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   BGH, 06.12.1983 - VI ZR 212/81   

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https://dejure.org/1983,2109
BGH, 06.12.1983 - VI ZR 212/81 (https://dejure.org/1983,2109)
BGH, Entscheidung vom 06.12.1983 - VI ZR 212/81 (https://dejure.org/1983,2109)
BGH, Entscheidung vom 06. Dezember 1983 - VI ZR 212/81 (https://dejure.org/1983,2109)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Persönliche Inanspruchnahme eines Unfallverursachers durch Sozialversicherungsträger aus übergegangenem Schadensersatzanspruch - Fehlen eines Direktanspruchs gegen Haftpflichtversicherer - Versagung des Versicherungsschutzes - Summenmäßige Begrenzung der Deckungspflicht ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    PflVG 1965 § 3 Nr. 3; AKB § 7

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AKB § 7; PflVG § 3 Nr. 3
    Hemmung der Verjährung auf Sozialversicherungsträger übergegangener Schadensersatzansprüche

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 568
  • VersR 1984, 226
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.05.1981 - IVa ZR 66/80

    Beschränkung des Rückgriffsanspruchs eines Sozialversicherungsträgers wegen

    Auszug aus BGH, 06.12.1983 - VI ZR 212/81
    Da der LVM sich auf eine vom Beklagten nach dem Unfall begangene vorsätzliche Verletzung der Aufklärungs- bzw. Schadensminderungspflicht berufen hatte (vgl. Schreiben der erstinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten der Klägerin an den LVM vom 25. Juni 1980, Bl. 39 d.A.), kam nach § 7 V 2 der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) nur eine teilweise Leistungsfreiheit in Höhe eines Betrages von 5.000 DM in Betracht, nicht aber eine völlige Leistungsfreiheit mit einem bloßen Regreßverzicht, wie ihn die Neufassung der geschäftsplanmäßigen Erklärung der Versicherer aus dem Jahre 1975 (VerBAV 75, 157) für die Verletzung von Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles (§§ 6 Abs. 1 VVG, 2 Abs. 2 AKB) vorsieht (zum Unterschied zwischen teilweiser Leistungsfreiheit und Regreßverzicht vgl. BGH, Urteile vom 27. Mai 1981 - IV a ZR 66/80 = BGHZ 80, 332, 336 ff - VersR 1981, 971 f und vom 5. Oktober 1983 - IV a ZR 190/81 = VersR 1983, 1132 f).
  • BGH, 15.03.1983 - VI ZR 187/81

    Zeitliche Begrenzung von Schadensersatzrenten eines minderjährigen Kindes

    Auszug aus BGH, 06.12.1983 - VI ZR 212/81
    Denn § 3 Nr. 6 PflVG i.V.m. § 158 c Abs. 4 VVG schließt in solchen Fällen einen Regreß des SVT bei dem Haftpflichtversicherer nicht gänzlich, sondern nur in Höhe des Leistungsfreibetrages aus (vgl. auch Senatsurteil vom 15. März 1983 - VI ZR 187/81 = BGHZ 87, 121, 123 = VersR 1983, 688, 689 f).
  • BGH, 17.03.1970 - VI ZR 148/68

    Rechtliche Wirkung eines Anerkenntnisses durch Abschlagszahlung des Versicherers

    Auszug aus BGH, 06.12.1983 - VI ZR 212/81
    Der Geschädigte, der das Schadensereignis gemäß § 3 Nr. 7 Satz 1 PflVG dem Versicherer anzeigt, soll sich auf das Vorgehen gegen den Haftpflichtversicherer beschränken und auf dessen Handeln verlassen können, ohne gezwungen zu sein, zur Erhaltung seiner Rechte auch noch gegen den versicherten Schädiger persönlich vorzugehen (vgl. Senatsurteil vom 17. März 1970 - VI ZR 148/68 = VersR 1970, 549, 550).
  • BGH, 02.03.1982 - VI ZR 245/79

    Umfang der Verjährungshemmung nach dem Pflichtversicherungsgesetz

    Auszug aus BGH, 06.12.1983 - VI ZR 212/81
    Deshalb hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 2. März 1982 - VI ZR 245/79 = BGHZ 83, 162, 166 f [BGH 02.03.1982 - VI ZR 245/79] = VersR 1982, 546 f ausgeführt, daß dem Umfang der Deckungspflicht, die den Direktanspruch des Ersatzberechtigten nach § 3 Nr. 1 PflVG beschränkt, keine Beschränkung für die verjährungshemmenden Wirkungen einer Forderungsanmeldung bei dem Versicherer für den Ersatzanspruch gegen den Schädiger beigemessen werden kann.
  • BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 190/81

