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   BGH, 19.08.1982 - 3 StR 125/82 (S)   

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BGH, 19.08.1982 - 3 StR 125/82 (S) (https://dejure.org/1982,3034)
BGH, Entscheidung vom 19.08.1982 - 3 StR 125/82 (S) (https://dejure.org/1982,3034)
BGH, Entscheidung vom 19. August 1982 - 3 StR 125/82 (S) (https://dejure.org/1982,3034)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Verwertung von Angaben eines Zeugen aus einer früheren polizeilichen Vernehmung - Ermessensspielraum eines Tatrichters hinsichtlich der Auswahl eines Sachverständigen - Zulässigkeit der tateinheitlichen Verbindung der Dauerstraftat der Bildung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1982, 969
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.02.1951 - 1 StR 5/51

    Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Ergänzung einer

    Auszug aus BGH, 19.08.1982 - 3 StR 125/82
    Eine besondere Verfahrenslage, die das aus den genannten Gründen unzulässige Gesuch (BGHSt 1, 44 [BGH 21.02.1951 - 1 StR 5/51]; 14, 330, 332; BGH, Beschluß vom 15. November 1977 - 1 StR 30/77) ausnahmsweise rechtfertigen könnte, liegt nicht vor.
  • BGH, 31.05.1960 - 5 StR 168/60

    polizeiliches Protokoll - § 254 StPO, Urkundenverwertungsverbot, Vorhalt ggü.

    Auszug aus BGH, 19.08.1982 - 3 StR 125/82
    Soweit sich der Zeuge B. in der Hauptverhandlung auch nach einem Vorhalt nicht mehr an die Einzelheiten des auf Seite 27 der Urteilsabschrift geschilderten Treffens erinnern konnte (UA S. 210), hätten seine früher vor der Polizei gemachten Angaben nur nach förmlicher Verlesung der damaligen Niederschrift gemäß § 253 Abs. 1 StPO zusammen mit den nunmehr hierzu abgegebenen Erklärungen des Zeugen zur Grundlage der Urteilsfindung gemacht werden dürfen (vgl. BGHSt 14, 310 [BGH 31.05.1960 - 5 StR 168/60]; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 249 Rdn 51, 55; Paulus in KMR 7. Aufl. § 244 Rdn 70, 71; Mayr in KK § 249 Rdn 49).
  • BGH, 10.06.1960 - 2 StR 132/60

    Nichteinhaltung der Revisionsbegründungsfrist und der Wiedereinsetzungsfrist

    Auszug aus BGH, 19.08.1982 - 3 StR 125/82
    Eine besondere Verfahrenslage, die das aus den genannten Gründen unzulässige Gesuch (BGHSt 1, 44 [BGH 21.02.1951 - 1 StR 5/51]; 14, 330, 332; BGH, Beschluß vom 15. November 1977 - 1 StR 30/77) ausnahmsweise rechtfertigen könnte, liegt nicht vor.
  • BGH, 13.01.1988 - 2 StR 665/87

    Fleischermesser - § 24 StGB, Freiwilligkeit

    Es kommt darauf an, ob sich der betreffende Umstand für den Täter als ein "zwingendes Hindernis« darstellt (BGH, bei Holtz MDR 1982, 969; 1986, 271).
  • BGH, 10.01.2024 - 6 StR 324/23

    Rücktritt vom beendeten Versuch - und die Frage der Freiwilligkeit

    Dabei kommt es darauf an, ob sich der betreffende Umstand für den Täter als ein "zwingendes Hindernis" darstellt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. August 1982 - 3 StR 284/82, MDR 1982, 969; vom 17. Oktober 1985 - 4 StR 516/85; MDR 1986, 271; vom 13. Januar 1988 - 2 StR 665/87, aaO; Bottke in Festschrift 50 Jahre Bundesgerichtshof, Festgabe aus der Wissenschaft, Bd. IV, S. 135, 169 f.).
  • BGH, 25.01.1984 - 3 StR 481/83

    Verurteilung wegen versuchten Mordes - Rücktritt vom unbeendeten Versuch -

    Entscheidend für die Frage der Freiwilligkeit des Rücktritts ist aber, ob aus der Sicht des Täters ein für ihn zwingendes Hindernis vorliegt oder ob er noch Herr seiner Entschlüsse geblieben ist (BGH GA 1977, 75, 76; BGH, Beschluß vom 27. August 1982 - 3 StR 284/82, bei Holtz MDR 1982, 969 [BGH 20.03.1981 - I ZR 12/79]).

    Kommen, wie hier, mehrere Rücktrittsgründe in Betracht, so ist ein strafbefreiender Rücktritt nur dann ausgeschlossen, wenn jeder der denkbaren Beweggründe zur Annahme der Unfreiwilligkeit führt (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1966, 892), wobei Zweifel an der Freiwilligkeit grundsätzlich zu Gunsten des Angeklagten zu lösen sind (BGH bei Holtz MDR 1982, 969 [BGH 20.03.1981 - I ZR 12/79]).

