Rechtsprechung
   OLG München, 19.09.1983 - 28 U 3317/82   

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https://dejure.org/1983,1461
OLG München, 19.09.1983 - 28 U 3317/82 (https://dejure.org/1983,1461)
OLG München, Entscheidung vom 19.09.1983 - 28 U 3317/82 (https://dejure.org/1983,1461)
OLG München, Entscheidung vom 19. September 1983 - 28 U 3317/82 (https://dejure.org/1983,1461)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 138 Abs. 3; ZPO § 290

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Tauglichkeit der Leistung zum vertragsgemäßen Gebrauch; Geständniswirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fehler; Fehlerhaftes Werk; Werk; Mangel; Mangelhaftes Werk; Risiken des Gebrauchs ; Risiken des Gebrauchs des Werkes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 633, § 634

Papierfundstellen

  • ZIP 1984, 465
  • ZIP 1984, 76
  • MDR 1984, 321
  • VersR 1984, 590
  • BB 1984, 239
  • BauR 1984, 637
 
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Wird zitiert von ... (16)

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 01.12.1983 - 10 U 102/83   

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https://dejure.org/1983,4263
OLG Düsseldorf, 01.12.1983 - 10 U 102/83 (https://dejure.org/1983,4263)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.12.1983 - 10 U 102/83 (https://dejure.org/1983,4263)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. Dezember 1983 - 10 U 102/83 (https://dejure.org/1983,4263)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    BGB § 1360a; ZPO §§ 118, 299
    Prozeßkostenvorschuß; Anspruch gegen den Ehegatten wegen vermögensrechtlicher Ansprüche aus vormaliger Ehe; Akteneinsicht des Gegners im Prozeßkostenhilfeverfahren.

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 321
  • FamRZ 1984, 388
  • Rpfleger 1984, 200
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Bremen, 27.08.1981 - 5 WF 119/81
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.12.1983 - 10 U 102/83
    Der Senat vermag sich der in der Rechtsprechung bisher einhellig (OLG Bremen FamRZ 1982, 832 - begrenzt auf Scheidungs- und Familiensachen; OLG Celle MDR 1982, 761; OLG Karlsruhe NJW 1982, 2507; OLG Köln MDR 1983, 323 f [Ls]; LAG Hamburg MDR 1982, 527, und im Schrifttum Mümmler, JurBüro 1983, 321, 335, und E. Schneider in Zöller/Schneider, ZPO 13. Aufl. § 118 Anm. 1a bis e; ders. MDR 1981, 793, 796) vertretenen Ansicht, die unter Anwendung von §§ 299 Abs. 1, 118 Abs. 1 S. 1 ZPO ein uneingeschränktes Einsichtsrecht gewährt, nicht anzuschließen; er folgt vielmehr der Auffassung von Hartmann (in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 42. Aufl. § 117 Anm. 4), Thomas/Putzo (ZPO 12. Aufl.

    Die Oberlandesgerichte Bremen (FamRZ 1982, 832, 834) und Celle (MDR 1982, 761) sowie Schneider (in Zöller, aaO Anm. I 1a; MDR 1981, 796, 797) leiten das Recht des Gegners des Prozeßkostenhilfe beantragenden auf Einsicht in sämtliche zur Begründung des Antrages vorgelegten Unterlagen aus dem Recht der Parteien her, die Prozeßakten einzusehen (§ 299 Abs. 1 ZPO).

  • BGH, 18.12.1959 - IV ZR 145/59

    Prozeßkostenvorschuß unter Ehegatten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.12.1983 - 10 U 102/83
    Das ist anzunehmen, wenn ein auf vermögenswirksame Leistung gerichteter Anspruch seine Wurzel in der Lebensgemeinschaft der Ehegatten hat, die auch durch den gemeinsamen Einsatz der Eheleute zur Sicherung ihrer wirtschaftlichen Existenz als Ausdruck persönlicher Verbundenheit zu einem beachtlichen Teil Inhalt und Gestaltung finden kann (BGHZ 31, 384, 386 = FamRZ 1960, 130, 131).

    Aus der Zuordnung dieses Einsatzes zu dem persönlichen Lebensbereich folgt, daß der Anspruch zwischen Ehegatten, an den wirtschaftlichen Ergebnissen der gemeinsamen Tätigkeit in der Ehe beteiligt zu werden, zu den persönlichen Angelegenheiten zählt (BGHZ 31, 387 = FamRZ 1960, 130, 131).

