Weitere Entscheidung unten: BGH, 31.03.1982

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   BGH, 19.05.1982 - I ZR 68/80   

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BGH, 19.05.1982 - I ZR 68/80 (https://dejure.org/1982,1195)
BGH, Entscheidung vom 19.05.1982 - I ZR 68/80 (https://dejure.org/1982,1195)
BGH, Entscheidung vom 19. Mai 1982 - I ZR 68/80 (https://dejure.org/1982,1195)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vertrag besonderer Art mit Elementen des Handelsvertretervertrages - Zahlungsanspruch in Bezug auf bestimmte Geschäftsabschlüsse - Feststellung der Provisions- und Lizenzbeteiligungspflicht - Vermittlungstätigkeit in Form der Kontaktpflege - Fehlende Abrede über die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Provisionspflicht für die Schaffung von Geschäftsbeziehungen, Herstellung von Kontakten, Kontaktpflege, vermitteln, Begriff der Vermittlung, Vermittlungstätigkeit, Begriff

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    HGB § 84 Abs. 1 Satz 1
    Anwendung des Handelsvertreterrechts auf einen Kooperationsvertrag

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 42
  • MDR 1983, 24
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.11.1971 - VII ZR 102/70

    Voraussetzungen für die Annahme der Handelsvertretereigenschaft - Vermittlung von

    Auszug aus BGH, 19.05.1982 - I ZR 68/80
    Vermittlung ist in erster Linie auf den Abschluß von Geschäften gerichtete Tätigkeit, die den Abschluß vorbereitet und ermöglicht; sie ist Einwirken auf den Dritten; der Handelsvertreter ist verpflichtet, sich ständig um die Vermittlung oder den Abschluß von Geschäften für den Unternehmer zu bemühen; ihm obliegt eine Pflicht, auf Dauer tätig zu sein; in diesem Sinne enthält das Handelsvertreterverhältnis eine auf Dauer berechnete beiderseitige Bindung (BGH v. 18.11.1971 - VII ZR 102/70-LM HGB § 84 Nr. 6 = MDR 1972, 230).
  • BGH, 18.02.1977 - I ZR 131/75

    Kundenschutzvereinbarung um Entgelt für die Zuführung von Kunden - Beteiligung an

    Auszug aus BGH, 19.05.1982 - I ZR 68/80
    Ob überhaupt und wann dies der Fall sein kann, ist auf der Grundlage der getroffenen Vereinbarungen unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles nach den Grundsätzen von Treu und Glauben zu beurteilen; dabei ist dem Gesichtspunkt der Zumutbarkeit besondere Bedeutung beizumessen (BGH v. 18.2.1977 - I ZR 131/75 LM BGB § 242 (BA) Nr. 66 - MDR 1977, 643).
  • BGH, 12.03.2015 - VII ZR 336/13

    Provisionsanspruch des Handelsvertreters: Teilnichtigkeit einer vertraglichen

    Vermittlung ist in erster Linie auf den Abschluss von Geschäften gerichtete Tätigkeit, die den Abschluss vorbereitet und ermöglicht; sie ist Einwirken auf den Dritten (vgl. BGH, Urteil vom 19. Mai 1982 - I ZR 68/80, NJW 1983, 42).
  • AG Brandenburg, 31.03.2021 - 31 C 189/19

    Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes beim Ausschluss eines

    Insoweit hätte die Beklagte also rechtswirksam in ihrer Satzung bestimmen können, dass die Mitgliedschaft eines Mitglieds dann nicht endet, wenn es ein "Gründungsmitglied" gewesen ist (vgl. analog: BVerfG , Beschluss vom 29.05.1989, Az.: 1 BvR 1049/88, u.a. in: FamRZ 1989, Seite 1047; BGH , Urteil vom 20.09.1982, Az.: II ZR 195/81, u.a. in: WM 1982, Seite 1222 = ZIP 1982, Seiten 1321 f. = ZfgG 33, Seiten 270 ff.; OLG Celle , Urteil vom 13.06.1988, Az.: 1 U 13/88, u.a. in: NJW-RR 1989, Seiten 313 ff. ), jedoch ist eine derartige Regelung zu "Gründungsmitglied" in der hiesigen Satzung der Beklagten gerade nicht erfolgt.
  • OLG Hamm, 30.09.2021 - 18 U 74/20

