Rechtsprechung
   BayObLG, 02.04.1982 - BReg. 1 Z 1/82   

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BayObLG, 02.04.1982 - BReg. 1 Z 1/82 (https://dejure.org/1982,10133)
BayObLG, Entscheidung vom 02.04.1982 - BReg. 1 Z 1/82 (https://dejure.org/1982,10133)
BayObLG, Entscheidung vom 02. April 1982 - BReg. 1 Z 1/82 (https://dejure.org/1982,10133)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1982, 763
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   OLG Hamm, 23.03.1982 - 4 U 7/82   

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https://dejure.org/1982,3770
OLG Hamm, 23.03.1982 - 4 U 7/82 (https://dejure.org/1982,3770)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.03.1982 - 4 U 7/82 (https://dejure.org/1982,3770)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. März 1982 - 4 U 7/82 (https://dejure.org/1982,3770)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1982, 763
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 22.10.1992 - IX ZR 36/92

    Vollzug einstweiliger Anordnung - Kein Schadensersatzanspruch nach Erfüllung

    Es liegt deshalb nahe, daß das Gesetz unter Vollziehung die Zwangsvollstreckung des Arrests und der einstweiligen Verfügung versteht, wobei die Vorschriften über die Zwangsvollstreckung deshalb "nur" entsprechend angewendet werden sollen, weil Arrest- und Verfügungsgläubiger im Regelfall lediglich Sicherung, aber nicht Befriedigung verlangen können (Zöller/Vollkommer, aaO. § 928 Rdnr. 1, vor § 916 Rdnr. 1; Jauernig, Zwangsvollstreckungs- und Konkursrecht 19. Aufl. § 36 I; Baumann/Brehm, Zwangsvollstreckung 2. Aufl. § 15 II 3, § 16 III; Bruns/Peters, Zwangsvollstreckungsrecht 3. Aufl. § 49 V; Borck WRP 1977, 556; derselbe MDR 1983, 180, 181 - den Begriff der Vollziehung fassen weiter OLG Hamm MDR 1982, 763 [OLG Hamm 23.03.1982 - 4 U 7/82]; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO 50. Aufl. Grundzüge § 916 Anm. 4).
  • OLG Nürnberg, 21.12.2021 - 3 U 3716/21

    Rechtzeitigkeit der Vollziehung einer einstweiligen Verfügung

    a) Soweit in Literatur und Rechtsprechung die Sicherheitsleistung in dieser Sachverhaltsgestaltung als entbehrlich angesehen wird, wird dies im Wesentlichen damit begründet, dass zwischen Vollziehung und Vollstreckung zu unterscheiden sei und die Monatsfrist nur für die erstgenannte gelte (OLG Hamm, Urteil vom 23. März 1982, 4 U 7/82, …
  • OLG Celle, 20.01.2006 - 13 W 5/06

    Verurteilung einer Redaktion zu einer Gegendarstellung; Statthaftigkeit der

    Nach einer teilweise vertretenen Meinung soll dies nicht gelten, wenn, wie im Streitfall, nicht die Vollziehung, sondern die Zwangsvollstreckung des Verfügungsurteils von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht wurde (OLG Hamm, MDR 1982, 763, Wenzel, Das Recht der Wort und Bildberichterstattung, 5. Aufl., Rdnr. 277 [Bl. 220 d. A.]; Thomas/Putzo-Reichhold, 27. Aufl., § 936 Rdnr. 7).
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   OLG München, 14.05.1982 - 22 AR 16/82   

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https://dejure.org/1982,6656
OLG München, 14.05.1982 - 22 AR 16/82 (https://dejure.org/1982,6656)
OLG München, Entscheidung vom 14.05.1982 - 22 AR 16/82 (https://dejure.org/1982,6656)
OLG München, Entscheidung vom 14. Mai 1982 - 22 AR 16/82 (https://dejure.org/1982,6656)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1982, 763
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 30.11.1984 - RiZ(R) 9/84

    Anfechtung eines Geschäftsverteilungsplans

    Ebenso gibt der von dem Antragsteller vorgelegte Beschluß des Oberlandesgerichts München vom 22. September 1982 - 22 AR 16/82 zu seinen Gunsten nichts her.
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   BayObLG, 02.04.1982 - BReg. 1 Z/82   

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https://dejure.org/1982,2817
BayObLG, 02.04.1982 - BReg. 1 Z/82 (https://dejure.org/1982,2817)
BayObLG, Entscheidung vom 02.04.1982 - BReg. 1 Z/82 (https://dejure.org/1982,2817)
BayObLG, Entscheidung vom 02. April 1982 - BReg. 1 Z/82 (https://dejure.org/1982,2817)
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Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1982, 763
  • Rpfleger 1982, 284
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BayObLG, 08.07.1991 - BReg. 1 Z 41/91

    Umgangsrecht; Ausschluß; Grundrecht; Kindeswohl; Gefährdung; Körperlich;

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  • BayObLG, 06.10.1998 - 1Z BR 52/98

