Weitere Entscheidung unten: BGH, 25.01.1983

Rechtsprechung
   BGH, 21.01.1983 - 2 StR 698/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,756
BGH, 21.01.1983 - 2 StR 698/82 (https://dejure.org/1983,756)
BGH, Entscheidung vom 21.01.1983 - 2 StR 698/82 (https://dejure.org/1983,756)
BGH, Entscheidung vom 21. Januar 1983 - 2 StR 698/82 (https://dejure.org/1983,756)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,756) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Einfuhr von Haschisch über die deutsch-belgische Grenze - Anmeldung zu verzollender Ware

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 31, 215
  • NJW 1983, 1276
  • MDR 1983, 422
  • NStZ 1983, 371 (Ls.)
  • StV 1983, 149
  • StV 1983, 330
  • JR 1984, 79
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 09.04.1970 - RReg. 4a St 231/69

    Einfuhr; Opiumgesetz; Waffengesetz; Täuschung; Zollbehörde; Abfertigungsplatz;

    Auszug aus BGH, 21.01.1983 - 2 StR 698/82
    Insbesondere meinen, wie die umfassenden Übersichten von Hübner in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl. Rdn. 2 und 3 zu § 372 AO, und Eggers ZfZ 1972, 36 ff zeigen, nicht alle Gesetze dieselbe Grenze, über die eine Ware gebracht werden muß, um eingeführt zu sein (vgl. BayObLGSt 1970, 78, 79/80).

    Sonst hätte die in Art. 9 Abs. 1 des Abkommens geregelte Befugnis der Behörden des Nachbarstaates, Verhaftungen und Beschlagnahmen im Gebietsstaat vorzunehmen, keinen Sinn (ebenso OLG Oldenburg MDR 1974, 329 [OLG Oldenburg 11.12.1973 - 1 Ss 307/73]; Hübner a.a.O. Rdn. 9 ff zu § 372 AO; Franzen/Gast/Samson, Steuerstrafrecht 2. Aufl. 1978 Rdn. 17 zu § 372 AO; Körner BtMG § 29 Rdn. 94; Joachimski BtMG 2. Aufl. § 3 Anm. 6; Bail/Schädel/Hutter, Zollrecht, 1982 § 2 ZollG Rdn. 16; im Ergebnis ähnlich BayObLGSt 1970, 78; vgl. auch Tröndle in LK, 10. Aufl. Rdn. 58 vor § 3 StGB; Schönke/Schröder/Eser, StGB 21. Aufl. Rdn. 31 a vor § 3 bis 7; a.A. OLG Köln, NStZ 1982, 122; Kohlmann, Steuerstrafrecht, 3. Aufl. Rdn. 9 zu § 372 AO; Schwarz/Wockenfoth, Zollgesetz, § 2 Rdn.14).

  • BGH, 28.11.1973 - 3 StR 225/73

    Verbotene Durchfuhr durch ungenehmigtes Verbringen von Betäubungsmitteln durch

    Auszug aus BGH, 21.01.1983 - 2 StR 698/82
    Sie kommt nur in Betracht, wenn die Ware dem Durchführenden während des Verbringens durch den Geltungsbereich des Gesetzes zu keinem Zeitpunkt tatsächlich zur Verfügung steht (§ 11 Abs. 1 Satz 3 BtMG; vgl. BGH NJW 1974, 429 [BGH 28.11.1973 - 3 StR 225/73]).
  • BGH, 22.02.1973 - 1 StR 606/72

    Unerlaubte Einfuhr - Gestellpflicht - Überwachung durch die Zollstelle -

    Auszug aus BGH, 21.01.1983 - 2 StR 698/82
    Wie aus diesen Ausführungen folgt, hat sich der Angeklagte der (vollendeten) unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln schuldig gemacht, als er die Frage der hierzu berechtigten deutschen Zollbeamten nach mitgeführter Ware verneinte und damit die Pflicht zu unverzüglicher Gestellung des Haschischs verletzte (vgl. BGHSt 25, 137, 139, 140; BGH, Urteil vom 21. April 1982 - 2 StR 620/81 -).
  • BGH, 21.04.1982 - 2 StR 620/81

    Definition des Begriffs der Einfuhr im Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und im

