Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 12.06.1981

Rechtsprechung
   BayObLG, 02.06.1981 - BReg. 2 Z 46/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,3606
BayObLG, 02.06.1981 - BReg. 2 Z 46/80 (https://dejure.org/1981,3606)
BayObLG, Entscheidung vom 02.06.1981 - BReg. 2 Z 46/80 (https://dejure.org/1981,3606)
BayObLG, Entscheidung vom 02. Juni 1981 - BReg. 2 Z 46/80 (https://dejure.org/1981,3606)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechte eines Wohnungseigentümers einer Wohnanlage; Unterlassen des Abstellens von Fahrzeugen aller Art auf Grünflächen der Anlage; Ungültigkeit eines Beschlusses der Wohnungseigentümer; Verständlichkeit der Hausordnung; Zweckbestimmung von Grünflächen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1981, 937
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 12.02.1981 - BReg. 2 Z 85/80

    Zur Eintragung einer Zinserhöhungsklausel

    Auszug aus BayObLG, 02.06.1981 - BReg. 2 Z 46/80
    Gegen diese Auslegung durch das Landgericht bestehen im Rahmen der dem Rechtsbeschwerdegericht insoweit nur zustehenden beschränkten Überprüfungsbefugnis (vgl. BayObLGZ 1978, 194/196; Senatsbeschluß vom 12.2.1981 BReg. 2 Z 85/80, je mit Nachw.) keine rechtlichen Bedenken.
  • BayObLG, 15.01.1981 - BReg. 2 Z 21/80
    Auszug aus BayObLG, 02.06.1981 - BReg. 2 Z 46/80
    Im Wohnungseigentumsverfahren - mit Ausnahme des Verfahrens der Beschlußanfechtung - ist nämlich der Richter an Sachanträge der Beteiligten nicht gebunden; er hat vielmehr den Willen des Antragstellers zu erforschen, im übrigen jedoch ohne Bindung an den Sachantrag; in Ausübung pflichtgemäßen Ermessens eine sachgerechte Entscheidung zu finden (BayObLGZ 1963, 161/164; 1972, 150/154; 246/249 f.; 1974 172/174; BayObLG WEM 1979, 171/172; Senatsbeschluß vom 15.1.1981 BReg. 2 Z 21/80; OLG Frankfurt NJW 1961, 324/325; Bärmann/Pick/Merle WEG 4. Aufl. vor § 43 RdNr. 13, § 43 RdNr. 12; Weitnauer/Wirths WEG 5. Aufl. § 43 RdNr. 16; Palandt BGB 40. Aufl. § 43 Anm. 1).
  • BayObLG, 31.01.1980 - BReg. 2 Z 24/79

    Vorliegen eines wichtigen Grundes zur Versagung der Zustimmung des Verwalters

    Auszug aus BayObLG, 02.06.1981 - BReg. 2 Z 46/80
    Im Übrigen waren im vorliegenden Fall die Antragsgegner zu 1) und zu 2) gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 4 Nr. 2 schon im ersten Rechtszug Verfahrensbeteiligte, so daß von einem Beteiligtenwechsel (entsprechend § 263 ZPO; vgl. hierzu BayObLGZ 1980, 29/33 m.Nachw.) keine Rede sein kann.
  • BayObLG, 13.07.1978 - BReg. 2 Z 37/77

    Verkauf eines Wohnungseigentumsrechts; Abgabe einer Auflassungserklärung ;

    Auszug aus BayObLG, 02.06.1981 - BReg. 2 Z 46/80
    Gegen diese Auslegung durch das Landgericht bestehen im Rahmen der dem Rechtsbeschwerdegericht insoweit nur zustehenden beschränkten Überprüfungsbefugnis (vgl. BayObLGZ 1978, 194/196; Senatsbeschluß vom 12.2.1981 BReg. 2 Z 85/80, je mit Nachw.) keine rechtlichen Bedenken.
  • BayObLG, 17.07.1972 - BReg. 2 Z 16/72

    Erhebung einer Sonderumlage; Recht des Verwalters auf Einsichtnahme in die

    Auszug aus BayObLG, 02.06.1981 - BReg. 2 Z 46/80
    Ebenso ist der Richter nicht an die Bezeichnung des Antragsgegners gebunden (BayObLGZ 1972, 246/249 f.; Palandt aaO).
  • BayObLG, 21.04.1972 - BReg. 2 Z 125/71

