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Rechtsprechung
   BayObLG, 20.07.1983 - RE-Miet 6/82   

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https://dejure.org/1983,1650
BayObLG, 20.07.1983 - RE-Miet 6/82 (https://dejure.org/1983,1650)
BayObLG, Entscheidung vom 20.07.1983 - RE-Miet 6/82 (https://dejure.org/1983,1650)
BayObLG, Entscheidung vom 20. Juli 1983 - RE-Miet 6/82 (https://dejure.org/1983,1650)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung der Wohnfläche bei einem Mieterhöhungsverlangen im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Gesetzes zur Regelung der Miethöhe (MHG); Anrechenbarkeit von Balkonflächen auf die Wohnfläche bei nicht preisgebundenen Mietwohnungen; Rechtsgrundlagen für die Berechnung von ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtsentscheid; Mieterhöhungsverlangen; Wohnflächenberechnung; Balkonfläche

  • rechtsportal.de

    II. BV § 41; MHG § 2 Abs. 1, Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    II. BV § 41; MHG § 2 Abs. 1, Abs. 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1983, 1027
  • BayObLGZ 1983, 195
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 25.02.1983 - REMiet 1/82
    Auszug aus BayObLG, 20.07.1983 - REMiet 6/82
    83/80">ZMR 1981, 93 ff. und ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt BayObLGZ 1983, 50/52).

    Den Einzelfall nach dessen besonderen Gegebenheiten zu entscheiden, kann den Instanzgerichten nicht abgenommen werden (vgl. BayObLGZ 1983, 50/54 m.Nachw.).

  • OLG Karlsruhe, 20.07.1982 - 3 REMiet 2/82
    Auszug aus BayObLG, 20.07.1983 - REMiet 6/82
    Allerdings ist ihre Beantwortung ohne Bedeutung für die Beurteilung der Wirksamkeit des Mieterhöhungsverlangens; denn das Sachverständigengutachten, auf das der Kläger zur Begründung seines Verlangens gemäß § 2 Abs. 2 S. 3 (früher S. 2, 2. Alternative) MHG verwiesen hat, genügt an sich - also unabhängig von der weiteren Frage, ob es sachlich richtig ist, insbesondere ob der darin festgestellte Mietzins zutreffend ermittelt wurde und tatsächlich dem vergleichbarer Wohnungen entspricht - den gesetzlichen Anforderungen (vgl. OLG Karlsruhe, WuM 1982, 269 und WuM 1983, 133 ; OLG Celle, WuM 1982, 180 = ZMR 1982, 341 ).

    Der Senat ist befugt, den Rechtsentscheid in den Gerichtsferien zu erlassen (OLG Karlsruhe, WuM 1982, 269 ; vgl. auch …

  • BayObLG, 01.09.1981 - Allg. Reg. 58/81
    Auszug aus BayObLG, 20.07.1983 - REMiet 6/82
    Diese Frage ist auch von grundsätzlicher Bedeutung, weil sie in gleicher Art wiederholt auftreten und - wie schon bisher - unterschiedlich beantwortet werden wird (vgl. BayObLGZ 1981, 300/302 m.Nachw.).
  • OLG Karlsruhe, 29.12.1982 - 9 REMiet 2/82

    Anforderungen an ein Sachverständigengutachten nach § 2 Abs. 2 S. 2 Gesetz zur

    Auszug aus BayObLG, 20.07.1983 - REMiet 6/82
    Allerdings ist ihre Beantwortung ohne Bedeutung für die Beurteilung der Wirksamkeit des Mieterhöhungsverlangens; denn das Sachverständigengutachten, auf das der Kläger zur Begründung seines Verlangens gemäß § 2 Abs. 2 S. 3 (früher S. 2, 2. Alternative) MHG verwiesen hat, genügt an sich - also unabhängig von der weiteren Frage, ob es sachlich richtig ist, insbesondere ob der darin festgestellte Mietzins zutreffend ermittelt wurde und tatsächlich dem vergleichbarer Wohnungen entspricht - den gesetzlichen Anforderungen (vgl. OLG Karlsruhe, WuM 1982, 269 und WuM 1983, 133 ; OLG Celle, WuM 1982, 180 = ZMR 1982, 341 ).
  • LG Mannheim, 23.01.1980 - 4 S 116/79
    Auszug aus BayObLG, 20.07.1983 - REMiet 6/82
    Auf diese Weise ist für den Bauherrn eine Elastizität geschaffen, die ihn eine Bestätigung auf "Anerkennung als steuerbegünstigter Wohnungsbau« und damit Grundsteuerbegünstigung sowie Befreiung von der Grunderwerbsteuer erwarten lassen kann (Englert, ZMR 1980, 132/134; vgl. auch LG München I, WuM 1980, 183).
  • OLG Celle, 27.04.1982 - 2 UH 2/81

