Weitere Entscheidung unten: BGH, 03.11.1983

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   BGH, 23.11.1983 - 3 StR 256/83 (S)   

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https://dejure.org/1983,164
BGH, 23.11.1983 - 3 StR 256/83 (S) (https://dejure.org/1983,164)
BGH, Entscheidung vom 23.11.1983 - 3 StR 256/83 (S) (https://dejure.org/1983,164)
BGH, Entscheidung vom 23. November 1983 - 3 StR 256/83 (S) (https://dejure.org/1983,164)
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Startbahn West (BGH)

§ 105 StGB

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Landfriedensbruch - Anwesenheit - Ausschreitungsort - Schubart-Fall - Gewalttätigkeiten - Als eigene Tat anzurechnen

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 14.11.1983)

    Pfeiler wackelt - Hebt der Bundesgerichtshof die Verurteilung des Startbahn-Gegners Alexander Schubart auf?

In Nachschlagewerken (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 32, 165
  • NJW 1984, 931
  • MDR 1984, 241
  • StV 1984, 115
  • JR 1984, 116
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 08.08.1969 - 2 StR 171/69

    Laepple

    Auszug aus BGH, 23.11.1983 - 3 StR 256/83
    Der Bundesgerichtshof hat schon in BGHSt 23, 46 darauf hingewiesen, daß ein Urteil darüber, ob ein tatsächlicher Vorgang als Gewalt im Sinne eines bestimmten strafrechtlichen Tatbestandes anzusehen ist, sich nicht einfach dadurch gewinnen läßt, daß dieser Vorgang an einer abstrakten Umschreibung des Gewaltbegriffs gemessen wird.

    Der Senat braucht nicht allgemein zu der Frage Stellung zu nehmen, ob Demonstrationen, die um der größeren Öffentlichkeitswirkung wegen darauf angelegt sind, die Bewegungs- und Handlungsfreiheit anderer durch Gewalt zu beeinträchtigen, stets oder nur unter zusätzlichen Voraussetzungen nach § 240 StGB strafbar sind (vgl. BGHSt 23, 46 [54 ff.]; BGH NJW 1982, 189 f.; Eser a.a.O. § 240 Rn. 24c ff.; Herzog a.a.O. Art. 8 Rn. 62; vgl. auch BGHZ 59, 30 [34 ff.]; 63, 124 [127 ff.]).

  • BGH, 04.06.1955 - StE 1/52

    Josef Angenfort - Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens

    Auszug aus BGH, 23.11.1983 - 3 StR 256/83
    a) Darauf, ob Gewalt im Sinne des Staatsschutzstrafrechts die Überwindung eines Widerstands durch Entfaltung körperlicher Kraft voraussetzt (so z.B. Rudolphi in SK - Stand Mai 1983 - § 105 Rn. 5 f.; Schwalm in LK 9. Aufl. § 105 Rn. 10 f.; Geilen, Der Tatbestand der Parlamentsnötigung, 1956 S. 87 ff.; Keller, Strafrechtlicher Gewaltbegriff und Staatsgewalt, 1982 S. 277, 280) oder ob es ausreicht, daß die Mitglieder des zu nötigenden Verfassungsorgans die nachteiligen Folgen des Nötigungsmittels als einen einer körperlichen Kraftentfaltung vergleichbaren, auf sie persönlich ausgeübten Zwang empfinden (BGHSt 8, 102 [104 f.] für den Fall des Generalstreiks; offengelassen in BGH NStZ 1981, 218), kommt es hier nicht an.

    Der Ausschuß ging hierbei von den in BGHSt 8, 102 ff. aufgestellten Grundsätzen aus, die ihm eher zu weit als zu eng erschienen (vgl. a.a.O. S. 747 f.).

  • BGH, 15.09.1983 - 4 StR 535/83

    Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung - Ausscheidung eines Verfahrens

    Auszug aus BGH, 23.11.1983 - 3 StR 256/83
    Da die Verurteilung aus § 105 StGB entfällt, ist es sachgerecht, die Strafverfolgung gemäß § 154a Abs. 3 StPO wieder auf die Nötigung der durch die Gewaltmaßnahmen unmittelbar betroffenen Personen zu erstrecken, um den Unrechtsgehalt der in der Anklage bezeichneten Tat auf der Grundlage der geänderten rechtlichen Beurteilung voll auszuschöpfen (vgl. BGHSt 29, 315 [317]; 32, 84).
  • BGH, 27.09.1983 - 5 StR 294/83

    Veranstalter eines öffentlichen Aufzugs trotz vollziehbaren Verbots

    Auszug aus BGH, 23.11.1983 - 3 StR 256/83
    Dem Senat erschien es allerdings nicht erforderlich, auch den Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte oder ein Vergehen nach § 26 Nr. 2 VersG (vgl. BGH, Urt. vom 27. September 1983 - 5 StR 294/83) in das Verfahren einzubeziehen.
  • BGH, 29.10.1974 - VI ZR 182/73

