Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 07.03.1983 - 1 Ws 159/83   

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https://dejure.org/1983,1740
OLG Düsseldorf, 07.03.1983 - 1 Ws 159/83 (https://dejure.org/1983,1740)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.03.1983 - 1 Ws 159/83 (https://dejure.org/1983,1740)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. März 1983 - 1 Ws 159/83 (https://dejure.org/1983,1740)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gerichtsverfassungsrecht: Immunität eines Sonderbotschafters - Fall Tabatabai; Betäubungsmittelstrafrecht: Nicht geringe Menge Rauchopium

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hjil.de PDF, S. 13 (Ausführliche Zusammenfassung)

    Fall Tabatabai

In Nachschlagewerken (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1983, 512
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 22.02.1983 - 1 Ws 108/83

    Sadegh Tabatabai

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.03.1983 - 1 Ws 159/83
    Auf dessen hiergegen gerichtete Beschwerde hob der Senat mit Beschluß vom 22. Februar 1983 - 1 Ws 108/83- den Haftbefehl auf.
  • BVerfG, 14.05.1968 - 2 BvR 544/63

    Kriegsfolgelasten II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.03.1983 - 1 Ws 159/83
    Eine Vorlage gemäß Art. 100 Abs. 2 GG an das Bundesverfassungsgericht ist nicht geboten, da die für die Entscheidung des Senats maßgeblichen Erwägungen nicht von Zweifeln im Sinne der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Mai 1968 (BVerfGE 23, 288 [289, 316 ff.]) hinsichtlich des Bestehens und der Tragweite einer allgemeinen Regel des Völkerrechts beeinflußt werden.
  • LG Düsseldorf, 10.03.1983 - XII 10/83

    Sadegh Tabatabai

    Nachdem in der Sitzung vom 1. März 1983 die Vorführung des in Haft befindlichen Angeklagten zur Fortsetzung der Hauptverhandlung am 9. März 1983 angeordnet worden war, gelangte der Angeklagte aufgrund des Beschlusses des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 7. März 1983 - 1 Ws 159/83 - am gleichen Tage auf freien Fuß und erschien zur Fortsetzung der Hauptverhandlung am 9. März 1983 gegen 9.00 Uhr zwar im Gerichtsgebäude, weigerte sich jedoch, den Sitzungssaal zu betreten und machte seine weitere Teilnahme an der Hauptverhandlung ultimativ von einer generellen Zusicherung des Vorsitzenden abhängig, seine, des Angeklagten, Freiheit auch nicht im Wege der Sachleitung gemäß § 231 Abs. 1 StPO anzutasten und ihm jederzeit zu gestatten, die Hauptverhandlung zu verlassen.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 16.12.1982 - 1 Ws 999/82   

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https://dejure.org/1982,4336
OLG Düsseldorf, 16.12.1982 - 1 Ws 999/82 (https://dejure.org/1982,4336)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.12.1982 - 1 Ws 999/82 (https://dejure.org/1982,4336)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Dezember 1982 - 1 Ws 999/82 (https://dejure.org/1982,4336)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1983, 512
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 18.08.1988 - 4 StR 316/88
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  • BGH, 23.06.1992 - 4 StR 281/92

    Unzulässigkeit einer Revision wegen Rechtsmittelverzicht - Voraussetzungen für

    Vielmehr hat die Angeklagte aufgrund einer Meinungsänderung in einer späteren Willensentschließung mit dem Rechtsmittelverzicht zugleich die von ihrem Verteidiger eingelegte Revision wirksam zurückgenommen; denn der erklärte Wille des Angeklagten geht stets vor (BGHR aaO; BGH GA 1973, 46; OLG Düsseldorf MDR 1983, 512 m.w.Nachw.).
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   OLG Schleswig, 23.12.1982 - 1 Str AR 46/82   

