht vorgetragenen Umstände ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unzulässig (BGHSt 1, 44 [BGH 21.02.1951 - 1 StR 5/51]; 14, 30, 332; Beschluß des Senats vom 12. Februar 1980 - 5 StR 810/79 -).
  • BGH, 29.09.1964 - 1 StR 280/64

    Besetzung des Schwurgerichts mit richterlichen Beisitzern - Zustandekommen der

    Auszug aus BGH, 10.06.1980 - 5 StR 464/79
    Ungültig ist eine Schöffenwahl nur, wenn sie an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offenkundig ist (vgl. die entsprechende Regelung in § 44 Abs. 1 VwVfG): So wenn ein Schöffenwahlausschuß entscheidet, der als solcher gar nicht besteht (BVerfGE 31, 181, 184), oder wenn die Vertrauenspersonen von einem unzuständigen Gremium und deshalb nicht wirksam gewählt worden sind (BGHSt 20, 37, 39, 40); ferner wenn ein Wahlausschuß Jugendschöffen aus einer Vorschlagsliste für Erwachsenenschöffen (BGHSt 26, 393, 395) oder Hilfsschöffen aus den für andere Amtsgerichtsbezirke aufgestellten Vorschlagslisten (BGHSt 29, 144 [BGH 04.12.1979 - 5 StR 337/79]) wählt.
  • BGH, 24.04.1979 - 5 StR 513/78

    Unzulässige Beschränkung der Verteidigung wegen Verweigerung der Einsichtnahme in

    Auszug aus BGH, 10.06.1980 - 5 StR 464/79
    Eine erschöpfende Darstellung ist weder vorgeschrieben noch möglich (BGH Urteil vom 24. April 1979 - 5 StR 513/78 -).
  • BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
    Auszug aus BGH, 10.06.1980 - 5 StR 464/79
    Um dem Senat die Möglichkeit einer Nachprüfung der Verfahrensrüge zu geben (BGHSt 3, 213, 214; 21, 334, 340), hätte die Revision mitteilen müssen, aus welcher Vorschlagsliste der Schöffenwahlausschuß ihn gewählt hat.
  • BVerfG, 09.06.1971 - 2 BvR 114/71

    Keine Schöffenwahl, solange nicht alle Vertrauenspersonen bestellt sind

  • BGH, 27.11.1959 - 4 StR 394/59

    Aufrechterhaltung der Feststellungen bei Teilaufhebung

  • BVerwG, 09.11.1984 - 1 WB 32.82

    Besetzung der Wehrdienstgerichte - Ehrenamtliche Richter - Organisation der

    Einen schwerwiegenden Fehler stellt das Übersehen von Mehrfachbenennungen jedenfalls nicht dar (vgl. dazu BGHSt 29, 283, 287).

    Insbesondere können in ihnen keine Entscheidungen oder Wahlakte gesehen werden, die in gesonderten Verfahren geprüft werden können und im übrigen von den Spruchgerichten hingenommen werden müßten (vgl. Eyermann/Fröhler, VwGO 8. Aufl.§ 28 RdNr. 1 a; Redeker/von Oertzen, VwGO 7. Aufl.§ 28 RdNr. 2; Kopp. VwGO 6. Aufl.§ 28 RdNr. 5; BGHSt 22, 122; 29, 283, 287).

  • BGH, 13.08.1991 - 5 StR 263/91

    Rüge der nicht wirksamen Wahl der Schöffen - Voraussetzungen für die Ungültigkeit

    Ungültig ist eine Schöffenwahl nur dann, wenn sie an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offenkundig ist (vgl. BVerfGE 31, 181, 183; BGHSt 29, 283, 287; 33, 41 [BGH 21.09.1984 - 2 StR 327/84]; 33, 126, 127; 33, 261, 268 [BGH 19.06.1985 - 2 StR 197/85]; 35, 190, 193).

    Dagegen ist die Wahl - trotz eines Verstoßes gegen das Gesetz - als wirksam angesehen worden, wenn der Schöffenwahlausschuß fehlerhaft besetzt war (BGHSt 26, 206, 207; 29, 283, 287; BGH Urteil vom 19. März 1985 - 5 StR 210/84 - S. 5; insofern überholt BGHSt 20, 37, 40), wenn die Vorschlagsliste einer einzelnen Gemeinde fehlte (BGKSt 33, 290, 292) oder wenn die Schöffen für die großen und kleinen Strafkammern getrennt gewählt wurden (BGH GA 1976, 141).

