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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 09.11.1982 - 7 Ws (L) 22/82   

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OLG Hamm, 09.11.1982 - 7 Ws (L) 22/82 (https://dejure.org/1982,692)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.11.1982 - 7 Ws (L) 22/82 (https://dejure.org/1982,692)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. November 1982 - 7 Ws (L) 22/82 (https://dejure.org/1982,692)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1983, 340
  • NStZ 1983, 189
 
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Wird zitiert von ... (20)

  • OLG Frankfurt, 21.12.2005 - 1 Ws 29/05

    Wiederaufnahmeverfahren: Voraussetzungen bei Benennung eines Sachverständigen als

    Diese Entscheidung ist jedoch lediglich die Konsequenz daraus, dass die im Erkenntnisverfahren erfolgte Pflichtverteidigerbestellung - abgesehen vom Fall der Wiederaufnahme des Verfahrens - endet (vgl. OLG Hamm NStZ 83, 189).
  • OLG Hamm, 09.11.1999 - 2 Ws 331/99

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Strafvollstreckungsverfahren

    Nach wohl überwiegender Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. die Nachweise bei Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., § 140 Rn. 33, zugleich auch mit Nachweisen zur abweichenden Ansicht), der sich das OLG Hamm in ständiger Rechtsprechung (vgl. OLG Hamm NStZ 1983, 189; StV 1994, 105) - im übrigen auch der Senat (vgl. Beschluß vom 5. November 1999 - 2 Ws 325/99) - angeschlossen hat, kommt zwar im Vollstreckungsverfahren die entsprechende Anwendung der Generalklausel des § 140 Abs. 2 StPO in Betracht.

    Die Voraussetzungen des § 140 Abs. 2 StPO sind vorliegend jedoch nicht gegeben, wobei dahinstehen kann, ob (so OLG Hamm NStZ 1983, 189; StV 1984, 105) die Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Strafvollstreckungsverfahren nur ausnahmsweise und nur dann in Betracht kommt, wenn besondere rechtliche und tatsächliche Schwierigkeiten gegeben sind.

  • OLG Hamm, 27.04.1999 - 1 Ws 111/99

    Ausländer, der deutschen Sprache nicht mächtig, Dolmetscher, bedingte Entlassung,

    Zwar ist in Rechtsprechung und Schrifttum anerkannt, daß die Vorschrift des § 140 Abs. 2 StPO, der die Bestellung eines Pflichtverteidigers im Erkenntnisverfahren regelt, auch im Strafvollstreckungsverfahren entsprechende Anwendung findet (OLG Hamm, NStZ 1983, 189; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 43. Aufl., § 140 Rdnr. 33, 33 a m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 09.11.1982 - RReg. 1 St 261/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,1877
BayObLG, 09.11.1982 - RReg. 1 St 261/82 (https://dejure.org/1982,1877)
BayObLG, Entscheidung vom 09.11.1982 - RReg. 1 St 261/82 (https://dejure.org/1982,1877)
BayObLG, Entscheidung vom 09. November 1982 - RReg. 1 St 261/82 (https://dejure.org/1982,1877)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    StPO § 275 Abs. 1 Satz 2
    Absetzungsfrist für ein Urteil nach zeitweiliger Dienstunfähigkeit des einzigen an einem Urteil mitwirkenden Berufsrichters

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1983, 340
  • BayObLGSt 1982, 139
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.03.1973 - 1 StR 55/73

    Rangverhältnis verschiedener Dienstgeschäfte eines Richters der mehreren

    Auszug aus BayObLG, 09.11.1982 - RReg. 1 St 261/82
    ist, wenn und soweit er - sei es wegen Arbeitsüberlastung oder wegen einer Terminskollision - seine Aufgaben in beiden Spruchkörpern nicht nebeneinander wahrnehmen kann (vgl. BGHSt 25, 163; BayObLGSt 1977, 141).
  • OLG Koblenz, 10.02.1976 - 2 Ss 8/76
    Auszug aus BayObLG, 09.11.1982 - RReg. 1 St 261/82
    Hierbei ist zu berücksichtigen, daß die allgemeine Geschäftsbelastung des Richters als solche kein Grund ist, der nach § 275 Abs. 1 Satz 4 StPO eine Überschreitung der Frist des § 275 Abs. 1 Satz 2 StPO rechtfertigen würde (BayObLG v. 15.1.1980 - 1 ObOWi 578/79; OLG Hamm MDR 1977, 1039; OLG Koblenz GA 1976, 251 ; Gollwitzer § 275 Rdn. 16; Engelhardt § 275 Rdn. 50; Paulus in KMR StPO 7.Aufl. § 275 Rdn. 25; Kleinknecht § 275 Rdn. 8).
  • BGH, 02.12.1975 - 1 StR 701/75

