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   OLG Hamm, 23.09.1982 - 7 VAs 49/82   

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https://dejure.org/1982,1355
OLG Hamm, 23.09.1982 - 7 VAs 49/82 (https://dejure.org/1982,1355)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.09.1982 - 7 VAs 49/82 (https://dejure.org/1982,1355)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. September 1982 - 7 VAs 49/82 (https://dejure.org/1982,1355)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1983, 75
  • NStZ 1983, 45
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 15.07.1982 - 7 VAs 23/82
    Auszug aus OLG Hamm, 23.09.1982 - 7 VAs 49/82
    Nach Auffassung des Senats ist nämlich die eine Zurückstellung der Strafvollstreckung ablehnende Entscheidung der Staatsanwaltschaft im Verfahren nach § 23 EGGVG überprüfbar (zur Veröffentlichung bestimmter Senatsbeschluß vom 15.7.1982 - 7 VAs 23/82).

    Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft nach § 35 BtMG ist daher auch nicht als Prozeßhandlung sondern als eine mangels anderer Rechtsweganweisung nach § 23 EGGVG überprüfbare Maßnahme auf dem Gebiet der Strafrechtspflege anzusehen (vgl. Entscheidung des Senats vom 15.7.1982 - 7 VAs 23/82).

  • OLG Hamm, 26.07.1982 - 7 VAs 27/82
    Auszug aus OLG Hamm, 23.09.1982 - 7 VAs 49/82
    Der Senat hat jedoch dem Betroffenen von Amts wegen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt, weil die Verspätung des Antrags vom 30. Juli 1982 auf einem Verschulden der Verfahrensbevollmächtigten des Betroffenen beruht, das im Verfahren auf Zurückstellung der Vollstreckung gem. § 35 BtMG ausnahmsweise die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand rechtfertigt, weil es sich bei der Ablehnung eines Antrages nach § 35 BtMG um eine auf Durchsetzung einer Freiheitsentziehung gerichtete Maßnahme handelt (vgl. Senatsentscheidung v. 26.7.1982 - 7 VAs 27/82).
  • BVerfG, 07.07.1960 - 2 BvR 435/60

    Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme nach § 79 Abs. 1 BVerfGG

    Auszug aus OLG Hamm, 23.09.1982 - 7 VAs 49/82
    Denn die Vorschrift des des Art. 19 Abs. 4 GG will nur den Schutz durch den Richter, nicht gegen den Richter gewähren (vgl. BVerfGE 11, 263 ; 15, 278 [280]).
  • OLG Hamm, 10.03.2022 - 4 RVs 2/22

    Behinderung eines Rettungsdienstes

    Denn die Zustimmung des Amtsgerichts zur Einstellung durch die Staatsanwaltschaft ist keine gerichtliche Entscheidung, sondern lediglich eine Prozesserklärung (vgl. hierzu OLG Hamm NStZ 1983, 45; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 153 Rn. 11; Löwe/Rosenberg/Beulke, StPO, 26. Aufl., § 153 Rn. 46; KK/Diemer, StPO, 8. Aufl., § 153 Rn. 19).
  • OLG Stuttgart, 21.11.1985 - 4 VAs 53/85

    Jugendrichter; Vollstreckungsleiter; Gericht des ersten Rechtszuges;

    b.) Die richterliche Zustimmung oder ihre Versagung nach § 35 BtMG ist nach h. M. und der Rspr. des Senats nicht anfechtbar (Körner a.a.0. § 35, Rdn. 48; Joachimski a.a.0. § 35, Anm. 8; Tröndle MDR 1982, 1 ff.; Katholnigg NStZ 1981, 417, 418; Adams/Eberth NStZ 1983, 193, 196; OLG Hamm NStZ 1983, 45 ; OLG Zweibrücken MDR 1983, 254; letztmals Senatsbeschluß vom 16..April 1985 - 4 VAS 18/85 -).

    (OLG Zweibrücken MDR 1983, 254; OLG Hamm NStZ 1983, 45 ; Körner a.a.O., § 35 Rdn. 48).

  • OLG Hamm, 13.10.1987 - 1 VAs 83/87

    Überprüfungsmöglichkeit im Rechtsweg zum Oberlandesgericht; Verweigerung der

    Insoweit ist seine Entscheidung jedoch nach herrschender Meinung nicht anfechtbar (vgl. OLG Hamm NStZ 1983, 45 = MDR 1983, 75 ; OLG Zweibrücken StV 1982, 589 ; OLG Stuttgart a.a.O.; Körner, BtMG , 3. Aufl., § 35 Rdn. 48, Joachimski, BetMittRecht, 4. Auflage, § 35 Rdn. 8; Tröndle MDR 1982, 1 ff.; Katholnigg NStZ 1981, 417 [418]; Adams/Eberth NStZ 1983, 193).
  • OLG Hamm, 06.03.1990 - 1 VAs 78/89

    Strafvollstreckung; Vollstreckungsbehörde; Gericht des ersten Rechtszuges;

    Fehlt aber eine unzweideutige Zustimmungserklärung des Gerichts des ersten Rechtszuges, kann eine Zurückstellung der Vollstreckung durch die Staatsanwaltschaft nicht erfolgen (vgl. OLG Hamm NStZ 1983, 45 ; Körner, BtMG , 2. Aufl., § 35 Rdn. 55; Pelchen, in: Erbs-Kohlhaas, Strafrechtl. NebenG, § 35 BtMG Anm. 2e; im Erg. auch Endriß/Malek, BetäubungsmittelstrafR, 1980, Rn 642; Reisinger, a.a.0., S. 59; Joachimski, BtMG , 4. Aufl., § 35 Anm. 8).
  • KG, 27.11.2001 - 5 Ws 736/01