    Vermittlung von Geschäftskontakten als Geschäftsbesorgung; fehlende

    Vermittlung im Sinne von § 84 Abs. 1 HGB ist in erster Linie eine auf den Abschluss von Geschäften gerichtete Tätigkeit, die einen solchen Abschluss vorbereitet und ermöglicht; sie erfordert das Einwirken auf den Dritten (BGH, Urteil vom 19.05.1982, Az. I ZR 68/80, AP HGB § 84 Nr. 4, beck-online).

    Denn für das Handelsvertreterverhältnis ist es prägend, dass die Provisionspflicht an den vermittelten Einzelvertrag anknüpft und nicht an die bloße Schaffung einer Geschäftsbeziehung (BGH, Urteil vom 19.05.1982, Az. I ZR 68/80, AP HGB § 84 Nr. 4, beck-online).

  • OLG Hamm, 21.04.2016 - 18 U 33/15

    Wirksamkeit der Kündigung eines Vertriebspartnervertrages

    Ausgehend von der fehlerhaften Annahme einer verpflichtenden "Akquisetätigkeit" habe das Landgericht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1983, 42) nicht hinreichend gewürdigt, wonach Kontaktpflege und Kundenbetreuung ohne Vermittlung von Einzelgeschäften sowie die Aufrechterhaltung bestehender Vertragsverhältnisse nicht als eine handelsvertretertypische Vermittlungstätigkeit im Sinne des § 84 HGB angesehen werden könnten.
  • OLG Hamm, 25.10.2012 - 18 U 193/11

    - Volkswohl Bund 1 -, Anspruch auf Buchauszug, Maklerbetreuer, Anspruch auf

    Der Senat verkennt dabei nicht, dass das bloße Schaffen von Geschäftsbeziehungen, Kontaktpflege und Kundenbetreuung ohne Vermittlung von Einzelgeschäften nicht die Voraussetzungen des § 84 Abs. 1 S. 1 HGB erfüllt, sondern nur dem Dienstvertragsrecht unterfällt (Baumbach/Hopt, HGB, 35. Aufl. 2012, § 84 Rn. 23; BGH, Urt. 19.05.1982 - 1 ZR 68/80 - NJW 1983, 42, unter II. 2.).
  • BFH, 09.07.1998 - V R 62/97

    Steuerbefreiung sog. Superprovisionen

    Für eine Vermittlung genüge nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) eine mittelbare Einwirkung auf den Kunden, wenn sie durch ein mittelbar betriebenes Bemühen um konkrete Geschäfte gekennzeichnet sei und der Vermittler in seinem wirtschaftlichen Erscheinungsbild dem eines echten Generalvertreters mit eigenem Untervertreterstab nahekomme (BGH-Urteile vom 22. Juni 1972 VII ZR 36/71, BGHZ 59, 87; vom 19. Mai 1982 I ZR 68/80, Der Betrieb 1982, 2346).
  • OLG Brandenburg, 28.12.2017 - 6 U 40/16

    Ärztliche Genossenschaft: Sekundäre Darlegungslast eines Augenarztes bei

    Gegenstand der gerichtlichen Prüfung, ob der Ausschluss aus einer Genossenschaft gerechtfertigt ist, können allerdings nur die im Ausschließungsbeschluss genannten, nicht aber nachgeschobene Gründe sein (BGH, Urt. v. 20.09.1982 - II ZR 195/81, WM 1982, 1222 Rn 12; OLG Köln, Urt. v. 15.01.1992 - 11 U 161/91, OLGR Köln 1992, 136 - jew. zit. nach juris).
  • BFH, 20.12.1990 - V R 68/85