    Auszug aus BGH, 21.01.1983 - 2 StR 698/82
    Wie aus diesen Ausführungen folgt, hat sich der Angeklagte der (vollendeten) unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln schuldig gemacht, als er die Frage der hierzu berechtigten deutschen Zollbeamten nach mitgeführter Ware verneinte und damit die Pflicht zu unverzüglicher Gestellung des Haschischs verletzte (vgl. BGHSt 25, 137, 139, 140; BGH, Urteil vom 21. April 1982 - 2 StR 620/81 -).
  • OLG Oldenburg, 11.12.1973 - 1 Ss 307/73

    Grenzabfertigung im Zuge; Zone; Unzulässige Einfuhr von Betäubungsmitteln;

    Auszug aus BGH, 21.01.1983 - 2 StR 698/82
    Sonst hätte die in Art. 9 Abs. 1 des Abkommens geregelte Befugnis der Behörden des Nachbarstaates, Verhaftungen und Beschlagnahmen im Gebietsstaat vorzunehmen, keinen Sinn (ebenso OLG Oldenburg MDR 1974, 329 [OLG Oldenburg 11.12.1973 - 1 Ss 307/73]; Hübner a.a.O. Rdn. 9 ff zu § 372 AO; Franzen/Gast/Samson, Steuerstrafrecht 2. Aufl. 1978 Rdn. 17 zu § 372 AO; Körner BtMG § 29 Rdn. 94; Joachimski BtMG 2. Aufl. § 3 Anm. 6; Bail/Schädel/Hutter, Zollrecht, 1982 § 2 ZollG Rdn. 16; im Ergebnis ähnlich BayObLGSt 1970, 78; vgl. auch Tröndle in LK, 10. Aufl. Rdn. 58 vor § 3 StGB; Schönke/Schröder/Eser, StGB 21. Aufl. Rdn. 31 a vor § 3 bis 7; a.A. OLG Köln, NStZ 1982, 122; Kohlmann, Steuerstrafrecht, 3. Aufl. Rdn. 9 zu § 372 AO; Schwarz/Wockenfoth, Zollgesetz, § 2 Rdn.14).
  • OLG Köln, 03.07.1981 - 3 Ss 383/81
    Auszug aus BGH, 21.01.1983 - 2 StR 698/82
    Sonst hätte die in Art. 9 Abs. 1 des Abkommens geregelte Befugnis der Behörden des Nachbarstaates, Verhaftungen und Beschlagnahmen im Gebietsstaat vorzunehmen, keinen Sinn (ebenso OLG Oldenburg MDR 1974, 329 [OLG Oldenburg 11.12.1973 - 1 Ss 307/73]; Hübner a.a.O. Rdn. 9 ff zu § 372 AO; Franzen/Gast/Samson, Steuerstrafrecht 2. Aufl. 1978 Rdn. 17 zu § 372 AO; Körner BtMG § 29 Rdn. 94; Joachimski BtMG 2. Aufl. § 3 Anm. 6; Bail/Schädel/Hutter, Zollrecht, 1982 § 2 ZollG Rdn. 16; im Ergebnis ähnlich BayObLGSt 1970, 78; vgl. auch Tröndle in LK, 10. Aufl. Rdn. 58 vor § 3 StGB; Schönke/Schröder/Eser, StGB 21. Aufl. Rdn. 31 a vor § 3 bis 7; a.A. OLG Köln, NStZ 1982, 122; Kohlmann, Steuerstrafrecht, 3. Aufl. Rdn. 9 zu § 372 AO; Schwarz/Wockenfoth, Zollgesetz, § 2 Rdn.14).
  • BGH, 06.09.1989 - 3 StR 268/89

    Versuchsbeginn bei unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmittel in einem

    So mag ein Einfuhrversuch im Flugzeug oder in der Eisenbahn, insbesondere bei einer Zollkontrolle vor der Hoheitsgrenze (vgl. BGHSt 31, 215 ), früher beginnen, als in einem Kraftfahrzeug oder bei einem Fußgänger.
  • BGH, 02.03.1994 - 2 StR 620/93

    Fahrlässige umweltgefährdende Abfallbeseitigung (Umfang der Sorgfaltspflichten

    Ein vollendeter Betrug liegt nicht vor, wenn der Getäuschte auf Vorleistung des Täuschenden bestehen kann und dadurch gesichert ist (BGH bei Dallinger MDR 1973, 370; 1975, 196; BGH StV 1983, 330; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 31).
  • BGH, 01.10.1986 - 2 StR 335/86

    Begriff der Einfuhr

    Selbst nach dem Inkrafttreten des neuen Betäubungsmittelgesetzes hat der erkennende Senat hieran noch festgehalten (BGHSt 31, 215, 219).