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https://dejure.org/1982,1742
OLG Schleswig, 23.12.1982 - 1 Str AR 46/82 (https://dejure.org/1982,1742)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23.12.1982 - 1 Str AR 46/82 (https://dejure.org/1982,1742)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23. Dezember 1982 - 1 Str AR 46/82 (https://dejure.org/1982,1742)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 2892 (Ls.)
  • MDR 1983, 512
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Frankfurt, 09.11.2006 - 3 Ws 1085/06

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Abgrenzung der Zuständigkeit von erkennendem

    Mit dieser Gesamtfreiheitsstrafe war die StVK bei ihrer früheren Aussetzungsentscheidung noch nicht befasst, wenngleich die von dem Verurteilten wegen der früheren Strafen erlittene Strafhaft auf die (neue) Gesamtfreiheitsstrafe anzurechnen ist (vgl. OLG Zweibrücken; NStZ 1985, 525; OLG Schleswig, NStZ 1983, 480; Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl., § 462a Rn 15).

    Diese Zuständigkeit ist auch nicht sinnwidrig, weil das erkennende Gericht auf Grund seiner umfassenden Kenntnis der Umstände, die für die zuletzt verhängte Gesamtfreiheitsstrafe maßgebend waren, zu einer sachgerechten Entscheidung ebenso in der Lage ist wie die StVK, die lediglich in einem Teil der Verfahren, die der Gesamtstrafenbildung zu Grunde lagen, entschieden hatte (OLG Zweibrücken, NStZ 1985, 525; OLG Schleswig, NStZ 1983, 480; OLG Düsseldorf, JMBlNW 1978, 201; OLG Schleswig, OLGSt § 462a StPO, S. 65; vgl. auch BGH, NStZ 1997, 100; NStZ-RR 2003, 103; GA 1982, 177; OLG Hamm - 3. StrS -, NJW 1976, 1648; Doller, MDR 1977, 272; i.E. ebenso Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl., § 462a Rn 15; Schäfer, in: Löwe/Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 453b Rn. 4).

  • BGH, 12.06.1996 - 2 ARs 130/96

    Jugendstrafe - Bewährungsüberwachung - Zuständigkeit des Aussetzungsgericht

    Im Bereich des Erwachsenenstrafrechts entfällt die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer, wenn eine von ihr nach Teilverbüßung zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe in einer später von einem anderen Gericht neu gebildeten Gesamtstrafe aufgeht (vgl. BGH GA 1982, 177; SchlHOLG NStZ 1983, 480; OLG Hamm NJW 1976, 1648 [OLG Hamm 23.05.1976 - 3 s Sbd 15 12/76]; OLG Düsseldorf JMBl.NW 1978; 201; OLG Zweibrücken NStZ 1985, 525; Fischer in KK StPO 3. Auflage § 460 Rdn. 32a; Wendisch in Löwe-Rosenberg StPO 24. Auflage § 460 Rdn. 33).
  • BGH, 16.12.2009 - 2 ARs 512/09

    Unzulässiger Antrag auf Bestimmung des zuständigen Gerichts durch den BGH

    Wie das Landgericht Düsseldorf in seinem Vorlagebeschluss zutreffend ausführt, ist für die Führung der Bewährungsaufsicht entweder das Amtsgericht Hamburg - St. Georg oder das Landgericht Hamburg - Strafvollstreckungskammer zuständig (zum Meinungsstreit vgl. OLG Hamm OLGSt StPO § 462 a S. 61, Appl in KK, StPO 6. Aufl. § 460 Rdn. 11 und 32 a, § 462 a Rdn. 13; KMR-Stöckel § 462 a Rdn. 32 einerseits sowie OLG Schleswig NStZ 1983, 480; OLG Zweibrücken NStZ 1985, 525; OLG Frankfurt NStZ-RR 2007, 30 andererseits).
  • OLG Hamburg, 27.04.2010 - 2 Ws 59/10

    Bewährungsaufsicht: Sachlich zuständiges Gericht bei Einbeziehung einer teilweise

