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   BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 56.79   

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https://dejure.org/1984,109
BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 56.79 (https://dejure.org/1984,109)
BVerwG, Entscheidung vom 17.02.1984 - 4 C 56.79 (https://dejure.org/1984,109)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Februar 1984 - 4 C 56.79 (https://dejure.org/1984,109)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Siedlungsstruktur - Gemeinde - Außenbereich - Eingliederung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verlust der Genehmigungsfähigkeit eines Außenbereichsvorhabens durch Eingliederung einer Gemeinde in eine andere; Änderung der bebauungsrechtlichen Bewertung eines nichtprivilegierten Außenbereichsvorhabens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 780
  • NVwZ 1984, 434
  • DÖV 1985, 37
  • BauR 1984, 493
  • ZfBR 1984, 151
 
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Wird zitiert von ... (168)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG; Fehlende Bindungswirkung

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 56.79
    Ortsteil in diesem Sinne ist "jeder Bebauungskomplex im Gebiet einer Gemeinde, der nach der Zahl der vorhandenen Bauten ein gewisses Gewicht besitzt und Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist" (Urteil des Senats vom 6. November 1968 - BVerwG 4 C 31.66 - BVerwGE 31, 22 [26 f.]).

    Die Revision irrt in der Annahme, das Oberverwaltungsgericht weiche mit der Anforderung, ein Ortsteil müsse ein "eigenständiges städtebauliches Gewicht" haben, von der Entscheidung des Senats vom 6. November 1968 (a.a.O.) ab, nach der ein Ortsteil nicht "Schwerpunkt der baulichen Entwicklung eines Gemeinwesens" zu sein braucht und nicht "ein eigenständiges Leben gestatten muß".

    Das Oberverwaltungsgericht bringt mit der Feststellung, es fehle das "eigenständige städtebauliche Gewicht", nur zum Ausdruck, daß es der Ansiedlung an der ... die Eigenschaft abspricht, im Sinne des Urteils des Senats vom 6. November 1968 (a.a.O.) nach der Siedlungsstruktur ein Bereich für eine "angemessene Fortentwicklung der Bebauung" zu sein, weil sie sich nämlich von den weiteren Streu- und Splittersiedlungen nicht derart abhebt, daß in ihr ein weiteres Vorhaben nicht in gleicher Weise siedlungsstrukturell unerwünscht wäre wie in den übrigen Bereichen der Streu- und Splitterbebauung.

  • BVerwG, 26.05.1967 - IV C 25.66

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil und Gemeindegebiet; Gefahr der Entstehung einer

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 56.79
    Nach der Entscheidung des Senats vom 26. Mai 1967 - BVerwG 4 C 25.66 - (BVerwGE 27, 137 [BVerwG 26.05.1967 - IV C 25/66] [139 f.]) ist nämlich, wenn sich - ausnahmsweise - "die Streubebauung im Außenbereich als die herkömmliche Siedlungsform darstellt", jedenfalls "in den Grenzen, die durch dieses Herkommen gezogen sind, auch die Beibehaltung dieser Siedlungsform nicht als ein Vorgang der Zersiedlung (zu) werten".

    Denn für die Frage, wie im Rahmen des § 35 Abs. 2 und 3 BBauG eine Streubebauung, mag sie auch historisch gewachsen sein, in siedlungsstruktureller Hinsicht zu beurteilen ist, ob sie als Vorgang der Zersiedlung zu mißbilligen ist oder als "herkömmliche Siedlungsform" ausnahmsweise nicht schädlich ist (Urteil des Senats vom 26. Mai 1967, a.a.O.), ist auf die Siedlungsstruktur im Gebiet der jeweiligen Gemeinde abzustellen.