    Wie der Senat in BGHSt 31, 215, 216 dargelegt hat, ist der in den verschiedensten Gesetzen verwendete Einfuhrbegriff kein einheitlicher, sondern muß für jedes von ihnen nach seinem speziellen Sinn und Zweck ausgelegt werden.

  • OLG Köln, 05.07.2005 - 9 U 190/04

    Keine Schiedsvereinbarung bei bloßer Vereinbarung eines Schiedsgerichts -

    Grundsätzlich muss zwar zwischen der Schiedsvereinbarung als solcher und der Vereinbarung über das Verfahren unterschieden werden, eine Schiedsvereinbarung ist aber mangels genügender Bestimmtheit unwirksam, wenn das zur Entscheidung berufene Schiedsgericht weder eindeutig bestimmt noch bestimmbar ist (vgl. BGH NJW 1983, 1276; Reichold in Thomas/Putzo, a.a.O., 1029, Rn 4; Zöller-Geimer, a.a.O., § 1029, Rn 48 m.w.N.; Werner/Pastor, Bauprozess, 11. Aufl., Rn 530).
  • OLG Karlsruhe, 11.04.2005 - 3 Ws 99/05

    Anwendbarkeit deutschen Rechts bei Straftaten auf einer vorgeschobenen deutschen

    Dies ergibt sich aus den Bestimmungen des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Einrichtung nebeneinanderliegender Grenzabfertigungsstellen und die Grenzabfertigung in Verkehrsmitteln während der Fahrt vom 01.06.1961 (BGBl II 1962, 879), geändert durch das Abkommen vom 12.04.1989 (BGBl II 1991, 292), die auf Grund der Zustimmungsgesetze vom 01.08.1962 (BGBl II 877) und 21.12.1990 (BGBl II 1991, 291) innerstaatliches Recht geworden sind und als speziellere Regelung den Anwendungsbereich deutscher Strafgesetze über die allgemeinen Vorschriften der §§ 3 ff StGB hinaus erweitern (vgl. BayObLGSt 1981, 72; BGHSt 31, 215).
  • BGH, 22.02.1983 - 5 StR 877/82

    Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Begriffe der Einfuhr und

    Das Urteil des 2. Strafsenats vom 21. Januar 1983 - 2 StR 698/82 - (zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen) steht ebenfalls nicht entgegen.
  • BGH, 06.03.1992 - 3 StR 398/91

    Vollendung - Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln - Hoheitsgrenze -

    Über die Rechtslage nach dem deutsch-belgischen (BGHSt 31, 215) und dem deutsch-österreichischen (BGH, Beschluß vom 9. Juli 1991 - 1 StR 368/91) Abkommen braucht der Senat nicht zu befinden.
  • BayObLG, 08.02.2001 - 4St RR 9/01

    Geltung deutschen Strafrechts an vorgeschobenen Grenzdienststellen im Ausland

    Nach dem Sinn und Zweck des deutsch-tschechischen Abkommens gilt dies aber, wie insbesondere seine Artikel 2, 3, 4 und 6 deutlich machen, auch für die Einfuhr über die tschechisch-deutsche Grenze (vgl. hierzu auch BGHSt 31, 215 [deutsch-belgisches Abkommen], BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 25, 30 [deutsch-niederländisches Abkommen], 38 [deutsch-polnisches Abkommen]; Weber BtMG § 2 Rn. 39 ff.).
  • BGH, 03.12.1985 - 1 StR 345/85

    Einfuhr durch Aufgabe als Reisegepäck

    Von besonderen Fallgestaltungen abgesehen (für eine auf fremdes Hoheitsgebiet vorgeschobene Grenzabfertigung vgl. BGHSt 31, 215), tritt also die Vollendung der Tat zu dem Zeitpunkt ein, in dem das Rauschgift die Grenze dieses Hoheitsgebiets überschreitet.
  • BGH, 16.08.1983 - 1 StR 436/83

