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   OLG Hamburg, 23.11.1979 - 14 U 96/79   

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OLG Hamburg, 23.11.1979 - 14 U 96/79 (https://dejure.org/1979,15200)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23.11.1979 - 14 U 96/79 (https://dejure.org/1979,15200)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23. November 1979 - 14 U 96/79 (https://dejure.org/1979,15200)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1980, 313
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Karlsruhe, 29.12.2003 - 14 Wx 51/03

    Wohnungseigentum: Haltung von mehreren Reptilien in einer Eigentumswohnung

    Etwa vohandene eigene Sachkunde hätte es darzulegen (vgl. hierzu etwa Bay ObLG, MDR 1980, S. 313 f.; OLGR Zweibrücken 2003, S. 69 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 02.05.2003 - 14 Wx 3/03

    Weitere Beschwerde im Verfahren der Anordnung einer Nachlasspflegschaft:

    - ohne Berücksichtigung ebenfalls im Gutachten G. wiedergegebener angeblicher Äußerungen vpn Dr. S. über angebliche auffällige Verhaltensweisen des Erblassers bereits im Jahr 1986 als keine Zweifel an einer Testierfähigkeit im Jahr 1999 begründend ansehen, ohne darzutun, daß seine - des Landgerichts - Beurteilung von genügender eigener Sachkunde getragen ist (vgl. hierzu etwa BayObLG, MDR 1980, S. 313; OLGR Zweibrücken 2003, S. 69 ff., 71).
  • OLG Zweibrücken, 24.10.2002 - 3 W 182/02

    Wohnungseigentum: Wirksamer Mehrheitsbeschluss über bauliche Veränderung;

    Fehlt es hieran und verschließt sich das Gericht der Erwägung, zur Klärung seiner Bedenken den Sachverständigen zu einer Ergänzung oder mündlichen Erläuterung seines Gutachtens zu veranlassen oder einen weiteren Sachverständigen zu beauftragen, so bewegt es sich bei seiner Überzeugungsbildung außerhalb des dem tatrichterlichen Ermessen eingeräumten Bereichs (BGH NJW 1989, 2948 f. m.w.N.; BayObLG MDR 1980, 313; DAVorm 1985, 701, 705; FamRZ 1985, 742, 743; 1994, 720).
  • LG Konstanz, 08.08.2008 - 62 T 78/04
    als keine Zweifel an einer Testierfähigkeit im Jahr 1999 begründend ansehen, ohne darzutun, dass seine - des Landgerichts - Beurteilung von genügender eigener Sachkunde getragen ist (vgl. hierzu etwa BayObLG, MDR 1980, S. 313; OLC-R Zweibrücken 2003, S. 69 ff., 71).".
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