  • BVerwG, 15.03.1967 - IV C 205.65

    Aussagekraft von Flächennutzungsplänen für die Feststellung von öffentlichen

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 56.79
    Umstände, nach denen diese Darstellung für das Grundstück des Klägers keine Aussagekraft hätte (vgl. die Urteile des Senats vom 15. März 1976 - BVerwG 4 C 205.65 - BVerwGE 26, 287 [BVerwG 15.03.1967 - IV C 205/65] [292] und vom 28. Februar 1975 - BVerwG 4 C 30.73 - Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 33, S. 18), liegen nach den Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts nicht vor.
  • BVerwG, 28.02.1975 - IV C 30.73

    Umdeutung gebundener Verwaltungsakte; Flächennutzungsplan als öffentlicher Belang

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 56.79
    Umstände, nach denen diese Darstellung für das Grundstück des Klägers keine Aussagekraft hätte (vgl. die Urteile des Senats vom 15. März 1976 - BVerwG 4 C 205.65 - BVerwGE 26, 287 [BVerwG 15.03.1967 - IV C 205/65] [292] und vom 28. Februar 1975 - BVerwG 4 C 30.73 - Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 33, S. 18), liegen nach den Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts nicht vor.
  • BVerwG, 13.07.2006 - 4 C 2.05

    Außenbereichssatzung; bebauter Bereich; Wohnbebauung von einigem Gewicht;

    Der Geltungsbereich einer Außenbereichssatzung muss sich - anders als ein Ortsteil im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Februar 1984 - BVerwG 4 C 56.79 - juris Rn. 9) - im Hinblick auf das Gewicht der vorhandenen Wohnbebauung nicht von anderen Siedlungsansätzen im Außenbereich der Gemeinde unterscheiden, denn anders als ein Ortsteil bleibt der Geltungsbereich der Außenbereichssatzung - ebenso wie die übrigen Siedlungsansätze - Außenbereich im Sinne von § 35 BauGB.
  • BVerwG, 03.12.1998 - 4 C 7.98

    Innenbereich, unbeplanter; Bebauungszusammenhang; Ortsteil; Gemeindegrenze;

    Für die Frage aber, ob ein Bebauungskomplex nach seinem Gewicht als Ortsteil oder als Splittersiedlung anzusehen ist, kommt es auf die Siedlungsstruktur der jeweiligen Gemeinde an (vgl. Urteil vom 17. Februar 1984 - BVerwG 4 C 56.79 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 211 = BRS 42 Nr. 80).
  • BVerwG, 13.04.1995 - 4 B 70.95

    Monumentalfiguren - § 35 Abs. 2, Abs. 3 BauGB, Art. 5 Abs. 3 GG, Baukunst,

    Ob eine Abweichung den in § 35 Abs. 3 BauGB vorausgesetzten Grad des Widerspruchs erreicht, kann stets nur das Ergebnis einer Wertung sein, bei der in weitem Umfange auf die Verhältnisse des Einzelfalls abzustellen ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 15. März 1967 - BVerwG 4 C 205.65 - BVerwGE 26, 287 [BVerwG 15.03.1967 - IV C 205/65], vom 28. Februar 1975 - BVerwG 4 C 30.73 - Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 33 und vom 17. Februar 1984 - BVerwG 4 C 56.79 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 211).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.02.1984 - 7 C 67.82   

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https://dejure.org/1984,155
BVerwG, 17.02.1984 - 7 C 67.82 (https://dejure.org/1984,155)
BVerwG, Entscheidung vom 17.02.1984 - 7 C 67.82 (https://dejure.org/1984,155)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Februar 1984 - 7 C 67.82 (https://dejure.org/1984,155)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Universitätsrecht - Prüfung - Mehrstufige Schriftliche Prüfung - Grundsatz der Chancengleichheit - Lärmbelästigung - Obliegenheit - Verletzung - Rechtsfolge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Lärmstörungen bei Prüfungen - Unverzügliche Geltendmachung einer Lärmstörung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beeinträchtigung einer schriftlichen Prüfung durch Lärm

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Beeinträchtigung einer Prüfung durch Lärm

