Rechtsprechung
   BGH, 26.05.1981 - KZR 16/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,1622
BGH, 26.05.1981 - KZR 16/80 (https://dejure.org/1981,1622)
BGH, Entscheidung vom 26.05.1981 - KZR 16/80 (https://dejure.org/1981,1622)
BGH, Entscheidung vom 26. Mai 1981 - KZR 16/80 (https://dejure.org/1981,1622)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,1622) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anwendbarkeit - Verkaufspreis - Festsetzung durch Bund - Heimbetriebsleiter - Bundeswehrheim

Papierfundstellen

  • MDR 1982, 205
  • GRUR 1981, 836
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 02.02.1999 - KZR 11/97

    Ersatzpflicht eines Autovermieters wegen Preisbindung bestätigt

    Sie erscheint allenfalls denkbar, wenn sie der Erfüllung einer auch aus der Sicht des Kartellrechts beachtlichen Rechtspflicht dient, wenn kartellrechtlich erhebliche rechtliche oder wirtschaftliche Gegebenheiten eine Einschränkung der unternehmerischen Gestaltungsfreiheit auch im Hinblick auf den mit dem gesetzlichen Verbot verfolgten Zweck geboten erscheinen lassen (vgl. dazu etwa BGH, Urt. v. 26.5.1981 - KZR 16/80, WuW/E 1851, 1852 - Bundeswehrheime II; vgl. a. BGHZ 80, 43, 53 - Garant) oder wenn die vom Gesetz vorausgesetzte Interessenlage nicht besteht, weil der die Bindung aussprechende Vertragspartner bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise der Geschäftsherr des Zweitgeschäftes ist, dessen Weisungen der Gebundene bei dem Abschluß zu folgen hat.
  • BGH, 15.04.1986 - KVR 3/85

    EH-Partner-Vertrag; Weisungsrecht des Unternehmers gegenüber einem

    Letzteres ist ebenfalls im Urteil vom 23. September 1975 (WuW/E 1402 = GRUR 1976, 101 - EDV-Zubehör) angenommen worden, während es in der vom Kammergericht weiter angeführten Entscheidung vom 26. Mai 1981 (WuW/E 1851 = GRUR 1981, 836 - Bundeswehrheime II) um den abweichenden, ebenfalls nicht von § 15 GWB erfaßten Fall einer zentral gesteuerten Kantinenbewirtschaftung ging.
  • BGH, 06.03.2001 - KZR 37/99

    Kabel-Hausverteilanlagen; Verstoß gegen das Preisbindungsverbot

    Besteht dagegen wegen von der Rechtsordnung anerkannter institutioneller Gegebenheiten des Erstvertrages oder wegen vorgegebener oder durch den Erstvertrag in zulässiger Weise begründeter Rechtsbeziehungen von vornherein keine Gestaltungsfreiheit des gebundenen Vertragspartners in bezug auf die Preisgestaltung für Zweitverträge, so kommt § 14 GWB - in Ermangelung einer vertraglich beschränkbaren Freiheit der Gestaltung von Preisen und Geschäftsbedingungen für Zweitverträge - schon tatbestandlich, jedenfalls aber seiner Zielsetzung nach nicht zur Anwendung (BGHZ 51, 163, 168 - Farbumkehrfilme; BGHZ 53, 393 = BGHSt 23, 246, 249 - context; BGHZ 80, 43, 53 - Garant; BGHZ 97, 317, 320, 322 - EH-Partner-Vertrag; BGH, Urt. v. 23.9.1975 - KZR 14/74, WuW/E 1402 - EDV-Zubehör; Urt. v. 23.10.1979 - KZR 22/78, WuW/E 1661, 1664 - Berliner Musikschule; Urt. v. 26.5.1981 - KZR 16/80, WuW/E 1851, 1852 - Bundeswehrheime II; Urt. v. 8.5.1990 - KZR 23/88, WuW/E 2647, 2649 - Nora-Kunden-Rückvergütung; vgl. auch BGHZ 140, 342, 351 - Preisbindung durch Franchisegeber; Wolter aaO § 15 Rdnr. 36; Emmerich in Immenga/Mestmäcker, GWB, 2. Aufl., § 15 Rdnr. 23; ausführlich Straub in Gemeinschaftskommentar zum GWB, 4. Aufl., § 15 Rdnr. 218 ff.).
  • BGH, 08.05.1990 - KZR 23/88

