Rechtsprechung
   OLG München, 22.09.1983 - 24 U 522/82   

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OLG München, 22.09.1983 - 24 U 522/82 (https://dejure.org/1983,2930)
OLG München, Entscheidung vom 22.09.1983 - 24 U 522/82 (https://dejure.org/1983,2930)
OLG München, Entscheidung vom 22. September 1983 - 24 U 522/82 (https://dejure.org/1983,2930)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorbehalt; Mängelanspruch; Mängelansprüche; Ordnungsgemäße Mängelbeseitigung; Abnahme; Besteller; Gewährleistungsansprüche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 640 Abs. 2

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 141
  • VersR 1984, 1177
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Rechtsprechung
   BGH, 14.07.1983 - X ZB 23/82   

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https://dejure.org/1983,4224
BGH, 14.07.1983 - X ZB 23/82 (https://dejure.org/1983,4224)
BGH, Entscheidung vom 14.07.1983 - X ZB 23/82 (https://dejure.org/1983,4224)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 1983 - X ZB 23/82 (https://dejure.org/1983,4224)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 141
  • GRUR 1983, 561
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.07.1958 - I ZR 210/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.07.1983 - X ZB 23/82
    Aus der Begründung im ganzen ist somit deutlich zu erkennen, aufgrund welcher Umstände das BPatG das Fehlen einer Anregung zu der beanspruchten Gesamtkombination angenommen hat, die für die Beurteilung der Erfindungshöhe allein maßgebend ist (BGH in GRUR 1959, 22, 24 Einkochdose; Bl.f.PMZ 1979, 151 - Etikettiergerät II).
  • BGH, 27.09.1983 - X ZB 19/82

    Einlegung einer Beschwerde gegen einen Erteilungsbeschluss durch mehrere in einer

    Wie der Senat in seinem - zur Veröffentlichung bestimmten - Beschluß vom 14. Juli 1983 (X ZB 23/82) ausgeführt hat, ergibt aber eine dem Sinn und Zweck dieser Überleitungsvorschrift entsprechende Auslegung, daß für das Einspruchsbeschwerdeverfahren in der Übergangszeit diese Vorschriften heranzuziehen sind; eine andere Auslegung der Überleitungsvorschrift würde nämlich in Fällen der vorliegenden Art zur Folge haben, daß die Beschwerde gebührenfrei wäre und das Bundespatentgericht in der Besetzung des Beschwerdesenats mit drei rechtskundigen Mitgliedern zu entscheiden hätte.
  • BGH, 22.12.1983 - X ZB 17/82

    Schlitzwand

    Auf die Patentanmeldung sind gem. Art. 12 IV des Gesetzes über das Gemeinschaftspatent und zur Änderung patentrechtlicher Vorschriften vom 26.7.1979 (GemeinschaftsPatG) die bis zum 31.12.1980 für das Einspruchsverfahren geltenden Vorschriften einschließlich des § 36d I und des § 36l III PatG 1978 anzuwenden (vgl. Senat, GRUR 1983, 561 f. - Rammbohrgerät).
  • BPatG, 27.09.2000 - 29 W (pat) 247/00
    Nach Auffassung des Senats ist bei der Auslegung nach Sinn und Zweck des § 6 Abs. 1 PatGebG in seiner derzeitigen Fassung und der Stellung dieser Vorschrift im Patentgebührengesetz davon auszugehen, daß Fälligkeitszeitpunkt im Sinne dieser Regelung nicht der Zeitpunkt der Einlegung der Beschwerde (so BPatGE 11, 57, befürwortend BGH GRUR 1983, 561 "Rammbohrgerät" zu einer früheren Fassung des Gesetzes), sondern der Beginn der Beschwerdefrist ist, so daß die am 16. Mai 2000 innerhalb der formlos gesetzten Nachfrist erfolgte Restzahlung der DM 45,-- durch Abbuchungsauftrag (§ 3 Nr. 2 PatGebZV) noch als rechtzeitig gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 PatGebG gilt.
  • BGH, 22.12.1983 - X ZB 17/83
    Auf die Patentanmeldung sind gem. Art. 12 IV des Gesetzes über das Gemeinschaftspatent und zur Änderung patentrechtlicher Vorschriften vom 26.7.1979 (GemeinschaftsPatG) die bis zum 31.12.1980 für das Einspruchsverfahren geltenden Vorschriften einschließlich des § 36d I und des § 36l III PatG 1978 anzuwenden (vgl. Senat, GRUR 1983, 561 f. - Rammbohrgerät).
  • BPatG, 27.09.2000 - 29 W (pat) 242/00
    Nach Auffassung des Senats ist bei der Auslegung nach Sinn und Zweck des § 6 Abs. 1 PatGebG in seiner derzeitigen Fassung und der Stellung dieser Vorschrift im Patentgebührengesetz davon auszugehen, daß Fälligkeitszeitpunkt im Sinne dieser Regelung nicht der Zeitpunkt der Einlegung der Beschwerde (so BPatGE 11, 57, befürwortend BGH GRUR 1983, 561 "Rammbohrgerät" zu einer früheren Fassung des Gesetzes), sondern der Beginn der Beschwerdefrist ist, so daß die am 15. Mai 2000 innerhalb der formlos gesetzten Nachfrist erfolgte Restzahlung der DM 45,-- durch Abbuchungsauftrag (§ 3 Nr. 2 PatGebZV) noch als rechtzeitig gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 PatGebG gilt.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 14.07.1983 - 28 U 61/83   

