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Rechtsprechung
   BGH, 17.10.1980 - I ZR 8/79   

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BGH, 17.10.1980 - I ZR 8/79 (https://dejure.org/1980,1078)
BGH, Entscheidung vom 17.10.1980 - I ZR 8/79 (https://dejure.org/1980,1078)
BGH, Entscheidung vom 17. Oktober 1980 - I ZR 8/79 (https://dejure.org/1980,1078)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unlauterer Wettbewerb und Verstoß gegen apothekenrechtliche Vorschriften - Entgegennahme von Rezepten außerhalb der Betriebsräume durch "mobile Rezeptsammelstellen" - Ausübung der Tätigkeit des Apothekers nur in den in der Erlaubnisurkunde bezeichneten Räumen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht - Wettbewerbsrecht: Entgegennahme ärztlicher Verschreibungen außerhalb des Apothekenbetriebs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1981, 470
  • GRUR 1981, 282
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 25.07.1978 - 1 C 35.76

    Betreiben von Rezeptsammelstellen - Verfassungsmäßige Ermächtigung

    Auszug aus BGH, 17.10.1980 - I ZR 8/79
    Aus §§ 1, 6, 7 ApG ergibt sich, daß dem Apotheker die Ausübung seines Berufs nur innerhalb der in der Erlaubnisurkunde bezeichneten Räume gestattet ist (BVerwGE 56, 186, 188, insoweit nicht in NJW 79, 611 abgedruckt, dazu BVerwGE 45, 331).

    Der § 11 ApBO ist durch diese Ermächtigung gedeckt; aus § 21 ApG in Verbindung mit § 1 Abs. 3 ApG ergibt sich, daß § 11 ApBO als Verbotsnorm mit Erlaubnisvorbehalt zu gestalten war; den Bestimmtheitsanforderungen des Art. 80 Abs. 1 Satz 1 GG ist damit genügt (BVerwGE 56, 186, 191).

    Die Erlaubnis für einen solchen Einsatz dient dem gesundheitspolitischen Zweck einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung durch die vorhandenen Apotheken (vgl. BVerwGE 56, 188, 192 [BVerwG 25.07.1978 - 1 C 35/76]; BVerfG v. 19.2.75 - NJW 75, 1455, 1456).

  • BGH, 23.01.1961 - III ZR 8/60

    Rezeptsammelstelle

    Auszug aus BGH, 17.10.1980 - I ZR 8/79
    Es bedarf demnach sachlicher und persönlicher Mittel, die vom Apotheker zu einer Organisation zusammengesetzt werden, die als solche erst ein reibungsloses Funktionieren gewährleistet (vgl. BGHZ 34, 188, 190 - Rezeptsammelstelle).
  • BVerwG, 09.07.1974 - I C 24.73

    Wiederherstellung des erstinstanzlichen Urteils - Vorschriften über die Eröffnung

    Auszug aus BGH, 17.10.1980 - I ZR 8/79
    Aus §§ 1, 6, 7 ApG ergibt sich, daß dem Apotheker die Ausübung seines Berufs nur innerhalb der in der Erlaubnisurkunde bezeichneten Räume gestattet ist (BVerwGE 56, 186, 188, insoweit nicht in NJW 79, 611 abgedruckt, dazu BVerwGE 45, 331).
  • BVerfG, 19.02.1975 - 1 BvR 38/68

    Verfassungswidrigkeit der Bestrafung eines Apothekers wegen Einrichtung einer

    Auszug aus BGH, 17.10.1980 - I ZR 8/79
    Die Erlaubnis für einen solchen Einsatz dient dem gesundheitspolitischen Zweck einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung durch die vorhandenen Apotheken (vgl. BVerwGE 56, 188, 192 [BVerwG 25.07.1978 - 1 C 35/76]; BVerfG v. 19.2.75 - NJW 75, 1455, 1456).
  • BVerfG, 13.02.1964 - 1 BvL 17/61

    Verfassungsmäßigkeit des § 3 Nr. 5 ApoG

    Auszug aus BGH, 17.10.1980 - I ZR 8/79
    Berufsbild für den selbständigen Apotheker ist nach der Vorstellung des Gesetzgebers der "Apotheker in seiner Apotheke", d.h. der selbständige Apotheker, der seine Apotheke persönlich und in eigener Verantwortung leitet (§§ 1, 6, 7 ApG), und der wegen der Bedeutung gesundheitspolitischer Erwägungen insbesondere im Interesse einer geordneten Arzneimittelversorgung der Bevölkerung gewissen Beschränkungen in der Ausübung seines Berufes verfassungsrechtlich zulässigerweise unterliegt (vgl. dazu BVerfGE 17, 232, 239 ff = NJW 64, 1067 m.w.N.).
  • BGH, 18.12.1981 - I ZR 34/80

