Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 31.03.1983 - 5 Ss 39/83 - 94/83 I   

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https://dejure.org/1983,1748
OLG Düsseldorf, 31.03.1983 - 5 Ss 39/83 - 94/83 I (https://dejure.org/1983,1748)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.03.1983 - 5 Ss 39/83 - 94/83 I (https://dejure.org/1983,1748)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. März 1983 - 5 Ss 39/83 - 94/83 I (https://dejure.org/1983,1748)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafprozeßrecht: Erstreckung der Urteilsaufhebung auf einen nicht rechtsmittelführenden Angeklagten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1983, 866
  • NStZ 1983, 456 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 31.03.1955 - 4 StR 68/55

    Wegnahme eines Fahrrades und Veräußerung desselben am darauf folgenden Morgen als

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.03.1983 - 5 Ss 39/83
    Lediglich die verminderte Schuldfähigkeit nach § 21 StGB gehört zur Straffrage (vgl. BGHSt 7, 283 [285]; BGHSt 30, 340 [342]; Senatsbeschlüsse vom 12. November 1982 - 5 Ss 460/82 I und vom 7. Februar 1983 - 5 Ss 18/83 I).
  • BGH, 10.05.1966 - 1 StR 592/65

    Verwendung geschützter Warenzeichen beim Verkauf von Wein unter den unrichtigen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.03.1983 - 5 Ss 39/83
    Dem steht nicht entgegen, daß der zur Aufhebung des Urteils führende Rechtsfehler lediglich den Rechtsfolgenausspruch betrifft (vgl. RGSt 16, 417 [421]; OGHSt 2, 50 [51]; BGHSt 21, 66 [69]; KK-Pikart, StPO § 357 Rn. 13 m.w.N.; Meyer in Löwe-Rosenberg, StPO , 23. Aufl. § 357 Rn. 13 m.w.N.).
  • BGH, 14.01.1982 - 4 StR 642/81

    Rechtsmittel - Beschränkung - Rechtskräftiger Schuldspruch - Beschreibung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.03.1983 - 5 Ss 39/83
    Lediglich die verminderte Schuldfähigkeit nach § 21 StGB gehört zur Straffrage (vgl. BGHSt 7, 283 [285]; BGHSt 30, 340 [342]; Senatsbeschlüsse vom 12. November 1982 - 5 Ss 460/82 I und vom 7. Februar 1983 - 5 Ss 18/83 I).
  • OLG Düsseldorf, 14.03.1983 - 5 Ss 547/82

    Jugendstrafrecht: Anwendbares Recht bei sowohl als Jugendlicher wie auch als

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.03.1983 - 5 Ss 39/83
    Die Vorschrift des § 32 JGG gilt jedoch nicht nur für die gleichzeitige Aburteilung mehrerer in verschiedenen Alters- und Reifestufen begangener Straftaten, sondern auch für die Aburteilung einer fortgesetzten Tat, deren Teilakte der Täter in verschiedenen Alters- und Reifestufen verwirklicht hat (vgl. BGHSt 6, 7; Brunner, JGG 6. Aufl. § 32 Rn. 1,1; Dallinger/Lackner, JGG 2. Aufl. § 32 Rn. 17; Eisenberg, JGG , § 32 Rn. 17 Reidel, JGG § 32 Rn. 5; Potrykus, JGG 3. Aufl. § 32 Bn. 3; Senatsurteil vom 14. März 1983 - 5 Ss 547/82 - 32/83 I - StV 1983, 378 -).
  • OLG Düsseldorf, 18.03.1983 - 5 Ss 16/83
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.03.1983 - 5 Ss 39/83
    Lediglich die verminderte Schuldfähigkeit nach § 21 StGB gehört zur Straffrage (vgl. BGHSt 7, 283 [285]; BGHSt 30, 340 [342]; Senatsbeschlüsse vom 12. November 1982 - 5 Ss 460/82 I und vom 7. Februar 1983 - 5 Ss 18/83 I).
  • BGH, 08.01.1954 - 2 StR 572/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.03.1983 - 5 Ss 39/83
    1 St 263/56">NJW 1958, 560; NJW 1954, 441; RGSt 40, 219; KK-Pikart a.a.O. § 357 Rn. 12; Meyer a.a.O. § 357 Rn. 10 m.w.N. Kleinknecht, StPO , 35. Aufl. § 357 Rn. 3 m.w.N.).
  • RG, 14.06.1907 - V 218/07

    1. Ist die Anwendbarkeit des § 397 St.P.O. ausgeschlossen, wenn der verurteilte

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.03.1983 - 5 Ss 39/83
    1 St 263/56">NJW 1958, 560; NJW 1954, 441; RGSt 40, 219; KK-Pikart a.a.O. § 357 Rn. 12; Meyer a.a.O. § 357 Rn. 10 m.w.N. Kleinknecht, StPO , 35. Aufl. § 357 Rn. 3 m.w.N.).
  • RG, 05.12.1887 - 2634/87

    Findet §. 397 St.P.O. auch dann Anwendung, wenn das Urteil wegen Verletzung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.03.1983 - 5 Ss 39/83
    Dem steht nicht entgegen, daß der zur Aufhebung des Urteils führende Rechtsfehler lediglich den Rechtsfolgenausspruch betrifft (vgl. RGSt 16, 417 [421]; OGHSt 2, 50 [51]; BGHSt 21, 66 [69]; KK-Pikart, StPO § 357 Rn. 13 m.w.N.; Meyer in Löwe-Rosenberg, StPO , 23. Aufl. § 357 Rn. 13 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 31.05.1996 - 5 Ss 63/96
    Dem steht nicht entgegen, daß die zur Aufhebung des Urteils führenden Rechtsfehler lediglich einen Teil des Rechtsfolgenausspruchs betreffen (vgl. BGHSt 21, 66, 69; BGH StV 1992, 417 ; Senatsbeschluß vom 31. März 1983, 5 Ss 39/83 - 94/83 I = NStZ 1983, 456 (Leitsatz); KK-Pikart, 3. Aufl. 1993, Rdrn.
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 19.04.1983 - 1 Ss 193/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,2136
OLG Stuttgart, 19.04.1983 - 1 Ss 193/83 (https://dejure.org/1983,2136)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19.04.1983 - 1 Ss 193/83 (https://dejure.org/1983,2136)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19. April 1983 - 1 Ss 193/83 (https://dejure.org/1983,2136)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Absolute Revisionsrüge in Bezug auf Verhandlung einer Strafkammer mit Hilfsschöffen ohne ausgelosten Hauptschöffen

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1983, 866
  • NStZ 1984, 231
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.04.1961 - 1 StR 618/60

    Ordnungsgemäß abgefasster Eröffnungsbeschluss - Rüge der vorschriftswidrigen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.04.1983 - 1 Ss 193/83
    Anerkannt ist, daß eine Sitzung nur dann als eine außerordentliche Sitzung nach § 47 GVG anzusehen ist, wenn sie zusätzlich neben der ordentlichen Sitzung stattfindet (BGHSt 11, 54; 16, 63 [BGH 21.04.1961 - 4 StR 20/61] ; GA 1980, 68; Beschluß vom 31. Januar 1979 - 4 StR 653/78 ).

    Ein derartiger zusätzlicher Bedarf besteht nicht, wenn eine ordentliche Sitzung lediglich vorverlegt wird (BGHSt 11, 54; 16, 63 [BGH 21.04.1961 - 4 StR 20/61] ; Beschluß vom 31. Januar 1979).

    Irrige Vorstellungen des Vorsitzenden bei der Terminsbestimmung sind rechtlich ohne Belang (BGHSt 16, 63).

  • BGH, 21.04.1961 - 4 StR 20/61

    Nichtvorliegen eines Strafantrages - Verletzung von Verfahrensrechten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.04.1983 - 1 Ss 193/83
    Anerkannt ist, daß eine Sitzung nur dann als eine außerordentliche Sitzung nach § 47 GVG anzusehen ist, wenn sie zusätzlich neben der ordentlichen Sitzung stattfindet (BGHSt 11, 54; 16, 63 [BGH 21.04.1961 - 4 StR 20/61] ; GA 1980, 68; Beschluß vom 31. Januar 1979 - 4 StR 653/78 ).

    Ein derartiger zusätzlicher Bedarf besteht nicht, wenn eine ordentliche Sitzung lediglich vorverlegt wird (BGHSt 11, 54; 16, 63 [BGH 21.04.1961 - 4 StR 20/61] ; Beschluß vom 31. Januar 1979).

  • BGH, 05.11.1957 - 1 StR 254/57
    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.04.1983 - 1 Ss 193/83
    Anerkannt ist, daß eine Sitzung nur dann als eine außerordentliche Sitzung nach § 47 GVG anzusehen ist, wenn sie zusätzlich neben der ordentlichen Sitzung stattfindet (BGHSt 11, 54; 16, 63 [BGH 21.04.1961 - 4 StR 20/61] ; GA 1980, 68; Beschluß vom 31. Januar 1979 - 4 StR 653/78 ).

    Ein derartiger zusätzlicher Bedarf besteht nicht, wenn eine ordentliche Sitzung lediglich vorverlegt wird (BGHSt 11, 54; 16, 63 [BGH 21.04.1961 - 4 StR 20/61] ; Beschluß vom 31. Januar 1979).

  • BGH, 31.01.1979 - 4 StR 653/78

    Nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts auf Grund der Anberaumung einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.04.1983 - 1 Ss 193/83
    Anerkannt ist, daß eine Sitzung nur dann als eine außerordentliche Sitzung nach § 47 GVG anzusehen ist, wenn sie zusätzlich neben der ordentlichen Sitzung stattfindet (BGHSt 11, 54; 16, 63 [BGH 21.04.1961 - 4 StR 20/61] ; GA 1980, 68; Beschluß vom 31. Januar 1979 - 4 StR 653/78 ).
  • BGH, 10.08.1960 - 2 StR 307/60

    Selbstständige Festsetzung der ordentlichen Sitzungstage der Jugendkammer sowie

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.04.1983 - 1 Ss 193/83
    Das Gerichtsverfassungsgesetz will Willkür bei der Zusammensetzung der Richterkollegien verhindern und verlangt deshalb, daß diese für einen bestimmten Zeitabschnitt im voraus festgelegt wird (BGHSt 15, 107).
  • BGH, 26.05.1961 - 2 ARs 46/61
    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.04.1983 - 1 Ss 193/83
    Wenn in einer Woche, in der ein ordentlicher Sitzungstag zur Verfügung steht, nur an einem Tag verhandelt wird, findet, um welchen Tag auch immer es sich handelt, an dem Tag die ordentliche Sitzung der Strafkammer in dieser Woche statt (BGHSt 16, 83 [BGH 26.05.1961 - 2 ARs 46/61]).
  • BGH, 14.07.1995 - 5 StR 532/94

    Besetzung einer Strafkammer mit Richtern auf Probe; Grundsätze für die

    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ergibt sich folgendes: Außerordentliche Sitzungen unter Hinzuziehung von Hilfsschöffen nach § 47 GVG sind im Rahmen einer ordentlichen Strafkammer in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur dann für unbedenklich erachtet worden, wenn sie wegen des zusätzlich erforderlichen Verhandlungsbedarfs neben den ordentlichen Sitzungstagen anberaumt werden, nicht aber an deren Stelle stattfinden (std. Rspr.: BGHSt 11, 54; 16, 63, 65; 37, 324; BGH GA 1980, 68; vgl. auch OLG Stuttgart, NStZ 1984, 231 m. Anm. Katholnigg; Katholnigg, Strafgerichtsverfassungsrecht, 2. Aufl., § 47 Rdnr. 2).
  • BGH, 09.02.2005 - 2 StR 421/04

    Gesetzlicher Richter; Verfahrensrüge (Besetzungsrüge); Hauptschöffen;

    "Außerordentlich" im Sinne von § 47 GVG sind Sitzungen nur dann, wenn sie wegen des zusätzlichen Bedarfs an Hauptverhandlungstagen anberaumt werden, weil eine sachgemäße Durchführung der zu terminierenden Hauptverhandlung an den ordentlichen Sitzungstagen nicht möglich ist; sie müssen also zusätzlich zu ordentlichen Sitzungen, nicht an ihrer Stelle abgehalten werden (st. Rspr. vgl. u.a. BGHSt 11, 54 ff.; 16, 63; 37, 324; 41, 175 f.; 43, 270 f.; BGH GA 1980, 68; vgl. auch OLG Stuttgart NStZ 1984, 231, mit Anm. Katholnigg).
  • BGH, 15.02.1991 - 3 StR 422/90