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus BayObLG, 02.06.1981 - BReg. 2 Z 46/80
    Im Wohnungseigentumsverfahren - mit Ausnahme des Verfahrens der Beschlußanfechtung - ist nämlich der Richter an Sachanträge der Beteiligten nicht gebunden; er hat vielmehr den Willen des Antragstellers zu erforschen, im übrigen jedoch ohne Bindung an den Sachantrag; in Ausübung pflichtgemäßen Ermessens eine sachgerechte Entscheidung zu finden (BayObLGZ 1963, 161/164; 1972, 150/154; 246/249 f.; 1974 172/174; BayObLG WEM 1979, 171/172; Senatsbeschluß vom 15.1.1981 BReg. 2 Z 21/80; OLG Frankfurt NJW 1961, 324/325; Bärmann/Pick/Merle WEG 4. Aufl. vor § 43 RdNr. 13, § 43 RdNr. 12; Weitnauer/Wirths WEG 5. Aufl. § 43 RdNr. 16; Palandt BGB 40. Aufl. § 43 Anm. 1).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 12.06.1981 - BReg. 2 Z 49/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,3412
BayObLG, 12.06.1981 - BReg. 2 Z 49/80 (https://dejure.org/1981,3412)
BayObLG, Entscheidung vom 12.06.1981 - BReg. 2 Z 49/80 (https://dejure.org/1981,3412)
BayObLG, Entscheidung vom 12. Juni 1981 - BReg. 2 Z 49/80 (https://dejure.org/1981,3412)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Abstellplatz; Einstellplatz; Fahrzeug; Befahren; Weg; Terrasse; Überqueren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.is (Leitsatz)

    WEG - gemeinschaftlicher Garten - Gemeinschaftseigentum

Verfahrensgang

  • LG Kempten - 4 T 1046/79
  • BayObLG, 12.06.1981 - BReg. 2 Z 49/80

Papierfundstellen

  • MDR 1981, 937
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BayObLG, 16.06.1980 - BReg. 2 Z 10/79

    Bedeutung der Zweckbestimmung eines Teileigentums als Laden

    Auszug aus BayObLG, 12.06.1981 - BReg. 2 Z 49/80
    Auch eine bloße Genehmigung des Verwalters, die in § 10 Abs. 1 Satz 1 GO für bestimmte Änderungsmaßnahmen vorgesehen ist und die hier - falls diese Bestimmung überhaupt anwendbar sein sollte - in dem von dem Antragsgegner zu 1) mitgestellten Gegenantrag Nr. 2 erblickt werden könnte, würde nicht genügen, weil sich auch eine solche Genehmigung im Rahmen der Beschaffenheit der Terrasse (Verwendungszweck; vgl. zur Zweckänderung BayObLGZ 1980, 154/158 f., BayObLG Rpfleger 1980, 349 = MittBayNot 1981, 29/30 f.) und.
  • BayObLG, 14.05.1975 - BReg. 2 Z 23/75

    Eigentum; Wohnungseigentum; Eigentumswohnung; Beseitigung; Plattenbelag; Belag;

    Auszug aus BayObLG, 12.06.1981 - BReg. 2 Z 49/80
    Danach kann dahinstehen, ob sich das Aufstellen von Kraftfahrzeugen auf einer Terrasse überhaupt im Rahmen der dem Wohnungseigentümer nach § 13 Abs. 1 , § 14 Nr. 1 WEG zustehenden Befugnisse halten würde, insbesondere ob hieraus keinem anderen Wohnungseigentümer über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus ein Nachteil erwachsen würde (z.B. eine Beeinträchtigung des optischen Gesamteindrucks der Wohnanlage - vgl. hierzu BayObLGZ 1975, 177/183; BayObLG WEM 116/117; 1980, 31/33; Senatsbeschluß vom 8.4.1981 BReg. 2 Z 35/80 -).
  • BayObLG, 01.07.1980 - BReg. 2 Z 23/79

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus BayObLG, 12.06.1981 - BReg. 2 Z 49/80
    Hieraus - sowie aus § 1004 Abs. 1 BGB - können sich auch Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche ergeben (BayObLGZ 1979, 267/271 m.w.Nachw.; Senatsbeschluß vom 1.7.1980 BReg. 2 Z 23/79).
  • BayObLG, 02.06.1980 - BReg. 2 Z 66/79

    Wohnungseigentümer; Wohnungseigentum; Vollmacht; Vertretung; Teilungserklärung;

    Auszug aus BayObLG, 12.06.1981 - BReg. 2 Z 49/80
    Auch eine bloße Genehmigung des Verwalters, die in § 10 Abs. 1 Satz 1 GO für bestimmte Änderungsmaßnahmen vorgesehen ist und die hier - falls diese Bestimmung überhaupt anwendbar sein sollte - in dem von dem Antragsgegner zu 1) mitgestellten Gegenantrag Nr. 2 erblickt werden könnte, würde nicht genügen, weil sich auch eine solche Genehmigung im Rahmen der Beschaffenheit der Terrasse (Verwendungszweck; vgl. zur Zweckänderung BayObLGZ 1980, 154/158 f., BayObLG Rpfleger 1980, 349 = MittBayNot 1981, 29/30 f.) und.
  • BayObLG, 21.03.1972 - BReg. 2 Z 58/71

