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   OLG München, 07.05.1982 - 11 W 1268/82   

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OLG München, 07.05.1982 - 11 W 1268/82 (https://dejure.org/1982,3142)
OLG München, Entscheidung vom 07.05.1982 - 11 W 1268/82 (https://dejure.org/1982,3142)
OLG München, Entscheidung vom 07. Mai 1982 - 11 W 1268/82 (https://dejure.org/1982,3142)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1982, 760
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Hamm, 29.06.2021 - 10 W 27/21

    Außergerichtlicher Vergleich; Kostenentscheidung

    Der Vergleich ist dahingehend auszulegen, dass er sich nicht auf die bereits von der genannten rechtskräftigen Kostengrundentscheidung erfassten - gerichtlichen und außergerichtlichen - Rechtsmittelkosten erstreckt (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Februar 2017 - VI ZB 24/16 -, juris; ebenso: OLG München, Beschluss vom 07. Mai 1982 - 11 W 1268/82 -, juris; OLG Köln, Beschluss vom 12. Februar 2014 - I-17 W 194/13 -, juris).
  • OLG Düsseldorf, 25.05.2016 - 21 W 10/16

    Auslegung der Kostenregelung eines Vergleichs nach Zurückverweisung in der

    Der Senat teilt insoweit die von mehreren OLGen vertretene Auffassung, dass rechtskräftig abgeschlossene Verfahrensteile, auch Kostenentscheidungen, im Zweifel nur vom Vergleichstitel erfasst sind, wenn über deren Einbeziehung eine ausdrückliche Regelung getroffen worden ist (OLG München, Beschluss vom 7.5.1982, 11 W 1268/82, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 30.8.1989, 8 W 383/89, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.7.1980, 20 W 389/80, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Dezember 2008, VI-W (Kart) 2/08, juris Tz 9; OLG Schleswig, Beschluss vom 12. November 1981, 9 W 187/81, JurBüro 1982, 445; a.A. st. Rspr. des OLG Koblenz, z.B. Beschluss vom 17.10.2011, 14 W 578/11, juris Tz 3 f.; Beschluss vom 28.7.1980, 14 W 562/05).
  • OLG Köln, 12.02.2014 - 17 W 194/13

    Auslegung eines Vergleichs hinsichtlich der Kostenregelung

    Da sich die Parteien nicht einig sind, ob die - rechtskräftige - Kostengrundentscheidung des Oberlandesgerichts wegen der von dem Kläger zurückgenommenen Berufung gegen das Teilurteil durch die - umfassende - Kostenregelung des den gesamten Rechtsstreit beendenden Vergleichs abgeändert werden (wie der Kläger meint) oder daneben bestehen bleiben sollte (wie die Beklagte und der Rechtspfleger meinen), und der Vergleichstext insoweit keine ausdrückliche Regelung enthält, ist der Inhalt des Prozessvergleichs durch Auslegung zu ermitteln (vgl. für derartige Fälle Zöller/Herget, 30. Aufl., § 104 ZPO Rn 21 "Prozessvergleich" unter d) und e); OLG Jena, B. vom 29.01.2013 - 9 W 45/13 - OLG Nürnberg, MDR 2010, 45 f. = juris Rn 13; OLG Düsseldorf, B. vom 16.12.2008 - VI W (Kart) 2/08 - juris Rn 9; OLG Koblenz JurBüro 1991, 116 f. = juris Rn 4; OLG München, MDR 1982, 760).
  • OLG Düsseldorf, 11.03.2003 - 10 WF 31/02

    Reichweite der Kostenregelung eines gerichtlichen Vergleichs

    Ohne besondere Anhaltspunkte ist nicht anzunehmen, dass die Parteien mit dem Vergleich auch eine bereits bestehende Kostenpflicht aufheben oder abändern wollten (vgl. OLG Frankfurt Rpfleger 1981, 29, 30; OLG München MDR 1982, 760; OLG Stuttgart MDR 1989, 1108; aA OLG Koblenz MDR 1987, 852).
  • OLG Naumburg, 27.05.2002 - 11 W 96/01

    Umfang der Kostenregelung in einem Vergleich

    Nach überwiegender Meinung (OLG München MDR 1982, 760; OLG Stuttgart MDR 1989, 1108 m.w.N; Zöller/ Herget a.a.O.; Baumbach/ Hartmann, ZPO, 60. Auflage, § 98 Rn 20; a.A. OLG Koblenz MDR 1987, 852 für Kosten der Revision), der sich der Senat jedenfalls für die hier vorliegende Fallkonstellation anschließt, umfasst die in einem Vergleich vereinbarte Aufhebung der Kosten des Rechtsstreits grundsätzlich nicht solche Kosten, über die bereits rechtskräftig anderweitig entschieden worden ist.
  • OLG Naumburg, 27.05.2002 - 11 W 97/01

