Weitere Entscheidungen unten: BSG, 01.02.1983 | LAG Hamm, 23.06.1983

Rechtsprechung
   BAG, 02.02.1983 - 5 AZR 1133/79   

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BAG, 02.02.1983 - 5 AZR 1133/79 (https://dejure.org/1983,2806)
BAG, Entscheidung vom 02.02.1983 - 5 AZR 1133/79 (https://dejure.org/1983,2806)
BAG, Entscheidung vom 02. Februar 1983 - 5 AZR 1133/79 (https://dejure.org/1983,2806)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 41, 328
  • MDR 1983, 874
  • JR 1984, 440
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.10.1979 - I ZR 6/79

    Bindung des Revisionsgerichts an die Zulassung in vermögensrechtlichen

    Auszug aus BAG, 02.02.1983 - 5 AZR 1133/79
    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 26. Oktober 1979 - I ZR 6/79 - (MDR 1980, 203 = ZZP 93, 331 mit im Ergebnis zustimmender Anmerkung von Waldner) die Revision als unbegründet zurückgewiesen, nachdem der Revisionskläger ausschließlich die Rüge der örtlichen Unzuständigkeit des erstinstanzlichen Gerichts erhoben hatte.

    In diesem Sinne hat der Bundesgerichtshof die Bestimmung auch ausgelegt, wenn er in dem Urteil vom 26. Oktober 1979 (aaO) die aus schließlich auf die Rüge der örtlichen Zuständigkeit gestützte Revision zwar als zulässig angesehen aber nicht für begründet erachtet hat.

  • BAG, 14.11.1979 - 4 AZR 3/78

    Tarifvertragsparteien - Gemeinsame Einrichtung - Gerichte für Arbeitssachen -

    Auszug aus BAG, 02.02.1983 - 5 AZR 1133/79
    Etwas anderes würde nur gelten, wenn das Landesarbeitsgericht seine sachliche Zuständigkeit verneint hätte (vgl. BAG Urteil vom 14. November 1979 - 4 AZR 3/78 - BAG 32, 187 = AP Nr. 2 zu § 4 TVG Gemeinsame Einrichtungen).
  • RG, 16.01.1925 - III B. 1/25

    Örtliche Unzuständigkeit; Unzulässigkeit der Berufung

    Auszug aus BAG, 02.02.1983 - 5 AZR 1133/79
    Der Bundesgerichtshof ist damit von der früheren zu den §§ 312 a und 349 Abs. 2 ZPO ergangenen Rechtsprechung (RGZ 93, 351 und 110, 56) abgewichen, die die Revision in solchen Fällen als unzulässig verworfen hat.
  • RG, 11.10.1918 - III 198/18

    Einrede der örtlichen Unzuständigkei bei gesetzlicher Vertretung einer Partei

    Auszug aus BAG, 02.02.1983 - 5 AZR 1133/79
    Der Bundesgerichtshof ist damit von der früheren zu den §§ 312 a und 349 Abs. 2 ZPO ergangenen Rechtsprechung (RGZ 93, 351 und 110, 56) abgewichen, die die Revision in solchen Fällen als unzulässig verworfen hat.
  • BAG, 25.04.1991 - 2 AZR 624/90

    Außerordentliche Kündigung - Wettbewerbsverbot

    Im übrigen konnte auch nach dem bis zum 31. Dezember 1990 geltenden Recht im Falle der Bejahung der Zuständigkeit die Revision nicht darauf gestützt werden, für den Rechtsstreit sei die Zuständigkeit eines ordentlichen Gerichts begründet (vgl. § 73 Abs. 2 ArbGG a.F.; BAGE 41, 331 [BAG 02.02.1983 - 5 AZR 1133/79] = AP Nr. 1 zu § 73 ArbGG 1979; BAG Urteil vom 31. Oktober 1984 - 4 AZR 535/82 - AP Nr. 4 zu § 840 ZPO).
  • BAG, 02.10.1990 - 4 AZR 106/90

    Arbeitnehmerähnlichkeit eines Rundfunkgebührenbeauftragten

    Das Bundesarbeitsgericht ist an die Annahme der Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen durch das Landesarbeitsgericht gebunden (BAGE 32, 187, 188 = AP Nr. 2 zu § 4 TVG Gemeinsame Einrichtungen; BAGE 41, 328, 331 = AP Nr. 1 zu § 73 ArbGG 1979, zu I 2 der Gründe; BAGE 47, 138 = AP Nr. 4 zu § 850 ZPO; Germelmann/ Matthes/Prütting, ArbGG, § 73 Rz 21).
  • BAG, 17.08.2021 - 1 AZR 50/20

