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   BAG, 14.09.1983 - 5 AZR 70/81   

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https://dejure.org/1983,1484
BAG, 14.09.1983 - 5 AZR 70/81 (https://dejure.org/1983,1484)
BAG, Entscheidung vom 14.09.1983 - 5 AZR 70/81 (https://dejure.org/1983,1484)
BAG, Entscheidung vom 14. September 1983 - 5 AZR 70/81 (https://dejure.org/1983,1484)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 43, 291
  • MDR 1984, 258
  • BB 1984, 1365
  • DB 1983, 2783
  • JR 1984, 528
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 01.06.1983 - 5 AZR 468/80

    Lohnfortzahlung - Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 14.09.1983 - 5 AZR 70/81
    Sie alle stellen auf die Arbeitsverhinderung ab, nicht auf die Krankheit (Urteil des Senats BAG AP Nr. 48 zu § 1 LohnFG, zu II 1 b der Gründe, mit weiterer Begründung und Nachweisen; Urteil des Senats vom 1. Juni 1983 -- 5 AZR 468/80 --, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 02.12.1981 - 5 AZR 89/80

    Lohnfortzahlungsanspruch - Anspruch auf Lohnfortzahlung - Arbeitsunfähigkeit -

    Auszug aus BAG, 14.09.1983 - 5 AZR 70/81
    Eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 LohnFG kann auch an solchen Tagen bestehen und für solche Tage bescheinigt werden (§ 3 Abs. 1 Satz 1 LohnFG), an denen im Betrieb nicht gearbeitet wird (im Anschluß an das Urteil des Senats BAG 37, 172 = AP Nr. 48 zu § 1 LohnFG).
  • BAG, 11.10.1966 - 2 AZR 475/65
    Auszug aus BAG, 14.09.1983 - 5 AZR 70/81
    Stellt er bei einer Abschlußuntersuchung fest, daß der Arbeitnehmer ab sofort, also noch während der betriebsüblichen Arbeitszeit, wieder arbeitsfähig ist, endet schon in diesem Zeitpunkt der erste Verhinderungsfall (vgl. den Sachverhalt im Urteil des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 11. Oktober 1966 - 2 AZR 475/65 - DOK 1967, 152).
  • BAG, 25.05.2016 - 5 AZR 318/15

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Einheit des Verhinderungsfalls

    Dabei ist es unerheblich, ob das Ende der Arbeitsunfähigkeit auf einen Arbeits- oder arbeitsfreien Tag fällt (vgl. BAG 10. September 2014 - 10 AZR 651/12 - Rn. 17 mwN, BAGE 149, 101; 14. September 1983 - 5 AZR 70/81 - zu 2 b der Gründe, BAGE 43, 291) .
  • BAG, 10.09.2014 - 10 AZR 651/12

    Vorsorgekur - Arbeitsunfähigkeit - Fortsetzungserkrankung

    Auf den zufälligen nahen zeitlichen Zusammenhang kam es dabei nicht an (BAG 14. September 1983 - 5 AZR 70/81 - zu 2 a der Gründe, BAGE 43, 291) .

    Möglich sei danach aber auch die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende eines (auch arbeitsfreien) Kalendertags oder die Feststellung der Arbeitsfähigkeit zu einem näher bestimmten anderen Zeitpunkt (BAG 14. September 1983 - 5 AZR 70/81 - BAGE 43, 291; 11. Oktober 1966 - 2 AZR 464/65 -) .

  • BAG, 12.07.1989 - 5 AZR 377/88

    Lohnfortzahlung: Arbeitsunfähigkeit - Entscheidungskompetenz des Arztes

    Gibt die ärztliche Bescheinigung für das Ende der Arbeitsunfähigkeit lediglich einen Kalendertag an, wird damit in der Regel Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende der üblichen Arbeitszeit des betreffenden Arbeitnehmers an diesem Kalendertag bescheinigt (Bestätigung von BAGE 37, 172 = AP Nr. 48 zu § 1 LohnFG und BAGE 43, 291 = AP Nr. 55, a. a. O.).

    Diese Auffassung hat der Senat im Urteil vom 14. September 1983 bestätigt (BAGE 43, 291, 295 = AP Nr. 55 zu § 1 LohnFG, zu 2 b der Gründe).

