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Rechtsprechung
   BGH, 30.09.1981 - IVb ZR 694/80   

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https://dejure.org/1981,47
BGH, 30.09.1981 - IVb ZR 694/80 (https://dejure.org/1981,47)
BGH, Entscheidung vom 30.09.1981 - IVb ZR 694/80 (https://dejure.org/1981,47)
BGH, Entscheidung vom 30. September 1981 - IVb ZR 694/80 (https://dejure.org/1981,47)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rückwirkende Bewilligung von Armenrecht (Prozesskostenhilfe) - Bewilligung von Armenrecht (Prozesskostenhilfe) nach Abschluss des Verfahrens bei Antragsstellung während des Verfahrens - Umfang der Erstreckung der Rückwirkung eines Antrags auf Bewilligung von Armenrecht ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 446
  • MDR 1982, 217
  • FamRZ 1982, 58
 
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Wird zitiert von ... (270)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.12.1954 - IV ZB 94/54

    Armenrechtsgesuch für Rechtsmitteleinlegung

    Auszug aus BGH, 30.09.1981 - IVb ZR 694/80
    Sinngemäß gelten insoweit die gleichen Erwägungen, die mitbestimmend dafür waren, der armen Partei die Anbringung ihres Armenrechtsgesuchs bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist ohne Anrechnung einer Zeitspanne für das Bewilligungsverfahren zu ermöglichen (BGHZ 16, 1, 3 f.) [BGH 09.12.1954 - IV ZB 94/54].
  • BGH, 14.10.1953 - II ZR 127/53
    Auszug aus BGH, 30.09.1981 - IVb ZR 694/80
    Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluß vom 14. Oktober 1953 (II ZR 127/53 = LM ZPO § 119 Nr. 1) entschieden, daß dem Revisionsbeklagten im allgemeinen das Armenrecht erst zu gewähren ist, wenn die Revision begründet worden ist und die Voraussetzungen für eine Verwerfung des Rechtsmittels nach § 554 a ZPO nicht gegeben sind.
  • BGH, 14.12.1954 - V ZR 8/53

    Verlusterklärung. Streitwert

    Auszug aus BGH, 30.09.1981 - IVb ZR 694/80
    Obwohl der Streitwert des Nachtragsverfahrens über die Verlustigkeits- und Kostenentscheidung nicht mehr dem Wert der Hauptsache entspricht, sondern nach dem - geringeren - Kosteninteresse zu bemessen ist (BGHZ 15, 394), kann die Revisionsbeklagte angesichts ihrer beschränkten wirtschaftlichen Verhältnisse auch insoweit als bedürftig im Sinne des § 114 Abs. 1 ZPO a.F. angesehen werden.
  • BGH, 28.01.1956 - IV ZR 225/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.09.1981 - IVb ZR 694/80
    In einem weiteren Beschluß vom 28. Januar 1956 (IV ZR 225/55 = LM ZPO § 119 Nr. 3) hat er ausgesprochen, daß auch noch nach dem Eingang der Revisionsbegründung zur Gewährung des Armenrechts an den Revisionsbeklagten regelmäßig so lange kein Anlaß besteht, als über ein von dem Revisionskläger eingelegtes Armenrechtsgesuch noch nicht entschieden, auch noch kein Verhandlungstermin anberaumt ist und nicht feststeht, ob die Revision durchgeführt wird.
  • BGH, 16.02.1970 - III ZR 207/68

    Bewilligung des Armenrechts - Festsetzung einer Verhandlungsgebühr - Erstattung

    Auszug aus BGH, 30.09.1981 - IVb ZR 694/80
    Die Frage ist hier insofern von Bedeutung, als der Prozeßbevollmächtigte der Revisionsbeklagten den Antrag auf Zurückweisung der Revision zusammen mit dem Armenrechtsgesuch eingereicht und später nicht wiederholt hat; er könnte daher nach §§ 32, 121, 123 BRAGebO (a.F.) nur im Falle einer auf den Zeitpunkt der Antragstellung zurückwirkenden Armenrechtsbewilligung die volle Armenanwalts-Prozeßgebühr aus der Bundeskasse vergütet erhalten (BGH, Beschluß vom 16. Februar 1970 - III ZR 207/68 = LM § 32 BRAGebO Nr. 4 - NJW 1970, 757).
  • BGH, 17.12.2002 - X ZB 9/02

