Weitere Entscheidung unten: LG Nürnberg-Fürth, 27.01.1982

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 03.07.1981 - 1 U 10/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,4200
OLG Hamburg, 03.07.1981 - 1 U 10/81 (https://dejure.org/1981,4200)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03.07.1981 - 1 U 10/81 (https://dejure.org/1981,4200)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03. Juli 1981 - 1 U 10/81 (https://dejure.org/1981,4200)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erlöschen eines Wiederkaufsrechts wegen Fristablaufs; Vertragliche Verlängerung der gesetzlichen Ausschlussfrist; Wirksamkeit der Vereinbarung eines 80-jährigen Wiederkaufsrechts; Vertragliche Bestimmung eines Zeitpunkts, ab dem Wiederkauf möglich sein soll; Ausnahme vom ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1982, 668
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.04.1967 - II ZR 142/65

    Offenbare Unbilligkeit der Ausschließung aus einem Verein

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.07.1981 - 1 U 10/81
    Sie kann durch Vereinbarung verkürzt, aber auch - selbst um einen langen Zeitraum - verlängert werden (vgl. zu allem BGHZ 47, 387 [BGH 20.04.1967 - II ZR 142/65] ).
  • BGH, 21.04.1967 - V ZR 75/64

    Verjährung von Ansprüchen aus einem Vorvertrag

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.07.1981 - 1 U 10/81
    Sie kann durch Vereinbarung verkürzt, aber auch - selbst um einen langen Zeitraum - verlängert werden (vgl. zu allem BGHZ 47, 387 [BGH 20.04.1967 - II ZR 142/65] ).
  • BGH, 20.05.2011 - V ZR 76/10

    Wiederkaufsrecht der öffentlichen Hand: Wirksamkeit einer Ausübungsfrist von 99

    Fehlt es in einem solchen Fall an einem Endtermin, beginnt die in § 462 BGB bestimmte 30-jährige Frist erst zu dem Zeitpunkt, zu dem das Wiederkaufsrecht vereinbarungsgemäß erstmals ausgeübt werden kann (vgl. OLG Hamburg, MDR 1982, 668; OLG Schleswig, OLGR 2000, 157, 158; Staudinger/Mader, BGB [2004], § 462 Rn. 4; MünchKomm-BGB/, 5. Aufl., § 462 Rn. 2).
  • BGH, 20.05.2011 - V ZR 94/10

    Zulässigkeit der Vereinbarung einer Frist über 30 Jahre hinaus zur Ausübung des

    Eine andere als die gesetzliche Ausübungsfrist ist nämlich auch dann vereinbart, wenn der Zeitpunkt, zu dem das Wiederkaufsrecht erstmals ausgeübt werden kann, abweichend von § 462 BGB festgelegt wurde (vgl. OLG Hamburg, MDR 1982, 668; OLG Schleswig, OLGR 2000, 157, 158; Staudinger/Mader, BGB [2004], § 462 Rn. 4; MünchKomm-BGB/Westermann, 5. Aufl., § 462 Rn. 2).
  • OLG Nürnberg, 27.02.2013 - 15 W 2482/12

    Grundbuchverfahren: Übertragbarkeit eines Vorkaufsrechts bei Übergang des

    Fehlt es in einem solchen Fall an einem Endtermin, beginnt die in § 462 BGB bestimmte 30-jährige Frist erst zu dem Zeitpunkt, zu dem das Wiederkaufsrecht vereinbarungsgemäß erstmals ausgeübt werden kann, auch wenn das erst mehr als dreißig Jahre nach der Vereinbarung der Fall ist (BGH NJW-RR 2011, 1582; OLG Hamburg MDR 1982, 668; Mader, aaO, § 462 Rn. 4).
  • OLG Schleswig, 25.06.1999 - 1 U 58/98

    Ausgestaltung eines Rückkaufrechts

    Aus der Möglichkeit, die gesetzliche Ausschlußfrist des § 503 Abs. 2 BGB zu verändern, folgt auch, daß der Beginn der gesetzlichen Frist abweichend von § 503 Satz 1 BGB auf einen anderen Zeitpunkt verschoben werden kann (BayObLG MDR 1970, 139, 140; OLG Hamburg MDR 1982, 668; OLG Schleswig DB 1998, 875).
  • OLG Hamburg, 01.04.2010 - 1 U 81/09

    Anspruch eines Erwerbers von Wohneigentum auf Rückzahlung eines geleisteten

    Ist - wie hier - der Beginn der Ausübungsfrist abweichend von § 462 Satz 1 BGB n.F. auf einen späteren Zeitpunkt verschoben und fehlt die Vereinbarung eines festen Endtermins, so läuft die dreißigjährige Frist ab dem vereinbarten Fristbeginn (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 3. Juli 1981, 1 U 10/81, MDR 1982, 668 f; der BGH hat die hiergegen eingelegte Revision nicht angenommen, Beschluss vom 17. März 1982, V ZR 189/81.).
  • LG Hamburg, 27.03.2009 - 303 O 204/07

    Bereicherungsrechtlicher Anspruch auf Rückzahlung eines zur Ablösung eines

    Sie steht unter dem Vorbehalt, dass die Parteien nicht eine kürzere oder längere Frist vereinbart haben, was sich bereits aus § 462 S. 2 BGB ergibt (Hans OLG Hamburg, Urteil vom 03.07.1981, 1 U 10/81 , MDR 1982, 668).
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Rechtsprechung
   LG Nürnberg-Fürth, 27.01.1982 - 11 S 7082/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,4899
LG Nürnberg-Fürth, 27.01.1982 - 11 S 7082/80 (https://dejure.org/1982,4899)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 27.01.1982 - 11 S 7082/80 (https://dejure.org/1982,4899)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 27. Januar 1982 - 11 S 7082/80 (https://dejure.org/1982,4899)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1982, 668
  • VersR 1982, 1176
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Karlsruhe, 09.10.1985 - 13 U 23/84

    Gutacterkosten; Mängeluntersuchung; Schadensersatz

    "Allerdings wird die Auffassung vertreten, der Käufer könne die zur Mängeluntersuchung aufgewendeten Gutachterhonorare aus § 467 Satz 2 BGB ersetzt verlangen ([u. a.] LG Nürnberg/Fürth, MDR 1982, 668).
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