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Rechtsprechung
   OLG München, 15.06.1984 - 25 W 1873/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,3017
OLG München, 15.06.1984 - 25 W 1873/84 (https://dejure.org/1984,3017)
OLG München, Entscheidung vom 15.06.1984 - 25 W 1873/84 (https://dejure.org/1984,3017)
OLG München, Entscheidung vom 15. Juni 1984 - 25 W 1873/84 (https://dejure.org/1984,3017)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtbarkeit eines Beschlusses über die Abtrennung eines Widerklageprozesses vom Klageprozess; Zulässigkeit einer Beschwerde gegen eine prozessleitende Entscheidung; Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs bei fehlender Anhörung vor der Verfahrenstrennung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 2227
  • MDR 1984, 946
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.11.1956 - III ZR 4/56

    Streitwert für Aussetzungsantrag

    Auszug aus OLG München, 15.06.1984 - 25 W 1873/84
    Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens, das lediglich eine prozeßleitende Entscheidung betrifft, war gemäß §§ 25, 12 Abs. 1 GKG und § 3 ZPO auf ein Fünftel der Widerklageforderung zu 109.128,71 DM, also auf 21.825,74 DM festzusetzen (vgl. BGHZ 22, 283 ff. [BGH 29.11.1956 - III ZR-(3) 4/56]/286; OLG Köln MDR 1973, 683).
  • BGH, 03.12.1964 - Ia ZB 18/64

    Versagung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus OLG München, 15.06.1984 - 25 W 1873/84
    Das gilt auch dann, wenn - wie hier - gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs verstoßen wurde - das vor der Verfahrenstrennung zu gewähren ist (BGH NJW 1957, 183 Nr. 9) -, denn eine Verletzung des rechtlichen Gehörs erweitert den Instanzenzug nicht (BGH NJW 1957, 713 Nr. 8; BGH MDR 1961, 309/310; BGHZ 43, 12/19 ff. NJW 1965, 495/496 f.; BGH NJW 1978, 1585 Nr. 12).
  • BGH, 06.07.1995 - I ZR 20/93

    Anfechtbarkeit der Trennung von Verfahren; Organisation des Umschlaglagers eines

    Als dem Endurteil voraufgegangene Entscheidung unterliegt sie aber auf die Revisionsrüge der Klägerin der Nachprüfung im Revisionsverfahren (MünchKomm/Walchshöfer, ZPO, § 548 Rdn. 2; vgl. auch MünchKomm/Peters, ZPO, § 145 Rdn. 10; OLG München NJW 1984, 2227 [OLG München 15.06.1984 - 25 W 1873/84]).
  • OLG Düsseldorf, 11.12.2007 - 10 W 160/07

    Scheinmietvertrag nach § 117 BGB zwischen einkommenslosem 18-jährigem Sohn und

    Die zitierten Entscheidungen des BGH (NJW 1995, 3120) und des OLG München (NJW 1984, 2227) betreffen kein Verfahren nach § 91 a ZPO und rechtfertigen im Streitfall keine abweichende Beurteilung.
  • BGH, 15.11.2006 - XII ZR 97/04

    Trennung von mit einer Vaterschaftsanfechtungsklage verbundenen

    Zuvor ist den Parteien jedoch rechtliches Gehör zu gewähren (vgl. OLG München NJW 1984, 2227, 2228; Musielak/Stadler ZPO 4. Aufl. § 145 Rdn. 5).
  • OLG Bremen, 24.09.2013 - 2 W 84/13

    Gerichtskosten und Erhebung eines Gerichtskostenvorschusses nach Trennung von

    Die in das Ermessen des Gerichts stehende und nicht isoliert anfechtbare (siehe OLG München NJW 1984, 2227) Trennung bewirkt nur, dass nunmehr die Ansprüche in verschiedenen Prozessen (weiter-) verhandelt werden.
  • OLG Stuttgart, 23.03.2011 - 3 W 12/11

    Anfechtbarkeit eines Trennungsbeschlusses

    Dies gilt selbst dann, wenn vor der Verfahrenstrennung kein rechtliches Gehör gewährt wurde (OLG München, Beschl. v. 15.06.1984, 25 W 1873/84, NJW 1984, 2227).
  • LAG Hamm, 14.10.2004 - 4 Sa 1740/03