    Erstattung von außergerichtlichen Kosten im Berufungsverfahren

    Ohne Erfolg beruft sich die Rechtsbeschwerde demgegenüber auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zur Prozeßkostenhilfe, nach denen dem Revisionsbeklagten bis zur Einreichung der Revisionsbegründung im allgemeinen kein anwaltlicher Beistand zugebilligt wird, unabhängig davon, ob sich eine bemittelte Partei auf eigene Kosten schon früher eines Revisionsanwalts bedienen würde (Beschl. vom 30.9.1981 - IVb ZR 694/80, NJW 1982, 446 f.; v. 10.2.1988 - IVb ZR 67/87, FamRZ 1988, 942, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 18.11.2009 - XII ZB 152/09

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Klagerücknahme bei bereits zuvor

    aa) Die vom Senat mit Beschluss vom 30. September 1981 (- IVb ZR 694/80 - NJW 1982, 446) entschiedene Fallgestaltung ist mit der vorliegenden nicht vergleichbar.

    Insoweit hat das Verfahren - anders als etwa bei einer noch nicht begründeten Revision (vgl. Senatsbeschluss vom 30. September 1981 - IVb ZR 694/80 - NJW 1982, 446) - einen Stand erreicht, in dem die beklagte Partei zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung der Vertretung eines Anwaltes bedurfte.

  • BGH, 28.04.2010 - XII ZB 180/06

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Berufungsbeklagten vor der

    b) Zutreffend geht das Oberlandesgericht allerdings im Ansatz davon aus, dass einem Rechtsmittelgegner - jedenfalls dann, wenn er in der Vorinstanz anwaltlich vertreten war - im Allgemeinen Prozesskostenhilfe erst gewährt werden kann, wenn das Rechtsmittel begründet worden ist und die Voraussetzungen für eine Verwerfung des Rechtsmittels nicht gegeben sind (vgl. Senatsbeschlüsse vom 7. Februar 2001 - XII ZR 26/99 - NJW-RR 2001, 1009; vom 10. Februar 1988 - IVb ZR 67/87 - FamRZ 1988, 942 und vom 30. September 1981 - IVb ZR 694/80 - FamRZ 1982, 58, 59 f., jeweils m.w.N.; BAG NJW 2005, 1213; Zöller/Philippi ZPO 28. Aufl. § 119 Rdn. 55; Musielak/Fischer ZPO 7. Aufl. § 119 Rdn. 16; Thomas/Putzo/Reichold ZPO 30. Aufl. § 119 Rdn. 13; Hk-ZPO/Pukall 2. Aufl. § 119 Rdn. 14; Stein/Jonas/Bork ZPO 22. Aufl. § 114 Rdn. 43, § 119 Rdn. 22, 24; a.A. für die Berufungsinstanz OLG Karlsruhe FamRZ 1996, 806, 807 f.; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 67. Aufl. § 119 Rdn. 57).

    Im Übrigen kann dem verfassungsrechtlichen Gebot, die prozessuale Stellung von Bemittelten und Unbemittelten weitgehend anzugleichen (BVerfG NJW 2003, 2976, 2977; 1991, 413 f.) ausreichend dadurch Rechnung getragen werden, dass bei der Terminierung auf die Belange des Unbemittelten Rücksicht genommen wird (vgl. Senatsbeschlüsse vom 30. September 1981 - IVb ZR 694/80 - FamRZ 1982, 58, 59 f. und vom 10. Februar 1988 - IVb ZR 67/87 - FamRZ 1988, 942).