    Rechtmäßigkeit der Berücksichtigung von sogenannten Verwaltungskostenbeiträgen

    Nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 19. Mai 1982 I ZR 68/80, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1983, 42) ist für die Frage, ob auf Geschäftsbeziehungen Handelsvertreterrecht anwendbar ist, nicht nur der jeweilige Vertragsinhalt maßgeblich, es ist vielmehr zulässig, aus der weiteren Entwicklung der Handhabung eines Vertrages auch Schlüsse auf den konkreten Vertragsinhalt zu ziehen (vgl. auch von Gamm, NJW 1979, 2489 [VG Karlsruhe 13.03.1978 - V - 135/77]).

    Auch der Vertragsinhalt selbst gibt keinen Anhaltspunkt dafür, daß der Kläger gehalten war, für die Vertragsgesellschaften ständig Versicherungsgeschäfte zu vermitteln und für diese vermittelten Einzelgeschäfte Provision erhalten sollte (vgl. BGH, NJW 1983, 42).

  • OLG Hamm, 21.04.2016 - 18 U 34/15

    Rechtliche Einordnung eines Vertriebspartnervertrages; Formularmäßige

    Ausgehend von der fehlerhaften Annahme einer verpflichtenden "Akquisetätigkeit" habe das Landgericht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1983, 42) nicht hinreichend gewürdigt, wonach Kontaktpflege und Kundenbetreuung ohne Vermittlung von Einzelgeschäften sowie die Aufrechterhaltung bestehender Vertragsverhältnisse nicht als eine handelsvertretertypische Vermittlungstätigkeit im Sinne des § 84 HGB angesehen werden könnten.
  • FG Niedersachsen, 30.06.2005 - 5 K 450/00

    Begünstigung berufstypischer Umsätze; Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen

    Kontaktpflege und Betreuung gehören zwar auch zu den Pflichten des Handelsvertreters, sie sind aber entgegen der Auffassung des Klägers nicht kennzeichnend und entscheidend für den Handelsvertretervertrag (BGH-Urteil vom 19. Mai 1982 - I ZR 68/80, NJW 1983, 42, vom 18. November 1971 - VII ZR 102/70, MDR 1972, 230).
  • FG München, 09.10.2003 - 7 K 4861/01

    Aktivierung von Provisionsansprüchen aus der Herstellung von Geschäftsbeziehungen

  • BFH, 06.09.1995 - XI R 91/94

    Tätigkeit eines Ingenieurs als Handelsvertreter

  • OLG Nürnberg, 27.01.1994 - 8 U 1184/93

    Abgrenzung zwischen Versicherungsvertreters vom Versicherungsmakler

  • LG Münster, 28.04.2020 - 4 O 515/11
  • FG Hamburg, 22.07.1997 - VII 138/94

    Umsatzsteuerfreiheit für sogenannte Superprovisionen und Zahlungen zur

  • LG Kaiserslautern, 25.10.2004 - 3 O 126/04

    Beendigung des Mandatsverhältnisses gem. § 51 b BRAO

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Rechtsprechung
   BGH, 31.03.1982 - I ZR 60/80   

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https://dejure.org/1982,3203
BGH, 31.03.1982 - I ZR 60/80 (https://dejure.org/1982,3203)
BGH, Entscheidung vom 31.03.1982 - I ZR 60/80 (https://dejure.org/1982,3203)
BGH, Entscheidung vom 31. März 1982 - I ZR 60/80 (https://dejure.org/1982,3203)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Haftungsübernahme für die im Namen einer Luftverkehrsgesellschaft abgeschlossenen Geschäfte eines Reisebüroagenten - Einzug und Abführung von Flugschein-Entgelten - Haftungsrisiko bei Kreditgeschäften eines Reisebüroagenten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Evers OK-Vertriebsrecht (Leitsatz)

    Abgrenzung HV / AN, Scheinselbständigkeit, Weisungen für die Verkaufstätigkeit, Delkrederehaftung des HV, Wirksamkeit einer Vereinbarung der vollen Haftungsübernahme des HV, - hier Reisebüro -, für die im Namen des U abgeschlossenen Geschäfte, Sinn und Zweck des ...