    Anberaumung außerordentlicher Sitzung

    a) "Außerordentlich" im Sinne von § 47 GVG sind Sitzungen nur dann, wenn sie wegen des zusätzlichen Bedarfs an Hauptverhandlungstagen anberaumt werden, weil eine sachgemäße Durchführung der zu terminierenden Hauptverhandlung an den ordentlichen Sitzungstagen nicht möglich ist (Schäfer in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 45 GVG Rdn. 1; Kissel GVG § 47 Rdn. 2; vgl. auch BGHSt 11, 54, 55; 16, 63, 65; BGH, Beschluß vom 29. November 1978 - 4 StR 570/78; OLG Stuttgart NStZ 1984, 231 mit Anmerkung Katholnigg).
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Rechtsprechung
   LG Heilbronn, 08.04.1983 - StVK 165/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,2904
LG Heilbronn, 08.04.1983 - StVK 165/83 (https://dejure.org/1983,2904)
LG Heilbronn, Entscheidung vom 08.04.1983 - StVK 165/83 (https://dejure.org/1983,2904)
LG Heilbronn, Entscheidung vom 08. April 1983 - StVK 165/83 (https://dejure.org/1983,2904)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1983, 866
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 05.05.1982 - 3 Ws 244/82
    Auszug aus LG Heilbronn, 08.04.1983 - StVK 165/83
    Das Oberlandesgericht Frankfurt/M. (MDR 1983, 78) hat entschieden, daß die Zehnjahres-Schranke für die Überweisung in den offenen Vollzug ohne Bedeutung ist, und beiläufig ausgeführt, die genannte Verwaltungsvorschrift binde das Gericht nicht und enthebe die Vollzugsbehörde nicht von einer auf den Einzelfall abstellenden Ermessensausübung.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 07.04.1983 - 5 Ss (OWi) 29/83 - 59/83 I   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,13699
OLG Düsseldorf, 07.04.1983 - 5 Ss (OWi) 29/83 - 59/83 I (https://dejure.org/1983,13699)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.04.1983 - 5 Ss (OWi) 29/83 - 59/83 I (https://dejure.org/1983,13699)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. April 1983 - 5 Ss (OWi) 29/83 - 59/83 I (https://dejure.org/1983,13699)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1983, 866
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 11.05.1988 - Ss 78/88

    Einspruch gegen die Erhebung von Gebühren in einem Bußgeldbescheid wegen

    Die Rechtskraft eines Bußgeldbescheids ist im Rechtsbeschwerdeverfahren auch ohne formelle Zulassung des ordnungsgemäß gestellten Zulassungsantrag zu beachten (BGHSt 27, 271; OLG Düsseldorf VRS 65, 456; Schleswig Holsteinisches OLG bei Ernesti/Lorenzen, Sch1HA 1984, 112; Senatsentscheidung JMB1 NW 1984, 235).

    Wird die Rechtskraft eines Bußgeldbescheids vom Amtsgericht übersehen und erst vom Rechtsbeschwerdegericht erkannt, so führt dies aber nicht zur Einstellung des gerichtlichen Verfahrens, sondern zur Aufhebung des amtsgerichtlichen Urteils und zur Verwerfung des Einspruchs als unzulässig durch das Rechtsbeschwerdegericht (BGHSt 26, 183; OLG Düsseldorf VRS 65, 456; OLG Hamm VRS 49, 204).

  • KG, 14.05.2019 - 121 Ss 41/19

    Strafbefehl, Ordnungswidrigkeit, Straftat, Einspruchsrücknahme

    Die durch die Einspruchsrücknahme entstandene Rechtskraft bildet zugleich ein dauerndes Verfahrenshindernis im Sinne von § 206 a Abs. 1 StPO (vgl. OLG Koblenz ZfSch 2010, 108; OLG Düsseldorf MDR 1983, 866).
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