  • BVerwG, 27.05.1988 - 9 CB 19.88

    Mündliche Verhandlung - Bezugnahme - Schriftliche Absetzung - Rechtliches Gehör -

    Dies versteht sich für die Wahrnehmung des Vorsitzes im Wahlausschuß durch den Vizepräsidenten des Oberverwaltungsgerichts statt durch den Präsidenten von selbst (vgl. auch Bundesgerichtshof, Urteil vom 10. Juni 1980 - 5 StR 464/79 - BGHSt 29, 284 ).
  • OLG Stuttgart, 30.05.1985 - 4 VAs 30/85

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Ungültigkeitserklärung einer Schöffenwahl;

    Hierauf komme es jedoch an, denn die Aufgabe, die das Gesetz ( § 38 ff. GVG ) dem Richter beim Amtsgericht als Vorsitzendem des Schöffenwahlausschusses zuweise, gehöre nach gesicherter Rechtsprechung (BGHSt 29, 284, 287) [BGH 10.06.1980 - 5 StR 464/79] zu den Geschäften der gerichtlichen Selbstverwaltung und sei in richterlicher Eigenschaft wahrzunehmen.

    Zumindest die vom Antragsteller beanstandete Teilnahme des Richters am Amtsgericht Ki. als Vorsitzendem an der Schöffenwahl ist nicht der Justizverwaltung, sondern der Rechtsprechung zuzurechnen (Kissel § 40 GVG Rdnr. 3; BGHSt 29, 284, 287) [BGH 10.06.1980 - 5 StR 464/79] und schon deshalb der Nachprüfung durch den Senat entzogen.

    Entgegen der Ansicht des Antragstellers hat der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (in BGHSt 29, 284, 287) [BGH 10.06.1980 - 5 StR 464/79] eine derartige Anfechtbarkeit nicht bejaht, sondern deren Zulässigkeit gerade offengelassen.

  • BGH, 19.08.1987 - 2 StR 160/87

    Präklusion der Rüge ordnungswidriger Gerichtsbesetzung - Mitteilung der Besetzung

    Zum einen hat der Antragsteller das Recht, die Gerichtsbesetzung in jeder Hinsicht zu prüfen (vgl. BGHSt 29, 283, 285).

    Die zeitlich nicht ausreichende Unterbrechung steht ihrer Ablehnung gleich (BGHSt 29, 283, 284).

  • BayObLG, 29.11.1996 - 2St RR 177/96

    Dauer der Auslegung von Vorschlagslisten für die Schöffenwahl

    Als schwerwiegender Mangel ist dagegen nicht anzusehen: Wenn der Schöffenwahlausschuß fehlerhaft zusammengesetzt ist (BVerfG NJW 1982, 2368; BGHSt 26, 206/210; 29, 283/287), wenn im gleichen Wahltermin auch solche Personen gewählt werden, die nicht auf einer Vorschlagsliste im Sinne von § 42 Abs. 1 GVG stehen und deshalb nicht gewählt werden dürfen (BGH NStZ 1991, 546), wenn die Vorschlagsliste nach § 39 Abs. 1 Satz 1 GVG nicht im einzelnen darauf überprüft wurde, ob die in ihr aufgeführten Personen als Schöffen wählbar sind, oder wenn die Vorschlagsliste den Ausschußmitgliedern so spät ausgehändigt wurde, daß sie keine ausreichende Gelegenheit hatten, sich über die zur Wahl stehenden Personen zu unterrichten (BGHSt 33, 261/268 f.); schließlich liegt ein schwerwiegender Fehler selbst darin nicht, daß bei der Schöffenwahl die Vorschlagsliste einer Gemeinde fehlte (BGHSt 33, 29O/292 ff.; BGH NStZ 1986, 565).
  • BGH, 24.06.1986 - 5 StR 114/86

    Verteilung der Hauptschöffenplätze: Berücksichtigung des Bezirks einer

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß nicht jeder Fehler bei der Schöffenheranziehung zu einer vorschriftswidrigen Besetzung des Gerichts im Sinne des § 338 Nr. 1 GVG führt (u.a. BGHSt 25, 66, 71 [BGH 27.10.1972 - 2 StR 105/70]; 26, 206, 208 ff [BGH 14.10.1975 - 1 StR 108/75]; 27, 105, 107 [BGH 26.01.1977 - 2 StR 613/76]; 29, 283, 287 f [BGH 10.06.1980 - 5 StR 464/79]; 33, 290, 292 ff [BGH 13.08.1985 - 1 StR 330/85]).

    Aus dem Fehler, der hier dem Landgerichtspräsidenten unterlaufen ist, läßt sich eine vorschriftswidrige Besetzung nicht herleiten, denn dieser Fehler wiegt nicht schwer (vgl. BGHSt 29, 283, 287 f) [BGH 10.06.1980 - 5 StR 464/79].

  • BGH, 21.09.1984 - 2 StR 327/84

    Auslosung der Schöffen durch den dazu berufenen Ausschuss als wirksame

    Es handelt sich nicht etwa nur um einen Fehler innerhalb des Verfahrens der Schöffenwahl (vgl. dazu BGHSt 26, 206; 29, 283); vielmehr hat eine Wahl im Rechtssinne nicht stattgefunden.
  • BGH, 22.02.2000 - 4 StR 446/99