    In seiner Entscheidung vom 14. September 1983 (BAGE 43, 291 = AP Nr. 55, aaO) hat der Senat darauf hingewiesen, Arbeitsunfähigkeit könne auch für solche Tage bescheinigt werden, an denen im Betrieb nicht gearbeitet wird (S. 295, aa0).

    Das hat der Senat bereits für frühere Fälle ausgeführt (BAGE 37, 172, 179 = AP Nr. 48, aaO sowie BAGE 43, 291, 295 = AP Nr. 55, aaO).

    Lediglich als Unterfall ist das Schichtende als Ende der betriebsüblichen Arbeitszeit des betreffenden Arbeitnehmers angenommen worden (BAGE 43, 291, 295).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.12.2021 - 5 Sa 101/21

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - erneute Arbeitsunfähigkeit - Kürzung von

    Nimmt der Arbeitnehmer seine Arbeit wieder auf, ist der Verhinderungsfall - die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit - im Regelfall beendet (BAG, Urteil vom 01. Juni 1983 - 5 AZR 468/80 - Rn. 20, juris = NJW 1984, 199; BAG, Urteil vom 14. September 1983 - 5 AZR 70/81 - Rn. 13, juris = MDR 1984, 258).
  • BAG, 11.07.1990 - 5 AZR 368/89

    Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall - Entstehen eines neuen

    Das hat der Senat bereits für frühere Fälle ausgeführt (BAGE 37, 172, 179 = AP Nr. 48 zu § 1 LohnFG, zu II 2 c der Gründe; sowie BAGE 43, 291, 295 = AP Nr. 55 zu § 1 LohnFG, zu 2 b der Gründe).

    Lediglich als Unterfall ist das Schichtende als Ende der betriebsüblichen Arbeitszeit des betreffenden Arbeitnehmers angenommen worden (BAGE 43, 291, 295 = AP Nr. 55, a.a.O.).

  • LAG Baden-Württemberg, 29.02.2012 - 13 Sa 117/11

    Entgeltfortzahlung - zur Frage zweier selbständiger oder überlappender

    In seiner Entscheidung vom 14. September 1983 (5 AZR 70/81 - BAG 43, 291 = AP § 1 LohnFG Nr. 55, aaO) hat das Bundesarbeitsgericht darauf hingewiesen, Arbeitsunfähigkeit könne auch für solche Tage bescheinigt werden, an denen im Betrieb nicht gearbeitet wird.
  • LAG Hessen, 24.10.2012 - 2 Sa 70/10

    Entgeltfortzahlung - andere Erkrankung bei Arbeitsantritt - kein einheitlicher

    Schließlich kann er auch seine zunächst getroffene vorausschauende Beurteilung abändern (vgl. BAG vom 14. September 1983 - 5 AZR 70/81, AP Nr. 55 zu § 1 LohnFG).

    bei einer Abschlussuntersuchung fest, dass der Arbeitnehmer ab sofort, also noch während der betriebsüblichen Arbeitszeit, wieder arbeitsfähig ist, endet schon in diesem Zeitpunkt der erste Verhinderungsfall (vgl. BAG vom 14. September 1983 a.a.O.).

  • LAG München, 07.02.2012 - 6 Sa 631/11

    Außerordentliche Tat- und Verdachtskündigung

    In diesen Fällen haben Arbeitnehmer - hier: die Klägerin - keinen Anspruch auf weitere maximal 6 Wochen Entgeltfortzahlung, selbst wenn es sich bei der die Arbeitsunfähigkeitsdauer verlängernden Erkrankung um eine Neuerkrankung und nicht eine Fortsetzungskrankheit gehandelt hatte (Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalles, vgl. BAG v. 2.2. 1994 - 5 AZR 345/93, NZA 1994, 547; BAG v. 11.7. 1990 - 5 AZR 368/89, EEK I /1015; BAG v. 14.9. 1983 - 5 AZR 70/81, BB 1984, 1365; ErfK/ Dörner , 12. Aufl., § 3 Rz. 43).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.11.2010 - 6 Sa 1722/10

    Prozessvergleich im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses - Umfang einer

