Weitere Entscheidung unten: BGH, 22.08.1985

Rechtsprechung
   BGH, 08.08.1985 - 2 ARs 223/85   

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https://dejure.org/1985,1045
BGH, 08.08.1985 - 2 ARs 223/85 (https://dejure.org/1985,1045)
BGH, Entscheidung vom 08.08.1985 - 2 ARs 223/85 (https://dejure.org/1985,1045)
BGH, Entscheidung vom 08. August 1985 - 2 ARs 223/85 (https://dejure.org/1985,1045)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Verteidigerausschlusses nach § 138a Abs. 1 Nr. 1 Strafprozessordnung (StPO) - Dringender oder hinreichender Tatverdacht als Bedingung für den Auschluss eines Rechtsanwalts - Beteiligung eines Rechtsanwalts an einer Steuerhinterziehung gemäß § ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    Verteidigerausschluß wegen Beteiligung an der Tat; Erforderlicher Grad des Verdachts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 143
  • MDR 1985, 1043
  • NStZ 1986, 37
  • StV 1985, 487
  • AnwBl 1985, 526
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 27.01.1971 - I R 79/68

    Beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer - GmbH - Verarbeitung eingekaufter

    Auszug aus BGH, 08.08.1985 - 2 ARs 223/85
    Nach BFHE 114, 535, 537 wird selbst das Gehalt eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer Einmann-GmbH grundsätzlich den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zugerechnet (vgl. außerdem BFHE 100, 25, 27; 101, 361; 106, 537, 542 f).
  • BGH, 22.07.1977 - 2 ARs 241/77

    Ausschluss des Verteidigers bei Verdacht der Mitwirkung an der zu untersuchenden

    Auszug aus BGH, 08.08.1985 - 2 ARs 223/85
    Auch der vom Oberlandesgericht Hamm angesprochene Beschluß des erkennenden Senats vom 22. Juli 1977 - 2 ARs 241/77 besagt nichts anderes.
  • BGH, 08.08.1979 - 2 ARs 231/79

    Ausschließung eines Strafverteidigers von der Mitwirkung in einem Verfahren bei

    Auszug aus BGH, 08.08.1985 - 2 ARs 223/85
    Die auf den Verfahrensstand vor Anklagereife abstellende Umschreibung "dringend verdächtig" (BGH, Beschluß vom 8. August 1979 - 2 ARs 231/79 - S. 4 bis 6 = Anw.Bl. 1981, 115 = Holtz in MDR 1979, 989) setzt ebenso den Verdacht auf eine "Straftat" voraus (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 1979 - 2 ARs 165/79 - und vom 25. August 1983 - 2 ARs 262/83 = LM StPO § 138 a Nr. 4; KG NJW 1978, 1538, 1539).
  • KG, 08.06.1978 - 1 StE 2/77
    Auszug aus BGH, 08.08.1985 - 2 ARs 223/85
    Die auf den Verfahrensstand vor Anklagereife abstellende Umschreibung "dringend verdächtig" (BGH, Beschluß vom 8. August 1979 - 2 ARs 231/79 - S. 4 bis 6 = Anw.Bl. 1981, 115 = Holtz in MDR 1979, 989) setzt ebenso den Verdacht auf eine "Straftat" voraus (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 1979 - 2 ARs 165/79 - und vom 25. August 1983 - 2 ARs 262/83 = LM StPO § 138 a Nr. 4; KG NJW 1978, 1538, 1539).
  • BGH, 25.08.1983 - 2 ARs 262/83

    Ausschluss eines Verteidigers von einem wegen Verleumdung anhängigen Verfahren

    Auszug aus BGH, 08.08.1985 - 2 ARs 223/85
    Die auf den Verfahrensstand vor Anklagereife abstellende Umschreibung "dringend verdächtig" (BGH, Beschluß vom 8. August 1979 - 2 ARs 231/79 - S. 4 bis 6 = Anw.Bl. 1981, 115 = Holtz in MDR 1979, 989) setzt ebenso den Verdacht auf eine "Straftat" voraus (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 1979 - 2 ARs 165/79 - und vom 25. August 1983 - 2 ARs 262/83 = LM StPO § 138 a Nr. 4; KG NJW 1978, 1538, 1539).
  • BFH, 26.07.1972 - I R 138/70

    Innehaben einer inländischen Wohnung - Vorübergehende Unterbrechung -

    Auszug aus BGH, 08.08.1985 - 2 ARs 223/85
    Nach BFHE 114, 535, 537 wird selbst das Gehalt eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer Einmann-GmbH grundsätzlich den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zugerechnet (vgl. außerdem BFHE 100, 25, 27; 101, 361; 106, 537, 542 f).
  • BFH, 03.12.1965 - VI 167/63 U

    Entschädigungsleistungen an einen Vorstand und deren Stellvertreter einer

    Auszug aus BGH, 08.08.1985 - 2 ARs 223/85
    Soweit im Einzelfall einige Merkmale für Selbständigkeit und andere für Unselbständigkeit sprechen, ist eine Abwägung vorzunehmen und auf das Gesamtbild abzustellen (BFHE 84, 426, 430 f und st. Rechtsprechung; vgl. auch BFHE 70, 575 = BST Bl. 1960 Teil 111, 214).
  • BFH, 26.06.1970 - VI R 193/67

    Erfindervergütung - Alleinaktionär - Vorstandsvorsitzender einer AG -

    Auszug aus BGH, 08.08.1985 - 2 ARs 223/85
    Nach BFHE 114, 535, 537 wird selbst das Gehalt eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer Einmann-GmbH grundsätzlich den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zugerechnet (vgl. außerdem BFHE 100, 25, 27; 101, 361; 106, 537, 542 f).
  • BFH, 31.01.1975 - VI R 230/71

    Geschäftsführender Vorstand - Bezüge - Rechtsfähige Familienstiftung - Einkünfte

    Auszug aus BGH, 08.08.1985 - 2 ARs 223/85
    Nach BFHE 114, 535, 537 wird selbst das Gehalt eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer Einmann-GmbH grundsätzlich den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zugerechnet (vgl. außerdem BFHE 100, 25, 27; 101, 361; 106, 537, 542 f).
  • BGH, 24.07.1979 - 1 StR 157/79

    Zulässigkeit des Hörens des Vernehmungsrichters über frühere Bekundungen eines in

    Auszug aus BGH, 08.08.1985 - 2 ARs 223/85
    Die auf den Verfahrensstand vor Anklagereife abstellende Umschreibung "dringend verdächtig" (BGH, Beschluß vom 8. August 1979 - 2 ARs 231/79 - S. 4 bis 6 = Anw.Bl. 1981, 115 = Holtz in MDR 1979, 989) setzt ebenso den Verdacht auf eine "Straftat" voraus (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 1979 - 2 ARs 165/79 - und vom 25. August 1983 - 2 ARs 262/83 = LM StPO § 138 a Nr. 4; KG NJW 1978, 1538, 1539).
  • BGH, 31.05.1979 - 2 ARs 165/79

    Ausschluss eines Rechtsanwalts von der Verteidigung wegen Förderung eines

  • BFH, 11.03.1960 - VI 172/58 U

    Der Vorsitzende des Vorstands einer Landesversicherungsanstalt als deren

  • BGH, 10.11.1999 - 5 StR 221/99

    Steuerhinterziehung; Time-Sharing; Dauerwohnrechten nach § 31 WEG;

    Da sich hinter den mitgeteilten Zahlen die verschiedensten Sachverhalte verbergen können, die für das Finanzamt nicht erkennbar sind, besteht zumindest eine Offenbarungspflicht für diejenigen Sachverhaltselemente, deren rechtliche Relevanz objektiv zweifelhaft ist (vgl. auch BGH wistra 1986, 27, 28; wistra 1995, 69).
  • OLG Frankfurt, 28.02.2005 - 3 VAs 43/04

    Reihenfolge der Vollstreckung: Maßregelunterbringung und Strafe aus verschiedenen

    Gerechtfertigt ist der Vorwegvollzug der Strafe, wenn die Behandlung der Entlassung in die Freiheit unmittelbar vorhergehen sollte, weil ein sich anschließender Strafvollzug die positiven Auswirkungen des Maßregelvollzugs wieder gefährden würde (BGH NJW 1986, 143; OLG Hamm a. a. O.; OLG Nürnberg a. a. O.; OLG Stuttgart, NstZ 1989, 344; Pohlmann/Jabel/Wolf, a. a. O., Rn. 2).
  • OLG Saarbrücken, 06.10.2015 - VAs 14/15

    Strafvollstreckung: Rechtsschutz gegen die Festlegung der Reihenfolge der

    Gerechtfertigt ist der Vorwegvollzug der Strafe, wenn die Behandlung der Entlassung in die Freiheit unmittelbar vorausgehen sollte, weil ein sich anschließender Strafvollzug die positiven Auswirkungen des Maßregelvollzuges wieder gefährden würde (vgl. BGH NJW 1986, 143; OLG Nürnberg NStZ 1990, 152; OLG Hamm NStZ 1999, 535 f.; OLG Frankfurt NStZ-RR 2005, 324 f.; OLG Nürnberg, Beschl. v. 27.10.2014 - 1 VAs 9/14, Rn. 14 f. nach juris; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 05.06.2015 - 2 VAs 9/15, Rn. 16 nach juris; Pohlmann/Jabel/Wolf, Strafvollstreckungsordnung, § 44b Rn. 2; Senatsbeschlüsse vom 13. Januar 2011 - VAs 11/10 -, 4. Oktober 2013 - VAs 11/13 - und vom 3. Juni 2014 - VAs 7/14 -, StV 2015, 375 ff.; vgl. hierzu auch BVerfG NJW 2012, 1784, 1786).
  • OLG Schleswig, 08.12.2004 - 12 UF 39/04

    Pflicht zur Auskunftserteilung im Rahmen des Zugewinnausgleichsverfahrens

    Ein Auskunftsanspruch hinsichtlich bestimmter Vermögensgegenstände besteht aber dann nicht, wenn unzweifelhaft ist, dass dieser Vermögensgegenstand nicht dem Zugewinnausgleich unterfällt (vgl. BGH NJW 1972, 433; 1980, 1462; 1986, 143).
  • BayObLG, 25.08.2021 - 203 VAs 274/21

    Vollstreckungsreihenfolge bei Zusammentreffen der Vollstreckung von

    Gerechtfertigt ist der Vorwegvollzug der Strafe somit, wenn der Verurteilte nach einer erfolgreichen Behandlung gemäß § 64 StGB unmittelbar in die Freiheit entlassen werden kann, weil ein sich anschließender Strafvollzug die positiven Auswirkungen des Maßregelvollzugs wieder gefährden würde (BGH, NJW 1986, 143, juris Rn. 9; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2005, 324, juris Rn. 11; OLG Stuttgart, NStZ 1989, 344; OLG Nürnberg, NStZ 1990, 152; StraFo 2013, 36, juris Rn. 11; BT-Drucks. 16/1110, S. 11, 14; so auch - zu § 63 StGB - OLG Hamm, NStZ 1999, 535, juris Rn. 15 m.w.N.; BeckOK StVollstrO/ Wittmann, 8. Ed. 15.06.2021, § 44b Rn. 4).
  • OLG Nürnberg, 27.10.2014 - 1 VAs 9/14

    Vollstreckungsreihenfolge bei Zusammentreffen der Vollstreckung von

    b) Zu berücksichtigen ist allerdings auch, dass der Entlassung in die Freiheit eine Behandlung nach § 64 StGB unmittelbar vorausgehen sollte, weil ein sich anschließender Strafvollzug die positiven Auswirkungen des Maßregelvollzugs wieder gefährden würde (BGH NJW 1986, 143; OLG Frankfurt NStZ-RR 2005, 324; OLG Nürnberg StraFo 2013, 36).
  • OLG Koblenz, 12.01.2000 - 1 Ausschl 3/99

    Voraussetzung des Verteidigerausschlusses; Rechtscheinwirkung der amtlichen

    Gegen eine solche Situationsanalyse in Verbindung mit einer zutreffenden, zumindest aber vertretbaren Darstellung der rechtlichen und wirtschaftlichen Vor- und Nachteile der zur Wahl stehenden Handlungsalternativen wäre an sich nichts einzuwenden gewesen; derartiges hätte sich durchaus noch im Rahmen einer rechtmäßigen Erfüllung des ihm erteilten Beratungsauftrags gehalten (vgl. BGH NJW 1987, 2883; NStZ 1986, 37; StV 1993, 28).
  • OLG Hamm, 02.02.2017 - 1 VAs 156/16

    Vorwegvollzug anderweitiger Freiheitsstrafen vor einer Unterbringung gemäß § 64

    Zu berücksichtigen ist ferner, dass der Entlassung in die Freiheit eine Behandlung nach § 64 StGB unmittelbar vorausgehen sollte, weil ein sich anschließender Strafvollzug die positiven Auswirkungen des Maßregelvollzugs wieder gefährden würde (BGH NJW 1986, 143; BGH NStZ-RR 2003, 295; OLG Frankfurt NStZ-RR 2005, 324; OLG Nürnberg StraFo 2013, 36).
  • OLG Hamm, 19.10.1998 - 2 Ws 481/98

    Ausschluss des Verteidigers, Anforderungen an Vorlage, Bezugnahme auf Anlagen zur

    Auch reicht ein bloß "bestimmendes Mitwirken" an dem dem Angeklagten zur Last gelegten Tat geschehen nicht aus (so noch Beschluß des 3. Strafsenat des OLG Hamm vom 13. Juni 1985 - 3 Ws 206/85; siehe dazu aber die Beschwerdeentscheidung des BGH in StV 1985, 487 = MDR 1985, 1043).
  • OLG Hamm, 22.02.2018 - 1 VAs 120/17

    Zulässigkeit der Vollstreckung einer nach Bewährungswiderruf zu vollstreckenden

    Zu berücksichtigen ist ferner, dass der Entlassung in die Freiheit eine Behandlung nach § 64 StGB unmittelbar vorausgehen sollte, weil ein sich anschließender Strafvollzug die positiven Auswirkungen des Maßregelvollzugs wieder gefährden würde (BGH NJW 1986, 143; BGH NStZ-RR 2003, 295; OLG Frankfurt NStZ-RR 2005, 324; OLG Nürnberg StraFo 2013, 36).
  • BayObLG, 28.09.2020 - 204 VAs 286/20

    Reihenfolge der Vollstreckung von Maßregel und Strafe aus verschiedenen Urteilen

  • OLG Hamm, 01.08.2019 - 1 VAs 27/19

    Ermessensfehler bei der Reihenfolge der Vollstreckungsmaßnahmen

  • OLG Hamm, 08.04.1999 - 1 VAs 120/98

    Vollstreckungsreihenfolge: Vorwegvollzug einer Freiheitsstrafe vor einer

  • BFH, 27.05.1986 - VII S 5/86

    Steuerhinterziehung bei Nichtabgabe von Zahlungsanmeldungen über Entnahmen aus

  • BayObLG, 17.07.2020 - 203 VAs 204/20

    Bestimmung der Vollstreckungsreihenfolge

  • OLG Hamm, 23.03.2000 - 1 VAs 5/00

    Strafvollstreckung: Zusammentreffen von Vollstreckung von Freiheitsstrafe und

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Rechtsprechung
   BGH, 22.08.1985 - 4 StR 447/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,1416
BGH, 22.08.1985 - 4 StR 447/85 (https://dejure.org/1985,1416)
BGH, Entscheidung vom 22.08.1985 - 4 StR 447/85 (https://dejure.org/1985,1416)
BGH, Entscheidung vom 22. August 1985 - 4 StR 447/85 (https://dejure.org/1985,1416)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Klassifizierung der Tat im Urteilstenor - Anführung der Tat in der entsprechenden rechtlichen Bezeichnung in der Urteilsformel - Anforderungen an die Abfassung des Schuldspruchs