    Hausbesetzung - § 823 Abs. 1 BGB, Körperverletzung, § 830 BGB, psychische

    Auszug aus BGH, 23.11.1983 - 3 StR 256/83
    Der Senat braucht nicht allgemein zu der Frage Stellung zu nehmen, ob Demonstrationen, die um der größeren Öffentlichkeitswirkung wegen darauf angelegt sind, die Bewegungs- und Handlungsfreiheit anderer durch Gewalt zu beeinträchtigen, stets oder nur unter zusätzlichen Voraussetzungen nach § 240 StGB strafbar sind (vgl. BGHSt 23, 46 [54 ff.]; BGH NJW 1982, 189 f.; Eser a.a.O. § 240 Rn. 24c ff.; Herzog a.a.O. Art. 8 Rn. 62; vgl. auch BGHZ 59, 30 [34 ff.]; 63, 124 [127 ff.]).
  • OLG Köln, 27.04.1983 - 3 Ss 128/83

    Blockieren einer Straße durch Sitzen auf der Fahrbahn als Nötigung; Schutzgut des

    Auszug aus BGH, 23.11.1983 - 3 StR 256/83
    Der Angeklagte hat sich auch einer in Mittäterschaft begangenen Nötigung derjenigen Personen schuldig gemacht, die durch das ihm zurechenbare Verhalten der Startbahngegner an der Aufrechterhaltung des Verkehrsbetriebs des Frankfurter Flughafens, am Betreten und Verlassen des Flughafengeländes oder an der Weiterfahrt in dessen Nahbereich unmittelbar (vgl. OLG Köln NJW 1983, 2206 f.) gehindert worden sind (§§ 240, 25 StGB).
  • BGH, 08.10.1981 - 3 StR 449/81

    Niederbrüllen des Dozenten - Gefängnisstrafe - § 240 StGB, "Gewalt" erfordert

    Auszug aus BGH, 23.11.1983 - 3 StR 256/83
    Der Senat braucht nicht allgemein zu der Frage Stellung zu nehmen, ob Demonstrationen, die um der größeren Öffentlichkeitswirkung wegen darauf angelegt sind, die Bewegungs- und Handlungsfreiheit anderer durch Gewalt zu beeinträchtigen, stets oder nur unter zusätzlichen Voraussetzungen nach § 240 StGB strafbar sind (vgl. BGHSt 23, 46 [54 ff.]; BGH NJW 1982, 189 f.; Eser a.a.O. § 240 Rn. 24c ff.; Herzog a.a.O. Art. 8 Rn. 62; vgl. auch BGHZ 59, 30 [34 ff.]; 63, 124 [127 ff.]).
  • BGH, 30.05.1972 - VI ZR 6/71

    Haftung für die Verhinderung der Auslieferung einer Zeitung durch Teilnehmer

    Auszug aus BGH, 23.11.1983 - 3 StR 256/83
    Der Senat braucht nicht allgemein zu der Frage Stellung zu nehmen, ob Demonstrationen, die um der größeren Öffentlichkeitswirkung wegen darauf angelegt sind, die Bewegungs- und Handlungsfreiheit anderer durch Gewalt zu beeinträchtigen, stets oder nur unter zusätzlichen Voraussetzungen nach § 240 StGB strafbar sind (vgl. BGHSt 23, 46 [54 ff.]; BGH NJW 1982, 189 f.; Eser a.a.O. § 240 Rn. 24c ff.; Herzog a.a.O. Art. 8 Rn. 62; vgl. auch BGHZ 59, 30 [34 ff.]; 63, 124 [127 ff.]).
  • BGH, 12.08.1980 - 1 StR 422/80

    Einbeziehung einzelner abtrennbarer Teile einer als fortgesetzte Handlung

    Auszug aus BGH, 23.11.1983 - 3 StR 256/83
    Da die Verurteilung aus § 105 StGB entfällt, ist es sachgerecht, die Strafverfolgung gemäß § 154a Abs. 3 StPO wieder auf die Nötigung der durch die Gewaltmaßnahmen unmittelbar betroffenen Personen zu erstrecken, um den Unrechtsgehalt der in der Anklage bezeichneten Tat auf der Grundlage der geänderten rechtlichen Beurteilung voll auszuschöpfen (vgl. BGHSt 29, 315 [317]; 32, 84).
  • BGH, 09.06.1983 - 4 StR 257/83

    Fehlende Unrechtseinsicht und Reue als Strafschärfungsgrund - Gefährdung der

    Auszug aus BGH, 23.11.1983 - 3 StR 256/83
    Als strafschärfend dürfte dies nur gewertet werden, wenn daraus unter Berücksichtigung von Tat und Persönlichkeit des Angeklagten auf Rechtsfeindschaft und die Gefahr künftiger Rechtsbrüche zu schließen wäre (vgl. BGH NStZ 1983, 453 m.N.).
  • BGH, 04.03.1981 - 2 StR 742/80