    Deshalb kam es auch nicht weiter darauf an, dass die damalige Annahme des Prozessbevollmächtigten der Beklagten, deren finanzielle Belastung würde sich auf einen Zeitraum von sechs bzw. zwölf Wochen beschränken, gar nicht einmal unzutreffend ist, führen doch nach dem Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalles sich überschneidende Krankheiten auch bei unterschiedlichen Diagnosen zu keiner Verlängerung des sechswöchigen Bezugszeitraums des § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG ( dazu BAG, Urteil vom 14.03.1983 - 5 AZR 70/81 - BAGE 43, 291 = AP LohnFG § 1 Nr. 55 zu 1 der Gründe ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.11.2004 - 2 Sa 666/04

    Berufungsbegründung - Entgeltfortzahlung - Grundsatz der Einheit des

    Nach diesen vom BAG in ständiger Rechtsprechung (vgl. DB 1982, 601; BB 1984, 1365; NZA 1989, 927) angenommenen Grundsätzen ist ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung auch dann auf die Dauer von 6 Wochen seit Beginn der Arbeitsunfähigkeit begrenzt, wenn während bestehender Arbeitsunfähigkeit eine neue Krankheit auftritt, die ebenfalls zur Arbeitsunfähigkeit führt.
  • LAG Hamm, 18.06.1998 - 17 Sa 1967/97
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Rechtsprechung
   LAG Hamm, 24.11.1983 - 8 Ta 320/83   

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https://dejure.org/1983,1728
LAG Hamm, 24.11.1983 - 8 Ta 320/83 (https://dejure.org/1983,1728)
LAG Hamm, Entscheidung vom 24.11.1983 - 8 Ta 320/83 (https://dejure.org/1983,1728)
LAG Hamm, Entscheidung vom 24. November 1983 - 8 Ta 320/83 (https://dejure.org/1983,1728)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Streitwertfestsetzung; Festsetzung des Rechtsmittelstreitwerts; Kostenstreitwert; Streitwert

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    Kosten- und Gebührenstreitwert in Arbeitssachen

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 258
  • AnwBl 1984, 149
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 02.03.1983 - 5 AZR 594/82

    Anspruch auf Eintragung der Beschäftigungszeit und des Verdienstes für Urlaubs-

    Auszug aus LAG Hamm, 24.11.1983 - 8 Ta 320/83
    Die vom Beschwerdegericht seit der Entscheidung vom 15.11.1979 8 Ta 180/79 = AnwBl 1980, 74 = AR-Blattei, Arbeitsgerichtsbarkeit XD 1979 Entsch 1 = DB 1980, 1030 = EzA § 61 ArbGG 1979 Nr. 1 = MDR 1980, 172 in ständiger Rechtsprechung vertretene Auffassung, nach der die im arbeitsgerichtlichen Urteil getroffene Streitwertfestsetzung seit der Umgestaltung des arbeitsgerichtlichen Rechtsmittelsystems im Jahre 1979 gesondert mit einem Rechtsmittel angegriffen werden konnte, wird im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 02.03.1983 5 AZR 594/82 = DB 1983, 2044 = MDR 1984, 84 aufgegeben.

    Der fünfte Senat des BAG hat entschieden, daß es sich bei dem im arbeitsgerichtlichen Urteil festzusetzenden Streitwert nach wie vor um einen unanfechtbaren Rechtsmittelstreitwert handelt, dessen Funktion darin besteht, im Berufungsverfahren die Beschwer zu begrenzen [AnwBl 1984, 146 = DRsp VI (646) 117 b-c].