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    HGB § 84 Abs. 1 Satz 1; HGB § 86b
    Ausführung von durch ein Reisebüro vermittelten Geschäften

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1983, 24
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.12.1973 - IV ZR 158/72

    Stillschweigendes Zustandekommen eines Handelsvertretervertrages

    Auszug aus BGH, 31.03.1982 - I ZR 60/80
    Das Berufungsgericht führt dazu aus, daß der Rechtsvorgänger als Handelsvertreter tätig gewesen sei, ergebe sich aus Nr. 5 des Vertrages; auch der Bundesgerichtshof habe Reisebüros, die Buchungen für Luftverkehrsgesellschaften vermittelten, als Handelsvertreter angesehen (vgl. BGHZ 62, 71 ff [BGH 21.12.1973 - IV ZR 158/72]).
  • BGH, 04.06.1975 - I ZR 130/73

    Geltendmachung eines Ausgleichsanspruchs eines Bezirksstellenleiters von Toto-

    Auszug aus BGH, 31.03.1982 - I ZR 60/80
    Die Durchführung des Luftverkehrsbetriebes ist ohne straffe organisatorische Anleitung und Einzelregelung nicht möglich; gleichwohl ist bei einer solchen Gestaltung genügend Raum für eine selbständige Gewerbetätigkeit (vgl. BGH v. 4.6. 75 - I ZR 130/73 LM HGB § 89 b Nr. 48 für einen Bezirksleiter von Toto- und Lottounternehmen), die die Bejahung der Selbständigkeit im Sinne des § 84 Abs. 1 HGB rechtfertigt.
  • BGH, 12.03.2015 - VII ZR 336/13

    Provisionsanspruch des Handelsvertreters: Teilnichtigkeit einer vertraglichen

    Der Umstand, dass für den Abschluss der Abonnementverträge genaue Weisungen der Beklagten bestanden, steht der Annahme, die Schuldnerin sei als Handelsvertreterin tätig geworden, nicht entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 31. März 1982 - I ZR 60/80, WM 1982, 1152, 1153).
  • BGH, 24.04.2018 - VI ZR 250/17

    Schadenersatzbegehren wegen Verstoßes gegen eine Vermögensbetreuungspflicht;

    Bei dieser Verantwortlichkeit handelt es sich um eine Bürgschaft oder um eine Garantie (vgl. dazu BGH, Urteil vom 21. März 1982 - I ZR 60/80, MDR 1983, 24; Führich, Reiserecht 7. Aufl., § 28 Rn. 41).
  • BGH, 15.04.1986 - KVR 3/85

    EH-Partner-Vertrag; Weisungsrecht des Unternehmers gegenüber einem

    So ist es keineswegs ein Einzelfall, daß Waren des täglichen Bedarfs durch Handelsvertreter an Letztverbraucher vertrieben werden (vgl. etwa BGH NJW 1985, 859 zum Vertrieb von Haushaltsgeräten an Letztverbraucher); ebensowenig ist es außergewöhnlich, daß Handelsvertretertätigkeit und Einzelhandel in einer Hand zusammenfallen (vgl. die Tankstellenhalterverträge, BGH a.a.O. - Shell-Tankstelle; BGH BB 1981, 871; BGH NJW 1985, 860; 1985, 862; BGH, Urt. v. 20. Februar 1986 - I ZR 105/84 - Konzertkartenvertrieb durch Zigarrenhändler) oder die Handelsvertretertätigkeit in einem Geschäftslokal oder Ladengeschäft ausgeübt wird (vgl. BGH NJW 1974, 1242 - Reisebüro; BB 1982, 2008 - Reisebüro; BGHZ 59, 87 - Lotto-, Toto-Annahmestelle; BGH, Urt. v. 20. Februar 1986 - I ZR 105/84).
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