    Unterschiedlich wird die Frage nach einer Fortwirkungszuständigkeit bei nicht zur Bewährung ausgesetzter Gesamtfreiheitsstrafe beantwortet (bejahend OLG Hamm in OLGSt -alt- § 462 a StPO, S. 61; Appl, a.a.O., § 460 Rdn. 11 und 32 a, § 462 a Rdn. 13 a.E.; Stöckel in KMR, StPO, § 462 a Rdn. 32; Paeffgen in SK-StPO, § 462 a Rdn. 31; Pfeiffer, StPO, 5. Aufl., § 460 Rdn. 15; demgegenüber verneinend mit Annahme einer Zuständigkeit des neu erkennenden Gerichts OLG Frankfurt/Main in NStZ-RR 2007, 30; OLG Zweibrücken in NStZ 1985, 525; OLG Schleswig in NStZ 1983, 480; Meyer-Goßner, a.a.O., § 462 a Rdn. 15).
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   OLG Düsseldorf, 13.12.1982 - 1 Ws 990/82   

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https://dejure.org/1982,8568
OLG Düsseldorf, 13.12.1982 - 1 Ws 990/82 (https://dejure.org/1982,8568)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.12.1982 - 1 Ws 990/82 (https://dejure.org/1982,8568)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Dezember 1982 - 1 Ws 990/82 (https://dejure.org/1982,8568)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1983, 512
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • KG, 20.01.2017 - 3 Ws (B) 19/16

    Aufklärungspflicht bei Ausbleiben des Angeklagten in der Hauptverhandlung

    Das ist aber vorliegend nicht der Fall, da es nach den Urteilsgründen keine Anhaltspunkte dafür gab, dass dem Inhalt des privatärztlichen Attestes zu misstrauen war (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. Dezember 1982 - 1 Ws 990/82 -, juris).
  • LG Bielefeld, 06.01.2016 - 10 Qs 460/15

    Entschuldigung des abwesenden Betroffenen bei Vorlage einer ärztlichen

    In der Regel reicht ein privatärztliches Attest als genügende Entschuldigung für das Ausbleiben des Betroffenen aus (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.12.1982 - 1 Ws 990/82).
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   OLG Hamburg, 08.03.1983 - 1 Ws 56/83   

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https://dejure.org/1983,3500
OLG Hamburg, 08.03.1983 - 1 Ws 56/83 (https://dejure.org/1983,3500)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08.03.1983 - 1 Ws 56/83 (https://dejure.org/1983,3500)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08. März 1983 - 1 Ws 56/83 (https://dejure.org/1983,3500)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1983, 512
  • Rpfleger 1983, 257
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamm, 26.07.2007 - 3 (s) Sbd I-8/07

    Zuständigkeit eines Rechtspflegers

    Insoweit handelt der Rechtspfleger als "ein besonders qualifiziertes Organ der Geschäftsstelle" (so HansOLG Hamburg, Rpfleger 1983, 257, 258), und nicht im Rahmen der ihm aus dem Richterbereich übertragenen Geschäfte.

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob eine Dienstaufsichtsbeschwerde (so HansOLG Hamburg, Rpfleger 1983, 257, 258) und / oder eine befristete Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG der geeignete Rechtsbehelf ist.

  • BVerfG, 25.11.2008 - 2 BvR 2693/07

    Untätigkeit des Rechtspflegers (Rechtsschutzgarantie; Nichtprotokollierung von

    Dem steht nicht entgegen, dass in der fachgerichtlichen Rechtsprechung keine Einigkeit darüber herrscht, ob gegen die Verweigerung einer gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 1 RPflG vom Rechtspfleger vorzunehmenden Protokollierung mit einer Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG vorgegangen werden kann oder ob allein der Weg der Dienstaufsichtsbeschwerde offensteht (im ersteren Sinne KG, Beschluss vom 26. Januar 1995 - 1 VA 14/94 -, NJW-RR 1995, S. 637 , m.w.N.; a.A. Hanseatisches OLG, Beschluss vom 8. März 1983 - 1 Ws 56/83 -, MDR 1983, S. 512; offenlassend OLG Hamm, Beschluss vom 26. Juli 2007 - …
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