    Vergewaltigung - Tenorierung; Besetzungsrüge; Schöffenwahl; Beteiligung aller

    Zu der Besetzungsrüge (§ 338 Nr. 1 StPO) bemerkt der Senat ergänzend: Die Rüge bleibt unbeschadet der Frage, ob sie den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO genügt, jedenfalls deshalb ohne Erfolg, weil nicht dargetan ist, daß die Wahl der Hilfsschöffen bei dem Landgericht Neubrandenburg an einem besonders schwer wiegenden, bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offenkundigen Fehler leidet und deshalb ungültig ist (vgl. BGHSt 29, 283, 287; 33, 261, 268).
  • BGH, 10.11.1992 - 5 StR 474/92

    Beweisermittlungsantrag bei Vermutung aufs Geradewohl - Begründungspflicht bei

    Soweit der Beschwerdeführer darüber hinaus beanstandet, daß bei der Verteilung der Geschäfte auch eine "Vorschaltstelle" mitwirkt, deren Tätigkeit nicht im Geschäftsverteilungsplan, sondern lediglich in einer Anordnung des Landgerichtspräsidenten geregelt ist, ist die Rüge unzulässig, weil nicht vorgetragen wird, daß ein entsprechender Einwand nach § 222 b StPO erhoben worden wäre (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO i.V. mit §§ 222 b Abs. 1 Satz 2 und 3, 338 Nr. 1 lit. b StPO; vgl. BGH JR 1981, 122; BGH StV 1986, 516; BGH Beschluß vom 23. Februar 1988 - 5 StR 582/87 - und Beschluß vom.
  • BGH, 27.08.1986 - 3 StR 223/86

    Unterbrechung der Hauptverhandlung; Ablauf der 10-Tages-Frist

  • BGH, 19.06.1985 - 2 StR 98/85

    Strafbarkeit wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer

  • LSG Hessen, 29.07.1985 - L 3 U 1020/83

    Berufung; Ehrenamtlich; Richter; Minister; Senat; Spruchkörper; Amtsenthebung;

  • BGH, 17.10.1996 - 4 StR 404/96

    Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung eines Gerichts - Voraussetzungen für

  • BVerfG, 14.03.1984 - 2 BvR 249/84

    Verfassungsmäßigkeit der Rügepräklusion bei erkennbarer Vorschriftswidrigkeit der

  • BVerwG, 09.02.1988 - 9 C 256.86

    Asylrecht - Staatsschutzbestimmung - Bestrafung - Politische Verfolgung -

  • OLG Hamm, 09.05.2003 - 35 U 59/02

    Ausnutzen fremden Vertragsbruchs

  • BGH, 01.11.1988 - 5 StR 488/88

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur weiteren Begründung der

  • BGH, 13.08.1986 - 2 StR 120/86

    Besetzung der Strafkammer - Wahlausschuß - Unvollständige Bezirksliste -

  • BVerwG, 21.06.1988 - 9 C 141.86

    Ehrenamtlicher Richter - Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts - Wahlverfahren

  • BVerwG, 09.02.1988 - 9 C 283.86

    Ehrenamtlicher Richter - Fehlerhafte Wahl - Vorschriftsmäßige Besetzung des

  • BVerwG, 28.04.1988 - 9 CB 21.88

    Fehlerhaftigkeit eines Wahlverfahrens von ehrenamtlichen Richtern durch die

  • LSG Hessen, 09.07.1985 - L 2 J 719/81

    Berufung; Ernennung; Richter; Landesregierung; Ehrenamtlich; Vorschlaglisten;

  • BGH, 28.10.1980 - 1 StR 235/80

    Zulässigkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, zum Zwecke der Nachholung

  • BVerwG, 28.04.1988 - 9 CB 16.88

    Besetzung eines Berufungsgerichts - Nichtzulassung der Revision mangels

  • BVerwG, 31.03.1988 - 9 CB 31.88

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

  • BVerwG, 01.06.1988 - 9 CB 11.88

    Mitwirkung aus einer fehlerhaften Wahl hervorgegangener ehrenamtlicher Richter am

  • BGH, 04.10.1988 - 5 StR 374/88

    Begründung der Revision mit der Blindheit eines Schöffen

  • BGH, 21.01.1981 - 2 StR 461/80

    Rüge der unvorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts - Revision wegen Bestellung

  • BGH, 19.03.1985 - 5 StR 210/84

    Fehlerhafte Besetzung des Gerichts - Ordnungsgemäße Vorschlagslisten für Schöffen

  • BGH, 08.03.1983 - 5 StR 38/83

    Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Erhebung einer Besetzungsrüge

  • BGH, 27.01.1981 - 5 StR 746/80

    Zulässigkeit eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • BGH, 17.12.1980 - 2 StR 616/80

    Rechtliche Wirkungen von Schüssen aus einer Entfernung von einem Meter auf die

  • BGH, 31.07.1985 - 2 StR 443/85

    Nicht ordnungsgemäße Besetzung eines Gerichts

  • BGH, 10.10.1984 - 2 StR 530/84

    Vorschriftsmäßige Besetzung des erkennenden Gerichts - Gleichstellung von

  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 347/80
  • BGH, 10.07.1980 - 4 StR 318/80

    Rechtmäßigkeit der Annahme eines Vollrausches oder einer Schuldunfähigkeit allein

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