    Sie gebietet aber nicht, dem Rechtsmittelbeklagten Prozesskostenhilfe bereits zu einer Zeit zu gewähren, in der dies zur Wahrung seiner Rechte noch nicht notwendig ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 10. Februar 1988 - IVb ZR 67/87 - FamRZ 1988, 942 und vom 30. September 1981 - IVb ZR 694/80 - FamRZ 1982, 58, 59 f.).

    Es kann dahingestellt bleiben, ob daran festzuhalten ist (vgl. schon Senatsbeschluss vom 30. September 1981 - IVb ZR 694/80 - FamRZ 1982, 58, 59).

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Rechtsprechung
   BGH, 02.10.1981 - V ZR 126/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,1087
BGH, 02.10.1981 - V ZR 126/80 (https://dejure.org/1981,1087)
BGH, Entscheidung vom 02.10.1981 - V ZR 126/80 (https://dejure.org/1981,1087)
BGH, Entscheidung vom 02. Oktober 1981 - V ZR 126/80 (https://dejure.org/1981,1087)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 816, 892

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Irrtümliche Löschung eines Rohrleitungsrechts im Grundbuch - Schenkweise Übereignung von drei Teilgrundstücken - Anspruch auf Bewilligung der Wiedereintragung des gelöschten Rechts - Grundstücksübertragungen als vorweggenommene Erbfolge - Sinn und Zweck des § 816 Abs. 1 ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Bereicherungsrechtliche Ansprüche bei unentgeltlicher Verfügung

Papierfundstellen

  • BGHZ 81, 395
  • NJW 1982, 761
  • MDR 1982, 217
  • DNotZ 1983, 38 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • RG, 15.12.1928 - V 550/27

    1. Liegt auch dann Übernahme eines Vermögens im Sinne des § 419 BGB. vor, wenn

    Auszug aus BGH, 02.10.1981 - V ZR 126/80
    In einem solchen Fall sei die Anwendung des § 892 BGB seinem Zweck nach nicht begründet (RGZ 123, 52, 56 und 136, 150).

    Nach einer in Literatur und Rechtsprechung verbreiteten Auffassung ist einem Erwerber, dem ein Grundstück im Rahmen vorweggenommener Erbfolge unter Lebenden übertragen wird, der Schutz des § 892 BGB zu versagen (so z.B., wenn auch mit unterschiedlicher Begründung: RGZ 123, 52, 56; 136, 148, 150; Planck/Strecker, BGB 5. Aufl. § 892 Erl. II 1 e; Staudinger/Seufert, BGB 11. Aufl. § 892 Rdn. 24 a; MünchKomm/Wacke, BGB § 892 Rdn. 37; Soergel/Siebert/Baur, BGB 11. Aufl. § 892 Rdn. 20; Paland/Bassenge, BGB 40. Aufl. § 892 Anm. 3 a cc; Westermann, Sachenrecht, 5. Aufl. § 85 III 1 b; Baur, Sachenrecht, 11. Aufl. § 23 III 3 d cc).

    Gleichwohl ist § 816 Abs. 1 Satz 2 BGB hier anzuwenden, wie schon das Reichsgericht (RGZ 119, 308, 312; 123, 52, 57) angenommen hat.

  • RG, 21.12.1927 - V 121/27

    Aufwertung; Bereicherung

    Auszug aus BGH, 02.10.1981 - V ZR 126/80
    Gleichwohl ist § 816 Abs. 1 Satz 2 BGB hier anzuwenden, wie schon das Reichsgericht (RGZ 119, 308, 312; 123, 52, 57) angenommen hat.

    Entgegen der Ansicht der Revision hat das Reichsgericht in der Entscheidung RGZ 119, 308 ff den § 816 BGB nicht nur mit Rücksicht "auf die Aufwertungsproblematik der Zeit" bei gutgläubig lastenfreiem Erwerb (entsprechend) angewendet, sondern ausdrücklich darauf hingewiesen, daß dies dem Grundgedanken des § 816 BGB entspreche und durch die Motive bestätigt werde, und das sich das Schrifttum schon vor dem Inkrafttreten des Aufwertungsgesetzes in diesem Sinne ausgesprochen habe (RG a.a.O. S. 312).