  • OLG Köln, 20.12.1982 - 2 W 144/82
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.12.1983 - 10 U 102/83
    Der Senat vermag sich der in der Rechtsprechung bisher einhellig (OLG Bremen FamRZ 1982, 832 - begrenzt auf Scheidungs- und Familiensachen; OLG Celle MDR 1982, 761; OLG Karlsruhe NJW 1982, 2507; OLG Köln MDR 1983, 323 f [Ls]; LAG Hamburg MDR 1982, 527, und im Schrifttum Mümmler, JurBüro 1983, 321, 335, und E. Schneider in Zöller/Schneider, ZPO 13. Aufl. § 118 Anm. 1a bis e; ders. MDR 1981, 793, 796) vertretenen Ansicht, die unter Anwendung von §§ 299 Abs. 1, 118 Abs. 1 S. 1 ZPO ein uneingeschränktes Einsichtsrecht gewährt, nicht anzuschließen; er folgt vielmehr der Auffassung von Hartmann (in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 42. Aufl. § 117 Anm. 4), Thomas/Putzo (ZPO 12. Aufl.

    Die Oberlandesgerichte Karlsruhe (NJW 1982, 2507) und Köln (MDR 1983, 323 f [Ls] - Hinweis auf die Begründung in der Anmerkung der Schriftleitung) sowie das Landesarbeitsgericht Hamburg (MDR 1982, 527) und Schneider (aaO) leiten das Recht des Gegners der um Prozeßkostenhilfe nachsuchenden Partei, in deren Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nebst Anlagen Einblick zu nehmen, daraus her, daß ihm vor Bewilligung der Prozeßkostenhilfe Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben ist, wenn dies nicht aus besonderen Gründen unzweckmäßig erscheint (§ 118 Abs. 1 S. 1 ZPO).

  • BVerfG, 15.01.1970 - 1 BvR 13/68

    Ehescheidungsakten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.12.1983 - 10 U 102/83
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist anerkannt, daß die Offenlegung von persönlichen Umständen in Ehescheidungsverfahren sowohl in Bezug auf den Adressatenkreis als auch in Bezug auf den verfolgten Zweck inhaltlich begrenzt ist (BVerfGE 27, 344, 352; 37, 201, 209).
  • BVerfG, 01.02.1967 - 1 BvR 630/64

    Fristbeginn für die Verfassungsbeschwerde - Rechtliches Gehör im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.12.1983 - 10 U 102/83
    Das jedermann eingeräumte Grundrecht aus Art. 103 Abs. 1 GG verbürgt den Anspruch auf rechtliches Gehör nur dem, der von dem Verfahren des Gerichts unmittelbar betroffen wird, der also an dem Verfahren als Partei oder in ähnlicher Stellung beteiligt ist (vgl. BVerfGE 13, 140 ff; 17, 361), oder der durch eine gerichtliche Entscheidung in seinen Rechten unmittelbar beeinträchtigt wird (vgl. zum Beispiel BVerfGE 21, 137 = FamRZ 1967, 135).
  • BVerfG, 08.05.1974 - 2 BvR 636/72

    Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit von Steuerverkürzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.12.1983 - 10 U 102/83
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist anerkannt, daß die Offenlegung von persönlichen Umständen in Ehescheidungsverfahren sowohl in Bezug auf den Adressatenkreis als auch in Bezug auf den verfolgten Zweck inhaltlich begrenzt ist (BVerfGE 27, 344, 352; 37, 201, 209).
  • BGH, 30.01.1964 - VII ZR 5/63

    Schiedsvertrag

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.12.1983 - 10 U 102/83
    Zwar können auch vermögensrechtliche Streitigkeiten persönliche Angelegenheiten sein, wenn der Rechtsstreit eine genügend enge Verbindung zur Person des Ehegatten hat (BGHZ 41, 104, 112 = FamRZ 1964, 197, 199).
  • BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 217/66

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Prozeßkostenhilfeverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.12.1983 - 10 U 102/83
    Vor allem hat aber auch das Bundesverfassungsgericht, ohne auf die Fragen näher einzugehen, einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG nur dem Antragsteller ausdrücklich zuerkannt (BVerfGE 20, 280, 283 f; 20, 347, 349).
  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 153/69