    "Nora-Kunden-Rückvergütung"; Bindung der Vertragshändler an vom Hersteller

    Allerdings scheidet die Anwendbarkeit des § 15 GWB regelmäßig aus, wenn sich die Bindung des einen Vertragsteils hinsichtlich der Ausgestaltung von Verträgen mit Dritten schon aus der Rechtsnatur des durch den Erstvertrag begründeten Vertragsverhältnisses ergibt (vgl. BGH, Urt. v. 23.9.1975 - KZR 14/74, WuW/E 1402 = GRUR 1976, 101 - EDV-Zubehör; BGHZ 97, 317 = WuW/E 2238 - EH-Partner-Vertrag, jeweils m.w.N.) oder wenn die Gestaltungsfreiheit des Gebundenen nach den durch den Erstvertrag in zulässiger Weise begründeten Rechtsbeziehungen ausgeschlossen ist (vgl. BGH, Urt. v. 26.5.1981 - KZR 16/80, GRUR 1981, 836 = WuW/E 1851 Bundeswehrheime II).
  • OLG Düsseldorf, 23.02.2005 - U (Kart) 11/04

    Verstoß gegen das Preisbindungsverbot im Vertragswerk zur Bewirtschaftung des

    Besteht dagegen wegen von der Rechtsordnung anerkannter institutioneller Gegebenheiten des Erstvertrages oder wegen vorgegebener oder durch den Erstvertrag in zulässiger Weise begründeter Rechtsbeziehungen von vornherein keine Gestaltungsfreiheit des gebundenen Vertragspartners in bezug auf die Preisgestaltung für Zweitverträge, so kommt § 14 GWB - in Ermangelung einer vertraglich beschränkbaren Freiheit der Gestaltung von Preisen und Geschäftsbedingungen für Zweitverträge - schon tatbestandlich, jedenfalls aber seiner Zielsetzung nach nicht zur Anwendung (BGHZ 51, 163, 168 - Farbumkehrfilme; BGHZ 53, 393 = BGHSt 23, 246, 249 - context; BGHZ 80, 43, 53 - Garant; BGHZ 97, 317, 320, 322 - EH-Partner-Vertrag; BGH, Urt. v. 23.9.1975 - KZR 14/74, WuW/E 1402 - EDV-Zubehör; Urt. v. 23.10.1979 - KZR 22/78, WuW/E 1661, 1664 - Berliner Musikschule; Urt. v. 26.5.1981 - KZR 16/80, WuW/E 1851, 1852 - Bundeswehrheime II; Urt. v. 8.5.1990 - KZR 23/88, WuW/E 2647, 2649 - Nora-Kunden-Rückvergütung; Urt. v. 6.3.2001 - KZR 37/99, WuW/E DE-R 692-694 - Kabel-Hausverteilanlagen; vgl. auch BGHZ 140, 342, 351 - Preisbindung durch Franchisegeber; Emmerich in Immenga/Mestmäcker, GWB, 2. Aufl., § 15 Rdnr. 23; ausführlich Straub in Gemeinschaftskommentar zum GWB, 4. Aufl., § 15 Rdnr. 218 ff.).
  • OLG Dresden, 29.04.1999 - 7 U 3643/98

    Befugnis eines Telekommunikationsanbieters zur Erhöhung der Entgelte für

    Den Begriff der institutionellen Gegebenheiten hat der BGH in seiner Entscheidung vom 26.05.1981 (WuW/E 1851 ff. = MDR 1982, 205 ff. "Bundeswehrheime II") noch erweitert und dort ausführt, dass es an einer zu schützenden Gestaltungsfreiheit fehlt, wenn diese bereits nach den vorgegebenen oder durch den Erstvertrag in zulässiger Weise begründeten Rechtsbeziehungen ausgeschlossen wird.
  • KG, 28.11.1984 - Kart 22/83

    Anwendung; Vermittlungsvertreter; Handelsvertreter; Unternehmen; Unternehmerisch

    Dort ist dargelegt, daß sich aus dem Sinnzusammenhang eine Einschränkung gegenüber dem Wortlaut insoweit ergebe, als es um die Beschränkung der Gestaltungsfreiheit im Falle von durch die Rechtsordnung anerkannten institutionellen Gegebenheiten gehe (vgl. ferner die weiteren auf diesen Beschluß verweisenden Entscheidungen des BGH, WuW/E BGH 1103, 1104 »context«, 1402, »EDV-Zubehör«, [GRUR 81, 836 Ä hier: II (237) 181 a]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht