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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 09.01.1984 - 1 VAs 1/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,1396
OLG Hamm, 09.01.1984 - 1 VAs 1/84 (https://dejure.org/1984,1396)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.01.1984 - 1 VAs 1/84 (https://dejure.org/1984,1396)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Januar 1984 - 1 VAs 1/84 (https://dejure.org/1984,1396)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 880 (Ls.)
  • MDR 1984, 514
  • NStZ 1984, 423
  • StV 1984, 194
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 864/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu sog. Spurenakten

    Auszug aus OLG Hamm, 09.01.1984 - 1 VAs 1/84
    Wenn der Beschuldigte geltend macht, er wolle sich selbst Gewissheit darüber verschaffen, ob sich aus jenen keine seiner Entlastungen dienende Tatsachen ergeben, wird ihm die Einsicht in solche Akten regelmäßig nicht zu versagen sein (BVerfG, NJW 1983, 1043 ff., insbesondere 1045; für das Ermittlungsverfahren: OLG Celle, NStZ 1983, 379 ; Meyer-Goßner, NJW 1982, 358, 353 ff., 358; Wasserburg, NJW 1980, 2440, 2445).

    Eine solche Konkretisierung ist dem Beschuldigten durch seine Verteidiger aber gerade nicht möglich, da ihm der Inhalt der Spurenakten unbekannt ist und er nur die ungewisse Hoffnung hat, in ihnen entlastendes Material zu finden (BGH, Strafverteidiger 1981, 503; BverfG, NJW 1983, 1043 ; Dünnebier, Strafverteidiger 1981, 505).

  • OLG Celle, 22.02.1983 - 3 VAs 14/82
    Auszug aus OLG Hamm, 09.01.1984 - 1 VAs 1/84
    Wenn der Beschuldigte geltend macht, er wolle sich selbst Gewissheit darüber verschaffen, ob sich aus jenen keine seiner Entlastungen dienende Tatsachen ergeben, wird ihm die Einsicht in solche Akten regelmäßig nicht zu versagen sein (BVerfG, NJW 1983, 1043 ff., insbesondere 1045; für das Ermittlungsverfahren: OLG Celle, NStZ 1983, 379 ; Meyer-Goßner, NJW 1982, 358, 353 ff., 358; Wasserburg, NJW 1980, 2440, 2445).

    Das OLG Celle hatte in der in NStZ 1983, 379 veröffentlichten Entscheidung nur Anlass dazu Stellung zu nehmen, ob während des Ermittlungsverfahrens hinsichtlich der Einsichtnahme in Spurenakten der Rechtsweg nach § 23 ff. EGGVG eröffnet ist.

  • OLG Hamburg, 25.04.1972 - VAs 1/72
    Auszug aus OLG Hamm, 09.01.1984 - 1 VAs 1/84
    Prozesshandlungen sind - auch soweit es sich um Maßnahmen der Ermittlungsbehörden handelt - im Hinblick auf ihre Einordnung in das Gefüge des Strafprozesses mit seiner eigenständig ausgestalteten Rechtskontrolle in der Regel einer besonderen gerichtlichen Nachprüfung außerhalb des Strafverfahrens entzogen (OLG Hamburg, NJW 1972, 1586; OLG Hamm, NJW 1965, 1261; ausführlich Altenhain, DRiZ 1970, 105, Senatsbeschluss vom 16.01.1984 - 1 VAs 12/84).
  • OLG Hamm, 06.01.1984 - 1 VAs 12/84
    Auszug aus OLG Hamm, 09.01.1984 - 1 VAs 1/84
    Prozesshandlungen sind - auch soweit es sich um Maßnahmen der Ermittlungsbehörden handelt - im Hinblick auf ihre Einordnung in das Gefüge des Strafprozesses mit seiner eigenständig ausgestalteten Rechtskontrolle in der Regel einer besonderen gerichtlichen Nachprüfung außerhalb des Strafverfahrens entzogen (OLG Hamburg, NJW 1972, 1586; OLG Hamm, NJW 1965, 1261; ausführlich Altenhain, DRiZ 1970, 105, Senatsbeschluss vom 16.01.1984 - 1 VAs 12/84).
  • OLG Karlsruhe, 20.09.1993 - 2 VAs 8/92

