Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 10.09.1981

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 12.01.1981 - 1 U 152/79   

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OLG Düsseldorf, 12.01.1981 - 1 U 152/79 (https://dejure.org/1981,3700)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.01.1981 - 1 U 152/79 (https://dejure.org/1981,3700)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Januar 1981 - 1 U 152/79 (https://dejure.org/1981,3700)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 254; BGB § 278; BGB § 426; StVG § 7; StVG § 12; VVG § 67 Abs. 2

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    BGB §§ 254, 278, 426, 823, 840; VVG § 67; StVG § 7
    Unerlaubte Handlungen; keine Mitverantwortlichkeit des schuldlos geschädigten, deliktunfähigen Kindes wegen Mitverschuldens seiner Eltern; Ausgleich unter Gesamtschuldnern.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gefährdungshaftung; Mitverschulden; Gesetzlicher Vertreter; Haftungseinheit; Zurechnungseinheit; Gesamtschuldner; Ausgleichsanspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1982, 142
  • VersR 1982, 300
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.09.1973 - VI ZR 91/71

    Abwägung verschiedener zum Unfall führender Kausalverläufe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.01.1981 - 1 U 152/79
    Eine solche Zurechnungseinheit, die zur Folge hat, daß ihr gegenüber ein Mitschädiger nur zu einer bestimmten Quote belastet werden kann, liegt dann vor, wenn mehrere Schädiger oder ein Schädiger, und der mitschuldige Geschädigte eine gemeinsam zu verantwortende Unfallursache gesetzt haben, so daß ihre Handlungen zu einem gemeinsamen Ursachenbeitrag verschmelzen (BGHZ 61, 213; BGH VersR 1978, 735).

    Innerhalb einer solchen Zurechnungseinheit kann jedoch niemand stehen, der den Unfall nicht in einer zurechenbaren Weise mitverursacht hat (BGHZ 61, 213, 220); vielmehr verbleibt es dabei, daß dem schuldlos Geschädigten sämtliche Schädiger gemäß §§ 840, 421 BGB als Gesamtschuldner haften.

  • BGH, 16.01.1979 - VI ZR 243/76

    Haftungsverteilung bei Überfahren eines nicht hinreichend beaufsichtigten, noch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.01.1981 - 1 U 152/79
    Die Drittklägerin, das Kind K., braucht sich nicht ein etwaiges Verschulden ihrer Eltern gemäß § 254 Abs. 2 S. 2 iVm § 278 BGB anrechnen zu lassen, denn diese Vorschriften kommen lediglich im Rahmen einer rechtlichen - insbesondere vertraglichen - Sonderverbindung in Betracht (zum Beispiel BGH NJW 1979, 973; VersR 1980, 938).

    § 67 Abs. 2 VVG will verhindern, daß ein Familienmitglied, das gegen ein anderes einen Schadensersatzanspruch hat, mittelbar den Schaden deshalb selbst mittragen muß, weil die Schadensersatzleistung des schädigenden Familienmitglieds den gesamten Familienunterhalt schmälern würde (BGH NJW 1964, 860; 1979, 973).

  • BGH, 18.04.1978 - VI ZR 81/76

    Haftungseinheit - Zurechnungseinheit - Bereicherungsanspruch - Ausgleichsanspruch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.01.1981 - 1 U 152/79
    Eine solche Zurechnungseinheit, die zur Folge hat, daß ihr gegenüber ein Mitschädiger nur zu einer bestimmten Quote belastet werden kann, liegt dann vor, wenn mehrere Schädiger oder ein Schädiger, und der mitschuldige Geschädigte eine gemeinsam zu verantwortende Unfallursache gesetzt haben, so daß ihre Handlungen zu einem gemeinsamen Ursachenbeitrag verschmelzen (BGHZ 61, 213; BGH VersR 1978, 735).
  • BGH, 20.05.1980 - VI ZR 185/78

    Begehren von Schadensersatz für Heilbehandlungskosten bedingt durch einen Unfall

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.01.1981 - 1 U 152/79
    Die Drittklägerin, das Kind K., braucht sich nicht ein etwaiges Verschulden ihrer Eltern gemäß § 254 Abs. 2 S. 2 iVm § 278 BGB anrechnen zu lassen, denn diese Vorschriften kommen lediglich im Rahmen einer rechtlichen - insbesondere vertraglichen - Sonderverbindung in Betracht (zum Beispiel BGH NJW 1979, 973; VersR 1980, 938).
  • BGH, 11.02.1964 - VI ZR 271/62

    Regreßrecht des Sozialversicherers bei Schädigung eines Ehegatten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.01.1981 - 1 U 152/79
    § 67 Abs. 2 VVG will verhindern, daß ein Familienmitglied, das gegen ein anderes einen Schadensersatzanspruch hat, mittelbar den Schaden deshalb selbst mittragen muß, weil die Schadensersatzleistung des schädigenden Familienmitglieds den gesamten Familienunterhalt schmälern würde (BGH NJW 1964, 860; 1979, 973).
  • BGH, 01.03.1988 - VI ZR 190/87