    Rückgriff des Sozialversicherungsträgers

    Auszug aus BGH, 06.12.1983 - VI ZR 212/81
    Da der LVM sich auf eine vom Beklagten nach dem Unfall begangene vorsätzliche Verletzung der Aufklärungs- bzw. Schadensminderungspflicht berufen hatte (vgl. Schreiben der erstinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten der Klägerin an den LVM vom 25. Juni 1980, Bl. 39 d.A.), kam nach § 7 V 2 der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) nur eine teilweise Leistungsfreiheit in Höhe eines Betrages von 5.000 DM in Betracht, nicht aber eine völlige Leistungsfreiheit mit einem bloßen Regreßverzicht, wie ihn die Neufassung der geschäftsplanmäßigen Erklärung der Versicherer aus dem Jahre 1975 (VerBAV 75, 157) für die Verletzung von Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles (§§ 6 Abs. 1 VVG, 2 Abs. 2 AKB) vorsieht (zum Unterschied zwischen teilweiser Leistungsfreiheit und Regreßverzicht vgl. BGH, Urteile vom 27. Mai 1981 - IV a ZR 66/80 = BGHZ 80, 332, 336 ff - VersR 1981, 971 f und vom 5. Oktober 1983 - IV a ZR 190/81 = VersR 1983, 1132 f).
  • OLG Köln, 15.11.2000 - 17 W 278/99

    Gebühren für anwaltliche Tätigkeit in mehreren Vollstreckungssachen

    Anders als in sonstigen Angelegenheiten, wonach in der Tat nach wohl einhelliger Ansicht der Auftrag als die Richtschnur des anwaltlichen Handels das in erster Linie maßgebende Kriterium dafür bildet, ob die Tätigkeiten des Anwalts einer oder mehreren Angelegenheiten zuzurechnen sind (vgl. nur BGH LM § 6 BRAGEBO Nr. 5 = MDR 1984, 568), ist die Abgrenzung in der Zwangsvollstreckung nach der Anzahl der Vollstreckungsmaßnahmen vorzunehmen (vgl. Riedel/Sußbauer/Keller, BRAGO, 8. Aufl., § 58 Rdnr. 10).
  • BGH, 16.02.1984 - III ZR 208/82

    Hemmung der Verjährung durch Forderungsanmeldung

    Die verjährungshemmende Wirkung der Forderungsanmeldung bei dem Versicherer erstreckt sich daher auf den gesamten Ersatzanspruch gegen den Schädiger und nicht nur auf den Teil, für den auch der Versicherer im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme ein zustehen hat (BGH, Urteil vom 6. Dezember 1983 - VI ZR 212/81; vgl. auch Urteil vom 7. Dezember 1976 - VI ZR 7/75 = NJW 1977, 532).
  • OLG Frankfurt, 30.03.2001 - 22 W 27/00

    Rechtsschutzversicherung; Versicherungsschutz; Darlehensvertrag ; Unterrichtung;

    Jedoch kann sich die Beklagte nach der Relevanzrechtsprechung" des Bundesgerichtshofs (siehe etwa BGH, VersR 1984, 226), welcher der Senat in ständiger Rechtsprechung folgt, nicht auf die Leistungsfreiheit berufen.
  • OLG Hamm, 10.09.2001 - 13 U 30/00

    Verjährung, Unterbrechung, Verjährungsunterbrechung

    Die verjährungshemmende Wirkung der Forderungsanmeldung bei dem Versicherer erstreckt sich nach Neufassung des Pflichtversicherungsgesetzes im Jahre 1965 auf den gesamten Ersatzanspruch gegen den Schädiger und nicht nur auf den Teil, für den auch der Versicherer im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme einzustehen hat (BGHZ 83, 166; BGH VersR 84, 226 und 441; VersR 77, 282).
  • BGH, 07.02.1984 - VI ZR 90/82

    Auswirkung eines Teilungsabkommens auf den Regreßanspruch des

    Denn es handelt sich bei diesem Anspruch um den ersten Teil des Ersatzanspruchs der Klägerin (vgl. Senatsurteil vom 6. Dezember 1983 - VI ZR 212/81 - zur Veröffentlichung bestimmt), nicht um seine Spitze, für die in derartigen Fällen die Beschränkung der Haftung auf eine Quote nur Bedeutung haben kann.
  • OLG Dresden, 06.09.1994 - 3 U 142/94

    Neuwertentschädigung bei fehlender Personenidentität

    Der Beklagten ist es aber nach den Grundsätzen der sogenannten Relevanzrechtsprechung (vgl. BGH VersR 1984, 226; Prölss/Martin a.a.O., § 6 WG Anmerkung 9 C) nicht verwehrt, sich auf die Verwirkung des Anspruchs infolge der schuldhaften Obliegenheitsverletzung zu berufen.
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