    1. Unzulässigkeit der Leistungsklage für Lohnansprüche aus Annahmeverzug aus der

    Als dem Endurteil voraufgegangene Entscheidung unterliegt der Trennungsbeschluss, der nicht isoliert angefochten werden kann, auf entsprechende Rüge des Klägers der Nachprüfung im Berufungsverfahren ( OLG München , Bes. v. 15.06.1984 - 25 W 1873/84, MDR 1984, 946 = NJW 1984, 2227; ebenso für die Revision BGH , Urt. v. 06.07.1995 - I ZR 20/93, MDR 1996, 269 = NJW 1995, 3120).
  • KG, 24.02.2003 - 5 W 326/02

    Ablehnung einer Prozesstrennung im Falle der Insolvenz eines Streitgenossen;

    Ein Rechtsmittel gegen die Anordnung oder Ablehnung einer Prozesstrennung nach § 145 ZPO ist grundsätzlich nicht gegeben (OLG München, NJW 1984, 2227; Zöller/Greger, ZPO, 22. Aufl., § 145 Rdn. 69; Baumbach/Albers, ZPO, 60. Aufl., § 567 Rdn. 4).
  • LAG Köln, 08.01.2020 - 9 Ta 203/19

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Trennung eines arbeitsgerichtlichen

    Die Verfahrenstrennung unterliegt grundsätzlich lediglich einer Nachprüfung im Rechtsmittelverfahren gegen die Endentscheidung (vgl. BGH, Beschluss vom 29. April 1997 - XI ZA 16/96, BeckRS 1997, 04052; BGH, Urteil vom 6. Juli 1995 - I ZR 20/93 -, Rn. 9, juris; OLG München, Beschluss vom 15. Juni 1984 - 25 W 1873/84 -, juris; Zöller/Greger, 33. Aufl. 2020, § 145 ZPO, Rn. 6a).
  • LSG Bayern, 07.04.2021 - L 5 KR 531/20

    Sozialgerichtsverfahren: Streitwertfestsetzung nach Trennungsbeschluss in

    Im Rahmen der Trennung nach § 145 Abs. 1 ZPO ist eine Anhörung erforderlich (OLG München, NJW 1984, 2227; BeckOK ZPO/Wendtland, 39. ED, 2020 § 145 Rn. 10; Musielak/Voit/Stadler 17. Aufl. 2020, ZPO, § 145, Rz. 5).
  • OLG Brandenburg, 06.11.2023 - 6 W 99/23
    Ein nach dem Verfahrensgesetz nicht zulässiges Rechtsmittel kann nicht deshalb zulässig werden, dass es auf die Behauptung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs gestützt wird (BGH, Beschluss vom 7. Januar 1957 - II ZB 23/56, juris; OLG München, Beschluss vom 15.06.1984 - 25 W 1873/84, BeckRS 1984, 4004; OLG Stuttgart, Beschluss vom 23. März 2011 - 3 W 12/11, juris Rn. 10).
  • LG Magdeburg, 09.12.2014 - 11 O 1370/14

    Wohnungsmietvertrag: Auslegung einer Vereinbarung über eine vom Vermieter zur

  • OLG Dresden, 27.10.1993 - WLw 308/93
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 05.07.1984 - 1 U 264/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,3914
OLG Frankfurt, 05.07.1984 - 1 U 264/82 (https://dejure.org/1984,3914)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.07.1984 - 1 U 264/82 (https://dejure.org/1984,3914)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. Juli 1984 - 1 U 264/82 (https://dejure.org/1984,3914)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)

    Änderung des Geländeniveaus bei Straßenbauarbeiten

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Amtspflichtverletzung; Straßenbau; Änderung des Geländeniveaus; Schäden durch Ablaufen von Oberflächenwasser; Schutzmaßnahmen; Nivellements; Haftung der Gemeinde; Umkehr der Beweislast

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 946
  • NVwZ 1985, 139
  • VersR 1984, 1154
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Stuttgart, 10.07.2013 - 4 U 26/13

    Amtshaftung wegen Verletzung der Straßenverkehrssicherungspflicht bei erkennbarer