  • LAG Hamm, 15.11.1979 - 8 Ta 180/79

    Bedeutung der Streitwertfestsetzung nach Inkrafttreten Arbeitsgerichtsnovelle

    Auszug aus LAG Hamm, 24.11.1983 - 8 Ta 320/83
    Die vom Beschwerdegericht seit der Entscheidung vom 15.11.1979 8 Ta 180/79 = AnwBl 1980, 74 = AR-Blattei, Arbeitsgerichtsbarkeit XD 1979 Entsch 1 = DB 1980, 1030 = EzA § 61 ArbGG 1979 Nr. 1 = MDR 1980, 172 in ständiger Rechtsprechung vertretene Auffassung, nach der die im arbeitsgerichtlichen Urteil getroffene Streitwertfestsetzung seit der Umgestaltung des arbeitsgerichtlichen Rechtsmittelsystems im Jahre 1979 gesondert mit einem Rechtsmittel angegriffen werden konnte, wird im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 02.03.1983 5 AZR 594/82 = DB 1983, 2044 = MDR 1984, 84 aufgegeben.
  • LAG Bremen, 01.11.1982 - 3 Ta 63/82

    Streitwertfestsetzung; Kündigungsschutzverfahren; Lohnanspruch; Kündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 24.11.1983 - 8 Ta 320/83
    Bestimmt sich der Kostenstreitwert nicht nach denselben Grundsätzen wie der Rechtsmittelstreitwert oder bestehen durchgreifende Bedenken gegen die Richtigkeit des Urteilsstreitwerts, so kann das Arbeitsgericht nach § 25 GKG einen besonderen Kostenstreitwert festsetzen (im Anschluß an LAG Bremen, Beschluß vom 01.11.1982 - 3 Ta 63/82 = EzA § 61 ArbGG 1979 Nr. 9 = MDR 1983, 170 ; LAG Berlin vom 04.01.1982 - 2 Ta 87/81 = AnwBl 1982, 393).«.
  • LAG Köln, 06.05.1982 - 1 Ta 51/82

    Streitwert: Kündigung - Vierteljahresentgelt als Regelstreitwert

    Auszug aus LAG Hamm, 24.11.1983 - 8 Ta 320/83
    Bestimmt sich der Kostenstreitwert nicht nach denselben Grundsätzen wie der Rechtsmittelstreitwert oder bestehen durchgreifende Bedenken gegen die Richtigkeit des Urteilsstreitwerts, so kann das Arbeitsgericht nach § 25 GKG einen besonderen Kostenstreitwert festsetzen (im Anschluß an LAG Bremen, Beschluß vom 01.11.1982 - 3 Ta 63/82 = EzA § 61 ArbGG 1979 Nr. 9 = MDR 1983, 170 ; LAG Berlin vom 04.01.1982 - 2 Ta 87/81 = AnwBl 1982, 393).«.
  • BAG, 22.05.1984 - 2 AZB 25/82

    Vorliegen einer vermögensrechtlichen Streitigkeit

    Insoweit kann dahingestellt bleiben, ob diese Vorschrift nach wie vor auch unmittelbar verfahrensrechtliche Bedeutung hat (so die bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. BAG 29, 217 = AP Nr. 22 zu § 12 ArbGG 1953; BAG 29, 265 = AP Nr. 23 zu § 12 ArbGG 1953) oder nur noch für die Berechnung des Kostenstreitwerts maßgebend ist (so Tschischgale/ Satzky, Das Kostenrecht in Arbeitssachen, 3. Aufl., S. 40 ff.; Rohlfing/Rewolle/Bader, ArbGG, Stand Juni 1983, § 61 Anm. 4 a; ferner LAG München, BayAMBl. 1981, Teil C S. 11 sowie AnwBl. 1984, 147; LAG Hamm, AnwBl. 1984, 149).
  • LAG Hamm, 27.06.1985 - 8 Ta 184/85

    Streitwert: Kündigung - Beschäftigungsdauer

    Ebenso kann verfahren werden, wenn der am Ende der Instanz im Urteil des Arbeitsgerichts festgesetzte Streitwert für die Vergütung des Rechtsanwalts nicht maßgebend ist oder unter kostenrechtlichen Aspekten durchgreifenden Bedenken ausgesetzt ist (LAG Hamm vom 24.11.1983, KostRsp. ArbGG § 61 Nr. 14 = EzA § 6 1 ArbGG 1979 Nr. 10 = MDR 1984, 258 = AR-Blattei Arbeitsgerichtsbarkeit XIII, Entsch. 138 = AnwBl 1984, 149).
  • LAG Hamm, 03.04.1986 - 8 Ta 25/86

    Kündigungsschutzprozeß; Betriebsbedingte Kündigung; Streitwert;