  • BGH, 13.07.1959 - V ZB 6/59

    Amtswiderspruch bei unrichtigem Grundbuch

    Auszug aus BGH, 02.10.1981 - V ZR 126/80
    Ob dieser Meinung zu folgen ist, hat der Senat in seinem Beschluß vom 13. Juli 1959 (BGHZ 30, 255, 256) offengelassen.
  • BGH, 07.07.1971 - VIII ZR 10/70

    Schriftformerfordernis für eine nicht ausdrücklich in den schriftlichen Vertrag

    Auszug aus BGH, 02.10.1981 - V ZR 126/80
    Diesen Anspruch macht die Klägerin hilfsweise geltend, wie die auch dem Revisionsgericht mögliche (vgl. BGH WM 1971, 1300, 1304 Senatsurteil vom 16. März 1973 - V ZR 38/71 - WM 1973, 574, 575) Auslegung ihres Klageantrags ergibt.
  • BGH, 16.03.1973 - V ZR 38/71

    Verurteilung zur Vorlage eines Grundschuldbriefes zwecks Löschung der Grundschuld

    Auszug aus BGH, 02.10.1981 - V ZR 126/80
    Diesen Anspruch macht die Klägerin hilfsweise geltend, wie die auch dem Revisionsgericht mögliche (vgl. BGH WM 1971, 1300, 1304 Senatsurteil vom 16. März 1973 - V ZR 38/71 - WM 1973, 574, 575) Auslegung ihres Klageantrags ergibt.
  • RG, 23.04.1932 - V 325/31

    Kann sich der Erwerber eines Grundstücks auf den öffentlichen Glauben des

    Auszug aus BGH, 02.10.1981 - V ZR 126/80
    Nach einer in Literatur und Rechtsprechung verbreiteten Auffassung ist einem Erwerber, dem ein Grundstück im Rahmen vorweggenommener Erbfolge unter Lebenden übertragen wird, der Schutz des § 892 BGB zu versagen (so z.B., wenn auch mit unterschiedlicher Begründung: RGZ 123, 52, 56; 136, 148, 150; Planck/Strecker, BGB 5. Aufl. § 892 Erl. II 1 e; Staudinger/Seufert, BGB 11. Aufl. § 892 Rdn. 24 a; MünchKomm/Wacke, BGB § 892 Rdn. 37; Soergel/Siebert/Baur, BGB 11. Aufl. § 892 Rdn. 20; Paland/Bassenge, BGB 40. Aufl. § 892 Anm. 3 a cc; Westermann, Sachenrecht, 5. Aufl. § 85 III 1 b; Baur, Sachenrecht, 11. Aufl. § 23 III 3 d cc).
  • BGH, 29.05.1984 - IX ZR 86/82

    Registerschutz und Bereicherung

    Der Schutz des § 1412 BGB für einen Dritten, dem der im Güterrechtsregister nicht eingetragene Ehevertrag nicht bekannt ist, muß beim unentgeltlichen Erwerb gegenüber § 816 Abs. 1 Satz 2 BGB ebenso zurücktreten wie der Schutz des öffentlichen Glaubens des Grundbuchs (§ 892 BGB), weil jene Bestimmung den Zweck verfolgt, Härten, die sich aus dem Gutglaubenserwerb ergeben, zu Lasten eines unentgeltlich Erwerbenden auszugleichen; sie erfaßt alle Fälle des unentgeltlichen Gutglaubenserwerbs, sei dieser durch oder infolge einer Verfügung eingetreten (vgl. BGHZ 81, 395 f [BGH 02.10.1981 - V ZR 126/80]).
  • OLG München, 17.08.2022 - 7 U 4125/19

    Zum gutgläubigen Erwerb einer Vormerkung

    2 Z 79/85">2 Z 79/85, Rdnr. 21, OLG Zweibrücken, Beschluss vom 30.08.1999 - 3 W 125/99, Rdnr. 7, Kohler in Münchener Kommentar zum BGB, 8. Auflage, München 2020, Rdnr. 31 zu § 892 BGB; ausdrücklich offengelassen aber in BGH, Urteil vom 02.10.1981 - V ZR 126/80, Rdnr. 10).

