Weitere Entscheidung unten: KG, 14.03.1983

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 07.04.1983 - 1 U 187/82   

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https://dejure.org/1983,3004
OLG Frankfurt, 07.04.1983 - 1 U 187/82 (https://dejure.org/1983,3004)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.04.1983 - 1 U 187/82 (https://dejure.org/1983,3004)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. April 1983 - 1 U 187/82 (https://dejure.org/1983,3004)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schaden im beruflichen Fortkommen; Berechnungsmethode; Tatsächlich erzieltes Einkommen; Hypothetisches Entgelt; Fehlende Anrechenbarkeit des Einkommens; Vorteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 842, 252

Papierfundstellen

  • MDR 1983, 752
  • VersR 1983, 1083
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.09.1973 - VI ZR 97/71

    Schadensminderungspflicht bei verletzungsbedingtem Erwerbsschaden; Pflicht des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.04.1983 - 1 U 187/82
    Ein Geschädigter hat regelmäßig die Anstrengungen zu unternehmen, die er auf sich nehmen würde, wenn kein ersatzpflichtiger Schädiger vorhanden wäre (BGH BB 1974, 63); er hat also - soweit zumutbar - seine Arbeitskraft einzusetzen, um einen Erwerbsschaden zu mindern (§ 254 Abs. 2 BGB).

    Es kann in diesem Zusammenhang dahinstehen, ob das von dem Kläger erzielte Erwerbseinkommen aus seiner vorherigen Tätigkeit als Vermögensvorteil in dem herkömmlichen Sinne der Vorteilsausgleichung anzusehen ist, oder ob es sich als schadensmindernder Faktor darstellt, denn auch bei letzterer Sicht wäre zu prüfen, ob diese Erträgnisse bei der Berechnung des Schadens heranzuziehen oder auszunehmen sind, weil ihre Einbeziehung bei Würdigung aller Umstände den Schädiger unbillig entlasten würde (BGHZ 8, 326, 329; BGH BB 1974, 63 mwN).

  • BGH, 18.06.1973 - III ZR 155/70

    Beweiswürdigung hinsichtlich des Kausalzusammenhangs zwischen Unfall und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.04.1983 - 1 U 187/82
    Der Anspruch des Klägers auf Ersatz seines Schadens in seinem beruflichen Fortkommen, den das Landgericht zutreffend nach der sog. Bruttolohnmethode (BGH VersR 1973, 1028; 1975, 35) ermittelt hat, ist gemäß §§ 842, 249, 252 S. 2 BGB in vollem Umfange gerechtfertigt.
  • BGH, 15.04.1966 - VI ZR 271/64

    Nutzungsentschädigung für den vorübergehenden Verlust der Gebrauchsfähigkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.04.1983 - 1 U 187/82
    Ein derartiger Vergleich erfasst aber nur die schadensbedingten Nachteile, die sich kommerzialisieren lassen, oder als wirtschaftliche Beeinträchtigungen beurteilt werden können (vgl. BGH NJW 1966, 1260 zu der Frage des Entgangs von Nutzungen eines Kraftfahrzeuges).
  • LG München I, 23.11.1971 - 18 O 355/71
    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.04.1983 - 1 U 187/82
    Der Anspruch des Klägers auf Ersatz seines Schadens in seinem beruflichen Fortkommen, den das Landgericht zutreffend nach der sog. Bruttolohnmethode (BGH VersR 1973, 1028; 1975, 35) ermittelt hat, ist gemäß §§ 842, 249, 252 S. 2 BGB in vollem Umfange gerechtfertigt.
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Rechtsprechung
   KG, 14.03.1983 - 24 U 6006/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,3784
KG, 14.03.1983 - 24 U 6006/82 (https://dejure.org/1983,3784)
KG, Entscheidung vom 14.03.1983 - 24 U 6006/82 (https://dejure.org/1983,3784)
KG, Entscheidung vom 14. März 1983 - 24 U 6006/82 (https://dejure.org/1983,3784)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1983, 752
  • VersR 1984, 46
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 06.10.2004 - XII ZR 323/01

    Wirksamkeit der durch einen Miterben mit einer in den Nachlass fallenden

    In einem solchen Fall sei dem Gläubiger die Berufung auf die fehlende Gegenseitigkeit nach Treu und Glauben versagt, da das Kostenrisiko des Schuldners vergrößert würde, wenn dieser darauf angewiesen wäre, seinen Kostenerstattungsanspruch gegen den Prozeßstandschafter unabhängig von der Bezahlung der titulierten Klagforderung geltend machen zu müssen (KG MDR 1983, 752; vgl. zum Ganzen auch Soergel/Zeiss BGB 12. Aufl. § 387 Rdn. 3; MünchKomm/Schlüter BGB 4. Aufl. § 387 Rdn. 14 ff., 27).
  • OLG Hamm, 27.07.1997 - 20 U 105/97

    Aufrechnung bei Geltendmachung einer Forderung eines Dritten in

    Wer seine Forderung durch einen Dritten in gewillkürter Prozeßstandschaft einklagen läßt, muß es hinnehmen, daß der teilweise unterlegene Beklagte gegenüber der Urteils- oder Vergleichsforderung mit seinem gegen den Prozeßstandschafter erworbenen Kostenerstattungsanspruch aufrechnet (vgl. KG MDR 1983, 752; Staudinger/Gursky, BGB , 13. Bearbeitung, § 387 Rdnr. 22; Zöller-Vollkommer, ZPO , Vor § 50 Rdnr. 57).
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