    Der Beschäftigungsanspruch ist nach der ständigen Rechtsprechung des Beschwerdegerichts im allgemeinen mit dem doppelten Betrag des Monatsentgelts zu bewerten (vgl. LAG Hamm vom 24.11.1983, EzA, § 61 ArbGG 1979 Nr. 10 = MDR 1984, 251 = AR-Blattei, Arbeitsgerichtsbarkeit, XIII Entsch. 138 = AnwBl 1984, 149).
  • LAG Nürnberg, 07.02.1991 - 7 Ta 110/89

    Geltung des § 24 S. 1 Gerichtskostengesetz (GKG) im arbeitsgerichtlichen

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  • LAG Hamm, 11.09.1986 - 8 Ta 218/86

    Streitwert: Kündigung - Weiterbeschäftigung

    Wenngleich die Bewertung des Beschäftigungsanspruchs mit dem doppelten Betrag des Monatsentgelts im Hinblick auf die Additionsfrage gelegentlich kursorisch mit dem am realen Wert orientierten Streitwert des Entgeltanspruchs auf eine Stufe gestellt worden ist (LAG Hamm v. 24.11.1983, EzA § 61 ArbGG 1979 Nr. 10 = KostRsp. ArbGG § 61 Nr. 14 = AnwBl 1984, 149; Wenzel, BB 1985, 1494 (1499 re. Sp.), so muss doch bei genauer Betrachtung scharf differenziert werden: Der Wert des Zahlungsantrags entspricht dem realen Wert des Zahlungsverlangens Der Wert des Beschäftigungsantrags orientiert sich an der sozialpolitisch motivierten Streitwertnorm des § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG, unterschreitet den realen Wert ganz erheblich und hat rein fiktiven Charakter.
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 14.12.1982 - 9 A 34/81   

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https://dejure.org/1982,3409
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 14.12.1982 - 9 A 34/81 (https://dejure.org/1982,3409)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 14.12.1982 - 9 A 34/81 (https://dejure.org/1982,3409)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 14. Dezember 1982 - 9 A 34/81 (https://dejure.org/1982,3409)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 1138
  • MDR 1984, 258
  • NVwZ 1984, 383 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • VG Frankfurt/Main, 01.12.2023 - 5 L 3868/23

    Beschränkungen einer Versammlung zum Thema "Frieden in Nahost" rechtswidrig

    Eine bloß formelhafte, allgemeine Begründung, die zum konkreten Fall keine hinreichenden Angaben enthält, wie hier im Fall der Begründung durch die Antragsgegnerin, reicht nicht aus (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 14. Dezember 1982 - 9 A 34/81= NJW 1984, 1138 (1139), Ramsauer, in: Kopp/Ramsauer, VwVfG, 24. Aufl. 2023, Rn. 18 ff.).
  • VGH Hessen, 23.03.1998 - 12 UE 1310/95

    Rückbeförderungspflicht des Beförderungsunternehmers - Unverzüglichkeit

    Dabei darf sich die Begründung nicht in formelhaften allgemeinen Darlegungen erschöpfen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.1981, - 18 A 383/81 -, NVwZ 1982, 326; OVG Nordrhein-Westfalen, 01.07.1983, - 4 A 248/82 -, DÖV 1983, 986, 987;OVG Lüneburg, 14.12.1982, -9 A 34/81 -, NJW 1984, 1138, 1139; OVG Lüneburg, 11.08.1982, - 2 A 181/76 -, NJW 1984, 1631, 1642).
  • VG München, 29.08.2018 - M 1 SN 18.2253

    Erweiterung des Anbaus am Watzmannhaus vorläufig gestoppt

    Da es sich bei Erteilung der naturschutzrechtlichen Befreiung um eine Ermessensentscheidung handelt, ist die Möglichkeit nicht ausgeschlossen, dass die Behörde bei Beachtung der Begründungsvorschriften zu einer anderen Entscheidung gelangt wäre (vgl. OVG Lüneburg, U.v. 14.12.1982 - 9 A 34/81 - NJW 1984, 1138).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 10.04.1984 - 9 A 223/81