    Vergewaltigung - Gewaltbegriff - Gewaltmerkmal - Gewalt - Psychische

  • BGH, 05.05.1954 - 6 StR 42/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 01.03.1978 - 3 StR 24/78

    Bestellung von Wahlverteidigern zu Pflichtverteidigern - Anspruch und Rücknahme

  • BGH, 13.01.1983 - 1 StR 737/81

    Kaufhausdetektiv - § 240 StGB, Drohung mit Unterlassen

  • RG, 09.09.1926 - III 670/26

    1. Unter welchen Voraussetzungen können räumlich getrennt zusammenwirkende

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Der sonach fortwirkende Schutz des Art. 8 GG muß sich auf die Anwendung grundrechtsbeschränkender Rechtsnormen auswirken (für strafrechtliche und haftungsrechtliche Maßnahmen bei teilweise unfriedlich verlaufenen Demonstrationen vgl. BGHSt 32, 165 [169]; BGHZ 89, 383 [395]; vgl. ferner die Entscheidung der Europäischen Kommission für Menschenrechte, EuGRZ 1981, S 216 [217]).
  • BGH, 05.09.2013 - 1 StR 162/13

    Nötigung durch anwaltliches Mahnschreiben im "Masseninkasso" (Drohung;

    Derartige Besonderheiten können insbesondere dann vorliegen, wenn und soweit gerade von dem Bedrohten in seiner (häufig: beruflichen) Lage erwartet werden kann, dass er der Drohung in besonnener Selbstbehauptung standhält (BGH, Beschluss vom 28. Januar 1992 - 5 StR 4/92, NStZ 1992, 278 (Bedrohung eines Vorgesetzten mit der Aufdeckung angeblicher Straftaten Untergebener); BGH, Urteil vom 28. Januar 1976 - 2 StR 696/75, NJW 1976, 760 (Bedrohung eines Beamten mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde); in vergleichbarem Sinne (zu § 105 StGB) auch BGH, Urteil vom 23. November 1983 - 3 StR 256/83, BGHSt 32, 165, 174; vgl. auch Horn/Wolters in SK-StGB, 59. Lfg., § 240 Rn. 10).
  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvR 718/89

    Sitzblockaden II

    Der 2., 3. und 4. Strafsenat haben auf ihre einschlägigen Entscheidungen hingewiesen (BGHSt 23, 46 und BGHSt 34, 71 ; 5, 245 und BGHSt 32, 165, 181 f.; 18, 389 und BGHSt 34, 238 ).
  • BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83

    Sitzblockaden I

    Ein weiteres Urteil, dem eine Flughafenblockade (Großdemonstration) zugrunde gelegen habe und in dem zum Gewaltbegriff in anderen Strafvorschriften Stellung genommen worden sei (BGHSt 32, 165 ), habe offengelassen, ob Demonstrationen, die um der größeren Öffentlichkeitswirkung darauf angelegt seien, die Bewegungs- und Handlungsfreiheit anderer durch Gewalt zu beeinträchtigen, stets oder nur unter zusätzlichen Voraussetzungen nach § 240 StGB strafbar seien.

    Das Oberlandesgericht Köln schließlich hat dem Bundesgerichtshof im Anschluß an dessen Ausführungen in einem anderen Urteil (BGHSt 32, 165 ) die Frage vorgelegt, ob Demonstrationen, die um der größeren Öffentlichkeit willen auf eine Behinderung der Bewegungs- und Handlungsfreiheit anderer angelegt seien, stets rechtswidrig im Sinne von § 240 Abs. 2 StGB seien oder ob aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalles eine Verwerflichkeit entfallen könne (NStZ 1986, S. 30; zurückhaltend auch OLG Koblenz, NJW 1985, S. 2432 bei kurzfristigen Behinderungen und OLG Zweibrücken, NJW 1986, S. 1055 für den Fall polizeilicher Umleitungen).

  • OLG Schleswig, 05.04.2018 - 1 Ausl (A) 18/18

    Carles Puigdemont kommt unter Auflagen frei

    Der Bundesgerichtshof (Urteil des 3. Strafsenats vom 23. November 1983, 3 StR 256/83, zitiert nach juris) hatte bereits über einen nicht nur vergleichbaren, sondern in etlichen Einzelheiten sogar gleichen Fall zu entscheiden.
  • BGH, 26.07.1994 - 5 StR 98/94

    Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre

    BGHSt 32, 165, 178 (Startbahn West) betont, die Beteiligung an Gewalttätigkeiten im Sinne des § 125 StGB könne auch durch den ortsabwesenden geistigen Anführer als mittelbaren Täter erfolgen, weil er "kraft seines überlegenen Willens das Geschehen beherrsche, die Erfolgsherbeiführung in der Hand" habe (vgl. dazu BVerfGE 82, 236, 269; Dreher/Tröndle aaO § 125 Rdn. 6; Roxin aaO Rdn. 58).
  • BGH, 10.11.2022 - 5 StR 283/22