    Feststellungen über eine ortsübliche Vergleichsmiete ; Erhöhung eines Mietzinses

    Auszug aus BayObLG, 20.07.1983 - REMiet 6/82
    Allerdings ist ihre Beantwortung ohne Bedeutung für die Beurteilung der Wirksamkeit des Mieterhöhungsverlangens; denn das Sachverständigengutachten, auf das der Kläger zur Begründung seines Verlangens gemäß § 2 Abs. 2 S. 3 (früher S. 2, 2. Alternative) MHG verwiesen hat, genügt an sich - also unabhängig von der weiteren Frage, ob es sachlich richtig ist, insbesondere ob der darin festgestellte Mietzins zutreffend ermittelt wurde und tatsächlich dem vergleichbarer Wohnungen entspricht - den gesetzlichen Anforderungen (vgl. OLG Karlsruhe, WuM 1982, 269 und WuM 1983, 133 ; OLG Celle, WuM 1982, 180 = ZMR 1982, 341 ).
  • AG Hamburg, 17.10.1979 - 47 C 505/78
    Auszug aus BayObLG, 20.07.1983 - REMiet 6/82
    b) Der in Rechtsprechung und Schrifttum weit überwiegend vertretenen Meinung, daß Balkonflächen entsprechend DIN 283 mit einem Viertel anzusetzen seien (so AG Hamburg, WuM 1980, 182; LG Mannheim, WuM 1983, 195 LS; Goch, WuM 1980, 69/70; Schmidt-Futterer/Blank, Wohnraumschutzgesetze, 4. Aufl., C 63 und C 157; Köhler, Handbuch der Wohnraummiete, 1981 § 143 Nr. 4; Barthelmess, Zweites Wohnraumkündigungsschutzgesetz, 2. Aufl. § 2 MHG Rdn. 29; Sternel, Mietrecht, 2. Aufl. III 117; Emmerich/Sonnenschein, Mietrecht, Art. 3 WKSchG § 2 MHRG Rdn. 31) vermag sich der Senat jedoch ebenfalls nicht anzuschließen.
  • BayObLG, 01.04.1982 - Allg. Reg. 68/81
    Auszug aus BayObLG, 20.07.1983 - REMiet 6/82
    b) Sie kann im gegebenen Fall entscheidungserheblich sein (zur Entscheidungserheblichkeit: BayObLGZ 1982, 173/174 f. m.Nachw.).
  • OLG Nürnberg, 27.07.2000 - 13 U 1118/00

    Haftung des Herstellers einer Eigentumswohnung zur Schaffung einer Wohnfläche;

    Sie hätte zur Folge, daß in Eigentumswohnungsanlagen auch Balkone, Loggien und Dachgärten bei der Berechnung der Wohnfläche einer Eigentumswohnung nicht berücksichtigt werden dürften; denn auch diese Gebäudeteile stehen im Gemeinschaftseigentum (vgl. BayObLGZ 1983, 195; NJW 1996, 2106 = WuM 1996, 294 ff.).
  • BGH, 30.11.1990 - V ZR 91/89

    Angaben über Wohnfläche; Begriff der Wohnfläche

    Andererseits ist die Anwendung der Berechnungsvorschriften auch hier auf Widerspruch gestoßen (z.B. BayObLG ZMR 1984, 66, welches bei Fehlen einer vertraglichen Bestimmung die Ermittlung der Wohnfläche nach den jeweils besonderen Umständen des Einzelfalls befürwortet; LG München, WoWiMietR 1984, 113, welches der DIN-Norm 283, deren für die Wohnflächenberechnung maßgebliches Blatt 2 allerdings seit August 1983 ersatzlos gestrichen ist, den Vorzug gibt).
  • BayObLG, 07.03.1996 - 2Z BR 136/95

    Berücksichtigung von Balkonen, Loggien und Dachterrassen bei der Umlegung von

    Vertreten werden dort folgende Bewertungsmaßstäbe (vgl. im einzelnen dazu m.w.N. Barthelmess aaO.): Gemäß der DIN-Norm 283 für die Wohnflächenberechnung, obwohl diese im Jahr 1983 vom DIN-Ausschuß ersatzlos zurückgezogen wurde (vgl. WuM 1984, 113 f.), sei maßgebend ein Viertel der jeweiligen Grundfläche; nach § 44 Abs. 2 der II. BV sei die Grundfläche bis zur Hälfte anzurechnen; Balkone, Loggien und Dachterrassen seien je nach Lage und Wohnwert überhaupt nicht, nur mit einem Viertel, maximal bis zur Hälfte ihrer Grundflächen anzusetzen (BayObLGZ 1983, 195 ff).