    Rechtsweg; Akteneinsicht; Verletzter; Anspruch

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  • OLG Hamm, 31.07.2001 - 9 U 98/94

    Grenzen der Pflicht zur Beiziehung von Akten

    Das gilt auch, wenn der frühere Beschuldigte die Akteneinsicht für Zwecke begehrt, die mit seiner Verteidigung in der Strafsache nicht mehr unmittelbar zusammenhängen (OLG Hamm NJW 1984, 880), zur Wahrung der Chancengleichheit der Parteien jedenfalls dann, wenn der frühere Beschuldigte die Akteneinsicht verlangt, um zivilrechtliche Ansprüche abzuwehren.
  • OLG Karlsruhe, 19.03.2015 - 2 VAs 19/14

    Versagung von Akteneinsicht durch den Strafkammervorsitzenden: Zulässigkeit eines

    In jener Entscheidung bejahte das Gericht bei Verweigerung von Einsicht in Spurenakten den Rechtsweg nach § 23 EGGVG (ebenso OLG Hamm NStZ 1984, 423 mit Anm. Meyer-Goßner).
  • OLG Hamm, 17.05.2001 - 1 VAs 64/00

    Akteneinsicht, Abschluss des Ordnungswidrigkeitenverfahrens; Entscheidung über

    Ablehnende Entscheidungen unterliegen der Nachprüfung nach §§ 23 ff. EGGVG (vgl. OLG Hamm NJW 84, S. 880; OLG Hamburg, NJW 97, 3255 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 06.01.1984 - 1 VAs 12/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,2030
OLG Hamm, 06.01.1984 - 1 VAs 12/84 (https://dejure.org/1984,2030)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.01.1984 - 1 VAs 12/84 (https://dejure.org/1984,2030)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Januar 1984 - 1 VAs 12/84 (https://dejure.org/1984,2030)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 514
  • NStZ 1984, 280
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OLG Frankfurt, 29.07.1987 - 3 VAs 65/86

    Verweigerung von Akteneinsicht durch die Staatsanwaltschaft im laufenden

    Nach nahezu einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur handelt es sich bei der Verweigerung der Akteneinsicht durch die Staatsanwaltschaft nicht um einen Justizverwaltungsakt, sondern um eine Prozesshandlung, die im Verfahren nach den §§ 23 ff. EGGVG nicht überprüft werden kann (OLG Hamburg, Beschluss vom 25.4.1972 in NJW 72, 1586; OLG Hamm, Beschluss vom 6.1.1984 in NStZ 84, 280; OLG Hamburg, Beschluss vom 1.11.1985 in Strafverteidiger 1986, 422; Kissel, GVG, Anm. 104 zu§ 23 EGGVG; Kleinknecht/Meyer, StPO, 38. Aufl., Anm. 39 zu § 147 und Anm. 15 zu § 23 EGGVG; Karlsruher Kommentar, Laufhütte, Anm. 18 zu § 147; anderer Ansicht Welp, Rechtsschutz gegen verweigerte Akteneinsicht in Strafverteidiger 1986, 446 ff; OLG Celle zu § 147 Abs. 3. Beschluß vom 22.2.1983 in Strafverteidiger 1983, 192).

    Keinesfalls könne in allen Fällen, in denen die Strafprozessordnung ein Rechtsmittel nicht vorsehe, der Antrag nach §§ 23 ff. EGGVG zur Ausfüllung angeblicher Lücken herangezogen werden (vgl. hierzu Löwe-Rosenberg, StPO und GVG, Schäfer, Anm. 31 ff. zu§ 23 EGGVG; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.4.1982 in NStZ 1982, 434; OLG Koblenz - 2 VAS 22/84 - Beschluss vom 26.2.1985; OLG Hamm, Beschluss vom 6.1.84 in NStZ 84, 280).

