Weitere Entscheidung unten: OLG Bremen, 21.12.1979

Rechtsprechung
   OLG Bremen, 30.11.1979 - Ws 235/79   

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https://dejure.org/1979,14798
OLG Bremen, 30.11.1979 - Ws 235/79 (https://dejure.org/1979,14798)
OLG Bremen, Entscheidung vom 30.11.1979 - Ws 235/79 (https://dejure.org/1979,14798)
OLG Bremen, Entscheidung vom 30. November 1979 - Ws 235/79 (https://dejure.org/1979,14798)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1980, 512
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Bremen, 29.03.2019 - 1 Ws 35/19

    Zum Eintreten der Führungsaufsicht von Gesetzes wegen nach § 68f Abs. 1 StGB bei

    Durch die Neufassung des § 68f Abs. 1 S. 1 StGB durch das Gesetz zur Reform der Führungsaufsicht vom 13.04.2007 ist ausdrücklich klargestellt worden, dass es jedenfalls außerhalb des Anwendungsbereichs der Jugendstrafe insoweit allein auf die Dauer der verbüßten Gesamtfreiheitsstrafe ankommt, nicht auf zugrunde liegende Einzelstrafen (so die Begründung des Regierungsentwurfs, BT- Drucksache 16/1993, S. 23; aus dem früheren Meinungsbild in der Rechtsprechung siehe ebenso OLG München, Beschluss vom 26.01.1984 - 1 Ws 585/83, BeckRS 9998, 85021, NStZ 1984, 314; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.10.1997 - 3 Ws 738/97, juris Ls., OLGSt StGB § 68f Nr. 10; Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 19.03.1996 - 1 Ws 86/96, juris Ls., NStZ-RR 1996, 262; OLG Nürnberg, Beschluss vom 24.10.1997 - Ws 1187/97, juris Rn. 3 ff., NStZ-RR 1998, 124; anders dagegen OLG Bamberg, Beschluss vom 14.10.1999 - Ws 584/99, juris Rn. 10 f., NStZ-RR 2000, 81; KG Berlin, Beschluss vom 17.06.1998 - 5 Ws 292/98, BeckRS 1998, 15174, NStZ-RR 1999, 138; OLG Köln, Beschluss vom 07.05.1996 - 2 Ws 145/96, BeckRS 9998, 24755, NStZ-RR 1997, 4; siehe auch die frühere Rechtsprechung des Senats in Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 30.11.1979 - Ws 235/79, juris Ls., MDR 1980, 512).
  • BAG, 18.11.1986 - 7 AZR 311/85

    Ausbildungsverhältnis zwischen einem Strafgefangenen und der

    Das Bestehen eines Über-Unterordnungsverhältnisses zwischen Vollzugsanstalt und Strafgefangenen auch auf dem Gebiet der Berufsausbildung wird weiterhin verdeutlicht durch die §§ 47 ff. StVollzG, die die Verwendung des Arbeitsentgelts regeln, die §§ 68 ff. StVollzG, die u.a. den Bezug von Zeitschriften, den Besitz von Hörfunkgeräten und von anderen Gegenständen zur Fortbildung regeln (vgl. OLG Frankfurt am Main vom 13. Juli 1979 - 3 Ws 235/79 - ZfStrVo SH 1979, 75), und insbesondere die Bestimmungen über Sicherheit und Ordnung (§§ 81 bis 93 StVollzG), die auch bei der Genehmigung eines freien Beschäftigungsverhältnisses zu beachten sind (vgl. Schwind/Böhm, aaO, § 81 Rz 2), und die Disziplinarmaßnahmen (§§ 102 bis 107 StVollzG), die ebenfalls konkrete Auswirkungen auf das Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis haben (vgl. insbes. § 103 Abs. 1 Nr. 4, 7, 8, 9, § 104 Abs. 5 Satz 3 StVollzG).
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 21.12.1979 - Ws 246/79   

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https://dejure.org/1979,14797
OLG Bremen, 21.12.1979 - Ws 246/79 (https://dejure.org/1979,14797)
OLG Bremen, Entscheidung vom 21.12.1979 - Ws 246/79 (https://dejure.org/1979,14797)
OLG Bremen, Entscheidung vom 21. Dezember 1979 - Ws 246/79 (https://dejure.org/1979,14797)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1980, 512
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG Nürnberg-Fürth, 03.11.2020 - JK II Qs 35/20

    Keine neue Führungsaufsicht bei bereits eingetretener Führungsaufsicht infolge

    c) Die vorliegende Konstellation, dass nämlich eine Aussetzung der Vollstreckung nach § 67d Abs. 2 Satz 1 StGB erfolgt (und gem. § 67d Abs. 2 Satz 3 StGB kraft Gesetzes Führungsaufsicht eintritt), ist einer Auslegung der "Erledigung" als "Entlassung aus dem Vollzug" nach § 67d Abs. 5 Satz 2 StGB nicht zugänglich (vgl. auch OLG Bremen 21.12.1979 - Ws 246/79, MDR 1980, 512).
  • OLG Düsseldorf, 25.03.2002 - VI 8/97

    Führungsaufsicht bei Nichtaussetzung des Strafrestes; Entlassung des Verurteilten

    Der Senat teilt die nahezu einhellige Auffassung, dass die nach § 68f Abs. 2 StGB zu treffende Entscheidung im Falle einer Anschlussvollstreckung zurückzustellen ist, bis die endgültige tatsächliche Entlassung in die Freiheit ansteht (vgl. statt vieler: OLG Bremen MDR 1980, 512; OLG Düsseldorf [1. Strafsenat] VRS 88, 187; OLG München NStZ-RR 1998, 125; Tröndle/Fischer a.a.O. § 68f Rdn. 5 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 21.02.1980 - 6 Ws 30/80

    Entscheidung über Führungsaufsicht kurz vor Entlassung aus dem Strafvollzug gem.

    Die Entscheidung über den Eintritt der Führungsaufsicht bzw das Entfallen der Maßregel (§ 68f Abs. 1 und Abs. 2 StGB ) kann erst getroffen werden, wenn die endgültige Entlassung des Verurteilten aus dem Strafvollzug tatsächlich bevorsteht (so schon Hanseatisches OLG Bremen, Ws 246/79 (BL 284/79), wohl auch Hanack in LK, 10. Aufl, 1978, § 68c StGB , RdNr 15).
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