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   OLG Hamm, 13.01.1983 - 7 VAs 70/82   

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OLG Hamm, 13.01.1983 - 7 VAs 70/82 (https://dejure.org/1983,354)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.01.1983 - 7 VAs 70/82 (https://dejure.org/1983,354)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Januar 1983 - 7 VAs 70/82 (https://dejure.org/1983,354)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1983, 956
  • NStZ 1983, 524
 
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Wird zitiert von ... (30)

  • OLG Hamm, 28.03.2019 - 1 VAs 5/19

    Absehen von der Strafvollstreckung /§ 456a StPO ): Anwendbarkeit bei EU-Bürgern;

    Den Alternativen der "Abschiebung", "Zurückschiebung" oder Zurückweisung" im Sinne des § 456a Abs. 1 StPO steht die Pflicht zur Ausreise gemäß § 50 AufenthG gleich (vgl. Appl in: KK-StPO, a.a.O., § 456a Rn. 2; Coen in: BeckOK-StPO, Stand 01.01.2019, § 456a Rn. 3; Graalmann-Scheerer in: LR-StPO, 26. Aufl., § 456a, Rn. 10; Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 456a Rn. 3, jew. unter Verweis auf OLG Hamm, NStZ 1983, 524).
  • OLG Hamm, 09.05.2006 - 1 VAs 88/05

    Unterbrechung der Strafvollstreckung; Gründe; lebenslange Freiheitsstrafe; Antrag

    Um die gerichtliche Nachprüfung der Ermessensausübung nach diesen Maßstäben zu ermöglichen, müssen die Gründe der ablehnenden Entscheidung der Vollstreckungsbehörde die dafür wesentlichen Gesichtspunkte mitteilen und eine Abwägung der für und gegen ein Absehen von der (weiteren) Vollstreckung sprechenden Umstände erkennen lassen (vgl. dazu OLG Hamm, NStZ 1983, S. 524; OLG Stuttgart, StV 1993, S. 258; OLG Karlsruhe, Justiz 2000, S. 147 sowie die ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 27. März 2003 - 1 VAs 4/03 -).

    Zu den wesentlichen Gesichtspunkten, die bei der Ermessensentscheidung zu berücksichtigen sind, gehören insbesondere die Umstände der Tat, die Schwere der Schuld, die Größe des bisher verbüßten Teils der Strafe, das öffentliche Interesse an einer nachhaltigen Vollstreckung aber auch die familiäre und die soziale Situation des Betroffenen (vgl. OLG Celle, NStZ 1981, S. 405; OLG Hamm, NStZ 1983, S. 524; OLG Koblenz, NStZ 1996, S. 255; HansOLG, StV 1996, S. 328).

  • OLG Hamm, 18.06.2013 - 1 VAs 32/13

    Wiedereinreise in den "Knast"

    Um die gerichtliche Nachprüfung der Ermessensausübung zu ermöglichen, müssen die Gründe einer ablehnenden Entscheidung der Vollstreckungsbehörde die dafür wesentlichen Gesichtspunkte mitteilen und eine Abwägung der für und gegen ein Absehen von der weiteren Vollstreckung sprechenden Umstände erkennen lassen (OLG Hamm Beschl. v. 13.10.2011 - 1 VAs 58/11 = BeckRS 2012, 08399 m.w.N.; OLG Hamm NStZ 1983, 524; KG Berlin StraFo 2012, 337).
  • OLG Hamm, 19.03.2013 - 1 VAs 5/13

    Keine Diskriminierung eines ausländischen Verurteilten, dem eine vorzeitige

    Um die gerichtliche Nachprüfung der Ermessensausübung zu ermöglichen, müssen die Gründe einer ablehnenden Entscheidung der Vollstreckungsbehörde die dafür wesentlichen Gesichtspunkte mitteilen und eine Abwägung der für und gegen ein Absehen von der weiteren Vollstreckung sprechenden Umstände erkennen lassen (OLG Hamm Beschl. v. 13.10.2011 - 1 VAs 58/11 = BeckRS 2012, 08399 m.w.N.; OLG Hamm NStZ 1983, 524; KG Berlin StraFo 2012, 337).

    Mögliche Abwägungsfaktoren sind insbesondere die Umstände der Tat, die Schwere der Schuld, die bisherige Vollstreckungsdauer, die familiäre und persönliche Situation des Verurteilten und das öffentliche Interesse an einer nachhaltigen Strafvollstreckung (KG Berlin StraFo 2012, 338; OLG Hamm Beschl. v. 21.04.2011 - 1 VAs 12/11; OLG Hamm NStZ 1983, 524; OLG Karlsruhe StraFo 2009, 83, 84; OLG Karlsruhe Beschl. v. 09.06.2010 - 2 VAs 19/10; Graalmann-Scheerer in: LR-StPO, 26. Aufl., § 456a Rdn. 14).

  • OLG Hamm, 06.11.2012 - 1 VAs 104/12

    Grenzen der gerichtlichen Überprüfung einer Verweigerung der vorzeitigen

    Um die gerichtliche Nachprüfung der Ermessensausübung zu ermöglichen, müssen die Gründe einer ablehnenden Entscheidung der Vollstreckungsbehörde die dafür wesentlichen Gesichtspunkte mitteilen und eine Abwägung der für und gegen ein Absehen von der weiteren Vollstreckung sprechenden Umstände erkennen lassen (OLG Hamm Beschl. v. 13.10.2011 - 1 VAs 58/11 = BeckRS 2012, 08399 m.w.N.; OLG Hamm NStZ 1983, 524; KG Berlin StraFo 2012, 337).

    Mögliche Abwägungsfaktoren sind insbesondere die Umstände der Tat, die Schwere der Schuld, die bisherige Vollstreckungsdauer, die familiäre und persönliche Situation des Verurteilten und das öffentliche Interesse an einer nachhaltigen Strafvollstreckung (KG Berlin StraFo 2012, 338; OLG Hamm Beschl. v. 21.04.2011 - 1 VAs 12/11; OLG Hamm NStZ 1983, 524; OLG Karlsruhe StraFo 2009, 83, 84; OLG Karlsruhe Beschl. v. 09.06.2010 - 2 VAs 19/10; Graalmann-Scheerer in: LR-StPO, 26. Aufl., § 456a Rdn. 14).

  • OLG Frankfurt, 09.04.2008 - 1 Ws 44/08

    Untersuchungshaftbefehl: Berücksichtigung von Vorverurteilungen bei Prüfung des

    Die abweichende Meinung (OLG Hamburg, NJW 1980, 2367; OLG Hamm MDR 1983, 956; StV 1997, 310; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2006, 210; OLG Schleswig NStZ 2002, 276; OLG Stuttgart NStZ 1988, 326), nach der als Anlasstat nach dem Gesetzeszweck, der den Schutz der Allgemeinheit bezwecke, auch bereits erfolgte rechtskräftige Verurteilungen des Beschuldigten zu berücksichtigen sind, überzeugt nicht.
  • OLG Hamm, 26.11.2019 - 1 VAs 96/19

    Absehen von der weiteren Strafvollstreckung, Abschiebung, Ausweisung

    Um die gerichtliche Nachprüfung der Ermessensausübung zu ermöglichen, müssen die Gründe einer ablehnenden Entscheidung der Vollstreckungsbehörde die dafür wesentlichen Gesichtspunkte mitteilen und eine Abwägung der für und gegen ein Absehen von der weiteren Vollstreckung sprechenden Umstände erkennen lassen (OLG Hamm Beschluss vom 13. Oktober 2011 - 1 VAs 58/11 = BeckRS 2012, 08399 m. w. N.; OLG Hamm NStZ 1983, 524; KG Berlin StraFo 2012, 337).

    Mögliche Abwägungsfaktoren sind insbesondere die Umstände der Tat, die Schwere der Schuld, die bisherige Vollstreckungsdauer, die familiäre und persönliche Situation des Verurteilten und das öffentliche Interesse an einer nachhaltigen Strafvollstreckung (KG Berlin StraFo 2012, 338; OLG Hamm Beschluss vom 21. April 2011 - 1 VAs 12/11; OLG Hamm NStZ 1983, 524; OLG Karlsruhe StraFo 2009, 83, 84; OLG Karlsruhe Beschluss vom 9. Juni 2010 - 2 VAs 19/10 -, juris; Graalmann-Scheerer in: LR-StPO, 26. Aufl., § 456a Rn. 14).

  • OLG Frankfurt, 01.11.2000 - 3 VAs 45/00

    Rückkehr eines abgeschobenen Straftäters in die Bundesrepublik: Voraussetzungen

    Aus der dargestellten Evaluierung des Zwecks der Bestimmung des § 456 a StPO hat die Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf, OLG Karlsruhe und OLG Hamburg ­ jeweils a. a. O.; OLG Hamm, NStZ 1983, 524, 525; OLG Schleswig, SchlHA 1974, 114; teilweise a. A. OLG Celle, NStZ 1981, 405) gefolgert, daß bei der gemäß § 456 a Abs. 2 StPO zu treffenden Entscheidung in der Regel nur besondere Umstände und Abwägungsgesichtspunkte die Ermessensentscheidung beeinflussen könnten und diese so gewichtig sein müßten, daß sie gegenüber der grundsätzlich angezeigten Durchsetzung des Vollstreckungsanspruchs eine erneute Inhaftierung des Verurteilten unangebracht erscheinen ließen.
  • OLG Celle, 04.06.2007 - 1 Ws 163/07

    Freistellungstage: Anrechung auf Entlassungszeitpunkt; geplante Abschiebung oder

    Nach einhelliger Meinung soll § 456a StPO dazu dienen, die Justizvollzugsanstalten von der Vollstreckung von Haftstrafen gegen Ausländer zu befreien, die unter dem Gesichtspunkt der erwünschten Resozialisierung sinnlos ist und die Haftanstalten auf diesem Weg von zusätzlichen Kosten zu entlasten (vgl. OLG Frankfurt/Main, NStZ-RR 99, 127; OLG Hamm NStZ 83, 524).
  • OLG Karlsruhe, 18.11.1999 - 2 VAs 52/99

    Zum Absehen von der Strafvollstreckung gegenüber Ausländern nach § 456 a Abs. 1

    Um die gerichtliche Nachprüfung der Ermessensausübung zu ermöglichen, müssen die Gründe einer ablehnenden Entscheidung der Vollstreckungsbehörde die dafür wesentlichen Gesichtspunkte mitteilen und eine Abwägung der für und gegen ein Absehen von der weiteren Vollstreckung sprechenden Umstände erkennen lassen (vgl. nur OLG Celle NStZ 1981, 405; OLG Hamm NStZ 1983, 524; KG StV 1989, 26; OLG Bremen StV 1989, 27; OLG Hamburg NStZ-RR 1996, 222 = StV 1996, 328 = ZfStrVo 1997, 242; Böttcher in Löwe-Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 28 EGGVG Rdnrn. 18, 20; Groß StV 1987, 36,39; Kissel in KK-StPO 4. Aufl. § 28 EGGVG Rdnr. 5; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 456 a Rdnr. 5, § 28 EGGVG Rdnr. 8; Wendisch in Löwe-Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 456 a Rdnr. 10).
  • OLG Hamm, 13.10.2011 - 1 VAs 58/11

    Abschiebung, Vollstreckung, Absehen, ausländischer Verurteilter

  • OLG Hamburg, 16.01.1996 - 3 VAs 8/95
  • OLG Hamm, 21.12.1995 - 2 Ws 638/95
  • OLG Hamm, 23.11.2005 - 1 VAs 59/05

    Justizverwaltungssache; Absehen von der Vollstreckung, ausgewiesener Ausländer,

  • OLG Hamm, 29.06.2006 - 1 VAs 36/06

    Vollstreckung; Absehen; ausgewiesener Verurteilter; Nachverurteilung

  • OLG Hamm, 22.10.2004 - 1 VAs 48/04

    Absehen von Strafvollstreckung; lange Freiheitsstrafe; Anforderungen an die

  • OLG Hamm, 23.10.2003 - 1 VAs 42/03

    Absehen von der Strafvollstreckung; Ermessen; bereits zwei Mal abgesehen

  • OLG Hamm, 17.01.2006 - 1 VAs 71/05

    Strafvollstreckung; Zurückstellung; Schwere der Tat; Umfang der Prüfung durch das

  • OLG Hamm, 17.01.2006 - 1 VAs 72/05

    Strafvollstreckung; Zurückstellung; Schwere der Tat; Umfang der Prüfung durch das

  • OLG Hamm, 11.12.2002 - 1 VAs 87/02

    Vollstreckung, Absehen, Abwägung, Gesamtumstände

  • OLG Hamm, 25.10.2006 - 1 VAs 79/06

    Absehen von Vollstreckung; Ausweisung des Verurteilten; Abwägung

  • OLG Hamm, 08.11.2005 - 1 VAs 53/05

    Vollstreckung; Absehen; zur Ausreise verpflichteter Täter; Ermessen

  • OLG Hamm, 08.04.2008 - 1 VAs 10/08

    Strafvollstreckung; Absehen; Voraussetzungen

  • OLG Hamm, 12.08.2004 - 1 VAs 29/04

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Diebstahls und wegen versuchten

  • OLG Hamm, 09.05.1983 - 7 VAs 103/82
  • OLG Koblenz, 19.12.1995 - 2 VAs 24/95
  • OLG Hamm, 26.09.2000 - 1 VAs 42/00

    Strafvollstreckung: Versagung des Absehens von der Vollstreckung vor dem

  • KG, 07.07.1999 - Zs 984/99

    Strafvollstreckung: Vorrang generalpräventiver Erwägungen bei

  • OLG Hamm, 14.08.2001 - 1 VAs 25/01

    Absehen von Vollstreckung, Ausweisung, Ermessen der Staatsanwaltschaft

  • OLG Hamm, 14.12.1999 - 1 VAs 78/99

    Entscheidung nach § 456 a StPO

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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 09.05.1983 - 3 Ws 51/83   

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https://dejure.org/1983,2759
OLG Stuttgart, 09.05.1983 - 3 Ws 51/83 (https://dejure.org/1983,2759)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09.05.1983 - 3 Ws 51/83 (https://dejure.org/1983,2759)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09. Mai 1983 - 3 Ws 51/83 (https://dejure.org/1983,2759)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf der Aussetzung des Strafrestes wegen des auslieferungsrechtlichen Grundsatzes der Spezialität

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hjil.de PDF, S. 40 (Kurzinformation)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 1987
  • MDR 1983, 956 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.1988 - 1 S 3045/87

    Versagung eines Passes wegen Steuerrückstands

    Wie der Entstehungsgeschichte des Zustimmungsgesetzes zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen zu entnehmen ist (BT-Drs. IV/382, zu Art. 14 Abs. 3 EAÜ), besagt diese Bestimmung, daß Maßnahmen des ersuchenden Staates, die auch in Abwesenheit des Ausgelieferten hätten getroffen werden können, ohne Zustimmung des ersuchten Staates uneingeschränkt zulässig sind (ebenso OLG Stuttgart, Beschl. v. 9.5.1983, NJW 1983, 1987; Vogler, ZStW 1968, 492).
  • OLG Nürnberg, 18.02.2009 - 2 Ws 54/09

    Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung hinsichtlich einer von der

    Bezüglich der Geltung des Spezialitätsschutzes verweist der Senat auf die obergerichtliche Rechtsprechung (OLG Zweibrücken NStZ 1991, 497; OLG Bamberg NStE Nr. 4 zu Art. 14 EuAlÜbK; OLG Stuttgart NJW 1983, 1987).
  • KG, 30.12.2008 - 2 Ws 642/08

    Fehlen einer Auslieferungsbewilligung für das Verfahren; Widerruf der

    Diese Auffassung entspricht nicht nur vollständig der bisherigen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Zweibrücken NStZ 1991, 497 = StV 1993, 37 mit abl. Anm. Lagodny; OLG Bamberg NStE Nr. 4 zu Art. 14 EuAlÜbk; OLG Stuttgart NJW 1983, 1987); sondern sie hat auch im strafrechtlichen Schrifttum Zustimmung gefunden (vgl. Groß in Münchener Kommentar, StGB, § 56f Rdn. 39; Hubrach in Leipziger Kommentar, StGB 12. Aufl., § 56f Rdn. 2; Fischer, StGB 55. Aufl., § 56f Rdn. 9).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 23.05.1983 - 2 Ss 38/83   

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https://dejure.org/1983,2884
OLG Karlsruhe, 23.05.1983 - 2 Ss 38/83 (https://dejure.org/1983,2884)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.05.1983 - 2 Ss 38/83 (https://dejure.org/1983,2884)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. Mai 1983 - 2 Ss 38/83 (https://dejure.org/1983,2884)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1983, 956
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2000 - 11 A 2870/97

    Auch wer sein Auto mit einem Verkaufsangebot versieht und auf einem

    BVerfG, Beschluss vom 9. Oktober 1984 - 2 BvL 10/82 -, BVerfGE 67, 299 (320 ff.); BVerwG, Beschluss vom 7. Juni 1978 - 7 C 2.78 -, Buchholz 442.151 § 12 StVO Nr. 4, S. 9 ff., und Urteil vom 3. Juni 1982 - 7 C 73.79 -, Buchholz 442.151 § 12 StVO Nr. 5, S. 2; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23. Mai 1983 - 2 Ss 38/83 -, VRS 65, 465 (466).
  • VG Hamburg, 25.08.2000 - 20 VG 3035/00

    Abstellen von PKW-Anhängern zu Werbezwecken auf öffentlichen Wegen

    Denn ungeachtet der Fragen, ob eine jederzeitige Inbetriebnahme der Anhänger möglich ist und sie jeweils nicht länger als zwei Wochen abgestellt werden, sind die Anhänger nicht zu dem Zweck der späteren Inbetriebnahme im öffentlichen Straßenraum aufgestellt (vgl. zum Vorstehenden: BVerwG, Urteile vom 3.6.1982 - 7 C 73.79 -, NJW 1982, 2332, und vom 5.9.1985 - 7 C 40.84 -, NJW 1986, 337; BayObLG, Beschluß vom 6.10.1982 - 3 Ob OWi 115/82 -, BayVBl. 1983, 28; OLG Karlsruhe, Beschluß vom 23.5.1983 - 2 Ss 38/83 -, MDR 1983, 956 (957) und OVG Hamburg, Beschluss vom 20.12.1999).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.1996 - 23 B 2398/96

    Straßenrecht: Aufstellen von Anhängern mit aufgebauten Behältern zur gewerblichen

    Denn ungeachtet der Fragen, ob eine jederzeitige Inbetriebnahme der Anhänger möglich ist und sie jeweils nicht länger als zwei Wochen abgestellt werden, sind die Anhänger nicht zu dem Zweck der späteren Inbetriebnahme im öffentlichen Straßenraum aufgestellt (vgl. zum Vorstehenden: BVerwG, Urteile vom 3.6.1982 - 7 C 73.79 -, NJW 1982, 2332 , und vom 5.9.1985 - 7 C 40.84 -, NJW 1986, 337 ; BayObLG, Beschluß vom 6.10.1982 - 3 Ob OWi 115/82 -, BayVBl. 1983, 28; OLG Karlsruhe, Beschluß vom 23.5.1983 - 2 Ss 38/83 -, MDR 1983, 956 (957).
  • VG Hamburg, 25.08.2000 - 20 VG 3025/00
    Denn ungeachtet der Fragen, ob eine jederzeitige Inbetriebnahme der Anhänger möglich ist und sie jeweils nicht länger als zwei Wochen abgestellt werden, sind die Anhänger nicht zu dem Zweck der späteren Inbetriebnahme im öffentlichen Straßenraum aufgestellt (vgl. zum Vorstehenden: BVerwG, Urteile vom 3.6.1982 - 7 C 73.79 -, NJW 1982, 2332, und vom 5.9.1985 - 7 C 40.84 -, NJW 1986, 337; BayObLG, Beschluß vom 6.10.1982 - 3 Ob OWi 115/82 -, BayVBl. 1983, 28; OLG Karlsruhe, Beschluß vom 23.5.1983 - 2 Ss 38/83 -, MDR 1983, 956 (957) und OVG Hamburg, Beschluss vom 20.12.1999) .
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 03.05.1983 - 2 Ss 34/83 - 43/83 II   

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https://dejure.org/1983,6366
OLG Düsseldorf, 03.05.1983 - 2 Ss 34/83 - 43/83 II (https://dejure.org/1983,6366)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.05.1983 - 2 Ss 34/83 - 43/83 II (https://dejure.org/1983,6366)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. Mai 1983 - 2 Ss 34/83 - 43/83 II (https://dejure.org/1983,6366)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1983, 956
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 26.07.2018 - 3 StR 189/18

    Rechtsfehlerhafter Strafausspruch im Jugendstrafrecht (einheitliche Rechtsfolge;

    Unter dem Gesichtspunkt, die Strafaussetzung zur Bewährung zu ermöglichen, ist vielmehr für ein Absehen von der Einbeziehung vonnöten, dass - über eine solche Prognoseentscheidung hinaus - erzieherische Gründe von besonderem Gewicht das Nebeneinander zweier Jugendstrafen gebieten (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 3. Mai 1983 - 2 Ss 34/83 - 43/83 II, MDR 1983, 956; Brunner/Dölling, JGG, 13. Aufl., § 31 Rn. 29).
  • OLG Koblenz, 21.02.2007 - 1 Ss 291/06

    Jugendstrafrecht: Einbeziehung früherer Verurteilungen bei mehreren Straftaten

    Der Senat übersieht dabei nicht, dass in der hier vorliegenden Fallkonstellation nur Gründe, die unter dem Gesichtspunkt der Erziehung von besonderem Gewicht sind und zur Verfolgung dieses Zweckes über die üblichen Strafzumessungsgesichtspunkte hinaus das Nebeneinander zweier Jugendstrafen notwendig erscheinen lassen, eine Nichteinbeziehung mit der Folge der Aussetzung der zweiten Einheitsjugendstrafe rechtfertigen können (BGH NStZ-RR 1996, 120; OLG Düsseldorf MDR 1983, 956).
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