    Strafbarkeit wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung -

    Auszug aus BayObLG, 09.11.1982 - RReg. 1 St 261/82
    b) Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze ist im vorliegenden Fall auch bei Anlegung eines Maßstabs, der "überstrenge Anforderungen" vermeidet (BGHSt 26, 247 [249]), die sich an die Wiederherstellung der Dienstfähigkeit weiter anschließende Fristüberschreitung von nochmals einem Monat nicht mehr durch § 275 Abs. 1 Satz 4 StPO gedeckt.
  • BayObLG, 11.08.1977 - RReg. 2 St 170/77
    Auszug aus BayObLG, 09.11.1982 - RReg. 1 St 261/82
    ist, wenn und soweit er - sei es wegen Arbeitsüberlastung oder wegen einer Terminskollision - seine Aufgaben in beiden Spruchkörpern nicht nebeneinander wahrnehmen kann (vgl. BGHSt 25, 163; BayObLGSt 1977, 141).
  • OLG Hamm, 16.02.2016 - 3 RBs 385/15

    Urteilsabsetzungsfrist; nicht voraussehbarer unabwendbarer Umstand;

    Das individuelle Beschäftigungsverbot und die Mutterschutzfristen stehen in ihren Auswirkungen der Dienstunfähigkeit infolge Erkrankung eines Richters, für die die Anwendung des § 275 Abs. 1 S. 4 StPO in Rechtsprechung und Literatur anerkannt ist (BGH, Beschluss vom 7. September 1982 - 1 StR 249/82, NStZ 1982, S. 519; Beschluss vom 21. Juni 1995 - 3 StR 215/95, juris, Rdnr. 3; OLG Hamm, Urteil vom 29. Juni 1977 - 4 Ss 57/77, juris; BayObLG, Beschluss vom 9. November 1982 - RReg 1 St 261/82, …

    Die von der Rechtsbeschwerde und der Generalstaatsanwaltschaft zitierte Rechtsprechung, nach der nach im Einzelfall zulässiger Überschreitung der Urteilsabsetzungsfrist das Urteil nach Wegfall des Hindernisses bzw. Wiederantritt des Dienstes schnellstmöglich gefertigt und zu den Akten gebracht werden muss (BGH, Beschluss vom 7. September 1982 - 1 StR 249/82, NStZ 1982, S. 519 und Beschluss vom 21. Juni 1995 - 3 StR 215/95, juris, Rdnr. 5; BayObLG, Beschluss vom 9. November 1982 - RReg 1 St 261/82, …

  • OLG Hamm, 10.03.2016 - 3 RVs 19/16

    Urteilsabsetzungsfrist; nicht voraussehbarer unabwendbarer Umstand;

    Das individuelle Beschäftigungsverbot und die Mutterschutzfristen stehen in ihren Auswirkungen der Dienstunfähigkeit infolge Erkrankung eines Richters, für die die Anwendung des § 275 Abs. 1 Satz 4 StPO in Rechtsprechung und Literatur anerkannt ist, gleich (BGH, Beschluss vom 7. September 1982 - 1 StR 249/82, NStZ 1982, 519; BGH, Beschluss vom 21. Juni 1995 - 3 StR 215/95, juris, Rdnr. 3; OLG Hamm, Urteil vom 29. Juni 1977 - 4 Ss 57/77, juris; BayObLG, Beschluss vom 9. November 1982 - RReg 1 St 261/82, …

    Die von der Revision vertretene Auffassung, nach der nach im Einzelfall zulässiger Überschreitung der Urteilsabsetzungsfrist das Urteil nach Wegfall des Hindernisses bzw. Wiederantritt des Dienstes schnellstmöglich gefertigt und zu den Akten gebracht werden muss (BGH, Beschluss vom 7. September 1982 - 1 StR 249/82, NStZ 1982, 519; BGH, Beschluss vom 21. Juni 1995 - 3 StR 215/95, juris, Rdnr. 5; BayObLG, Beschluss vom 9. November 1982 - RReg 1 St 261/82, …

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