  • rechtsportal.de

    StPO § 260 Abs. 4 S. 1, S. 2

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 1116
  • MDR 1985, 1043
  • NStZ 1986, 40
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BGH, 18.04.2024 - 1 StR 106/24

    Konsumcannabisgesetz - BGH setzt Grenzwert der nicht geringen Menge für

    Die Liste ist weder Bestandteil der Urteilsformel noch der Urteilsgründe (vgl. BGH, Urteile vom 15. Mai 2018 - 1 StR 159/17 Rn. 73; vom 25. September 1996 - 3 StR 245/96, BGHR StPO § 260 Abs. 5 Liste 1), so dass deren Berichtigung durch das Revisionsgericht zwar statthaft ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Februar 2010 - 3 StR 566/09 Rn. 2 und vom 22. August 1985 - 4 StR 447/85 Rn. 8), etwaige Unzulänglichkeiten im Revisionsverfahren aber unbeachtet bleiben können.
  • BGH, 23.08.2017 - 1 StR 173/17

    Steuerhinterziehung (Hinterziehung von Kraftfahrzeugsteuer bei widerrechtlicher

    Da damit auch nur dieser Lebenssachverhalt der Kognitionspflicht des Gerichts unterworfen worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Dezember 2015 - 1 StR 256/15, NStZ 2016, 296 mwN), war für die vom Generalbundesanwalt beantragte Einstellung nach § 154 Abs. 2 StPO schon deswegen kein Raum (vgl. BGH, Beschluss vom 22. August 1985 - 4 StR 447/85; NJW 1986, 1116: Verfahrensweise nach § 154a Abs. 2 StPO).
  • BGH, 05.12.2023 - 2 StR 452/23

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Geringe

    Der Senat stellt den Schuldspruch wie aus der Beschlussformel ersichtlich klar (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. August 1985 - 4 StR 447/85, NJW 1986, 1116; vom 15. November 2022 - 3 StR 340/22, NStZ-RR 2023, 51).
  • BGH, 14.03.2007 - 5 StR 461/06

    Einfuhr unverzollter Zigaretten in die Europäische Gemeinschaft; gewerbsmäßiger

    Auf die Sachrüge des Angeklagten Y. C. ändert der Senat den diesen Angeklagten betreffenden Schuldspruch in den Fällen 1 bis 4 der Urteilsgründe auf Steuerhinterziehung ab; die Liste der angewendeten Vorschriften (§ 260 Abs. 5 StPO) ist um § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO zu ergänzen (vgl. BGH NJW 1986, 1116, 1117; Meyer-Goßner, StPO 49. Aufl. § 260 Rdn. 62).
  • BGH, 31.05.2022 - 3 StR 122/22

    Einziehung von Taterträgen und Tatmitteln; (erweiterte Einziehung von Bargeld;

    Die Liste ist weder Bestandteil der Urteilsformel noch der Urteilsgründe (BGH, Urteile vom 15. Mai 2018 - 1 StR 159/17, juris Rn. 73; vom 25. September 1996 - 3 StR 245/96, BGHR StPO § 260 Abs. 5 Liste 1), so dass deren Berichtigung durch das Revisionsgericht zwar statthaft ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Februar 2010 - 3 StR 566/09, juris Rn. 2; vom 22. August 1985 - 4 StR 447/85, NJW 1986, 1116, 1117), etwaige Unzulänglichkeiten im Revisionsverfahren aber unbeachtet bleiben können (BGH, Beschluss vom 18. Juli 2007 - 2 StR 280/07, juris; Meyer-Goßner, NStZ 1988, 529, 531).
  • OLG Rostock, 16.08.2013 - 1 Ss 57/13