    Da es daher keine hinreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte dafür gibt, dass mit dem Schenkungsangebot die Erbfolge vorweggenommen werden sollte, ist von dem beurkundeten Rechtsgeschäft und damit einem Schenkungsangebot auszugehen (vgl. BGH, Urteil vom 02.10.1981 - V ZR 126/80, Rdnr. 11), sodass sich die Beklagte auf einen Gutglaubenserwerb nach §§ 893 Fall 2, 892 BGB berufen kann.

  • BGH, 13.06.2002 - IX ZR 196/01

    Umfang des Verzugsschadensanspruchs gegen einen Notar

    Falls die Eheleute G. wirksam verfügt und dadurch die Vormerkung des Klägers zum Erlöschen gebracht haben, ist zu prüfen, ob der Kläger einen Anspruch gemäß § 816 Abs. 1 BGB gegen die Eheleute G. erworben hat (vgl. in diesem Zusammenhang BGHZ 81, 395, 396; MünchKomm-BGB/Lieb, 3. Aufl. § 816 Rn. 37).
  • OLG Dresden, 25.01.2010 - 3 W 246/09

    Untergang einer versehentlich gelöschten Grunddienstbarkeit bei Erwerb eines

    Zwar kann der Erwerber eines Grundstücks, das mit einer im Grundbuch nicht ausgewiesenen Grunddienstbarkeit belastet ist, gemäß § 892 Abs. 1 S. 1 BGB gutgläubig lastenfreies Eigentum erwerben (vgl. nur BGHZ 81, 395).
  • OLG Naumburg, 25.02.2003 - 11 Wx 19/02

    Gutgläubiger lastenfreier Erwerb eines Grundstücks auf Grund eines Vermächtnisses

    Auf den möglicherweise gegebenen Rückgewähranspruch aus § 816 Abs. 1 Satz 2 ZPO (vgl. BGHZ 81, 395, 396 f.) kommt es insoweit nicht an.
  • OLG Zweibrücken, 30.08.1999 - 3 W 125/99

    Begriff und Form vorweggenommener Erbfolge

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  • LG Nürnberg-Fürth, 28.10.1981 - 13 T 5567/81

    Zur Eintragung einer Verfügungsbeschränkung zugunsten eines Erbanteilserwerbers

    BGH, Urteil vom 2.10.1981 - V ZR 126/80 - mitgeteilt von D. Bundschuh, Richter am BGH Aus dem Tatbestand: Der Beklagte zu 1 war Eigentümer von vier Grundstücken, die mit einem Rohrleitungsrecht zugunsten der Klägerin belastet waren.
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Rechtsprechung
   BGH, 07.10.1981 - IVb ARZ 556/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,1408
BGH, 07.10.1981 - IVb ARZ 556/81 (https://dejure.org/1981,1408)
BGH, Entscheidung vom 07.10.1981 - IVb ARZ 556/81 (https://dejure.org/1981,1408)
BGH, Entscheidung vom 07. Oktober 1981 - IVb ARZ 556/81 (https://dejure.org/1981,1408)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des zuständigen Gerichts - Erlöschen der Zuständigkeit des Gerichts der Ehesache - Rechtskräftiger Abschluss der Ehesache bei weiterer Anhängigkeit einer Folgesache (Versorgungsausgleich) - Entscheidung eines negativen Kompetenzkonfliktes - Gewährung ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 1000
  • MDR 1982, 217
  • FamRZ 1982, 43
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.03.1980 - IV ARZ 8/80