    Unfanfechtbarkeit der gerichtlichen Rücknahme der Zustimmung zur Zurückstellung

    Es handelt sich bei der Zustimmung des erstinstanzlichen Spruchkörpers nicht um einen Justizverwaltungsakt, sondern um ein die Entscheidung der Vollstreckungsbehörde vorbereitendes Justizinternum, da das Gericht keine eigene Sachentscheidung trifft (vgl. OLG Frankfurt NStZ 1987, 42, 43; OLG Hamm NStZ 1983, 45 ).
  • LG München I, 21.10.1985 - 17 Qs 34/85
    Sie hat unmittelbare Rechtswirkung gegen den Verurteilten, da einerseits die Vollstreckungsbehörde nur mit gerichtlicher Zustimmung zurückstellen darf, d.h. durch die Zustimmungsverweigerung gebunden ist (§ 35 Abs. 1 S. 1 BtMG ; vgl. OLG Hamm, MDR 1983, 75 ; OLG Zweibrücken MDR 1983, 254, 255), andererseits die Zustimmungsverweigerung als richterliche Entscheidung im Verfahren nach §§ 23 ff EGGVG , das nach inzwischen gefestigter obergerichtlicher Rspr, gegen die Versagung der Zurückstellung durch die Vollstreckungsbehörde stattfindet (vgl. die Nachweise bei Körner, 2. A., Rdnr. 52 zu § 35 BtMG ), nicht überprüft werden kann (OLG Hamm a.a.O.; Kleinknecht-Meyer, 37. A. Rdnr. 2, Rdnr. 14 zu § 23 EGGVG ).
  • LG Hamburg, 01.06.1988 - 33 Qs 456/88
    Darin, daß das hier nicht geschehen ist, muß ein gewollter Ausschluß der Beschwerdemöglichkeit erblickt werden (vgl. zur ähnlichen Rechtslage bei § 153 Abs. 1 StPO : Kleinknecht/Meyer, StPO 38. Aufl. Rdn. 11, 34 zu § 153 sowie KMR-Müller, StPO 1987 Rdn. 9 zu § 153 , ferner OLG Hamm, MDR 1983, 75 ).
  • OLG Celle, 26.11.1984 - 1 Ws 405/84
    Gegen diese Entscheidung ist ein Rechtsmittel nicht gegeben (vgl. OLG Zweibrücken MDR 1983, 254 = JR 1983, 186 mit Anm. Katholnigg; Körner, Betäubungsmittelgesetz 1982, § 35 BtMG Rdn. 3; Hügel/Junge, Deutsches Betäubungsmittelrecht, § 35 BtMG , Rdn. 7 4; Katholnigg in NStZ 1981, 417 [418]; Tröndle in MDR, 1982, 1; siehe auch OLG Hamm MDR 1983, 75 = NStZ 1983, 45 ; Adams/Eberth in NStZ 1983, 193 [196]).
  • OLG Jena, 06.11.2008 - 1 Ws 3/09

    Zurueckstellung der Strafvollstreckung ( 35 BtMg)

    Es handelt sich bei der Zustimmung des erstinstanzlichen Spruchkörpers nicht um einen Justizverwaltungsakt, sondern um ein die Entscheidung der Vollstreckungsbehörde vorbereitendes Justizinternum, da das Gericht keine eigene Sachentscheidung trifft (KG a.a.O.; vgl. OLG Frankfurt NStZ 1987, 42, 43; OLG Hamm NStZ 1983, 45).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 30.07.1982 - RReg. 4 St 140/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,2408
BayObLG, 30.07.1982 - RReg. 4 St 140/82 (https://dejure.org/1982,2408)
BayObLG, Entscheidung vom 30.07.1982 - RReg. 4 St 140/82 (https://dejure.org/1982,2408)
BayObLG, Entscheidung vom 30. Juli 1982 - RReg. 4 St 140/82 (https://dejure.org/1982,2408)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10
    Verschaffens oder Gewährens einer Gelegenheit durch Unterlassen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1983, 75
  • BayObLGSt 1982, 100
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG München, 13.05.2005 - 4St RR 75/05

    Kein unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln bei Hingabe zum Mitgenuss oder

    Stellt ein Wohnungsinhaber etwa fest, dass einige seiner Partygäste Betäubungsmittel erwerben oder abgeben, und unterlässt er Gegenmaßnahmen, so ist er deswegen grundsätzlich noch nicht strafbar (BayObLGSt 1982, 100; Weber § 29 Rn. 1102).
  • BayObLG, 27.05.2003 - 4St RR 47/03

    Begründungserfordernis bei Verurteilung wegen Gewährung einer Gelegenheit zum

    Er fördert damit unmittelbar die genannten Rauschgiftgeschäfte Dritter und stellt somit günstige äußere Bedingungen für einen Rauschgiftkonsum her (vgl. hierzu BayObLGSt 1982, 100 = MDR 1983, 75 und Beschluss vom 20.6.1991 - RReg. 4St 10/91; Körner BtMG 5. Aufl. § 29 Rn. 1406).
  • BayObLG, 20.06.1991 - RReg. 4 St 10/91
    Der Senat hat die Einschränkung in einer Entscheidung vom 30.7.1982 im Anschluß an verschiedene Stimmen in der Literatur dahin vorgenommen, daß das Verschaffen einer Gelegenheit eine Tätigkeit beinhalten muß, die günstige äußere Bedingungen für den unbefugten Verbrauch von Betäubungsmitteln (bzw. den Erwerb oder die Abgabe) schafft, die dem Verbrauch unmittelbar förderlich ist (BayObLGSt 1982, 100 = MDR 1983, 75 ).
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