    Beweisaufnahme im Kostenfestsetzungsverfahren; Tragweite und Umfang einer in

    Nach überwiegender Meinung (OLG München MDR 1982, 760; OLG Stuttgart MDR 1989, 1108 m.w.N; Zöller/ Herget a.a.O.; Baumbach/ Hartmann, ZPO, 60. Auflage, § 98 Rn 20; a.A. OLG Koblenz MDR 1987, 852 für Kosten der Revision), der sich der Senat jedenfalls für die hier vorliegende Fallkonstellation anschließt, umfasst die in einem Vergleich vereinbarte Aufhebung der Kosten des Rechtsstreits grundsätzlich nicht solche Kosten, über die bereits rechtskräftig anderweitig entschieden worden ist.
  • OLG Jena, 29.01.2013 - 9 W 45/13

    Verhältnis getroffenen Kostenregelung in Vergleich zu bestehender rechtskräftige

    Nach einer Auffassung (z.B. OLG München, MDR 1982, 760; OLG Schleswig, JurBüro 1982, 445; Zöller/Herget, 29. Aufl. § 104 ZPO, Rn 21 Stichwort "Berufung") soll die rechtskräftige Kostenentscheidung im Berufungsurteil nur dann von der Kostenregelung im abschließenden Vergleich berührt werden, wenn dies im Vergleich ausdrücklich erwähnt ist.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 12.05.1982 - 6 WF 192/82   

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https://dejure.org/1982,3376
OLG Hamm, 12.05.1982 - 6 WF 192/82 (https://dejure.org/1982,3376)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.05.1982 - 6 WF 192/82 (https://dejure.org/1982,3376)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

  • AG Lemgo - 8 F 62/82
  • OLG Hamm, 12.05.1982 - 6 WF 192/82

Papierfundstellen

  • MDR 1982, 760
  • Rpfleger 1982, 354
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Nürnberg, 28.10.1981 - 5 W 2355/81

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.1982 - 6 WF 192/82
    Zur Rechtsverteidigung im Sinne von § 114 ZPO gehört nach ganz überwiegender Meinung in Literatur und Rechtsprechung nicht die Anhörung des Gegners im Prozeßkostenhilfeverfahren (vgl. OLG Nürnberg NJW 1982, S. 288 mit weiteren zahlreichen Hinweisen).
  • OLG Hamm, 10.11.1981 - 1 WF 459/81
    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.1982 - 6 WF 192/82
    Der Senat vertritt daher in Übereinstimmung mit der herrschenden Ansicht die Rechtsauffassung, daß es für die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für das Prozeßkostenhilfeprüfungsverfahren keine Rechtsgrundlage gibt (so auch der 8. Senat für Familiensachen des OLG Hanna Beschl. v. 1.3.1982, 8 WF 93/82), gegen die jüngst veröffentlichte abweichende Meinung des 1. Senats für Familiensachen des OLG Hamm NJW 1982 S. 287.
  • OLG Hamm, 01.03.1982 - 8 WF 93/82
    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.1982 - 6 WF 192/82
    Der Senat vertritt daher in Übereinstimmung mit der herrschenden Ansicht die Rechtsauffassung, daß es für die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für das Prozeßkostenhilfeprüfungsverfahren keine Rechtsgrundlage gibt (so auch der 8. Senat für Familiensachen des OLG Hanna Beschl. v. 1.3.1982, 8 WF 93/82), gegen die jüngst veröffentlichte abweichende Meinung des 1. Senats für Familiensachen des OLG Hamm NJW 1982 S. 287.
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Rechtsprechung
   OLG München, 16.04.1982 - 11 W 1594/81   

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https://dejure.org/1982,5331
OLG München, 16.04.1982 - 11 W 1594/81 (https://dejure.org/1982,5331)
OLG München, Entscheidung vom 16.04.1982 - 11 W 1594/81 (https://dejure.org/1982,5331)
OLG München, Entscheidung vom 16. April 1982 - 11 W 1594/81 (https://dejure.org/1982,5331)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1982, 760
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 13.07.2011 - IV ZB 8/11

    Kostenfestsetzungsverfahren: Glaubhaftmachung von Terminsvertreterkosten

    Die von der Rechtsbeschwerde in Bezug genommene Rechtsprechung zur anwaltlichen Versicherung nach § 104 Abs. 2 Satz 2 ZPO für nicht als Pauschsatz geltend gemachte Postgebühren (OLG München MDR 1982, 760; VGH Baden-Württemberg JurBüro 1990, 1001) ist nicht einschlägig.
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Rechtsprechung
   OLG München, 07.04.1982 - 11 W 2087/81   

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https://dejure.org/1982,5493
OLG München, 07.04.1982 - 11 W 2087/81 (https://dejure.org/1982,5493)
OLG München, Entscheidung vom 07.04.1982 - 11 W 2087/81 (https://dejure.org/1982,5493)
OLG München, Entscheidung vom 07. April 1982 - 11 W 2087/81 (https://dejure.org/1982,5493)
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Papierfundstellen

  • MDR 1982, 760
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