Weitere Entscheidung unten: LG Frankfurt/Main, 20.09.1984

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   OLG Köln, 31.10.1984 - 2 W 147/84   

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https://dejure.org/1984,7164
OLG Köln, 31.10.1984 - 2 W 147/84 (https://dejure.org/1984,7164)
OLG Köln, Entscheidung vom 31.10.1984 - 2 W 147/84 (https://dejure.org/1984,7164)
OLG Köln, Entscheidung vom 31. Oktober 1984 - 2 W 147/84 (https://dejure.org/1984,7164)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1985, 153
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Schleswig, 11.07.2012 - 2 W 187/11

    Verweisung an das zuständige Gericht trotz rügeloser Verhandlung; Rechtsfolgen

    Die Wertangabe des Klägers gemäß § 61 GKG hat dabei Bedeutung als Indiz für den Wert und bleibt im Zweifel maßgebend (OLG Köln MDR 1985, 153 mit zustimmender Anmerkung Mümmler JurBüro 1985, 1213; Zöller/Herget, a.a.O., § 3 Rn. 16 "Wertangabe").
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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 20.09.1984 - 2/9 T 29/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,6047
LG Frankfurt/Main, 20.09.1984 - 2/9 T 29/84 (https://dejure.org/1984,6047)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 20.09.1984 - 2/9 T 29/84 (https://dejure.org/1984,6047)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 20. September 1984 - 2/9 T 29/84 (https://dejure.org/1984,6047)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1985, 153
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BPatG, 23.08.2005 - 10 W (pat) 25/02

    Rückerstattungsbegehren für eine Prüfungsantragsgebühr; Voraussetzungen des

    Ob in Fällen verzögerter Bearbeitung, zumal wenn wie hier die üblichen Bearbeitungszeiten deutlich überschritten worden sind, jedenfalls aber dann eine unrichtige Sachbehandlung anzunehmen wäre, wenn die verzögerte Bearbeitung un- mittelbar zu einem Rechts- oder Kostennachteil im Verfahren führt (z.B. Rückzahlungsanspruch bejaht von LG Frankfurt MDR 1985, 153 - verzögerte Beweissicherung, die unmöglich wurde; LG Stuttgart MDR 1990, 933 [LG Stuttgart 12.06.1990 - 2 T 434/90] - verzögerte Bearbeitung eines Mahnbescheids, so dass Klage erhoben wurde; OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 828 [OLG Düsseldorf 15.10.1992 - 10 W 20/92] - verzögerte Klagezustellung, so dass Erledigung der Hauptsache nicht mehr erfolgreich erklärt werden konnte), kann hier dahingestellt bleiben.
  • BPatG, 23.06.2005 - 10 W (pat) 25/02
    Ob in Fällen verzögerter Bearbeitung, zumal wenn wie hier die üblichen Bearbeitungszeiten deutlich überschritten worden sind, jedenfalls aber dann eine unrichtige Sachbehandlung anzunehmen wäre, wenn die verzögerte Bearbeitung unmittelbar zu einem Rechts- oder Kostennachteil im Verfahren führt (zB Rückzahlungsanspruch bejaht von LG Frankfurt MDR 1985, 153 - verzögerte Beweissicherung, die unmöglich wurde; LG Stuttgart MDR 1990, 933 - verzögerte Bearbeitung eines Mahnbescheids, so dass Klage erhoben wurde; OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 828 - verzögerte Klagezustellung, so dass Erledigung der Hauptsache nicht mehr erfolgreich erklärt werden konnte), kann hier dahingestellt bleiben.
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