    Subventionsrecht - Widerruf von Subventionsbescheiden und Rückforderungen der

    § 115 LVwG greift nicht ein, weil eine Ermessensentscheidung in Rede steht und eine andere Entscheidung in der Sache hätte getroffen werden können (vgl. zum Ganzen: Urt. d. Sen. v. 14.12.1982 - 9 OVG A 34/81 -, NJW 1984 S. 1138, 1139).
  • VG Braunschweig, 26.02.2014 - 5 B 13/14

    Selbsteintrittspflicht bzgl. eines Asylverfahrens bei Verfahrensverzögerung;

    Dabei ist die Sollvorschrift des § 39 Abs. 1 Satz 3 VwVfG - wie Sollvorschriften allgemein - für den Regelfall als zwingende Vorschrift anzusehen, lediglich in Ausnahmefällen kann von der Darlegung der Gesichtspunkte für die Ausübung des Ermessens abgesehen werden (Nds. OVG, U. v. 04.12.1982 - 9 A 34/81 - NJW 1984, 1138, 1139).
  • OLG Köln, 26.06.1985 - 26 U 6/85
    Es ist abzusehen, daß der Grundstückswert, den der Kläger detailliert mit rund 95.000 DM bis 96.000 DM angegeben hat, und der von dem Beklagten - offenbar in der Meinung, diese Angaben seien zu hoch - nur allgemein in Frage gestellt worden ist, bereits in dem jetzigen Zeitpunkt angesichts der unstreitig angefallenen nicht gedeckten Hilfeleistungen von mehr als 64.000 DM nebst Zinsen seit dem 1. März 1982 zum wesentlichen Teil zu der Kostendeckung benötigt wird (insoweit liegt der Fall des Landgerichts Münster NJW 1984, 1138 anders).
  • SG Hannover, 29.05.2006 - S 2 RA 262/05
    Das Nachschieben von Gründen ist nicht nur dann unzulässig, wenn gar keine Ermes-sensentscheidung vorliegt, sondern auch dann, wenn die gegebene Begründung den Anforderungen des § 35 SGB X nicht genügt (Schneider-Danwitz in: Gesamtkommentar Sozialversicherung, SGB X, § 35, Anm. 11 in Bezug auf OVG Lüneburg, MDR 1984, 258 zu § 39 VwVfG).
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Rechtsprechung
   LAG Berlin, 28.11.1983 - 9 Ta 14/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,4774
LAG Berlin, 28.11.1983 - 9 Ta 14/83 (https://dejure.org/1983,4774)
LAG Berlin, Entscheidung vom 28.11.1983 - 9 Ta 14/83 (https://dejure.org/1983,4774)
LAG Berlin, Entscheidung vom 28. November 1983 - 9 Ta 14/83 (https://dejure.org/1983,4774)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 258
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • LAG Hamm, 27.01.2006 - 4 Ta 854/05

    Anwendung der Grundsätze des sog. "steckengebliebenen" PKH-Gesuchs auf den

    Auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren steht der bedürftigen, rechtsuchenden Partei die sofortige Beschwerde in entsprechender Anwendung von § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO dann zu, wenn die verfahrenswidrige Verzögerung der gerichtlichen Entscheidung über ein PKH-Gesuch nach den Umständen einer ablehnenden Entscheidung gleichzusetzen ist (LAG Berlin v. 28.11.1983 - 9 Ta 14/83, MDR 1984, 258; LAG Köln v. 09.06.2004 - 3 Ta 185/04, juris KARE600010583, m.z.N.).
  • BFH, 13.09.1988 - VII B 64/88

    Antrag auf Prozeßkostenhilfe - Beschwerde gegen Nichtbescheidung -

    In der Rechtsprechung der Zivilgerichte und im zivilprozessualen Schrifttum wird indes die Auffassung vertreten, daß eine vorwerfbare unangemessene Verzögerung der Entscheidung über die PKH einer Ablehnung des Antrags gleichkomme und dagegen die Beschwerde nach den §§ 127 Abs. 2, 567 ZPO gegeben sei (vgl. Zöller/Schneider, Zivilprozeßordnung, 15. Aufl., § 119 Rdnr. 20 a.E., m.w.N.; Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann, Zivilprozeßordnung, 46. Aufl., § 118 Anm. 1 B und § 127 Anm. 7 B a); Schneider, Der Deutsche Rechtspfleger 1985, 430, 433; Landesarbeitsgericht - LAG - Berlin, Beschluß vom 28. November 1983 9 Ta 14/83, Monatsschrift für Deutsches Recht - MDR - 1984, 258; Oberlandesgericht -OLG- Celle, Beschluß vom 5. März 1985 2 W 16/85, MDR 1985, 591, 592; anderer Ansicht OVG Bremen in NJW 1984, 992).