    Fälschung von Corona-Impfbescheinigungen auch nach altem Recht strafbar

    Jenseits gewisser, hier nicht vorliegender Sonderkonstellationen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 23. November 1983 - 3 StR 256/83, NJW 1984, 931, 933 (zu § 105 StGB und § 240 StGB); LK/Rissing-van Saan, StGB, 13. Aufl., Vor § 52 ff. Rn. 140 ff. mwN; NKStGB/Puppe, 5. Aufl., Vor § 52 Rn. 19; das in der Hauptverhandlung angesprochene Verhältnis von § 283c StGB zu § 283 Abs. 1 StGB stellt eine solche Sonderkonstellation nicht dar, weil bei fehlender Verwirklichung des § 283c StGB auch der Tatbestand der allgemeineren Vorschrift des § 283 Abs. 1 StGB nicht erfüllt ist, vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 1955 - 5 StR 128/55, BGHSt 8, 55, 56 f.) gilt deswegen uneingeschränkt: Sind die Voraussetzungen des Spezielleren (lex specialis) nicht erfüllt, findet das Allgemeine (lex generalis) Anwendung, da der Grund für die Sonderbehandlung in Form der Privilegierung nicht verwirklicht ist.
  • BGH, 09.05.2006 - 5 StR 453/05

    Verurteilungen wegen Bestechung eines Wuppertaler Stadtrats teilweise aufgehoben

    b) Eine Strafbarkeit des Angeklagten S nach den §§ 331 ff. StGB im Hinblick auf Vorteilszuwendungen für sein Verhalten im Rat der Stadt Wuppertal und den zugehörigen Ausschüssen sowie für sein Verhalten im Vorfeld solcher Abstimmungen scheidet zudem auch deshalb aus, weil es sich bei § 108e StGB um eine abschließende Sonderregelung für sämtliche Vorteilszuwendungen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen in den Volksvertretungen der Gemeinden und Gemeindeverbände handelt (vgl. Marel StraFo 2003, 259, 260; Dahs/Müssig NStZ 2006, 191, 195 f.; zu dieser Form von "Spezialität" im weiteren Sinne BGHSt 36, 100, 101 (Verhältnis § 370 AO zu § 263 StGB); 32, 165, 176 (Verhältnis § 105 StGB zu § 240 StGB); näher Rissing-van Saan in LK 11. Aufl. vor §§ 52 ff. Rdn. 82 f. m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 12.07.2018 - 1 Ausl (A) 18/18

    Fall Carles Puigdemont: Die Auslieferung wegen des Vorwurfs der Veruntreuung

    Was eine Strafbarkeit wegen Hochverrats gemäß § 81 StGB anbelangt, hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 5. April 2018 darauf hingewiesen, dass der in § 105 StGB und § 81 StGB gleichermaßen verwendete Gewaltbegriff ein qualifiziertes Niveau an Gewalt voraussetzt, welches in seiner beabsichtigten Wirkung geeignet ist, die Staatsgewalt dazu zu zwingen, auf die Forderungen der Täter einzugehen (so im Anschluss an BGHSt 32, 165 ff - "Startbahn West").

    Daher kommt es bei der Abschätzung der Wirkung eingesetzter Zwangsmittel gerade auch auf die Pflichtenstellung des Staates und seiner Institutionen sowie die Eignung der eingesetzten Zwangsmittel zur Folgenverursachung an; diese - im Sinne eines potentiellen Gewalterfolgs positive - Bewertung ist nicht nur faktische, sondern normative Tatbestandsvoraussetzung (BGHSt 32, 165, 174).

    Der Bundesgerichtshof hat hierzu u.a. in der bereits erwähnten "Startbahn West"-Entscheidung ausgeführt (BGHSt 32, 165, 179): "Allerdings darf derjenige, der ernsthaft zu einer friedlichen Demonstration aufruft, nicht schon deswegen als Täter eines Landfriedensbruchs bestraft werden, weil sich der Veranstaltung gewalttätige Gruppen anschließen und zwar auch dann nicht, wenn er schon bei seinem Aufruf mit deren Auftreten gerechnet hat, er aber die Veranstaltung, um deren von der Rechtsordnung gedeckten Ziele willen auf jeden Fall, also auch unter Hinnahme von Ausschreitungen durchführen wollte." Dies ist auch der Standpunkt des Senats.