    Armenrecht juristischer Personen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.12.1983 - 10 U 102/83
    Diese Vorschrift ist jedoch auf das Prozeßkostenhilfeverfahren nicht uneingeschränkt anzuwenden, denn Partei des Prozeßkostenhilfeverfahrens ist hier nur die bedürftige (Prozeß-) Partei iSv § 114 Abs. 1 S. 1 ZPO, die mit der Antragstellung im Prozeßkostenhilfeverfahren - dem Begehren um Unterstützung aus öffentlichen Mitteln zum Zweck der Prozeßführung - in eine besondere, von dem durch Klageerhebung und -zustellung zu Gericht und Gegner begründeten Prozeßrechtsverhältnis getrennte Rechtsbeziehung allein zum Gericht tritt, das nicht streitentscheidend, sondern als Organ staatlicher Daseinsvorsorge und Sozialhilfe im Bereich der Rechtspflege tätig wird (vgl. Senatsbeschluß JurBüro 1983, 934, 937 mwN, unter Hinweis auf BVerfGE 35, 348, 355; OLG Hamburg FamRZ 1978, 915 f; Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann, aaO § 114 Übers. 1 A; Hiendl, DRiZ 1974, 411; Christl, NJW 1981, 785).
  • VerfGH Bayern, 02.02.1962 - 109-VI-61
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.12.1983 - 10 U 102/83
    Über die angegebenen Quellen hinaus haben der Bayerische Verfassungsgerichtshof (NJW 1962, 627) - der allerdings von einem dem Rechtsstreit ähnlichen Spannungsverhältnis mit Zwang zum rechtlichen Gehör auch des Gegners ausgeht -, ferner Holch (aaO S. 154) und Pentz (aaO) nachgewiesen, daß bereits das Reichsgericht (RGZ 135, 110, 113 ff) unter Berufung auf das Gesetzgebungsverfahren hinsichtlich des damaligen Armenrechts die Eigenständigkeit des Verfahrens, die Ausschließlichkeit der Beziehungen zwischen Antragsteller und Gericht sowie die Rechtsstellung des (Prozeß-)Gegners als eines Dritten betont hat, das Kammergericht ihm gefolgt ist (JW 1932, 1764), und Jonas (in Stein/Jonas, 18. Aufl., ZPO a.F. § 118a Anm. I 2; JW 1932, 2057) diese Auffassung aufgegriffen und ausgestaltet hat.
  • RG, 26.01.1932 - III 140/31

    1. Liegt den über einen Antrag auf Bewilligung des Armenrechts entscheidenden

  • BVerfG, 11.10.1966 - 2 BvR 252/66

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Prozeßkostenhilfeverfahren

  • OLG Karlsruhe, 08.10.2004 - 16 WF 118/04

    Prozesskostenvorschussanspruch gegen die zweite Ehefrau für eine

    Oder anders: Aus einer Gesamtschau der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann nicht entnommen werden, bei einem Rechtsstreit aus einem Rechtsverhältnis mit einem Dritten setze die Annahme einer persönlichen Angelegenheit voraus, dass Ansprüche sich aus der Sicherung der ehelichen Lebensgemeinschaft des Ehegatten ergeben müssten, gegen den der Prozesskostenvorschussanspruch geltend gemacht wird (so aber unzutreffend bereits OLG Düsseldorf, B.v. 01. Dezember 1983 - 10 U 102/83 - FamRZ 1984, 388).
  • OLG Koblenz, 06.01.1986 - 13 WF 1515/85
    Aus dem von der Beklagten zitierten Beschluß des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 1. Dezember 1983 (FamRZ 1984, 388) ergibt sich für den Streit um den Zugewinnausgleich aus geschiedener Ehe nichts anderes, denn dort ging es um die "Mithaft« der wiederverheirateten Ehefrau aus dem während ihrer ersten Ehe geschlossenen Tankstellenpachtvertrag ihres geschiedenen Ehemannes, also um vermögensrechtliche Ansprüche aus einem Rechtsverhältnis mit Dritten.
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Rechtsprechung
   OLG München, 02.11.1983 - 5 W 2102/83   

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https://dejure.org/1983,6502
OLG München, 02.11.1983 - 5 W 2102/83 (https://dejure.org/1983,6502)
OLG München, Entscheidung vom 02.11.1983 - 5 W 2102/83 (https://dejure.org/1983,6502)
OLG München, Entscheidung vom 02. November 1983 - 5 W 2102/83 (https://dejure.org/1983,6502)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 321
 
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   OLG Düsseldorf, 08.09.1983 - 10 W 102/83   

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OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. September 1983 - 10 W 102/83 (https://dejure.org/1983,6043)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 321
  • GRUR 1983, 688
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