    Entziehung des elterlichen Sorgerechts

    aa) Umgangsrecht und Personensorgerecht stehen sich als selbständige Rechte gegenüber (BGHZ 51, 219/221; BayObLG FamRZ 1982, 958/959).
  • BayObLG, 13.04.1984 - BReg. 1 Z 28/84

    Eltern; Leibliche Eltern; Herausgabe; Kind; Pflegeeltern; Besuchsrecht;

    Ferner wird es zu erwägen haben, ob - entsprechend § 1634 I. V. m. § 1666 Abs. 1 Satz 1 und § 1705 Satz 2 BGB (vgl. BayObLG, FamRZ 82, 958/960) - zugleich mit der Entscheidung nach § 1632 Abs. 4 BGB auch eine Besuchsregelung zu treffen ist, und zwar sowohl für die mit ihrem Herausgabeverlangen etwa scheiternde Mutter als auch umgekehrt zugunsten der Pflegepersonen, wenn dadurch ein für das Wohl des Kindes wesentlicher Kontakt zu diesen aufrechterhalten werden kann und soll (vgl. Palandt § 1632 BGB Anm. 3 c cc).".
  • BayObLG, 05.04.2000 - 1Z BR 108/99

    Verbleibensanordnung bei einer Gefährdung des Kindeswohls

    Für Umgangsregelungen bei nichtehelichen Kindern war das Vormundschaftsgericht zuständig (BayObLG FamRZ 1982, 958/959; ZB1JugR 1983, 302/305).
  • OLG Düsseldorf, 11.10.1985 - 3 Wx 329/85

    Familiengericht; Vormundschaftsgericht; Zuständigkeitsabgrenzung; Familiensache;

    Dieser Beurteilung stehen die eine vormundschaftsgerichtliche Zuständigkeit bejahenden Entscheidungen des Oberlandesgerichts Düsseldorf (4. FamS - FamRZ 1981, 479) und des Bayerischen Obersten Landesgericht (FamRZ 1982, 958) nicht entgegen.
  • OLG Hamburg, 10.02.1983 - 15 UF 32/83
    Der abweichenden Meinung des Bayerischen Obersten Landesgericht (u.a. FamRZ 1980, 1064; 1981, 814; 1981, 999; DAVorm 1981, 897; 1981, 901; FamRZ 1982, 958) kann nicht gefolgt werden, denn die von dem Bayerischen Obersten Landesgericht gegebene Begründung, dem noch ungefestigten Willen eines kleineren Kindes sei keine wesentliche Bedeutung beizumessen, weil das Kind nach seinem Alter in der Entwicklung noch nicht so weit fortgeschritten sei, daß es zu einer vernünftigen Eigenbeurteilung fähig wäre, steht mit dem Wortlaut des § 50b FGG und dem Sinn und Zweck dieser Norm in einem unvereinbaren Gegensatz.
  • BayObLG, 08.12.1982 - BReg. 1 Z 80/82

    Eintritt der Rechtsfolge des § 1750 Abs. 4 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bei

    Das Beschwerdegericht muß dabei nach seinem Ermessen auch entscheiden, ob die Anhörung durch einen beauftragten Richter ausreichen wird (vgl. BayObLGZ 1956, 300/302; BayObLG FamRZ 1976, 43/46 und 1982, 958/960 = ZBIJugR 1982, 413/417; Keidel/Kuntze/Winkler § 12 FGG RdNr. 86 e m.Nachw. bei FN 6 sowie Nachtrag zur 11.Aufl. § 50 a FGG RdNr. 4 m.Nachw. bei FN 2) oder durch die Kammer zu erfolgen hat (vgl. OLG Stuttgart MDR 1980, 1030 [OLG Stuttgart 04.08.1980 - 8 W 21/80] /1031).
  • BGH, 30.05.1984 - IVb ARZ 23/84

    Zuständigkeit des Familiengerichts hinsichtlich der Regelung des Rechts der

    Allerdings ist dessen Rechtsauffassung beizutreten, daß es sich bei der Regelung des Rechts der Mutter zum persönlichen Umgang mit ihrem nichtehelichen Kinde nach §§ 1705 Satz 2, 1634 Abs. 2 BGB nicht um eine Familiensache handelt und zur Entscheidung im ersten Rechtszug nicht das in § 1634 Abs. 2 BGB bezeichnete Familiengericht berufen war, sondern das Vormundschaftsgericht zu Recht entschieden hat und als Beschwerdegericht an sich das Landgericht zuständig wäre (vgl. OLG Hamburg FamRZ 1978, 793, 794 aE; OLG Karlsruhe FamRZ 1978, 906; BayObLG FamRZ 1982, 958; Gernhuber, Familienrecht 3. Aufl. § 53 III 13; Palandt/Diederichsen BGB 43. Aufl. § 1634 Anm. 4 a; Baumbach/Lauterbach/Albers, ZPO 42. Aufl. § 621 Anm. 1 B; Thomas/Putzo, ZPO 12. Aufl. § 621 Anm. 2 b; Zöller/Philippi, ZPO 13. Aufl. § 621 Anm. I 1).
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