    Negativer Zuständigkeitsstreit in einem rechtshängigen Verfahren als

    Auszug aus BGH, 07.10.1981 - IVb ARZ 556/81
    Die Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 36 Nr. 6 ZPO setzt die Zustellung oder - falls nach den verfahrensrechtlichen Vorschriften ausreichend - die Mitteilung der das Verfahren in Gang setzenden Antragsschrift an den Gegner voraus (BGH NJW 1980, 1281).
  • BGH, 04.07.1979 - IV ARZ 32/79

    Gerichtliche Verfügung zur Abgabe einer Sache an ein anderes Gericht -

    Auszug aus BGH, 07.10.1981 - IVb ARZ 556/81
    Eine solche gerichtsintern gebliebene, nicht hinausgegebene Entscheidung ist keine "rechtskräftige" Unzuständigerklärung im Sinne des § 36 Nr. 6 ZPO (vgl. BGH, FamRZ 1979, 790, 791).
  • BGH, 17.09.1980 - IVb ARZ 557/80

    Zuständiges Gericht in Fällen mit Auslandsberührung - Anfechtung der Ehelichkeit

    Auszug aus BGH, 07.10.1981 - IVb ARZ 556/81
    Die Zuständigkeit des Amtsgerichts Sinsheim als Gericht der Ehesache - § 621 Abs. 2 Satz 1 ZPO - ist mit dem rechtskräftigen Abschluß des Scheidungsverfahrens in Fortfall gekommen (s. auch Senatsbeschluß, FamRZ 1981, 23, 24).
  • BGH, 15.03.1978 - IV ARZ 17/78

    Anforderungen an den Antrag des Klägers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts;

    Auszug aus BGH, 07.10.1981 - IVb ARZ 556/81
    Die Verweisung an das Amtsgericht Sinsheim durch Beschluß vom 28. August 1981 ist schon deshalb nicht bindend (§ 281 Abs. 2 Satz 2 ZPO), weil den Parteien zu der Zuständigkeitsfrage kein rechtliches Gehör gewährt worden ist (s. hierzu BGHZ 71, 69, 72 ff.).
  • BGH, 15.04.1981 - IVb ARZ 521/81

    Unzuständigkeitserklärung als Voraussetzung der gerichtlichen Bestimmung des

    Auszug aus BGH, 07.10.1981 - IVb ARZ 556/81
    Allerdings ermöglicht § 36 Nr. 6 ZPO eine Entscheidung des negativen Kompetenzkonfliktes auch schon im Armenrechts- (Prozeßkostenhilfe-) verfahren (Senatsbeschluß vom 15. April 1981 - IV b ARZ 521/81; vgl. auch Baumbach/Lauterbach/Hartmann, 39. Aufl., § 36 ZPO Anm. 3 E a bb m.w.N.).
  • BGH, 22.08.2001 - XII ARZ 3/01

    Zuständigkeit für Vollstreckungsabwehrklagen gegen Unterhaltstitel minderjähriger

    Zulässig ist aber eine Zuständigkeitsbestimmung für die Entscheidung über den Antrag auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe zur Durchführung der Klage (Senatsbeschluß vom 7. Oktober 1981 - IVb ARZ 556/81 - FamRZ 1982, 43).
  • BGH, 15.10.1996 - XII ARZ 15/96

    Negativer Kompetenzkonflikt im Prozeßkostenhilfeverfahren; Bindungswirkung eines

    1. § 36 Nr. 6 ZPO ermöglicht die Entscheidung eines negativen Kompetenzkonflikts auch im Verfahren wegen der Gewährung von Prozeßkostenhilfe vor Rechtshängigkeit der Hauptsache (st. Rspr. des Senats, vgl. Beschlüsse vom 7. Oktober 1981 - IVb ARZ 556/81 - FamRZ 1982, 43, vom 4. Februar 1987 - IVb ARZ 14/86 - BGHR ZPO § 36 Nr. 6 Unzuständigerklärung 1 und vom 8. April 1987 - IVb ARZ 14/87 - BGHR aaO Prozeßkostenhilfeverfahren 1), nachdem das Verfahren wie hier durch Mitteilung der Antragsschrift an den Gegner in Gang gesetzt worden ist.