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https://dejure.org/1983,2730
OLG Hamm, 14.07.1983 - 28 U 61/83 (https://dejure.org/1983,2730)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.07.1983 - 28 U 61/83 (https://dejure.org/1983,2730)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. Juli 1983 - 28 U 61/83 (https://dejure.org/1983,2730)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 141
  • VersR 1984, 1050
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 16.10.1991 - VIII ZR 140/90

    Formularmäßige Zusicherung von Eigenschaften eines Gebraucht-Kfz.

    Das trifft für das Erstzulassungdatum zu (einhellige Meinung: OLG Hamm MDR 1984, 141 [OLG Hamm 14.07.1983 - 28 U 61/83]; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 4. Aufl. Rdnr. 1335; MünchKomm/H.P. Westermann, BGB, 2. Aufl., § 459 Rdnr. 57 a; Tempel, Materielles Recht im Zivilprozeß, 1983, S. 12), da dieses Datum nach der Feststellung des Berufungsgerichts im Gebrauchtwagenhandel als wertbildender Faktor angesehen wird (so auch schon BGH, Urteil vom 26. November 1981 - III ZR 123/80 = VRS 62, 168 unter 3 b).
  • LG Köln, 26.07.2005 - 28 O 70/05

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein Fahrzeug; Anpassung der Berechnung

    Kfz-Brief" stellt ferner auch nicht nur eine unverbindliche Wissenserklärung dar, sondern war vielmehr - gerade wegen der Bedeutung für einen Käufer - unmittelbar Gegenstand der vertraglichen Einigung (sogar für Annahme einer rechtverbindlichen Zusicherung i.S.d. § 459 Abs. 2 BGB a.F. etwa OLG Düsseldorf, Urt. v. 3.12.1993 - 22 U 127/93, juris; allgemein OLG Hamm, Urt. v. 14.7.1983 - 28 U 61/83, MDR 1984, 141; OLG Köln, Urt. v. 6.Juni 1973 - 2 U 64/72, Fahrschule 1977, 72 = juris).
  • LG Lübeck, 23.07.2003 - 10 O 221/02

    Falsche Zusicherung der Anzahl der Vorbesitzer eines Gebrauchtwagens - Verjährung

    Je höher die Anzahl der im Fahrzeugbrief eingetragenen Halter eines Kraftfahrzeugs ist, desto geringer ist dessen Wert, sodass Angaben hierzu im Kaufvertrag in der Regel als Eigenschaftszusicherungen zu werten sind ( OLG Hamm, Urt . v. 14.07.1983 - 28 U 61/83, MDR 1984, 141).
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   OLG Frankfurt, 30.09.1983 - 22 U 32/83   

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OLG Frankfurt, 30.09.1983 - 22 U 32/83 (https://dejure.org/1983,2347)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.09.1983 - 22 U 32/83 (https://dejure.org/1983,2347)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. September 1983 - 22 U 32/83 (https://dejure.org/1983,2347)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 141
  • VersR 1984, 793
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 24.04.1996 - VIII ZR 114/95

    Teilweise Ablaufen der Herstellergarantie als Sachmangel

    Der in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassung, das Fehlen der (Hersteller-) Garantie, der ihr teilweiser Ablauf gleichzusetzen wäre, sei als Sachmangel zu betrachten (Staudinger/Honsell, BGB, 13. Aufl., § 459 Rdnr. 92, Soergel/Huber, BGB, 12. Aufl., § 459 Rdnr. 301, Reinking/Eggert, Der Autokauf, 5. Aufl., Rdnr. 439 und 627, 0LG Frankfurt, MDR 1984, 141, OLG Stuttgart, RIW/AWD 1985, 243, LG Bielefeld, MDR 1971, 661), vermag der Senat nicht zu folgen.
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