    Auch wenn der Geschädigte bereits Ansprüche geltend gemacht hat, ist eine Sanierung nicht zwingend eine Beweisvereitelung, jedenfalls dann nicht, wenn der vorherige Zustand dokumentiert wird (vgl. OLG Frankfurt VersR 1984, 1154; OLG Köln VersR 1992, 355, 356) oder dem Geschädigten bzw. dem anwaltlichen Vertreter des Geschädigten vorher Gelegenheit für entsprechende Feststellungen gegeben wird (OLG Köln ebenda).
  • VGH Bayern, 19.02.2009 - 8 ZB 08.3339

    Anhörungsrüge; Antrag auf Zulassung der Berufung; keine Verletzung des

    Insoweit wurde seitens der Klägerin weder dargetan noch ist es sonst ersichtlich, was die von ihr zitierten Urteile zur Beweislastumkehr im Zivilprozess (OLG Frankfurt vom 5.7.1984 NVwZ 1985, 139; OLG Nürnberg vom 21.1.1987 Az. 4 U 2829/85) zur Frage der Amtsermittlung sowie der materiellen Beweislast im Verwaltungsprozess beitragen sollen.
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Rechtsprechung
   OLG München, 13.07.1984 - 23 W 1927/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,5315
OLG München, 13.07.1984 - 23 W 1927/84 (https://dejure.org/1984,5315)
OLG München, Entscheidung vom 13.07.1984 - 23 W 1927/84 (https://dejure.org/1984,5315)
OLG München, Entscheidung vom 13. Juli 1984 - 23 W 1927/84 (https://dejure.org/1984,5315)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 946
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 28.03.1995 - X ARZ 255/95

    Bezeichnung der beklagten Partei; Anfechtung des Titels durch eine "Scheinpartei"

    Büro 1993, 559; OLG Hamm MDR 1991, 1201 [OLG Hamm 22.02.1991 - 7 W 50/90]; OLG Düsseldorf MDR 1986, 504; OLG München MDR 1984, 946; OLG Frankfurt MDR 1985, 676 f.; OLG München OLGZ 1985, 72 f.).
  • OLG Stuttgart, 09.04.1998 - 2 W 11/98

    Zustellungsempfänger einer erkennbar gegen einen anderen gerichteten Klage als

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  • OLG Nürnberg, 22.01.1997 - 9 U 2573/96

    Zivilprozeßrecht: Auslegung einer Parteibezeichnung in der Klageschrift,

    Deshalb sind die Kostenvorschriften der ZPO entsprechend anzuwenden, wobei dahinstehen kann, ob eine analoge Anwendung des § 91 ZPO oder des § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO gerechtfertigt oder ob auf das den §§ 91 ff. ZPO zugrunde liegende Veranlassungsprinzip abzustellen ist (OLG München, NJW 1971, 1615, 1616; OLG Nürnberg, MDR 1977, 320; OLG München, MDR 1984, 946; Rpfleger 1985, 326 ; OLG Frankfurt, MDR 1985, 676, 677; BB 1985, 1219 ; OLG Düsseldorf, MDR 1986, 504 ; NJW-RR 1996, 892 ; OLG Hamm, MDR 1991, 1201; OLG Köln, JB 1993, 559, 560; OLG Brandenburg, MDR 1996, 317).
  • OLG Karlsruhe, 10.07.2021 - 17 W 6/21

    Notwendige Kosten eines Scheinbeklagten sind vom Kläger zu tragen!

    a) Es ist anerkannt, dass eine Person, der die Klage zugestellt wurde, ohne dass sie Partei werden sollte, jedenfalls dann, wenn sie nicht von vorneherein mit Sicherheit davon ausgehen konnte, dass sie die ihr zugegangene Klage nicht betreffen würde, insoweit zum Verfahren zuzulassen ist, als sie die Feststellung verfolgt, tatsächlich keine Partei geworden zu sein; die ihr zur Rechtsverteidigung gegen die ihr zugegangene Klage entstandenen notwendigen Kosten sind dann vom Kläger, wenn er die falsche Zustellung veranlasst hat, zu erstatten (OLG München, Beschluss vom 13. Juli 1984 - 23 W 1927/84OLGZ 1985, 72; OLG Stuttgart, Beschluss vom 9. April 1998 - 2 W 11-98, NJW-RR 1999, 216).
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