    Würden die genannten Flächen je nach ihrem Wohnwert höchstens mit der Hälfte der Grundfläche, mit einem Viertel oder überhaupt nicht angesetzt (vgl. BayObLGZ 1983, 195 ff.), ergäbe sich ein solch uneinheitlicher Maßstab, der für die Praxis unbrauchbar wäre (so auch Barthelmess § 2 MHG Rn. 29).

  • OLG Zweibrücken, 16.12.2002 - 3 W 202/02

    Wohnungseigentümerbeschluss über eine Verwalterabberufung und

    2 Z 162/91">1992, 787; WE 1992, 227; 261; OLG Hamm OLGZ 1992, 309, 313; WE 1993, 111, 112; 1999, 231, 232; LG Frankfurt am Main MDR 1982, 497; 1983, 1027 [ber.
  • BayObLG, 25.09.1991 - REMiet 3/91

    Begründung eines Mieterhöhungsverlangens mit Verweis auf vergleichbare Wohnungen

    Ob eine Aufstellung von Vergleichswohnungen derartige Merkmale aufweist, die es dem Mieter unmöglich oder unzumutbar machen könnten, die Berechtigung eines Mieterhöhungsverlangens nachzuprüfen, fällt in das Gebiet tatrichterlicher Würdigung und ist daher einem Rechtsentscheid nicht zugänglich (BayObLGZ 1983, 50/54 und 1983, 195/199).
  • OLG Stuttgart, 28.08.1984 - 8 REMiet 4/83

    Formularmietvertragsklausel; Auszug des Mieters; Kosten der

    Der Senat ist befugt, über die Vorlage in den Gerichtsferien zu entscheiden (BayObLG, WuM 1983, 254 M. w. H.).
  • AG Hamburg, 20.08.2014 - 49 C 174/13

    Wohnraummiete in Hamburg: Mietminderung bei Wohnflächenabweichung und Anrechnung

    Eine Verkehrssitte wäre anzunehmen, wenn bei Abschluss des Mietvertrages etwa die Wohnflächenberechnung nach dem Mietenspiegel auf Grundlage der DIN 283 erfolgt wäre (vgl. zu solchen Mietenspiegel etwa AG Brühl WuM 1985, 325; BayObLG WuM 1983, 254).
  • LG Düsseldorf, 09.07.1991 - 24 S 302/89

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Mieterhöhung; Anforderungen an die Angabe

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  • BayObLG, 09.07.1987 - REMiet 1/87
    Fiele sie in den Bereich der Tatsachenwürdigung, so müßte ein Rechtsentscheid abgelehnt werden (allg. Meinung; BayObLGZ 1983, 195/196 = ZMR 1984, 66 ).
  • BayObLG, 19.07.1984 - REMiet 2/83
    Der Senat ist befugt, über die Vorlage in den Gerichtsferien zu entscheiden (vgl. BayObLG, WuM 1983, 254 /255 m. Nachw.; ferner OLG Zweibrücken, WuM 1981, 273 ; OLG Hamm, RiM Bd.I S. 767/768).
  • LG Osnabrück, 14.06.1988 - 12 S 35/88
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Rechtsprechung
   BayObLG, 25.07.1983 - BReg. 3 Z 129/82   

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https://dejure.org/1983,5969
BayObLG, 25.07.1983 - BReg. 3 Z 129/82 (https://dejure.org/1983,5969)
BayObLG, Entscheidung vom 25.07.1983 - BReg. 3 Z 129/82 (https://dejure.org/1983,5969)
BayObLG, Entscheidung vom 25. Juli 1983 - BReg. 3 Z 129/82 (https://dejure.org/1983,5969)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1983, 1027
  • Rpfleger 1984, 20
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 28.03.1977 - II ZB 8/76

    Fortführung der Firma einer GmbH & Co. KG nach Ausscheiden der Komplementär-GmbH

    Auszug aus BayObLG, 25.07.1983 - BReg. 3 Z 129/82
    Das Recht, eine abgeleitete Firma ( §§ 22, 24 HGB ) ohne Nachfolgezusatz führen zu dürfen, findet jedoch seine Schranke in dem aus § 18 Abs. 2 HGB abzuleitenden Grundsatz der Firmenwahrheit; dieser hat Vorrang ( BGHZ 44, 286 /287; 53, 65/55 [= DNotZ 1970, 296]; 68, 271/273 [= MittBayNot 1977, 128 ]).