    Danach erfasst die Strafbarkeit wegen Landfriedensbruch auch den "ortsabwesenden Befehlsgeber, Organisator oder geistigen Anführer" der Gewalttätigkeiten, jedenfalls dann, "wenn und soweit aus der Menge verübte Gewalttätigkeiten oder Bedrohungen seinem Tatwillen entsprechen und unter seiner Tatherrschaft begangen werden, ihm also nach allgemeinen Grundsätzen als eigene Tat zuzurechnen" sind (BGHSt 32, 165, 178 f.).

    Dieses Ziel hatte er seinen Anhängern mit beschwörenden Worten gewiesen" (BGHSt 32, 165, 180).

    Dies ist für eine täterschaftliche Beteiligung die schon nach allgemeinen Grundsätzen erforderliche Tatherrschaft dahin, dass "die aus der Menge verübten Gewalttätigkeiten oder Bedrohungen ..." dem Täter "nach allgemeinen Grundsätzen als eigene Tat zuzurechnen sind" (so gerade auch der BGH in der "Startbahn West"-Entscheidung BGHSt 32, 165, 178).

  • OLG Karlsruhe, 17.01.2019 - 2 Ws 341/18

    Sexuelle Nötigung: Drohung mit der Beendigung einer Beziehung für den Fall der

    Soweit dabei die Bestimmung der Empfindlichkeit des Übels an einem primär objektiven Maßstab ausgerichtet wurde, ist dies jedoch in nachfolgenden Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGHSt 31, 195, 201; 32, 165, 174; wistra 1984, 22; NStZ 1987, 222; 1992, 278; NJW 2014, 401) zugunsten eines individuell-objektiven Maßstabs aufgegeben worden.
  • BGH, 24.05.2017 - 2 StR 414/16

    Landfriedensbruch (keine täterschaftliche Begehung von Gewalttätigkeiten

  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 776/84

    Schubart

  • OLG Hamm, 21.05.2013 - 3 RVs 20/13

    Staatsanwaltschaft kann mit vorenthaltenen Beweismitteln nicht erpresst werden

  • BGH, 28.01.1992 - 5 StR 4/92

    Voraussetzungen für die Empfindlichkeit des angedrohten Übels - Drohung mit der

  • BGH, 29.08.1985 - 4 StR 397/85

    Landfriedensbruch infolge einer Schlägerei auf einem Feuerwehrfest - Beteiligung

  • BGH, 23.07.2008 - 5 StR 46/08

    Schwerer Raub (Absicht rechtswidriger Zueignung: Tatbestandsirrtum bezüglich

  • BGH, 22.01.1992 - 3 StR 440/91

    Langer Zeitablauf und erhebliche Verfahrensverzögerung als wesentliche

  • OLG Schleswig, 22.05.2018 - 1 Ausl (A) 18/18

    Carles Puigdemont bleibt auf freiem Fuß - Auslieferungshaftbefehl wird nicht in

  • OLG Köln, 13.08.1985 - Ss 120/85

    Bildung einer geschlossenen Menschenmauer durch Demonstranten zwecks

  • BGH, 09.09.2008 - 4 StR 368/08

    Landfriedensbruch (Beteiligung als Täter oder Teilnehmer; Grenzen der psychischen

  • BGH, 11.07.2023 - AK 35/23

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus;

  • BGH, 08.11.2011 - 3 StR 244/11

    Nötigung eines Mitglieds eines Verfassungsorgans; Nötigung; Annahme der

  • BGH, 13.07.2023 - AK 21/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft eines Beschuldigten über sechs Monate hinaus

  • KG, 17.09.2015 - 172 OJs 1/15

    Nötigung des Bundespräsidenten und von Mitgliedern eines Verfassungsorgans

  • BGH, 11.07.2023 - StB 34/23

    Patriotische Union

  • BGH, 11.07.2023 - AK 46/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen des dringenden

  • BGH, 21.11.2018 - 1 StR 401/18

    Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung fehlender Unrechtseinsicht bei

  • OLG Karlsruhe, 18.05.2004 - 3 Ss 148/02

    Beihilfe zur versuchten Nötigung: Abgrenzung einer Drohung von einer bloßen

  • BGH, 13.07.2023 - AK 34/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft eines Beschuldigten über sechs Monate hinaus

  • BGH, 08.01.1987 - 1 StR 683/86

    Bedrohung einer dritten Person

  • BGH, 13.07.2023 - AK 22/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft eines Beschuldigten über sechs Monate hinaus

  • OLG Düsseldorf, 05.11.2002 - 2a Ss 167/02

    Feststellungen im Urteil; Tragen des Schuldspruchs; Parteiverrat eines

  • OLG Karlsruhe, 18.04.1996 - 3 Ss 138/95
  • BGH, 11.07.2023 - AK 25/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft eines Beschuldigten über sechs Monate hinaus

  • BGH, 13.07.2023 - AK 28/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft eines Beschuldigten über sechs Monate hinaus

  • BGH, 12.07.2023 - AK 24/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft eines Beschuldigten über sechs Monate hinaus