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4; JAPO BaWü (1975)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 69, 46
  • NJW 1985, 447
  • MDR 1984, 780
  • NVwZ 1985, 190 (Ls.)
  • DVBl 1984, 483
  • DÖV 1984, 811
 
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Wird zitiert von ... (104)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 17.01.1969 - VII C 77.67

    Rechtzeitige Geltendmachung eines Prüfungsmangels durch den Prüfling -

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1984 - 7 C 67.82
    Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, mit der die für mündliche Prüfungen geltenden Erkenntnisse (BVerwGE 31, 190) auf schriftliche Prüfungen übertragen worden seien (Urteil vom 18. September 1970 - BVerwG 7 C 26.70 - und Beschluß vom 11. November 1975 - BVerwG 7 B 72.74 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nrn. 42 und 68), sei nicht überzeugend.

    In seinem Urteil vom 17. Januar 1969 - BVerwG 7 C 77.67 - (BVerwGE 31, 190 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 35), in dem es um eine durch Baulärm gestörte mündliche Prüfung ging, hat der erkennende Senat die Überlegung gebilligt, daß sich für den Prüfling aus dem Prüfungsverhältnis nach Treu und Glauben eine Pflicht zur Mitwirkung im Prüfungsverfahren, insbesondere zur rechtzeitigen Geltendmachung von Mängeln und Behinderungen ergeben kann.

  • BVerwG, 11.11.1975 - VII B 72.74

    Grundsatz der Chancengleichheit - Störung einer schriftlichen Prüfung - Mangel

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1984 - 7 C 67.82
    Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, mit der die für mündliche Prüfungen geltenden Erkenntnisse (BVerwGE 31, 190) auf schriftliche Prüfungen übertragen worden seien (Urteil vom 18. September 1970 - BVerwG 7 C 26.70 - und Beschluß vom 11. November 1975 - BVerwG 7 B 72.74 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nrn. 42 und 68), sei nicht überzeugend.

    Hieran hat der Senat auch in dem Beschluß vom 11. November 1975 - BVerwG 7 B 72.74 - (NJW 1976, 905 = Buchholz a.a.O. Nr. 68) festgehalten, in dem es ebenfalls um eine durch Baulärm gestörte schriftliche Prüfung ging.

  • BVerwG, 18.09.1970 - VII C 26.70
    Auszug aus BVerwG, 17.02.1984 - 7 C 67.82
    Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, mit der die für mündliche Prüfungen geltenden Erkenntnisse (BVerwGE 31, 190) auf schriftliche Prüfungen übertragen worden seien (Urteil vom 18. September 1970 - BVerwG 7 C 26.70 - und Beschluß vom 11. November 1975 - BVerwG 7 B 72.74 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nrn. 42 und 68), sei nicht überzeugend.

    In dem Urteil vom 18. September 1970 - BVerwG 7 C 26.70 - (DVBl. 1970, 928 = Buchholz a.a.O. Nr. 42) hat er diese Überlegung auf eine durch Baulärm gestörte schriftliche Prüfung übertragen, indem er der Auffassung entgegengetreten ist, der Klageanspruch sei dadurch verwirkt worden, daß die Störung erst nach Ablegung einer Wiederholungsprüfung geltend gemacht worden sei.

  • BVerwG, 08.08.1979 - 7 B 11.79
    Auszug aus BVerwG, 17.02.1984 - 7 C 67.82
    Bereits in dem Beschluß vom 8. August 1979 - BVerwG 7 B 11.79 - (Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 120) hat der erkennende Senat keinen Anlaß gesehen, eine prüfungsrechtliche Regelung zu beanstanden, die den Prüfling verpflichtet, leistungsbeeinträchtigende Störungen des Prüfungsablaufs - es ging auch dort um Lärmstörungen während einer schriftlichen Prüfung - unverzüglich durch einen Antrag auf Genehmigung des Rücktritts von dem gestörten Prüfungsteil geltend zu machen.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.05.1982 - 9 S 658/82