    (1)Nach heute herrschender Auffassung muß bei der Übernahme der Firma einer Personenhandelsgesellschaft durch einen Einzelkaufmann nach §§ 22, 24 HGB der Gesellschaftszusatz "& Co." wegen Täuschungsgefahr gestrichen werden, sofern nicht der Firma ein die wahren Unternehmensverhältnisse klarstellender Nachfolgezusatz beigefügt wird ( BGHZ 53, 65 /69; 68, 271/273; BayObLGZ 1978, 48 /50 [= MittBayNot 1978, 69 ]; BayObLG Rpfleger 1980, 18 /19 [= MittBayNot 1980, 33 ]; Stimpel LM Nr. 5zu § 22 HGB ).

  • BGH, 10.11.1969 - II ZR 273/67

    Anforderungen an die Firmenwahrheit; Führung eines akademischen Titels

    Auszug aus BayObLG, 25.07.1983 - BReg. 3 Z 129/82
    Das Recht, eine abgeleitete Firma ( §§ 22, 24 HGB ) ohne Nachfolgezusatz führen zu dürfen, findet jedoch seine Schranke in dem aus § 18 Abs. 2 HGB abzuleitenden Grundsatz der Firmenwahrheit; dieser hat Vorrang ( BGHZ 44, 286 /287; 53, 65/55 [= DNotZ 1970, 296]; 68, 271/273 [= MittBayNot 1977, 128 ]).

    (1)Nach heute herrschender Auffassung muß bei der Übernahme der Firma einer Personenhandelsgesellschaft durch einen Einzelkaufmann nach §§ 22, 24 HGB der Gesellschaftszusatz "& Co." wegen Täuschungsgefahr gestrichen werden, sofern nicht der Firma ein die wahren Unternehmensverhältnisse klarstellender Nachfolgezusatz beigefügt wird ( BGHZ 53, 65 /69; 68, 271/273; BayObLGZ 1978, 48 /50 [= MittBayNot 1978, 69 ]; BayObLG Rpfleger 1980, 18 /19 [= MittBayNot 1980, 33 ]; Stimpel LM Nr. 5zu § 22 HGB ).

  • BGH, 27.09.1965 - II ZB 5/65

    GmbH & Co. KG. Ausscheiden der GmbH Übernahme des Unternehmens durch den

    Auszug aus BayObLG, 25.07.1983 - BReg. 3 Z 129/82
    Das Recht, eine abgeleitete Firma ( §§ 22, 24 HGB ) ohne Nachfolgezusatz führen zu dürfen, findet jedoch seine Schranke in dem aus § 18 Abs. 2 HGB abzuleitenden Grundsatz der Firmenwahrheit; dieser hat Vorrang ( BGHZ 44, 286 /287; 53, 65/55 [= DNotZ 1970, 296]; 68, 271/273 [= MittBayNot 1977, 128 ]).
  • BGH, 04.07.1977 - II ZB 4/77

    Eintritt einer GmbH in eine offene Handelsgesellschaft - Unzulässigkeit der

    Auszug aus BayObLG, 25.07.1983 - BReg. 3 Z 129/82
    Die beiden Anmeldungen stehen nicht in einem rechtlichen Abhängigkeitsverhältnis dergestalt, daß die Unzulässigkeit der einen Anmeldung auch die andere unzulässig machen würde (vgl. BGH NJW 1977, 1879 [= MittBayNot 1977, 193 ]).
  • BGH, 23.03.1973 - I ZR 9/72

    Darstellung des mündlichen Parteivorbringens im Tatbestand des Urteils -

    Auszug aus BayObLG, 25.07.1983 - BReg. 3 Z 129/82
    Ob sich eine Firma (Firmenbestandteil, Firmenzusatz) zur Täuschung eignet, ist aufgrund der Verkehrsauffassung unter besonderer Berücksichtigung des Einzelfalls zu beurteilen (BGH BB 1973, 813 [= MittBayNot 1973, 222 ]; BayObLGZ 1981, 88/93).
  • OLG Frankfurt, 30.08.1979 - 20 W 49/79