  • BGH, 12.07.2023 - AK 38/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft eines Beschuldigten über sechs Monate hinaus

  • BGH, 11.07.2023 - AK 23/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft eines Beschuldigten über sechs Monate hinaus

  • BGH, 11.07.2023 - AK 44/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft eines Beschuldigten über sechs Monate hinaus

  • BGH, 13.07.2023 - AK 45/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen des dringenden

  • BGH, 13.07.2023 - AK 47/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen des dringenden

  • BGH, 11.07.2023 - AK 42/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft eines Beschuldigten über sechs Monate hinaus

  • BGH, 11.07.2023 - AK 26/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft eines Beschuldigten über sechs Monate hinaus

  • BGH, 12.07.2023 - AK 39/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft eines Beschuldigten über sechs Monate hinaus

  • BGH, 12.07.2023 - AK 41/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft eines Beschuldigten über sechs Monate hinaus

  • BGH, 12.07.2023 - AK 27/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft eines Beschuldigten über sechs Monate hinaus

  • BGH, 12.07.2023 - AK 43/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft eines Beschuldigten über sechs Monate hinaus

  • BGH, 12.07.2023 - AK 40/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft eines Beschuldigten über sechs Monate hinaus

  • LG Bonn, 06.06.2019 - 21 KLs 28/18
  • BGH, 04.08.1992 - 1 StR 431/92

    Zurückweisung einer Revision mangels Verfahrensfehlern

  • LG Berlin, 30.08.2019 - 528 Qs 74/19

    Voraussetzungen eines besonders schweren Landfriedensbruchs bei der Teilnahme an

  • OLG Düsseldorf, 21.11.1988 - 5 Ss 345/88
  • OLG Düsseldorf, 11.11.1985 - 4 Ws 311/85
  • BGH, 30.07.1985 - 1 StR 340/85

    Zulässigkeit der Beurteilung von Leugnen und "Unbelehrbarkeit" als

  • KG, 09.03.1998 - 5 Ws (B) 80/98

    Nichterfüllung der Anzeigepflicht nach dem Schwerbehindertengesetz: Bemessung der

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Rechtsprechung
   BGH, 03.11.1983 - 1 StR 681/83   

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BGH, 03.11.1983 - 1 StR 681/83 (https://dejure.org/1983,1324)
BGH, Entscheidung vom 03.11.1983 - 1 StR 681/83 (https://dejure.org/1983,1324)
BGH, Entscheidung vom 03. November 1983 - 1 StR 681/83 (https://dejure.org/1983,1324)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Einziehung eines Personenkraftwagens - Berücksichtigung der Einziehung eines Gegenstands bei der Strafzumessung - Eingreifen des Revisionsgerichts in die Strafzumessung durch den Tatrichter - Mildernde Berücksichtigung der sich aus der Jugend des Angeklagten und sich aus ...

  • Juristenzeitung

    Zur Berücksichtigung der Einziehung beim Strafmaß

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 241
  • NStZ 1984, 181 (Ls.)
  • StV 1984, 152
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.04.1983 - 1 StR 28/83

    Einziehung - Nebenstrafe - Strafzumessung - Gesamtbetrachtung

    Auszug aus BGH, 03.11.1983 - 1 StR 681/83
    Auf den sich daraus ergebenden Zusammenhang von Haupt- und Nebenstrafe (vgl. BGH MDR 1983, 767) braucht das Urteil jedoch nicht einzugehen, wenn die Einziehung im Einzelfall die Bemessung der Hauptstrafe nicht wesentlich zu beeinflussen vermag, also kein bestimmender Zumessungsfaktor ist.

    Der Wert der eingezogenen Gegenstände muß deshalb im Rahmen der erforderlichen Gesamtbetrachtung berücksichtigt werden (BGH MDR 1983, 767 m.w.N.).

    Der Senat hat zwar in der zitierten Entscheidung (MDR 1983, 767) ausgesprochen, der Tatrichter müsse erkennen lassen, daß er sich bei Anordnung der Einziehung ihres Charakters als Nebenstrafe bewußt war und daß er deshalb eine "Gesamtschau mit der Hauptstrafe" vorgenommen hat.

    Insofern unterscheidet sich der Sachverhalt wesentlich von dem der zitierten Senatsentscheidung (MDR 1983, 767) zugrunde liegenden: Dort war für die einzige abgeurteilte Tat eine Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 6 Monaten verhängt und das vom Angeklagten erst kurz zuvor für 11.000 DM erworbene Motorrad eingezogen worden.