    Immunität eines Mitglieds der Bundesversammlung: Zeitpunkt des Wegfalls der

    Das konnte ungeachtet der Verwerfung der Revision als unbegründet durch das Rechtsmittelgericht erfolgen (BGH NJW 79, 1259; 86, 1116, 1117).
  • BGH, 07.04.1994 - 4 StR 145/94

    Falschangabe - Unwahrheit - Aussage - Verkehrsunfall - Pkw

    Die Schuldsprüche und die Liste der angewendeten Vorschriften waren dementsprechend zu berichtigen; hinsichtlich des Angeklagten Udo L hat der Senat den Schuldspruch insgesamt neu gefaßt, um die Konkurrenzverhältnisse klarzustellen (vgl. hierzu BGH NJW 1986, 1116, 1117).
  • BGH, 28.09.2022 - 2 StR 133/22

    Diebstahl (Beweiswürdigung: Zueignungsabsicht, Gesamtwürdigung);

    a) Das Landgericht hat für die von ihm erkannte Tat (zur Tenorierung bei Tateinheit vgl. etwa BGH, Beschluss vom 22. August 1985 - 4 StR 447/85, NJW 1986, 1116, 1117) - eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten für tat- und schuldangemessen erachtet.
  • BGH, 16.11.2022 - 3 StR 351/22

    Änderung der Urteilsformel (offensichtlicher Schreibfehler)

    Tatsächlich hat die Strafkammer den Angeklagten, wie aus den Urteilsgründen, der Liste der angewandten Vorschriften, der Bezeichnung der Strafe als Gesamtfreiheitsstrafe im Tenor des schriftlichen Urteils sowie der ausweislich des Hauptverhandlungsprotokolls verkündeten Urteilsformel ersichtlich ist, wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern "in Tatmehrheit mit" sexuellem Missbrauch von Kindern in zwei Fällen verurteilt (zur Fassung des Schuldspruchs s. BGH, Beschluss vom 22. August 1985 - 4 StR 447/85, NJW 1986, 1116, 1117; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 260 Rn. 26).
  • BGH, 25.02.1987 - 2 StR 29/87

    BAK - Schuldfähigkeit - Affektive Einengung - Gemütsverfassung - Urteil -

    Rechnet man nämlich zu Gunsten des Angeklagten von dem durch die Blutentnahme um 6.40 Uhr ermittelten BAK-Wert von 0, 92 Promille mit einem stündlichen Abbauwert von 0, 2 Promille zuzüglich 0, 2 Promille Sicherheitszuschlag auf den Tatzeitpunkt zurück (vgl. BGH DRiZ 1985, 475), so ergibt sich ein Wert, der deutlich über 1, 7 Promille liegt und relativ nahe an die Grenze von 2, 0 Promille heranreicht.
  • BGH, 09.12.1986 - 4 StR 658/86

    Versagung der Strafmilderung bei mehrfacher Begehung von Straftaten im

  • BGH, 22.08.1995 - 4 StR 408/95

    Krankhafte Alkoholsucht - Krankhafte Alkoholüberempfindlichkeit - Erhebliche

  • BGH, 10.11.1995 - 3 StR 412/95

    Angabe der für erwiesen erachteten Tatsachen hinsichtlich der gesetzlichen

  • BGH, 11.07.1991 - 4 StR 302/91

    Einfuhr - Besitz von Betäubungsmitteln - Minder schwerer Fall - Besonders

  • BGH, 05.05.1987 - 4 StR 147/87

    Berichtigung des Urteilstenors

  • BayObLG, 24.01.1992 - RReg. 1 St 272/91
  • BGH, 29.01.1988 - 4 StR 6/88

    Berichtigung des Schuldspruchs nach Einlegung der Revision

  • OLG Dresden, 29.03.1995 - 1 Ss 18/95
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