    Öffentlichrechtliche Genehmigungen und Anmeldung einer GmbH

    Auszug aus BayObLG, 25.07.1983 - BReg. 3 Z 129/82
    (1)Nach heute herrschender Auffassung muß bei der Übernahme der Firma einer Personenhandelsgesellschaft durch einen Einzelkaufmann nach §§ 22, 24 HGB der Gesellschaftszusatz "& Co." wegen Täuschungsgefahr gestrichen werden, sofern nicht der Firma ein die wahren Unternehmensverhältnisse klarstellender Nachfolgezusatz beigefügt wird ( BGHZ 53, 65 /69; 68, 271/273; BayObLGZ 1978, 48 /50 [= MittBayNot 1978, 69 ]; BayObLG Rpfleger 1980, 18 /19 [= MittBayNot 1980, 33 ]; Stimpel LM Nr. 5zu § 22 HGB ).
  • BGH, 13.10.1980 - II ZB 4/80

    Zur Firmenbildung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus BayObLG, 25.07.1983 - BReg. 3 Z 129/82
    Der Bestandteil "& Co." deutet das Vorhandensein einer Gesellschaft an, und zwar in aller Regel einer OHG oder KG (BGH Rpfleger 1981, 15 [= MittBayNot 1981, 37 ]).
  • BayObLG, 17.03.1981 - BReg. 1 Z 11/81

    Zulässigkeit der Firmenbezeichnung "Dämmtechnik"

    Auszug aus BayObLG, 25.07.1983 - BReg. 3 Z 129/82
    Ob sich eine Firma (Firmenbestandteil, Firmenzusatz) zur Täuschung eignet, ist aufgrund der Verkehrsauffassung unter besonderer Berücksichtigung des Einzelfalls zu beurteilen (BGH BB 1973, 813 [= MittBayNot 1973, 222 ]; BayObLGZ 1981, 88/93).
  • OLG Saarbrücken, 21.04.1977 - 5 W 38/77
    Auszug aus BayObLG, 25.07.1983 - BReg. 3 Z 129/82
    II. 1. Die Zeichnung der neuen KG-Firma (usw.) gemäß § 108 Abs. 2 HGB obliegt sämtlichen vertretungsberechtigten Geschäftsführern der Komplementär-GmbH (wie BayObLG, BB 1972, 1525 und OLG Saarbrücken, OLGZ 1977, 294).
  • OLG Frankfurt, 05.02.1981 - 20 W 524/80

    Firma; Täuschung über Art oder Umfang des Geschäfts

    Auszug aus BayObLG, 25.07.1983 - BReg. 3 Z 129/82
    Die Auffassung des allgemeinen Verkehrs hat das Registergericht im Eintragungsverfahren von Amts wegen zu ermitteln ( § 12 FGG ; vgl. auch § 23 Satz 2 HRV ); hierbei kommt dem Gutachten der Industrie- und Handelskammer regelmäßig besondere Bedeutung zu (BayObLG aaO m. w. Nachw.; OLG Frankfurt OLGZ 1981, 283 /284 f.).
  • OLG Celle, 03.05.1979 - 1 Wx 3/79
  • OLG Frankfurt, 12.07.1979 - 20 W 627/78

    Offene Handelsgesellschaft; Kommanditgesellschaft; Umwandlung; Firma; Zusatz;

  • BayObLG, 27.02.1978 - BReg. 1 Z 10/78
  • LG Köln, 19.07.1983 - 11 T 402/82

    Rechtsfolgen der Verweigerung der Zustimmung nach § 12 WEG

    11. Handelsrecht-Fortführung der Firma "X & Sohn" durch Einzelkaufmann (BayObLG, Beschluß vom 25.7.1983 - BReg. 3 Z 129/82 mitgeteilt von Richter am BayObLG Dr. Martin Pfeuffer, München) HGB §§ 18 Abs. 2; 22 Abs. 1; 31 Abs. 1; 143 Abs. 1 1. Die Anmeldung der Auflösung einer Personenhandelsgesellschaft und die Anmeldung des Inhaberwechsels samt unveränderter Firmenfortführung durch den Erwerber des Handelsgeschäfts sind zwei rechtlich selbstänHeft Nr. 11 âEUR¢ MittRhNotK âEUR¢ November 1983.
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