  • BGH, 27.10.1970 - 1 StR 423/70

    Maßregel und Strafe

    Auszug aus BGH, 03.11.1983 - 1 StR 681/83
    Ein Eingreifen des Revisionsgerichts ist in der Regel nur dann möglich, wenn der Tatrichter einen falschen Strafrahmen wählt oder die ihm nach § 46 StGB obliegende Pflicht zur Abwägung aller für und gegen den Täter sprechenden Umstände verletzt, wenn Strafzumessungserwägungen in sich rechtsfehlerhaft sind oder wenn die Strafe nicht mehr innerhalb des Spielraums liegt, der dem Tatrichter bei der Strafzumessung eingeräumt ist (vgl. BGHSt 17, 35, 36; 24, 132, 133).
  • BGH, 09.01.1962 - 1 StR 346/61

    Vertrieb eines nicht nachweisbar wirksamen Haarwuchsmittels - Eignung

    Auszug aus BGH, 03.11.1983 - 1 StR 681/83
    Ein Eingreifen des Revisionsgerichts ist in der Regel nur dann möglich, wenn der Tatrichter einen falschen Strafrahmen wählt oder die ihm nach § 46 StGB obliegende Pflicht zur Abwägung aller für und gegen den Täter sprechenden Umstände verletzt, wenn Strafzumessungserwägungen in sich rechtsfehlerhaft sind oder wenn die Strafe nicht mehr innerhalb des Spielraums liegt, der dem Tatrichter bei der Strafzumessung eingeräumt ist (vgl. BGHSt 17, 35, 36; 24, 132, 133).
  • BGH, 13.09.1976 - 3 StR 313/76

    Anforderungen an den im Strafrahmen enthaltenen Bereich zwischen der gesetzlichen

    Auszug aus BGH, 03.11.1983 - 1 StR 681/83
    Im Hinblick auf diesen Spielraum ist eine exakte Richtigkeitskontrolle ausgeschlossen (BGHSt 27, 2, 3).
  • BVerfG, 06.02.1995 - 2 BvR 2588/93

    Erstattung notwendiger Auslagen im Bußgeldverfahren bei Verfahrenshindernis

    Zwar soll nach herrschender Rechtsprechung in den Fällen, in denen das Verfahrenshindernis von vornherein erkennbar war, eine Auslagenerstattung vorgenommen werden (BGH, WiStra 1984, S. 62 f.; OLG Hamm, NJW 1969, S. 707; OLG Köln, MDR 1970, S. 610; OLG Saarbrücken, MDR 1972, S. 442; OLG Karlsruhe, MDR 1975, S. 426 und NStZ 1981, S. 228 ; vgl. auch Löwe-Rosenberg, StPO , 24. Aufl., § 467 Rn. 57; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 41. Aufl., § 467 Rn. 18).
  • BVerfG, 21.05.2004 - 2 BvR 1226/03

    Auslagenerstattung bei Einstellung des Strafverfahrens mangels Strafantrages

    Im Rahmen der Ermessensentscheidung wird dem Umstand, ob das Verfahrenshindernis bereits vor der Erhebung der Anklage bestand oder erst im Laufe des Verfahrens eingetreten ist, erhebliche Bedeutung beigemessen und ersterenfalls regelmäßig ein Erstattungsanspruch des Angeschuldigten angenommen (vgl. Hilger, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 467 Rn. 57 f. m.w.N.; Degener, in: SK-StPO, § 467 Rn. 30; Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., § 467, Rn. 18; Stöckel, in: KMR, StPO, § 467, Rn. 38; Franke, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 5. Aufl., § 467 Rn. 10 b; Pfeiffer, StPO, 4. Aufl., § 467, Rn. 13; Krehl, in: Heidelberger Kommentar zur Strafprozessordnung, 2. Aufl., § 467, Rn. 11; BGH, wistra 1984, S. 62, 63; a.A. für den Fall, dass das von Anfang an bestehende Verfahrenshindernis erst in der Hauptverhandlung erkennbar war, OLG Frankfurt, NJW 1971, S. 818).
  • BGH, 13.11.1985 - 3 StR 354/85

    Grundsatz "in dubio pro reo" - Konzentration - Wirkstoffkonzentration -

    Es kann ausgeschlossen werden, daß die Kammer die Einziehung des Kraftfahrzeuges und den Verfall eines Betrages von 550,-- DM bei der Strafzumessung außer acht gelassen hat (vgl. dazu BGH NJW 1983, 2710 [2711]; StV 1984, 152 [153]).
  • OLG Hamburg, 07.04.1995 - 3 VAs 2/95

    Bestellung von Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft, Durchsuchung und Aufbewahrung

    Da die Beamten der Betriebssicherung der Deutschen Post AG nicht entsprechend § 161 a Abs. 1 i.V.m. § 73 StPO - sowie unter Berücksichtigung von Nr. 70 RiStBV (vgl. BGH Wistra 1984, 62, 69) - von der Staatsanwaltschaft zu Sachverständigen bestellt worden sind, wäre der weitere Verbleib der Ermittlungsakten in ihrem Gewahrsam nur dann nicht rechtswidrig und verletzte den Antragsteller nicht in seinen Rechten, insbesondere dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (vgl. BVerfGE 65, 1, 41 ff.) sowie dem durch das Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG ) i.V.m. dem allgemeinen Freiheitsrecht nach Art. 2 Abs. 1 GG begründeten Recht auf ein rechtsstaatliches Verfahren, wenn die Beamten der Betriebssicherung weiterhin zu Recht als Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft mit den Ermittlungen zu beauftragen wären.
  • BGH, 06.03.1985 - 2 StR 845/84