    Er übersieht zwar, daß die Zuständigkeit des Gerichts der Ehesache gemäß § 621 Abs. 2 Satz 1 ZPO mit dem rechtskräftigen Abschluß der Ehesache erlischt, auch wenn das Verfahren wegen einer Folgesache anhängig bleibt (vgl. Senatsbeschluß vom 7. Oktober 1981 aaO).

  • BGH, 27.05.1987 - IVb ARZ 18/87

    Bestimmung des örtlichen Gerichtsstandes durch den BGH (BGH)

    Zwar ist eine Zuständigkeitsbestimmung bereits für das Prozeßkostenhilfeverfahren zulässig (vgl. Senatsbeschluß vom 7. Oktober 1981 - IVb ARZ 556/81 - FamRZ 1982, 43), sie scheidet hier jedoch deshalb aus, weil es an der in § 36 Nr. 6 ZPO bestimmten Voraussetzung rechtskräftiger Unzuständigkeitserklärungen verschiedener Gerichte fehlt.

    Darüber hinaus genügt seine Unzuständigkeitserklärung den Erfordernissen des § 36 Nr. 6 ZPO auch deshalb nicht, weil es seinen Beschluß den Parteien nicht zur Kenntnis gebracht hat (Senatsbeschluß vom 7. Oktober 1981 aaO).

  • BGH, 08.07.1987 - IVb ARZ 28/87

    Gerichtsstand für Ehescheidung bei Fehlen eines gemeinsamen gewöhnlichen

    Zwar ist eine Zuständigkeitsbestimmung bereits für das Prozeßkostenhilfeverfahren zulässig (vgl. Senatsbeschluß vom 7. Oktober 1981 - IVb ARZ 556/81 - FamRZ 1982, 43).
  • BGH, 04.02.1987 - IVb ARZ 54/86

    Voraussetzungen der gerichtlichen Bestimmung des zuständigen Gerichts -

    Soweit der Senat ein Zuständigkeitsbestimmung bereits im Prozeßkostenhilfeverfahren für zulässig hält(Beschlüsse vom 7. Oktober 1981 - IVb ARZ 556/81 - FamRZ 1982, 43;vom 29. September 1982 - IVb ARZ 38/82 - undvom 5. März 1986 - IVb ARZ 3/86), betrifft dies nur die Zuständigkeit zur Entscheidung über den Antrag auf Prozeßkostenhilfe und entscheidet demgemäß auch der Senat den negativen Kompetenzkonflikt nur für das Prozeßkostenhilfeverfahren nicht aber für die Hauptsache, hinsichtlich derer Rechtshängigkeit noch nicht eingetreten ist.
  • BGH, 08.04.1987 - IVb ARZ 14/87
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  • BGH, 26.02.1986 - IVb ARZ 51/85

    Voraussetzungen für Bestimmung des zuständigen Gerichts durch BGH bei Antrag

    In diesen Fällen setzt die Zuständigkeitsbestimmung daher gleichfalls regelmäßig die Zustellung oder, wo dies nach den verfahrensrechtlichen Vorschriften genügt, die Mitteilung der Antragsschrift voraus (vgl. Beschlüsse vom 5. März 1980 - IV ARZ 8/80 - FamRZ 1980, 562 und vom 7. Oktober 1981 - IVb ARZ 556/81 - FamRZ 1982, 43).
  • OLG Koblenz, 14.03.1983 - 13 UF 745/82