    Überstundenvergütung - Betriebsvereinbarungen zur Dauer der Arbeitszeit und zu

    Legt sie - wie vorliegend - Revision ein, kann diese nach § 73 Abs. 1 Satz 2 ArbGG nicht in zulässiger Weise auf eine Versäumung der Fünfmonatsfrist gestützt werden (vgl. auch BAG 2. Februar 1983 - 5 AZR 1133/79 - zu I 3 der Gründe, BAGE 41, 328; GK-ArbGG/Ahrendt Stand Juni 2021 § 74 Rn. 131; aA GMP/Müller-Glöge 9. Aufl. § 74 Rn. 78) .
  • BAG, 09.05.1985 - 2 AZR 330/84

    GmbH-Geschäftsführer: Kündigung - sachliche Zuständigkeit

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich auch der erkennende Senat anschließt (BAG 32, 187 = AP Nr. 2 zu § 4 TVG Gemeinsame Einrichtungen; BAG 36, 274 = AP Nr. 1 zu § 48 ArbGG 1979; BAG 41, 328 = AP Nr. 1 zu § 73 ArbGG 1979).
  • BGH, 24.05.2000 - III ZR 300/99

    Bejahung der örtlichen Zuständigkeit im Berufungsverfahren

    Hat die Vorinstanz ausschließlich über diese Frage entschieden, so verfolgt ein hiergegen eingelegtes Rechtsmittel kein prozessual zulässiges Ziel und ist deswegen als unzulässig zu verwerfen (RGZ 93, 351 f.; 110, 56, 58 f.; 157, 389, 391; RG JW 1916, 1022 f. Nr. 11; BGH, Beschluß vom 18. November 1952 - I ZR 218/52 - NJW 1953, 222, 223 = LM § 549 ZPO Nr. 13; Senatsurteil vom 10. Januar 1966 - III ZR 26/65 - DB 1966, 1516; BGH, Urteil vom 10. November 1997 - II ZR 336/96 - NJW 1998, 1230; ebenso OGHZ 1, 296 f.; BAG AP § 512 a ZPO Nr. 1; BAGE 41, 328, 330 ff. = MDR 1983, 874 [für § 73 Abs. 2 ArbGG]; s. auch OLG Celle OLG-Report 1994, 29, 30; abweichend - Zurückweisung als unbegründet - KG JR 1966, 349; in dem Sonderfall einer wegen der Zuständigkeitsfrage zugelassenen Revision auch BGH, Urteil vom 26. Oktober 1979 - I ZR 6/79 - LM § 546 ZPO Nr. 94 = MDR 1980, 203 = ZZP 93 [1980], 331 m. Anm. Waldner; Urteil vom 28. April 1988 - I ZR 27/87 - NJW 1988, 3267, 3268).
  • BAG, 09.03.1993 - 9 AZR 390/91

    Optionsrecht auf zukünftige Forschungsergebnisse - Wettbewerbsverbot

    Nach § 73 Abs. 2 ArbGG a.F. kann sie damit nicht durchdringen (vgl. BAG Urteil vom 2. Februar 1983 - BAGE 41, 328 = AP Nr. 1 zu § 73 ArbGG 1979).
  • BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 809/87

    Einstufung eines Mischfutterwerks als Hafeneinzelbetrieb und davon abhängende

    Das ergibt sich bereits aus dem eindeutigen Gesetzeswortlaut (BAGE 41, 328, 331 = AP Nr. 1 zu § 73 ArbGG 1979).
  • BAG, 09.03.1993 - 9 AZR 233/91

    Wettbewerbsrechtliche Auswirkungen einer Vereinbarung über die Aufhebung eines

    Maßgebend ist daher für den vorliegenden, erstinstanzlich 1989 abgeschlossenen Rechtsstreit § 73 Abs. 2 ArbGG a. F. Nach dieser Vorschrift konnte die Revision nicht darauf gestützt werden, daß die Zuständigkeit des ordentlichen Gerichts begründet sei (vgl. BAGE 41, 328 = AP Nr. 1 zu § 73 ArbGG 1979).
  • BAG, 26.11.1986 - 5 AZR 451/84

    Zulässigkeit der Revision bei Unzuständigkeitsrügen

    Mit Urteil vom 2. Februar 1983 (- 5 AZR 1133/79 - BAG 41, 328, 331 = AP Nr. 1 zu § 73 ArbGG 1979) hat der Senat entschieden, daß eine Revision, die lediglich auf eine nach § 73 Abs. 2 ArbGG unzulässige Rüge gestützt ist, als unzulässig zu verwerfen ist.
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Rechtsprechung
   BSG, 01.02.1983 - 4 RJ 75/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,4126
BSG, 01.02.1983 - 4 RJ 75/81 (https://dejure.org/1983,4126)
BSG, Entscheidung vom 01.02.1983 - 4 RJ 75/81 (https://dejure.org/1983,4126)
BSG, Entscheidung vom 01. Februar 1983 - 4 RJ 75/81 (https://dejure.org/1983,4126)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Übertragung von Rentenanwartschaften - Beginn der Schutzfrist - Kenntnis des Rentenversicherungsträgers - Kennenmüssen der Rechtskraft - Folgesachenentscheidung - Eheleute als Rentenbezieher

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1587p, BGB § 1587b, RVO § 1304a Abs. 4 S. 2
    Beginn der Schutzfrist des § 1587p BGB

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 54, 266
  • MDR 1983, 874
  • FamRZ 1983, 699
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 07.09.1982 - 1 RA 61/81

    Schutzfrist des § 1587p BGB

    Auszug aus BSG, 01.02.1983 - 4 RJ 75/81
    Diese Auffassung des erkennenden Senats über den regelmäßigen Beginn der Schutzfrist stimmt überein mit den Entscheidungen des 1. Senats vom 7. September 1982 1 RA 61/81 - - und.

    Wenn auch in der Entscheidung vom 7. September 1982 - 1 RA 61/81 - gesagt wird, daß der Lauf der Schutzfrist mit der Bekanntgabe vom Eintritt der Rechtskraft der familiengerichtlichen Entscheidung beginnen müsse, so soll dabei, wie aus den Erwägungen über den dem Rentenversicherungsträger eingeräumten Schuldnerschutz hervorgeht, offenbar nicht auf irgendeinen formalen Akt der Geschäftsstelle des Gerichts abgehoben werden, sondern auf die dadurch bewirkte Kenntnis des Rentenversicherungsträgers von dem Termin der Rechtskraft.

  • BSG, 09.09.1982 - 11 RA 69/81
    Auszug aus BSG, 01.02.1983 - 4 RJ 75/81
    Wie insbesondere der 11. Senat in seiner Entscheidung vom 9. September 1982 - 11 RA 69/81 - unter Heranziehung der Gesetzesentwicklung dargelegt hat, ist die Vorschrift des 5 1587p BGB ihrer Wortfassung nach nicht anwendbar, weil sie von einer Verfahrensgestaltung ausgeht, die nicht dem geltenden Recht entspricht, nämlich daß der Rentenversicherungsträger nicht Beteiligter des familiengerichtlichen Streites ist.

    des 11. Senats vom 9. September 1982 - 11 RA 69/81 -.

  • BSG, 14.02.1990 - 1 RA 111/88

    Leistungen aus dem im Versorgungsausgleich erworbenen Anrecht

    Deshalb ist, auch nach Anfechtung der Entscheidung des FamG über den Versorgungsausgleich mit der Beschwerde (§ 621e Abs. 1 ZPO), maßgeblicher Zeitpunkt für den Beginn der Schutzfrist die Bekanntgabe vom Eintritt der Rechtskraft des familiengerichtlichen Splitting-Beschlusses an den Rentenversicherungsträger, wobei allerdings dessen Kenntnis vom Eintritt der Rechtskraft der Folgesachenentscheidung das Kennenmüssen dieses Ereignisses gleichsteht (vgl BSGE 54, 87, 90 f = SozR 7610 § 1587p Nr. 1 S 3 f; BSGE 54, 266, 267 ff [BSG 01.02.1983 - 4 RJ 75/81] = SozR aaO Nr. 2 S 6 ff; BSGE 57, 154, 156 f = SozR aaO Nr. 3 S 10 ff).

    Am Tage der Wirksamkeit des Splitting-Beschlusses haben sich unmittelbar das Versicherungskonto des Ausgleichsberechtigten erhöht und dasjenige des Ausgleichsverpflichteten entsprechend vermindert (BSGE 54, 266 f [BSG 01.02.1983 - 4 RJ 75/81] = SozR 7610 § 1587p Nr. 2 S 5 f; BSGE 58, 59, 60 = SozR 2600 § 96a Nr. 1 S 2).

    Zwar bedarf es noch der rentenversicherungsrechtlichen Umsetzung des Versorgungsausgleichs, weil erst damit der wirtschaftliche Zustand hergestellt wird, der für die geschiedenen Eheleute aufgrund der Entscheidung des FamG gelten soll (BSGE 54, 266, 268 [BSG 01.02.1983 - 4 RJ 75/81] = SozR 7610 § 1587p Nr. 2 S 7).

  • OLG Karlsruhe, 06.06.1997 - 2 UF 168/96

    Begriff des Sonderbedarfs - Umzugskosten

    Denn auch dies hängt von der Höhe der laufenden Unterhaltsrente, die so zu bemessen ist, daß sie sämtliche voraussehbaren Bedürfnisse abdeckt und hinreichend Spielraum für eine vernünftige Planung voraussehbarer größerer Aufwendungen beläßt (vgl. BGH, FamRZ 1983, 669, 691; Staudinger/Kappe, BGB , 12. Aufl., Rn. 75), sowie von den sonstigen Einkünften des Berechtigten und dem Lebenszuschnitt der Beteiligten ab (vgl. BGH, FamRZ 1983, 29, 30 zu Umzugskosten).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 18.12.2014 - L 3 R 356/14

    Erhöhung der Rente nach Durchführung des Versorgungsausgleichs - Rechtskraft -

    Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass das BSG mit der Entscheidung vom 22. April 2008 (B 5a R 72/07 R, FamRZ 2008, 1845), auf die sich das SG in seinem Urteil gestützt hat, seine bisherige Rechtsprechung, wonach dem Versorgungsausgleichsberechtigten Rentner die höhere Rente frühestens mit Ablauf des Monats zusteht, in dem die Entscheidung des Familiengerichts wirksam wird, bestätigt hat (vgl. zur älteren Rechtsprechung: BSG, Urteile vom 11. Februar 1982 - 11 RA 8/81 - BSGE 53, 78, vom 1. Februar 1983 - 4 RJ 75/81 - BSGE 54, 266 und vom 29. Januar 1991 - 4 RA 67/90 - SozR 3-2200 § 1304b Nr. 1).
  • LSG Hessen, 20.01.1988 - L 13 An 1677/86

    Versorgungsausgleich; Leistungen; Gewährt; Bescheid; Auszahlung; Grenzwert;

    Diese Schutzfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Rentenversicherungsträger von der rechtskräftigen und wirksamen Übertragung Kenntnis erlangt, wobei das Kennenmüssen der Kenntnis gleichsteht (BSG, Urteil vom 1. Februar 1983 - 4 RJ 75/81 = SozR 7610 § 1587 p BGB m.w.N.).
  • LSG Hessen, 13.12.1988 - L 2 J 153/88
    Ebensowenig ist die Vorschrift des § 1587 p BGB vorliegend erheblich, die den Schutz des Rentenversicherungsträgers vor Doppelleistungen bezweckt, denn der geschiedene Ehemann der Klägerin hat keine Leistungen von der Beklagten bezogen (vgl. dazu BSG Urteile vom 7. September 1982, Az.: 1 RA 61/81, vom 1. März 1983, Az.: 4 RJ 75/81).
  • BSG, 05.10.1977 - 3 RK 8/77
    Danach konnte die Kasse anstelle der Krankenpflege Krankenhauspflege gewähren, die, wie bereits dargelegt, im gleichen Umfang zeitlich begrenzt war wie der Krankengeldanspruch (vgl BSGE 54, 266).
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Rechtsprechung
   LAG Hamm, 23.06.1983 - 8 Ta 157/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,15145
LAG Hamm, 23.06.1983 - 8 Ta 157/83 (https://dejure.org/1983,15145)
LAG Hamm, Entscheidung vom 23.06.1983 - 8 Ta 157/83 (https://dejure.org/1983,15145)
LAG Hamm, Entscheidung vom 23. Juni 1983 - 8 Ta 157/83 (https://dejure.org/1983,15145)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1983, 874
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