    Kinderspielplatz - § 823 Abs. 1 BGB, Verkehrssicherungspflicht, § 254 BGB,

    Er kann daher nicht in einer Zurechnungseinheit mit seinem Vater stehen (vgl. Senatsurteil vom 18.09.1973 - VI ZR 97/71 = VersR 1974, 34, 35; OLG Düsseldorf VersR 1982, 300, 301).
  • LG Tübingen, 10.08.1989 - 1 S 82/89

    Haftungsverteilung bei Verletzung eines nicht angeschnallten vier Jahre alten

    Dem schuldlos Geschädigten haften sämtliche Schädiger gemäß §§ 840, 421 BGB als Gesamtschuldner (OLG Düsseldorf MDR 1982, 142, 143).

    Zwar haften Eltern gegenüber ihren Kindern nur ihm Rahmen der Sorgfalt, die sie in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegen, dieses Haftungsprivileg im Rahmen der elterlichen Sorge findet jedoch auf die deliktsrechtliche Verantwortlichkeit der Eltern gegenüber ihrem Kind, insbesondere im Rahmen von Verkehrsunfällen, keine Anwendung (Palandt-Dietrichsen, BGB, 47. Aufl. 1988, § 1664 Anm. 1 b; BGHZ 73, 193, 195; vgl. auch OLG Düsseldorf MDR 1982, 142, 143).

    Denn Beklagten steht, nachdem sie den gesamten Schadensersatzanspruch der Tochter erfüllt haben, gegen die Klägerin ein Anspruch nach § 426 Abs. 1 und 2 BGB in Höhe von 1/3, mithin 304, 38 DM, zu (vgl. OLG Düsseldorf MDR 1982, 142, 143).

  • OLG Hamm, 15.12.1997 - 6 U 66/96

    Schädigung eines Kindes durch Anzünden eines Grillfeuers mit Spiritus L

    Das versicherte Kind konnte daher nicht in einer Zurechnungseinheit mit seinem Vater stehen (vgl. BGH VersR 88, 632; 74, 34; OLG Düsseldorf VersR 82, 300).
  • OLG Hamm, 01.10.1998 - 6 U 92/98

    Aufsichtspflichtverletzung der Eltern, Mitverschulden der Eltern des geschädigten

    Gesichtspunkte der Haftungseinheit können deswegen nicht zu einer Zurechnung führen, weil der nicht deliktsfähige Kläger den Unfall nicht zurechenbar mitverursacht hat und deswegen nicht in einer Zurechnungseinheit mit seiner Mutter stehen kann (vgl. BGH VersR 1988, 632; Senat r + s 1998, 282; OLG Düsseldorf VersR 1982, 300).
  • KG, 31.10.1994 - 12 U 4031/93

    Haftungsverteilung bei Verletzung eines Kleinkindes

    Denn die nichtdeliktsfähige Klägerin hat den Unfall nicht in zurechenbarer Weise mitverursacht; sie kann daher nicht in einer Zurechnungseinheit mit ihrer Großmutter stehen (vgl. BGHZ 103, 338, 344; BGH VersR 1974, 34, 35; OLG Düsseldorf, VersR 1982, 300, 301).
  • OLG Düsseldorf, 26.02.1999 - 22 U 201/98

    Aufsichtspflichtverletzung bei sorgfaltswidrigkeit einer kurzfristigen

    Soweit eine Anrechnung unter dem Gesichtspunkt der Zurechnungseinheit in Betracht zu ziehen ist, dürfte ebenfalls § 1664 BGB anzuwenden sein, denn innerhalb der Zurechnungseinheit kann niemand stehen, der den Schaden nicht in zurechenbarer Weise verursacht hat (vgl. OLG Düsseldorf VersR 1982, 300, 301).
  • OLG Hamm, 31.08.1998 - 6 U 15/98

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem am Fahrbahnrand stehenden Helfer bei

    War der Unfall für den Zeugen H als Führer des Klägerfahrzeugs unabwendbar i.S.d. § 7 II 1 StVG, so scheidet eine Haftungseinheit zwischen ihm und dem unfallbeteiligten L von vornherein aus, denn diese käme nur dann in Betracht, wenn er den Unfall in zurechenbarer Weise mitverursacht hätte (vgl. BGH VersR 88, 632; 74, 34; OLG Düsseldorf VersR 82, 300).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 10.09.1981 - 6 U 151/81   

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https://dejure.org/1981,2241
OLG Hamm, 10.09.1981 - 6 U 151/81 (https://dejure.org/1981,2241)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.09.1981 - 6 U 151/81 (https://dejure.org/1981,2241)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. September 1981 - 6 U 151/81 (https://dejure.org/1981,2241)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 1599 (Ls.)
  • MDR 1982, 142
  • BauR 1982, 285
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 22.10.1987 - VII ZR 12/87