  • BGH, 15.10.2003 - 1 StR 402/03

    Strafbefreiender Rücktritt vom Versuch des Totschlags (nach Tatbeginn

    Bleibt offen, ob der Täter von der weiteren Tatausführung - hier des Totschlags - durch Umstände gehindert war, die von seinem Willen unabhängig waren, so ist nach dem Zweifelssatz von der Freiwilligkeit des Rücktritts auszugehen (BGH bei Holtz MDR 1982, 969; MDR 1986, 271; BGH StV 1992, 10, 11; BGH, Beschluß vom 20. Januar 1995 - 2 StR 715/94; Tröndle/Fischer aaO § 24 Rdn. 28).
  • BGH, 13.11.1985 - 2 StR 626/85

    Beurteilung der Freiwilligkeit eines Rücktritts vom Versuch - Erfordernis des

    Unfreiwilligkeit wegen psychischen Unvermögens ist aber nur anzunehmen, wenn beim Täter innere Hemmungen solcher Art auftreten, die für ihn einen zwingenden Grund darstellen, von der Vollendung der Tat abzusehen (BGH, Beschluß vom 27. August 1982 - 3 StR 284/82 - bei Holtz MDR 1982, 969).
  • OLG Köln, 19.12.2000 - Ss 488/00

    Feststellungen zum Schuldumfang bei Trunkenheitsfahrt

    Unvollständig sind die Urteilsgründe deshalb, wenn sie nicht erkennen lassen, ob im Falle einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit von dem nach §§ 49 Abs. 1, 21 StGB gemilderten Strafrahmen ausgegangen bzw. aus welchen Gründen von der Strafmilderung abgesehen worden ist (BGHSt 16, 363; BGH NStZ 1981, 296 [[Pf.]; BGH MDR 1982, 969 [H]; OLG Hamm VRS 41, 105; Hanack a.a.O. § 337 Rdnr. 228; Engelhardt a.a.O. Rdnr. 25).
  • BGH, 13.02.1998 - 3 StR 448/97

    BGH hebt Urteil gegen die RAF-Terroristin Birgit Hogefeld teilweise auf

    Durch deren Aburteilung werden auch die Tatbestände der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung und die hierzu in Idealkonkurrenz stehenden Vergehen nach dem Waffengesetz und den (die Fälle B IV und V betreffenden) Urkundenfälschungen mitabgeurteilt; letztere stellen somit keine rechtlich selbständigen Straftaten dar (vgl. BGH bei Holtz MDR 1982, 969 [BGH 20.03.1981 - I ZR 12/79] m.w.Nachw.).
  • BGH, 16.08.1983 - 1 StR 486/83

    Voraussetzung des Vorliegens eines Gesamtvorsatzes für das Vorliegen einer

    Bei der Prüfung der Konkurrenzfragen wird der neue Tatrichter allerdings zu beachten haben, daß eine minderschwere Dauerstraftat oder fortgesetzte Tat nicht geeignet ist, zwei schwerere, an sich selbständige Taten zur Tateinheit zu verbinden (vgl. BGHSt 18, 26, 28; 18, 66, 69; 23, 141, 149/150; 29, 288, 291; 31, 29; BGH bei Dallinger MDR 1973, 556; BGH bei Holtz MDR 1982, 969 [BGH 20.03.1981 - I ZR 12/79]; BGH, Beschl. vom 16.12.1976 - 4 StR 619/76; Urt. vom 10.2.1977 - 4 StR 623/76; Beschl. vom 26.7.1978 - 3 StR 224/78).
  • BGH, 10.04.1992 - 3 StR 550/91

    Verbindung der Verbrechen des versuchten Mordes und der Herbeiführung einer

    Das gemäß § 154 a StPO ausgeschiedene Verbrechen des § 129 a StGB hat nicht die Kraft, die mit höherer Strafe bedrohten, durch beide Anschläge erfüllten Verbrechen des versuchten Mordes und der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion miteinander zur Tateinheit zu verbinden (vgl. grundsätzlich BGHSt 31, 29, 31; BGH bei Holtz; MDR 1982, 969 [BGH 20.03.1981 - I ZR 12/79]; BGHR StGB § 52 I Klammerwirkung 4 und 5).
  • BGH, 06.04.1983 - 3 StR 515/82

    Strafbarkeit wegen gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in

    Das bedeutet, daß mit dem Raub auch die mit ihm in Tateinheit stehende Zuhälterei und damit auch die mit ihr in weiterer Tateinheit stehenden Straftaten der gefährlichen Körperverletzung und der Nötigung als eine einheitliche Tat durch nur eine Strafe zu ahnden sind (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1973, 556 sowie bei Holtz MDR 1982, 102 und 1982, 969).
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