Rechtsprechung
LG Hamburg, 12.12.1983 - 9 T 150/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1984, 1035
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Hamburg, 06.06.1990 - 4 Sa 26/90
Wirksamkeit; Abtretung; Lohnanspruch; Lohnpfändung; Urkunde; Verbotsgesetz; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LG Frankfurt/Main, 06.04.1999 - 9 T 943/98
Aufhebung eines pfandfreien Betrages durch das Vollstreckungsgericht; …
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Rechtsprechung
BayObLG, 12.07.1984 - BReg. 1 Z 38/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1984, 1035
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Schleswig, 03.09.2008 - 2 W 193/07
Beschwerdezulassung ist keine Rechtsmittelbelehrung
Er darf die nach den Umständen gebotene und nach seinen persönlichen Verhältnissen zumutbare Sorgfalt nicht außer Acht gelassen haben (BayObLG MDR 1984, 1035;… Keidel/Sternal, FGG, 15. Aufl., § 22 Rn 54 mwN.). - BGH, 23.09.1993 - LwZR 10/92
Vertrauen auf Rechtsmittelbelehrung eines Fachsenats
Demgemäß nehmen auch das Bayerische Oberste Landesgericht (MDR 1984, 1035) und der Bayerische Verfassungsgerichtshof (NJW 1984, 2454) an, ein Anwalt dürfe sich auf die Rechtsmittelbelehrung des Ausgangsgerichts verlassen. - OLG Zweibrücken, 14.01.2004 - 3 W 266/03
Betreuervergütung: Wiedereinsetzung in die Frist zur Einlegung der sofortigen …
Das ist der Fall, wenn hinsichtlich der Einhaltung der Frist die nach den Umständen gebotene und nach den persönlichen Verhältnissen des Antragstellers zumutbare Sorgfalt nicht außer Acht gelassen worden ist (BayObLG MDR 1984, 1035). - OLG Schleswig, 03.09.2008 - 2 W 207/07
Beschwerdezulassung ist keine Rechtsmittelbelehrung
Er darf die nach den Umständen gebotene und nach seinen persönlichen Verhältnissen zumutbare Sorgfalt nicht außer Acht gelassen haben (BayObLG MDR 1984, 1035;… Keidel/Sternal, FGG, 15. Aufl., § 22 Rn 54 mwN.). - OLG Köln, 03.06.1991 - 2 Wx 16/91
Zustellung von Entscheidungen im streitigen FGG -Verfahren; Wiedereinsetzung in …
Der Umstand allein, daß dem Beschluß keine Rechtsmittelbelehrung beigefügt war, rechtfertigt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht (vgl. BGH FamRZ 1980, 347 und 1991, 425; 8ayObLG MDR 1984, 1035. Eine Rechtsmittelbelehrung ist im Verfahren der feiwilligen Gerichtsbarkeit nicht vorgeschrieben, und das Fehlen einer solchen Regelung widerspricht auch nicht verfassungsrechtlichen Grundsätzen. Es war dem Gesetzgeber unbenommen, in anderen Verfahrensarten die Rechtsmittelbelehrung einzuführen, davon aber im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit abzusehen. Es ist Sache eines juristisch nicht vorgebildeten Beteiligten, dem eine ihm ungünstige gerichtliche Entscheidung zugestellt wird, sich alsbald nach Form und Frist eines beabsichtigten Rechtsmittels zu erkundigen (BGH VersR 1985, 767).