    Brillen-Selbstabgabestellen I

    Des weiteren obliegt auch die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln - entsprechend dem Leitbild des "Apothekers in seiner Apotheke" (BVerfGE 17, 232, 240, 242; BGH GRUR 1981, 282 - Apothekenbotin; BVerwG NJW 1979, 611, 612) - regelmäßig dem Apotheker persönlich und in eigener Verantwortung (§ 7 Satz 1 APG), nicht etwa als Angestelltem oder Beauftragtem der Kasse.
  • BGH, 11.12.1981 - I ZR 150/79

    Unlauterer Wettbewerb des Apothekers - Veranlassung durch den Apotheker, dass

    Wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 17. Oktober 1980 (GRUR 1981, 282 - Apothekenbotin -) bereits entschieden hat, sind die Vorschriften, die das Berufsbild des selbständigen Apothekers als des "Apothekers in seiner Apotheke" prägen, zwingendes Recht.

    Der Gesetzgeber hat gerade zu dem Zweck einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung zwingend geregelt, daß die Rezeptsammlung außerhalb der Betriebsräume nur in der Form der Rezeptsammelstelle erfolgen darf (BGH GRUR 1981, 282 - Apothekenbotin -).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2015 - 13 A 2551/13

    Nutzung eines Lagerraums in zulässiger Weise für heimversorgende Tätigkeiten;

    vgl. BGH, Urteile vom 11. Dezember 1981 - I ZR 150/79 - NJW 1982, 1330, und vom 17. Oktober 1980 - I ZR 8/79 -, MDR 1981, 470.
  • LG Rostock, 26.11.2019 - 6 HKO 46/18

    Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz wegen des Unterhaltens einer

    Ausreichend ist bereits, wenn die Sammlung mit (stillschweigender) Duldung des Apothekers erfolgt (vgl. BGH GRUR 1981, 282 - Apothekenbotin GRUR 1982, 313 - Rezeptsammlung für Apotheker).
  • BGH, 17.10.1980 - I ZR 185/78

    Wettbewerbsrecht - Ärztliches Berufsrecht: Sammlung von Verschreibungen durch

    Wie der Senat in dem gleichzeitig verkündeten Urteil I ZR 8/79 dargelegt hat, darf der selbständige Apotheker seine Tätigkeit nur in den genehmigten Betriebsräumen ausüben; ausgenommen ist die Bedienung von genehmigten Rezeptsammelstellen.
  • OLG Naumburg, 03.07.2002 - 7 U 67/01

    Kein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen des Verbotes der

    Demzufolge ist diese Rechtslage auch von der Rechtsprechung mehrfach geprüft und angewendet worden, was bereits das Landgericht zitiert (OLG Frankfurt in GRUR 1978, 541 ff. -Rezeptsammelstelle-; BGH in GRUR 1981, 280 f. -Apothekenbegünstigung-, in GRUR 1981, 282 ff. -Apothekenbotin- und in GRUR 1982, 313 ff. -Rezeptsammlung für Apotheker-).
  • BGH, 18.12.1981 - I ZR 116/80

    Versorgung der Versicherten durch freiberufliche Augenoptiker - Anspruch auf

    Des weiteren obliegt auch die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln - entsprechend dem Leitbild des "Apothekers in seiner Apotheke" (BVerfGE 17, 232, 240, 242; BGH GRUR 1981, 282 - Apothekenbotin; BVerwG NJW 1979, 611, 612) - regelmäßig dem Apotheker persönlich und in eigener Verantwortung (§ 7 Satz 1 APG), nicht etwa als Angestelltem oder Beauftragtem der Kasse.
  • BGH, 28.04.1981 - VI ZR 80/79

    Schadensersatzpflicht bei Verweisung von Facharzt zu einem bestimmten

    Sollte der Beklagte auch hinsichtlich der Verordnung von Fertigwaren zum Nachteil des Klägers einseitig ein bestimmtes Konkurrenzgeschäft bevorzugen, dann könnte dies allerdings ebenso bedenklich sein wie die einseitige Begünstigung einer bestimmten Apotheke durch einen Arzt, jedenfalls soweit es sich um die heute ganz überwiegend verordneten Fertigarzneien handelt (vgl. dazu jüngst BGH, Urt. v. 17. Oktober 1980 - I ZR 8/79 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BGH, 28.10.1993 - I ZR 217/91