    Dabei kann dahinstehen, inwieweit die Bezeichnung "Prozesshandlung" ein geeignetes Abgrenzungskriterium zum Begriff "Justizverwaltungsakt" darstellt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 6.1.84 in NStZ 84, 280; Welp a.a.O.; LR-Schäfer, Anm. 47 ff. zu§ 23 EGGVG).

  • OLG Saarbrücken, 20.07.1994 - VAs 8/94

    Ermittlungsverfahren; Staatsanwaltschaft; Verweigerung der Akteneinsicht;

    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung (vgl. die Zusammenstellung bei OLG Hamm NStZ 1984, 280 und Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 41. Aufl. § 147 Rdz. 39; zuletzt: OLG Hamm StV 1993, 299 ; MDR 1993, 788 ; KG StV 1993, 370 ; Wistra 1994, 38), daß es sich bei der Verweigerung der Akteneinsicht im Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft nicht um einen Justizverwaltungsakt, sondern um eine Prozeßhandlung handelt, bei der eine Nachprüfung im Verfahren nach § 23 EGGVG nicht zulässig ist.

    Er ist insbesondere mit dem OLG Hamm (NStZ 1984, 280 ) und entgegen dem OLG Frankfurt (StV 1989, 96; 1993, 292; 297) der Ansicht, daß der sich aus § 147 Abs. 1 StPO ergebenden Befugnis des Verteidigers, Akten einzusehen, die sich unter der Voraussetzung der Gefährdung des Untersuchungszwecks ergebende zeitliche Beschränkbarkeit (§ 147 Abs. 2 StPO ) immanent ist und daß es dem in der Strafprozeßordnung vorgenommenen ausgewogenen Ausgleich zwischen den Interessen der Allgemeinheit an einer wirksamen Strafverfolgung und denen des Beschuldigten auf Wahrung seiner Freiheitsrechte widersprechen würde, wollte man dem Beschuldigten in diesem Verfahrensabschnitt die Möglichkeit geben, die auf einer autonomen Wertung der Staatsanwaltschaft beruhende Verweigerung der Akteneinsicht gerichtlich überprüfen zu lassen.

  • OLG Hamm, 09.01.1984 - 1 VAs 1/84
    Prozesshandlungen sind - auch soweit es sich um Maßnahmen der Ermittlungsbehörden handelt - im Hinblick auf ihre Einordnung in das Gefüge des Strafprozesses mit seiner eigenständig ausgestalteten Rechtskontrolle in der Regel einer besonderen gerichtlichen Nachprüfung außerhalb des Strafverfahrens entzogen (OLG Hamburg, NJW 1972, 1586; OLG Hamm, NJW 1965, 1261; ausführlich Altenhain, DRiZ 1970, 105, Senatsbeschluss vom 16.01.1984 - 1 VAs 12/84).
  • OLG Hamm, 16.05.1995 - 1 VAs 85/95
    Nur die eigentliche Strafverfolgungstätigkeit der Staatsanwaltschaft unterliegt einer gerichtlichen Nachprüfung im Verfahren nach den §§ 23 ff. EGGVG nicht (BVerfG NStZ 1984, 228 ; Senatsbeschlüsse vom 15.03.1965, 1 VAs 25/65, NJW 1965, 1241; 06.01.1984, 1 VAs 12/84, NStZ 1984, 280 ; 16.02.1995, 1 VAs 105/94).
  • OLG Hamm, 27.08.1987 - 1 VAs 37/87

    Voraussetzungen einer Verpflichtung der Staatsanwaltschaft zur Gewährung von

    Allerdings hat der Senat die Weigerung der Staatsanwaltschaft gemäß § 147 Abs. 2 StPO, Akteneinsicht zu gewähren, im Verfahren nach den §§ 23 ff EGGVG für nicht überprüfbar erachtet (vgl. OLG Hamm MDR 1984, 514 = NStZ 1984, 280 = GA 1984, 290 jeweils m.w.N.; so auch OLG Hamm StrVert. 1986, 422; NJW 1972, 1586).
  • VerfGH Berlin, 16.12.1993 - VerfGH 51/93