    Erhöhung auf eine Ausgleichsrente; Berechnung des Ehezeitanteils; Ausschluss des

    In dem Falle eines rechtswirksamen Widerrufs wäre den Interessen des ausgleichspflichtigen Antragsgegners ausreichend dadurch Rechnung getragen, daß er gemäß §§ 1587d Abs. 2, 1587g Abs. 3 BGB in einem Abänderungsverfahren den späteren Wegfall der Versorgung nach § 1587g Abs. 2 S. 2 BGB geltend machen könnte (vgl. dazu, daß es bei dem schuldrechtlichen Versorgungsausgleich anders als bei dem öffentlich-rechtlichen Wertausgleich keine Stichtagsschranke gibt, welche die Berücksichtigung nachträglicher Entwicklungen des Wertes ausschließt, s. BGH FamRZ 1981, 856, 861 = EzFamR BGB § 1587b Nr. 3 = BGHF 2, 711, und FamRZ 1982, 43 = BGHF 2, 821).
  • BGH, 04.06.1997 - XII ARZ 11/97

    Zuständigkeitsbestimmung für das Prozesskostenhilfeverfahren

    Zwar ist eine Zuständigkeitsbestimmung bereits für das Prozeßkostenhilfeverfahren zulässig (vgl. Senatsbeschlüsse vom 7. Oktober 1981 - IVb ARZ 556/81 = FamRZ 1982, 43; vom 8. Juli 1987 - IVb ARZ 28/87 = BGHR ZPO § 36 Nr. 6, Unzuständigerklärung, rechtskräftige 2).
  • BGH, 11.03.1992 - XII ARZ 5/92

    Verweisung des Rechtsstreits an das zuständige Amtsgericht - Fehlen von

    Die Voraussetzungen für eine Zustandigkeitsbestimmung nach § 36 Nr. 6 ZPO liegen weder für das Verfahren über die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe (vgl. Senatsbeschluß vom 7. Oktober 1981 - IVb ARZ 556/81 - FamRZ 1982, 43) noch für den Rechtsstreit in der Hauptsache vor, weil es an rechtskräftigen Unzuständigkeitserklärungen fehlt.
  • BGH, 03.02.1988 - IVb ARZ 53/87
  • BGH, 01.07.1987 - IVb ARZ 26/87

    Änderung der elterlichen Sorge - Voraussetzungen für eine

  • BGH, 29.04.1987 - IVb ARZ 15/87

    Bestimmung des zuständigen Gerichts durch den BGH - Erfordernis einer

  • BGH, 22.01.1986 - IVb ARZ 53/85

    Möglichkeit einer Entscheidung des negativen Kompetenzkonflikts hinsichtlich der

  • BGH, 22.05.1985 - IVb ARZ 17/85

    Entscheidung der Zuständigkeit verschiedener Amtsgerichte hinsichtlich der

  • BGH, 16.01.1985 - IVb ARZ 67/84

    Voraussetzungen einer Bestimmung des zuständigen Gerichts durch den BGH - Antrag

  • BGH, 09.03.1982 - IVb ARZ 14/82

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses - Verweisung an das Gericht der

  • BGH, 16.12.1981 - IVb ARZ 568/81

    Verbundurteil über eine Ehescheidung und Sorgerechtsregelung nach Abtrennung

  • BGH, 16.12.1981 - IVb ARZ 569/81

    Umfang der Bindungswirkung von Verweisungsbeschlüssen

  • BGH, 04.06.1997 - XII ARZ 11/79

    Zulässigkeit einer Zuständigkeitsbestimmung im Prozeßkostenhilfeverfahren

  • BGH, 05.03.1986 - IVb ARZ 3/86

    Vorliegen eines einheitlichen prozessualen Anspruchs - Prozesstrennung aus

  • BGH, 23.12.1981 - IVb ARZ 572/81

    Erlöschen der besonderen Zuständigkeit im Rechtszug von Ehesachen

  • BGH, 21.02.1990 - XII ARZ 6/90

    Bestimmung des zuständigen Gerichts - Mitteilung der das Verfahren in Gang

  • BGH, 16.04.1986 - IVb ARZ 8/86

    Zuständigkeit für eine Scheidungsstreitigkeit über eine in den USA geschlossenen

  • BGH, 07.03.1984 - IVb ARZ 1/84

    Aufhebung eines Beschluss über den Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts von

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