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Sondereigentum; Verteilung; Nutzungsrechte;

    Auszug aus BayObLG, 12.06.1981 - BReg. 2 Z 49/80
    Diese sich aus dem räumlich und rechtlich engen Zusammenleben der Wohnungseigentümer ergebende Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme (vgl. BayObLGZ 1971, 313/319; 1972, 109/112), die sogar für im Sondereigentum stehende Räume angeordnet ist, gilt erst recht hier für die Kraftfahrzeugabstellplätze, die zwar einzelnen Wohnungseigentümern zur ausschließlichen Benützung zugewiesen sind, gleichwohl aber im gemeinschaftlichen Eigentum stehen.
  • BayObLG, 08.04.1981 - BReg. 2 Z 35/80

    Abgrenzung einer bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums von einer

    Auszug aus BayObLG, 12.06.1981 - BReg. 2 Z 49/80
    Danach kann dahinstehen, ob sich das Aufstellen von Kraftfahrzeugen auf einer Terrasse überhaupt im Rahmen der dem Wohnungseigentümer nach § 13 Abs. 1 , § 14 Nr. 1 WEG zustehenden Befugnisse halten würde, insbesondere ob hieraus keinem anderen Wohnungseigentümer über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus ein Nachteil erwachsen würde (z.B. eine Beeinträchtigung des optischen Gesamteindrucks der Wohnanlage - vgl. hierzu BayObLGZ 1975, 177/183; BayObLG WEM 116/117; 1980, 31/33; Senatsbeschluß vom 8.4.1981 BReg. 2 Z 35/80 -).
  • BayObLG, 01.10.1980 - BReg. 2 Z 43/79

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde;

    Auszug aus BayObLG, 12.06.1981 - BReg. 2 Z 49/80
    Dabei kann nur eine solche Gebrauchsregelung verlangt werden, wie sie von den Wohnungseigentümern mit Mehrheit beschlossen werden könnte (Senatsbeschluß vom 1.10.1980 BReg. 2 Z 43/79; KG MDR 1972, 239 -LS-; Bärmann/Pick/Merle WEG 4. Aufl. RdNr. 29, Weitnauer/Wirths WEG 5. Aufl. RdNr. 6, Palandt BGB 40. Aufl. WEG Anm. 3 b, je zu § 15).
  • BayObLG, 03.08.1979 - BReg. 2 Z 24/78
    Auszug aus BayObLG, 12.06.1981 - BReg. 2 Z 49/80
    Hieraus - sowie aus § 1004 Abs. 1 BGB - können sich auch Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche ergeben (BayObLGZ 1979, 267/271 m.w.Nachw.; Senatsbeschluß vom 1.7.1980 BReg. 2 Z 23/79).
  • OLG München, 12.10.1971 - 12 W 1717/71

    Gesamtschuldner; Gläubiger ; Höhe des Anteils; Mitschuldner; Ausgleichsanspruch

    Auszug aus BayObLG, 12.06.1981 - BReg. 2 Z 49/80
    Dabei kann nur eine solche Gebrauchsregelung verlangt werden, wie sie von den Wohnungseigentümern mit Mehrheit beschlossen werden könnte (Senatsbeschluß vom 1.10.1980 BReg. 2 Z 43/79; KG MDR 1972, 239 -LS-; Bärmann/Pick/Merle WEG 4. Aufl. RdNr. 29, Weitnauer/Wirths WEG 5. Aufl. RdNr. 6, Palandt BGB 40. Aufl. WEG Anm. 3 b, je zu § 15).
  • BayObLG, 27.10.1971 - BReg. 2 Z 85/70

    Aufteilung der Wohnanlage durch Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft;

    Auszug aus BayObLG, 12.06.1981 - BReg. 2 Z 49/80
    Diese sich aus dem räumlich und rechtlich engen Zusammenleben der Wohnungseigentümer ergebende Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme (vgl. BayObLGZ 1971, 313/319; 1972, 109/112), die sogar für im Sondereigentum stehende Räume angeordnet ist, gilt erst recht hier für die Kraftfahrzeugabstellplätze, die zwar einzelnen Wohnungseigentümern zur ausschließlichen Benützung zugewiesen sind, gleichwohl aber im gemeinschaftlichen Eigentum stehen.
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