    Verstoß gegen die zwingenden Vorschriften des Gesetzes über das Apothekenwesen

    Ein derartiges Verhalten widerspricht, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 17. Oktober 1980 (I ZR 8/79, GRUR 1981, 282 - Apothekenbotin) ausgeführt hat, dem Berufsbild des vom Gesetzgeber zugrunde gelegten "Apothekers in seiner Apotheke", d.h. des selbständigen Apothekers, der seine Apotheke persönlich und in eigener Verantwortung leitet (§§ 1, 6, 7 ApG).
  • VG Stade, 21.07.2021 - 6 A 113/19

    Rezeptsammelstelle in H

    Zu einer Rezeptsammelstelle gehört nicht nur die Vorrichtung, die zur Aufnahme der schriftlichen Bestellungen und Rezepte dient; vielmehr rechnen zu ihr auch Vorkehrungen, die im Interesse der gebotenen Belieferung der Besteller liegen, wie ein Abholdienst und Transportdienst durch eine geeignete Person (BGH, Urteil vom 17. Oktober 1980 - I ZR 8/79, m.w.N., zitiert nach Juris).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 28.08.1980 - 1 BvR 218/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,2217
BVerfG, 28.08.1980 - 1 BvR 218/80 (https://dejure.org/1980,2217)
BVerfG, Entscheidung vom 28.08.1980 - 1 BvR 218/80 (https://dejure.org/1980,2217)
BVerfG, Entscheidung vom 28. August 1980 - 1 BvR 218/80 (https://dejure.org/1980,2217)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verlust des rechtlichen Gehörs - Ausschöpfung prozessualer Möglichkeiten - Verfassungsmäßigkeit - Aufhebung eines Verkündungstermins - Erheblicher Grund

Papierfundstellen

  • MDR 1981, 470
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OLG Frankfurt, 20.10.2010 - 23 U 121/08

    Überprüfung von Hauptversammlungsbeschlüssen einer Aktiengesellschaft:

    Schließlich kommt der weitere Gesichtspunkt hinzu, dass ein etwaiger Verfahrensfehler der ersten Instanz - wie jedenfalls geschehen - auch in der Rechtsmittelinstanz durch nachträgliche Gewährung des rechtlichen Gehörs geheilt werden kann (vgl. BVerfG BVerfGE 5, 9; 28, 10; 81, 22 und 97, 102; MDR 1981, 470; Zöller-Greger Vor § 128 Rn 8a; Waldner a.a.O. Rn 470, 467), da die Verletzung rechtlichen Gehörs nicht zur Nichtigkeit der Entscheidung führt.
  • OLG Frankfurt, 26.08.2009 - 23 U 69/08

    Aktiengesellschaft: Wirksamkeit von Squeeze-out und Beherrschungs- und

    Außerdem beruht eine Entscheidung auch dann nicht auf der Verletzung rechtlichen Gehörs, wenn die Partei oder der Streithelfer in der Vorinstanz nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft hat, sich das zunächst abgeschnittene rechtliche Gehör noch zu verschaffen (BVerfG BVerfGE 5, 9; 28, 10; 81, 22 und 97, 102; MDR 1981, 470; Waldner, a.a.O., Rn 480; Zöller-Greger a.a.O.).
  • BSG, 04.11.1998 - B 13 RJ 27/98 R

    Berufsunfähigkeit - Berufskraftfahrer - angelernter Arbeiter

    Allerdings hat das BSG - im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl zB BVerfGE 5, 9, 10; BVerfG MDR 1981, 470) - mehrfach entschieden, daß ein Verstoß gegen den Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs dann nicht zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung führt, wenn der betreffende Verfahrensbeteiligte die vorhandenen prozessualen Möglichkeiten, sich rechtliches Gehör zu verschaffen, nicht ausgeschöpft hat (vgl zB BSGE 7, 209, 211; BSG, Urteil vom 1. August 1975 - 6 RKa 2/74 - in USK 7567).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 29.11.2022 - VerfGH 69/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs und gegen ein