    Besitz eines Haschischbrockens im Sinne einer tateinheitlichen Begehung trotz

    Aus den Urteilsfeststellungen ergibt sich eindeutig, daß der Angeklagte mit dem Betäubungsmittel sowohl die deutsche Zoll- als auch die Hoheitsgrenze überschritten hat (vgl. im übrigen BGHSt 31, 215).
  • BGH, 04.06.1991 - 1 StR 169/91

    Vorliegen eines Erfüllungsbetruges oder Eingehungsbetruges bei Übergabe einer

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 25.01.1983 - 5 StR 814/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,802
BGH, 25.01.1983 - 5 StR 814/82 (https://dejure.org/1983,802)
BGH, Entscheidung vom 25.01.1983 - 5 StR 814/82 (https://dejure.org/1983,802)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 1983 - 5 StR 814/82 (https://dejure.org/1983,802)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,802) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafschärfung bei fortgesetzter Verwendung falscher oder nachgemachter Belege zur Steuerverkürzung - Strafschärfende Verwendung der Belege durch das Einfließen lassen dieser in die Steuererklärung

  • rechtsportal.de

    AO (1977) § 370 Abs. 3 Nr. 4

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 31, 225
  • NJW 1983, 1072
  • MDR 1983, 422
  • NStZ 1983, 224 (Ls.)
  • StV 1983, 241
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.10.1979 - 5 StR 586/79
    Auszug aus BGH, 25.01.1983 - 5 StR 814/82
    Er muß fortgesetzt derartige Belege zur Steuerverkürzung verwenden (BGH Beschluß vom 9. Oktober 1979 - 5 StR 586/79 - bei Holtz in MDR 1980, 107).
  • BGH, 24.01.1989 - 3 StR 313/88

    Scheinrechnungen als nachgemachte oder verfälschte Belege - Schriftliche Lügen

    Dagegen würde er sie zur Tatbegehung benutzen, wenn er sie dem Finanzamt einreicht oder sie einem zur Prüfung erschienenen Amtsträger vorlegt (BGHSt 31, 225f.; Senatsurteil vom 12. Oktober 1988 - 3 StR 194/88, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).

    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat auf folgendes hin: Nach einhelliger Meinung des Schrifttums ist eine schriftliche Lüge, derer sich der Täter in Belegform bedient, für sich allein nicht geeignet, die Voraussetzungen der Begriffe des "Nachmachens" oder "Verfälschens" im Sinne des § 370 Abs. 3 Nr. 4 AO zu erfüllen (Hübner a.a.O. § 370 Rdn. 160; Zeller in Koch AO 3. Aufl. § 370 Rdn. 62; Kuhn/Kutter/Hofmann AO 15. Aufl. § 370 Anm. 12 b, S. 802; Klein/Orlopp a.a.O. § 370 Anm. 15 Nr. 4, S. 881; Samson a.a.O. § 370 Rdn. 211; Bender, Zoll- und Verbrauchssteuerstrafrecht 5. Aufl. Tz. 66, S. 147; vgl. BGHSt 31, 225f.).

  • BGH, 21.03.1985 - 1 StR 583/84

    Tatmehrheit oder Tateinheit zwischen fortgesetzter

    Bei dieser Verfälschung handelt es sich nur um Vorbereitungshandlungen, die nicht tatbestandserheblich sind, solange sie keinen Niederschlag in den Steuererklärungen gefunden haben (vgl. RGSt 76, 283, 284 f.; BGHSt 31, 225, 226 [BGH 25.01.1983 - 5 StR 814/82]; Hübner a.a.O. § 370 AO Rdn. 121 ff. m.w.N.).
  • BGH, 12.10.1988 - 3 StR 194/88

    Begriff der fortgesetzten Begehung

    Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, daß die Verwendung der nachgemachten oder verfälschten Belege, ebenso wie die Steuerverkürzung, "fortgesetzt" stattgefunden haben muß, also die einmalige Vorlage - auch mehrerer Belege - nicht ausreicht (BGH bei Holtz MDR 1980, 107) und ferner, daß die unechten Belege fortgesetzt zur Tatbegehung verwendet, sie also dazu benutzt werden müssen, der Behörde über steuerlich erhebliche Tatsachen falsche Angaben zu machen, es somit nicht ausreicht, lediglich den unrichtigen Inhalt der Belege in die Steuererklärung einfließen zu lassen (BGHSt 31, 225).
  • BGH, 07.06.1994 - 5 StR 272/94