    Eintragung einer Sicherungshypothek an einem bestellerfremden Grundstücks

    Mit einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise werde die Grenze zu einer unzulässigen richterlichen Rechtsfortbildung überschritten und die gesetzliche Haftungsbeschränkung des § 13 Abs. 2 GmbHG unterlaufen (OLG Braunschweig OLGZ 1974, 210, 212 ff. = BB 1974, 624, 625; OLG Bremen NJW 1976, 1320, 1321 [OLG Bremen 19.02.1976 - 2 U 160/75]; OLG Hamm BauR 1978, 58; 1982, 285, 286 und NJW-RR 1986, 570, 571; OLG Düsseldorf - 22. Zivilsenat - BauR 1985, 337; OLG Köln BauR 1986, 703, 704; KG - 6. Zivilsenat - BauR 1986, 705 und - 24. Zivilsenat - ZfBR 1987, 247; LG Siegen MDR 1976, 314, 315 [LG Siegen 16.06.1975 - 5 T 72/75]; Erman/Seiler, BGB 7. Aufl. § 648 Rdn. 12; Soergel/Mühl, BGB 11. Aufl. § 648 Rdn. 18, 20; Wilhelm NJW 1975, 2322, 2323 f. [BGH 20.03.1975 - III ZR 215/71]; Clemm Betrieb 1985, 1777; Schlechtriem, Festschrift für Korbion (1986) S. 359).

    So soll in Anlehnung an die ältere Rechtsprechung (vgl. OLG München OLGZ 34, 47, 48) der Grundstückseigentümer dann mit seinem Grundstück zur Haftung herangezogen werden können, wenn er als Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft gemäß § 128 HGB persönlich für die Schulden der auftragserteilenden Gesellschaft einzustehen hat (OLG Bremen aaO 1321; OLG Hamm BauR 1982, 285, 287; Düsseldorf aaO 338; Soergel/Mühl aaO Rdn. 20).

    Darüber hinaus wird für den Einzelfall die Anwendung von § 242 BGB erwogen (OLG Bremen aaO 1321; OLG Hamm BauR 1982, 285, 287; OLG Düsseldorf aaO 338; OLG Köln aaO; Soergel/Mühl aaO Rdn. 20; Schlechtriem aaO 363).

    Angesichts der zahlreichen Möglichkeiten von Verflechtungen zwischen natürlichen und juristischen Personen müßte vielmehr eine generalisierende wirtschaftliche Betrachtungsweise zu erheblicher Rechtsunsicherheit führen (so auch OLG Hamm BauR 1982, 285, 287; OLG Düsseldorf BauR 1985, 337; Schlechtriem aaO 366; Groß aaO 63, 64).

  • OLG Celle, 17.12.2004 - 6 W 136/04

    Sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrages auf Erlass einer

    Bei dieser Sachlage ist es dem Bauunternehmer, auch wenn man eine Einsichtnahme in das Grundbuch vor Vertragsschluss nicht für geboten hält (Ingenstau/Korbion-Joussen, a.a.O., Rn. 35; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 9. Aufl., Rn. 256; a. A. etwa OLG Hamm, BauR 1982, 285), jedenfalls zuzumuten, durch Nachfrage bei den Vertragsverhandlungen eine Klarstellung der Verhältnisse herbeizuführen, wenn er den Werkvertrag nur mit einem der Ehegatten schließt.
  • OLG Naumburg, 14.04.1999 - 12 U 8/99

    Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek bei engen persönlichen

    Angesichts der zahlreichen Möglichkeiten von Verflechtungen zwischen natürlichen und juristischen Personen führe eine über den Wortlaut hinausgehende wirtschaftliche Betrachtungsweise zu erheblicher Rechtsunsicherheit (OLG Braunschweig BB 74, 624, 625; OLG Hamm BauR 82, 285, 286; OLG Düsseldorf BauR 1985, 337 OLG Köln BauR 86, 703, 704).
  • OLG Bremen, 19.09.2007 - 1 U 47/07

    Verpflichtung der Gesellschafter einer GmbH zur Eintragung einer

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  • OLG Hamm, 02.12.1985 - 6 U 139/85

    Anforderungen an die Einräumung einer Sicherungshypothek des Bauhandwerkers für

    Der Senat hält an seiner mehrfach vertretenen und auch veröffentlichten Rechtsprechnung (MDR 1977, 843; MDR 1982, 142) fest, daß - vom hier nicht vorliegenden Ausnahmefall einer Durchgriffshaftung abgesehen - eine rechtliche Indentität zwischen Besteller und Eigentümer zu fordern ist und daß dementsprechend eine rein wirtschaftliche Identität die Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek nicht rechtfertigt.
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