    Umfang der Berücksichtigung des Wertes eines eingezogenen Gegenstandes in die

    Sie können z.B. dann entbehrlich sein, wenn das eingezogene Kraftfahrzeug zu einer Vielzahl von Straftaten benutzt wurde und sein Wert verhältnismäßig gering ist, so daß auszuschließen ist, daß der Vermögenseinbuße maßgebliche Bedeutung bei der Bemessung der Freiheitsstrafe(n) zukam (BGH Strafverteidiger 1984, 152).
  • OLG Düsseldorf, 01.10.2003 - 2 Ss 124/03

    Unwirksamkeit einer Anklage mangels hinreichender Konkretisierung und

    Der Senat hat hier nicht gemäß § 467 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 StPO davon abgesehen, der Staatskasse die notwendigen Auslagen des Angeklagten aufzuerlegen, denn eine Anwendung dieser Ausnahmevorschrift scheidet aus, wenn die Verfahrenseinstellung - wie hier - wegen eines Verfahrenshindernisses erfolgte, das der Einleitung des Strafverfahrens von vornherein und erkennbar entgegenstand (vgl. BGH wistra 84, 62 [63]; KG StV 91, 479 [479]).
  • BGH, 14.06.2000 - 2 StR 217/00

    Einziehung als Strafmilderungsgrund

    Seiner ausdrücklichen Hervorhebung in den Urteilsgründen bedarf es deshalb nur, wenn er im konkreten Fall im Verhältnis zu den anderen Zumessungsgründen ein solches Gewicht hat, daß ihm maßgebliche Bedeutung für die Strafhöhe zukommt (vgl. BGH MDR 1984, 241).
  • BGH, 13.09.1991 - 4 StR 413/91

    Würdigung der persönlichen Verhältnisse eines Täters bei der Strafzumessung -

    Wenn ein wertvoller Gegenstand eingezogen wird, muß sich deshalb aus den Urteilsgründen ergeben, ob und in welchem Umfang die Einziehung bei der Festsetzung der Strafe berücksichtigt worden ist (vgl. BGH MDR 1984, 241).
  • BGH, 09.01.1987 - 2 StR 676/86

    Strafzumessung - Nachteile - Beruf - Besondere Umstände

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  • OLG Köln, 15.03.1994 - Ss 83/94
    Nähere Darlegungen sind nur dann entbehrlich, wenn das eingezogene Tatfahrzeug zu einer Vielzahl von Straftaten benutzt wurde, sein Wert verhältnismäßig gering war und deshalb auszuschließen ist, daß der Vermögenseinbuße maßgebliche Bedeutung bei der Bemessung der Freiheitsstrafe zukam (vgl. BGH StV 1984, 152; NStZ 1985, 362).
  • BGH, 12.03.1987 - 1 StR 83/87

    Vorliegen von Tatmehrheit zwischen dem Vergehen des Inverkehrbringens von

  • OLG Düsseldorf, 27.11.2001 - 2b Ss 309/01

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Betäubungsmitteltransport: Einziehung des

  • BGH, 02.07.1986 - 3 StR 87/86

    Sachverständigenauswahl - Behördenangehöriger als Sachverständiger -

  • BGH, 19.04.1984 - 1 StR 213/84

    Beurteilung von 874 Gramm Haschisch als "nicht geringe Menge", wenn

  • BGH, 30.09.1986 - 1 StR 497/86

    Erforderlichkeit der Einziehung einer sichergestellten großen Menge Haschisch

  • BGH, 02.07.1985 - 4 StR 300/85

    Erfordernis einer näheren Begründung hinsichtlich einer Anordnung der Entziehung

  • BGH, 15.11.1984 - 4 StR 622/84

    Bedeutung eines die private Lebensführung des Angeklagten betreffenden Umstandes

  • BGH, 03.09.1985 - 1 StR 408/85

    Rechtsfehlerhafte Sicherstellung eines Geldbetrages

  • OLG Köln, 22.02.2000 - Ss 15/00
  • BGH, 03.05.1984 - 1 StR 203/84

    Notwendigkeit der Angabe des Wertes von Geräten deren Einziehung angeordnet ist

  • BGH, 04.04.1984 - 2 StR 805/83

    Herabstufung einer Strafe und Einziehung eines PKW

  • BGH, 11.01.1985 - 2 StR 788/84

    Frage nach der Rechtmäßigkeit einer Einziehung eines PKW nach Verurteilung zu

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