    Prüfung; Mitwirkungslast bei Störungen des Prüfungsablaufs; Grundsatz der

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1984 - 7 C 67.82
    In den Entscheidungsgründen des Berufungsurteils vom 26. Mai 1982 (VBlBW 1983, 182) ist ausgeführt, der Prüfungsbescheid beruhe nicht auf einem wesentlichen Fehler des Prüfungsverfahrens, auch wenn man zu Gunsten des Klägers unterstelle, daß während der Anfertigung der Aufsichtsarbeiten Nrn. 5 bis 8 ein den Kläger störender starker Baulärm geherrscht habe; denn der Kläger habe die Störung gegenüber dem Aufsichtsführenden im Prüfungsraum nicht gerügt und damit seine Mitwirkungspflicht verletzt.
  • BVerwG, 21.01.1955 - II C 177.54

    Anfechtung von Prüfungsentscheidungen; Irrevisibilität von zur Ergänzung nicht

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1984 - 7 C 67.82
    Das gilt auch, soweit sich das Berufungsgericht auf den Grundsatz von Treu und Glauben beruft; denn allgemeine Rechtsgrundsätze gehören, soweit sie zur Ergänzung von Landesrecht herangezogen werden, ebenfalls dem Landesrecht an (BVerwGE 2, 22 [BVerwG 21.01.1955 - II C 177/54]; ständige Rechtsprechung).
  • BVerwG, 07.10.1988 - 7 C 8.88
    Die Verletzung muß also - im Sinne eines "Verschuldens gegen sich selbst" - vorwerfbar sein (vgl. BVerwGE 69, 46 [BVerwG 17.02.1984 - 7 C 67/82]).

    Eine Rücktrittserklärung hat erheblich größeres Gewicht als beispielsweise ein bloßer Hinweis auf eine Beeinträchtigung des Prüfungsverfahrens etwa durch Lärmbelästigungen, wie er vom Prüfling auch während einer schriftlichen Prüfung verlangt werden kann (vgl. BVerwGE 69, 46 [BVerwG 17.02.1984 - 7 C 67/82]), denn sie hat einschneidende rechtliche Konsequenzen (vgl. § 18 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 ÄAppO).

  • BVerwG, 11.08.1993 - 6 C 2.93

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Zwar folgt aus der Verfahrensherrschaft der Prüfungsbehörde und ihrer damit korrespondierenden umfassenden Verantwortung für ein rechtmäßiges und auch ansonsten ordnungsgemäßes Prüfungsverfahren, daß die Prüfungsbehörde - unbeschadet der aus dem Grundsatz von Treu und Glauben abgeleiteten Mitwirkungsobliegenheit des Prüflings (vgl. dazu BVerwGE 69, 46, 49 ff. [BVerwG 17.02.1984 - 7 C 67/82] und 85, 323, 330 ff.) - jedenfalls immer darin, wenn zweifelsfrei ein Fehler im Prüfungsverfahren auftritt, von sich aus, also auch ohne eine entsprechende Rüge eines Prüflings, im Rahmen ihrer Möglichkeiten die erforderlichen Maßnahmen treffen muß, um den Fehler zu vermeiden oder, wenn dies nicht mehr möglich ist, ihn abzustellen und erforderlichenfalls für den gebotenen Ausgleich zu sorgen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2006 - 15 A 817/04

    Überprüfbarkeit eines Ratsbeschlusses im Rahmen eines kommunalrechtlichen

    zur Folge entsprechender Obliegenheitsverletzungen z.B. im Prüfungsrechtsverhältnis: BVerwG, Urteil vom 17.2.1984 - 7 C 67/82 -, BVerwGE 69, 46.
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 23.02.1984 - 1 Ss 21/84   

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https://dejure.org/1984,4089
OLG Koblenz, 23.02.1984 - 1 Ss 21/84 (https://dejure.org/1984,4089)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 780
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 02.02.1984 - 1 Ws 19/84   

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Papierfundstellen

  • MDR 1984, 780
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