    Als vorwerfbare unzulässige Verzögerung der Entscheidung über die PKH, gegen die die Beschwerde gegeben sein soll, werden demgemäß in Rechtsprechung und Schrifttum die Fälle genannt, in denen Beweiserhebungen und Verhandlungen zur Hauptsache durchgeführt werden, obwohl die Entscheidung über den PKH-Antrag noch aussteht, d.h. also Verfahrenshandlungen durchgeführt werden, die mit weiteren Gebührenfolgen (vgl. § 31 der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte - BRAGO -) verbunden sind (vgl. Zöller/Schneider, a.a.O., § 119 Rdnr. 20; LAG Berlin, MDR 1984, 258; OLG Celle, MDR 1985, 592).

  • LAG Köln, 09.06.2004 - 3 Ta 185/04

    PKH, Untätigkeit, Beschwerdemöglichkeit, Verfahrensverzögerung, Gebot der

    Mit der ganz überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum geht die erkennende Kammer daher in einem derartigen Fall von einer analogen Anwendung des § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO und damit einer Beschwerdemöglichkeit des Antragstellers aus (LAG Berlin, Beschluss vom 28.11.1983 - 9 Ta 14/83, MDR 1984, 258; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.02.1995 - 19 W 13/95, MDR 1995, 635; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.09.1983 - 15 W 56/83, NJW 1984, 985; OLG Celle, Beschluss vom 05.03.1985 - 2 W 16/85, MDR 1985, 591; Saarländisches OLG, Beschluss vom 18.04.1997 - 8 W 279/96, MDR 1997, 1062; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.01.1986 - 10 WF 2/86, FamRZ 1986, 485; OLG Hamburg, Beschluss vom 03.05.1989 - 2 UF 24/89, NJW-RR 1989, 1022; OLG Stuttgart, Beschluss vom 16.01.1992 - 7 W 3/91, AnwBl 1993, 299; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 10.09.2002 - 4 W 65/02; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 3. Aufl., Rz 865; Schoreit/Dehn, Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe, 7. Aufl., § 127 ZPO Rz 4; MünchKomm-Wax, ZPO, 2. Aufl., § 127 Rz 36; Musielak/Fischer, ZPO, 2. Aufl., § 118 Rz 19; Zöller/Philippi, ZPO, 24. Aufl., § 127 Rz 11; Schneider, MDR 1998, 252, 255; a.A.: OVG Münster, Beschluss vom 03.12.1997 - 24 E 921/97, DVBl 1998, 241; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 25. Aufl., § 127 Rz 6).
  • OLG Karlsruhe, 22.12.1988 - 16 WF 187/88

    Prozeßkostenhilfe; Mündliche; Hauptverhandlung; Entscheidung; Beschwerde

    Für die Zulässigkeit der Beschwerde reicht es entgegen LAG Berlin, MDR 1984, 258 (ähnlich beiläufig OLG Hamburg, JurBüro 1984, 614, 615, unter Bezugnahme auf Schneider, MDR 1977, 619) nicht aus, daß das Gericht die Entscheidung über den PKH-Antrag unangemessen lange hinauszögert.
  • LAG Berlin, 05.04.1989 - 9 Ta 6/89

    Prozesskostenhilfe; Ratenzahlung; Rechtsmittel; Beschwerde; Besondere Belastung;

    Das vom Kläger eingelegte Rechtsmittel der einfachen Beschwerde, über das der Vorsitzende des Beschwerdegerichts allein entscheiden kann (vgl. LAG Berlin vom 28.11.1983 - 9 Ta 14/83 -), ist statthaft, §§ 11 a Abs. 3, 78 ArbGG, 127 Abs. 2, 567 ZPO.
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