    Wenn die Beschwerdeführerin das Schicksal ihres Ablehnungsgesuchs nicht dem Zufall überlassen und die vom Familiensenat später gewählte Begründung der Verwerfungsentscheidung nicht herausfordern, sondern sicher ausschließen wollte, musste sie den Ablehnungsantrag vor Ablauf des 10. März 2021 stellen (siehe auch Bork, in: Stein/Jonas, ZPO, 23. Auflage 2014, § 44 Fn. 67 mit Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 28. August 1980 - 1 BvR 218/80, MDR 1981, 470 [Leitsatz mit Anmerkung der MDR-Schriftleitung] = juris).
  • OLG Naumburg, 18.09.2003 - 3 WF 153/03

    Rechtsmittel gegen Versagung einer Terminsverlegung

    Anerkannt ist allerdings, dass ein Rechtsmittel ausnahmsweise dennoch in analoger Anwendung von § 252 ZPO zulässig ist, wenn die Entscheidung gegen Grundprinzipien des fairen Verfahrens oder das verfassungsrechtlich geschützte Recht auf rechtliches Gehör verstößt oder sich die Entscheidung als Rechtsverweigerung darstellt ( vgl. BverfG MDR 1981, 470; BverfGE 5, 9; OVG Magdeburg, Beschluss vom 8.5.1996, A 2 S 71/96; VHG Kassel MDR 1996, 638; BSG MDR 1996, 637, Zöller/ Greger, ZPO, 23.Auflage, § 227 Rn 28).

    Das ist hier aber, weil die Verteidigung ausreichend vorbereitet werden konnte und auch musste ( vgl. dazu BVerfG MDR 1981, 470) und auch die Terminsvertretung gesichert werden konnte, nicht der Fall.

  • OLG Frankfurt, 21.10.2009 - 23 U 71/09

    Treuhänderisch vermittelte Beteiligung an einem Immobilienfonds zu

    Denn ein etwaiger Verfahrensfehler der ersten Instanz kann - wie geschehen - auch in der Rechtsmittelinstanz durch nachträgliche Gewährung des rechtlichen Gehörs geheilt werden (vgl. BVerfG BVerfGE 5, 9; 28, 10; 81, 22 und 97, 102; MDR 1981, 470; Zöller-Greger, ZPO, 27. Aufl. 2009, Vor § 128 Rn 8a; Waldner, Der Anspruch auf rechtliches Gehör, 2. Aufl. 2000, Rn 470, 467), da die Verletzung rechtlichen Gehörs nicht zur Nichtigkeit der Entscheidung führt.
  • BSG, 30.03.1982 - 2 RU 73/81

    Bekanntgabeverpflichtung der für Entscheidung erheblichen Tatsachen; Berechnung

    Auf eine Verletzung des rechtlichen Gehörs kann sich jedoch nicht berufen, wer die vorgesehenen Möglichkeiten, sich das rechtliche Gehör zu verschaffen, nicht ausgeschöpft hat (BVerfGE 5, 9, 10; 28, 10, 14; MDR 1981, 470).
  • BFH, 20.07.1988 - I R 104/83

    Gewährung rechtlichen Gehörs durch die Offerte der Einsicht in die Handakten des

    Auf Art. 103 Abs. 1 GG kann sich aber nur berufen, wer die rechtlich und tatsächlich gegebenen Möglichkeiten ausgeschöpft hat, um sich das rechtliche Gehör zu verschaffen (Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 25. Mai 1956 1 BvR 53/54, BVerfGE 5, 9; vom 28. Januar 1970 2 BvR 319/62, BVerfGE 28, 10; vom 28. August 1980 1 BvR 218/80, Monatsschrift für Deutsches Recht - MDR - 1981, 470).
  • BFH, 21.05.1987 - IV R 101/86

    Prüfung der Statthaftigkeit eines eingelegten Rechtsmittels - Anforderungen an

    Ob sie diese wahrnehmen, ist ihre Sache (Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 28. August 1980 1 BvR 218/80, Monatsschrift für Deutsches Recht - MDR - 1981, 470).
  • BSG, 30.03.1982 - 2 RU 15/81
    Demgemäß hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, daß sich auf die Verletzung rechtlichen Gehörs nicht berufen kann, wer die von dem einschlägigen Prozeßrecht vorgesehenen Möglichkeiten, sich rechtliches Gehör zu verschaffen, nicht ausschöpft (BVerfGE 28, 10, 14; BVerfG MDR 1981, 470)° Entsprechend hat der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 28. Juli 1977 (SozR 1200 5 34 Nr. 1) ausgeführt, daß es dem Versicherungsträger grundsätzlich nicht aufgrund einer sich etwa aus @ 34 Abs. 1 SGB I ergebenden Verpflichtung obliegt, dem Verletzten von vornherein Gutachtenabschriften zuzuleiten.
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