    Keine Verletzung von Verf BE Art 62 durch Versagung der Akteneinsicht im

    Sie entspricht verbreiteter Meinung (vgl. auch BVerfGE, Vorprüfungsausschuß, NStZ 1984, S. 228 m.w.N.), insbesondere der nahezu einhelligen Auffassung der Oberlandesgerichte (vgl. OLG Hamburg NJW 1972, 1586; OLG Hamburg StV 1986, 422; OLG Hamm NStZ 1984, 280; OLG Koblenz, NJW 1985, 2038; OLG Schleswig SchlHA 1987, 117; mit gleichem Ergebnis über § 23 EGGVG auch OLG Frankfurt StV 1989, 96; anderer Meinung OLG Celle NStZ 1983, 379).
  • KG, 30.12.1999 - Zs 2239/99

    Einziehung: Akteneinsichtsrecht des Einziehungsbeteiligten

    Die mit einem Ermittlungsverfahren einhergehenden Beeinträchtigungen hat der Beschuldigte - und auch der Einziehungsinteressent - im Interesse einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege für einen angemessenen Zeitraum hinzunehmen (vgl. BVerfG a.a.O.; OLG Frankfurt/M. StV 1989, 96 f; OLG Hamm NStZ 1984, 280 ).
  • OLG Hamm, 16.01.2001 - 1 VAs 58/00

    Akteneinsicht, Beweismittel, Ablehnung, Antrag auf gerichtliche Entscheidung

    Die Entscheidung über die Akteneinsicht während des Ermittlungsverfahrens, welche die Staatsanwaltschaft gemäß § 147 Abs. 5 StPO zu treffen hat, ist gegenüber den Verfahrensbeteiligten eine Prozesshandlung, die auf die Gestaltung des Verfahrens gerichtet ist und deshalb nicht nach § 23 EGGVG anfechtbar ist (vgl. BVerfG NJW 1985, 1019, OLG Hamm NStZ 1984, 280, OLG Koblenz GA 1975, 340, Welp Strafverteidiger 1986, 446).
  • OLG Hamm, 12.07.1984 - 1 VAs 68/84

    Zulässigkeit gerichtlicherÜberprüfungen von Maßnahmen der Ermittlungsbehörden;

    Maßnahmen der Ermittlungsbehörden, die auf Einleitung und Durchführung eines Ermittlungsverfahrens - auch nach dem OWiG - gerichtet sind, unterliegen, da ihnen das Rechtsmittelsystem der ihnen korrespondierenden Verfahrensordnung zugeordnet ist, als sogenannte Prozeßhandlungen grundsätzlich nicht der zusätzlichen gerichtlichen Überprüfung auf dem Rechtswege nach §§ 23 ff EGGVG (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 30.04.1982 - 4 VAs 22/82 , MDR 82, 104; OLG Hamm-Beschl. v. 16.01.1984 - 1 VAs 12/84 , NStZ 1984, 280, Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts (Vorprüfungsausschuß ) vom 08.11.1983 - 2 BvR 1138/83 u. 19.12.1983 - 2 BvR 1731/82 , beide abgedruckt in NStZ 1984, 228).
  • OLG Hamburg, 01.11.1985 - VAs 13/85

    Ermittlungsverfahren wegen Verdachts des Betrugs und der Urkundenfälschung

    Die auf § 147 II StPO gestützte Weigerung der StA, Einsicht in die Ermittlungsakten zu gewähren, stellt nach h.M. keinen Justizverwaltungsakt dar, sondern eine Prozeßhandlung, die nicht im Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVGüberprüft werden kann (vgl. i.e. OLG Hamm, NStZ 1984, 280 m.w.N.).
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