    Mittelbare Täterschaft - Einwirkung auf den Tatmittler - Urkundenfälschung -

    Die datenmäßige Erfassung und Verbuchung der Belege sowie die Erstellung des falschen Zahlenwerks für die später abzugebende Umsatzsteuervoranmeldung durch das Steuerberaterbüro stellt sich demnach - wie auch sonst (vgl. BGHSt 31, 225; BGH wistra 1989, 264 f) - erst als Vorbereitungshandlung für die vom mittelbaren Täter beabsichtigte Steuerhinterziehung dar.
  • BGH, 16.08.2000 - 3 StR 253/00

    Fehlerhafte Erwägungen bei der Strafzumessung; insbesondere Verbot der

    Maßgeblich für die Bemessung der Strafe des Gehilfen ist daher das im Gewicht seines Tatbeitrages zum Ausdruck kommende Maß seiner Schuld, wenn auch unter Berücksichtigung des ihm zurechenbaren Umfangs oder der Folgen der Haupttat (vgl. BGHSt 29, 239, 243 f.; BGH NStZ 1981, 394; BGH wistra 1983, 116 f.).
  • BGH, 08.02.1983 - 1 StR 765/82

    Umsatzsteuerbefreiung - Ausfuhrlieferungen - Nachweis - Belege

    Ob ein besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung gemäß § 370 Abs. 3 Nr. 4 AO 1977 schon dann vorläge, wenn die Angeklagte die gefälschten Belege (nur) als Grundlage für die Steuervoranmeldungen und Steuererklärungen benutzt hätte, kann dahinstehen, da die gefälschten Ausfuhrkassenzettel den Umsatzsteuerprüfern vorgelegt wurden (vgl. BGH, Beschl. vom 25. Januar 1983 - 5 StR 814/82 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 05.03.1996 - 5 StR 73/96

    Steuerhinterziehung - Hinterziehung verschiedener Steuerarten - Gleichzeitige

    Die Erstellung einer falschen Buchführung durch die Steuerberaterin infolge der vom Angeklagten eingereichten falschen Belege kann die Hinterziehung unterschiedlicher Steuern, für die jeweils gesonderte Erklärungen abzugeben sind, nicht zur Tateinheit verklammern, selbst wenn dies bereits in steuerunehrlicher Absicht im Hinblick auf verschiedene Steuerarten geschieht (vgl. dazu BGHSt 31, 225; BGH wistra 1989, 264 f.; 1994, 268; 1995, 345); es ist vielmehr für die Frage der Konkurrenzen auf die jeweiligen Tathandlungen beziehungsweise das pflichtwidrige Unterlassen abzustellen.
  • BGH, 03.08.1995 - 5 StR 63/95

    Bekundung einer Tatsache - Angabe - Abgabenordnung - Durchführung eines Geschäfts

    Die Durchführung eines Geschäftes in der Absicht, die darauf entfallenden Steuern nicht zu entrichten, sowie die Erstellung einer falschen Buchführung, die dazu dienen soll, Grundlage unzutreffender Steuererklärungen zu werden, stellen jeweils nur Vorbereitungshandlungen für die beabsichtigte Steuerhinterziehung dar (BGHSt 31, 225; BGH wistra 1989, 264 f.; BGH wistra 1994, 268).
  • BGH, 16.08.1989 - 3 StR 91/89

    Verurteilung wegen Steuerhinterziehung aufgrund Verfälschungen von Belegen -

    Entgegen der Auffassung des Landgerichts (UA S. 36) liegt eine "Verwendung" von Belegen nämlich nicht bereits darin, daß die Scheinrechnungen Eingang in die Buchführung finden und damit Grundlage unzutreffender Steuererklärungen werden, sondern sie müssen bei der Tatbegehung unmittelbar vorgelegt werden (BGHSt 31, 225).
  • BGH, 05.04.1989 - 3 StR 87/89

    Strafrechtliche Wirkungen der fortgesetzten Benutzung unechter Belege zur

    Denn damit werden nicht die Belege, sondern nur deren Inhalt zur Täuschung verwendet (BGHSt 31, 225; BGH, Urteil vom 12. Oktober 1988 - 3 StR 194/88 - zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht